Hierarchie der Zolltarifnummer
Nickel-Pulver ist im Zolltarif wie folgt eingeordnet:
- AbschnittKap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren darausXV
- KapitelNICKEL UND WAREN DARAUS75
- ZolltarifnummerPulver und Flitter, aus Nickel
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Nickel-Pulver
Der HS-Code für Nickel-Pulver lautet 7504.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7504.00.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7504.00.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7504.00.00.00.0.
Einreihung von Nickel-Pulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nickel-Pulver wird nach AV 1 in die Position 7504 eingereiht, da der Wortlaut der Position („Pulver und Flitter, aus Nickel“) die Ware eindeutig erfasst. Eine Unterteilung in Unterpositionen besteht nicht (Endlinie). Die Abgrenzung zu anderen Positionen des Kapitels 75 erfolgt nach AV 3b: Pulver ist weder Rohform (7502) noch Abfall (7503) noch Halbzeug (7505–7508).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Nickel-Pulver
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungNickeloxidsinter und andere Zwischenerzeugnisse | 7501.20.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungNickellegierungen in Rohform | 7502.20.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungLithium-Nickel-Cobalt-Aluminium-Oxid-Pulver | 3824.99.96.45.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungPulver aus legiertem Stahl | 7205.21.00.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Nickel-Pulver (7504) ≠ Nickeloxidsinter und andere Zwischenerzeugnisse (7501) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Nickel-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 7504.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Nickel-Pulver (7504) ≠ Nickellegierungen in Rohform (7502) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Nickel-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 7504.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Nickel-Pulver (7504) ≠ Lithium-Nickel-Cobalt-Aluminium-Oxid-Pulver (3824) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Nickel-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 7504.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Falls das Produkt nicht als Nickel-Pulver im Sinne der Position 7504 einzureihen ist, kommen folgende Codes aus anderen Kapiteln in Betracht:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungLithium-Nickel-Cobalt-Aluminium-Oxid-Pulver | 3824.99.96.45.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungPulver aus legiertem Stahl | 7205.21.00.00.0 | 0 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Nickel-Pulver (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE9829/12-1 | Pulver aus Nickel, fein, grau-braun, hoher Reinheitsgrad, Körnung <1mm | 7504.00.00.00.0 |
| DEBTI26671/21-1 | Pulver aus Nickellegierung, Ni 70,4-75,5%, Korngröße 45-180µm | 7504.00.00.00.0 |
| DE8986/15-1 | Pulver aus Nickellegierung, Ni 70,4-75,5%, Korngröße 45-180µm | 7504.00.00.00.0 |
| DEBTI33903/24-1 | Pulver aus Nickellegierung, Ni 70,4-75,5%, Korngröße 45-180µm | 7504.00.00.00.0 |
| DE9827/12-1 | Pulver auf Nickelbasis, >90 GHT Nickel, Sieb 1mm | 7504.00.00.00.0 |
| DE20152/11-1 | Pulver aus Nickel; Nickelkatalysator, Ni 91,3-99,1%, Korngröße <200µm | 7504.00.00.00.0 |
| DEBTI13993/20-1 | Thermisches Spritzpulver aus Nickel, Ni+Al+Cr+Bentonit | 7504.00.00.00.0 |
| DEBTI25455/23-1 | Thermisches Spritzpulver aus Nickel, Ni+Al+Cr+Bentonit | 7504.00.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| Einfuhrkontrolle REACH | Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind. |
Zollrechner für Nickel-Pulver
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Nickel-Pulver mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Zollpräferenz ein.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
Weitere Produkte aus Industriechemie
Entdecken Sie weitere Zolltarifnummern für verwandte Produkte aus dem Bereich Industriechemie.