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IndustriechemieKapitel 75Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Nickel-Pulver: 7504.00.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Nickel-Pulver (7504.00.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Nickel-Pulver unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Nickel-Pulver Produktbild

Nickel-Pulver wird in der Pulvermetallurgie, als Legierungsbestandteil, für thermisches Spritzen und in Katalysatoren eingesetzt. Die korrekte Einreihung hängt von der stofflichen Beschaffenheit ab: metallisches Pulver mit Nickelgehalt über 90 GHT und Korngröße unter 1 mm. Für eine schnelle Prüfung nutzen Sie den Alle Möglichkeiten im Überblick →

Nickel-Pulver beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Nickel-Pulver ist im Zolltarif wie folgt eingeordnet:

  • Abschnitt: XV - Kap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren daraus
  • Kapitel: 75 - NICKEL UND WAREN DARAUS
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 7504 0000 00 0 - Pulver und Flitter, aus Nickel

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer 7504.00.00.00.0 gilt für metallisches Nickel-Pulver mit einem Nickelgehalt über 90 GHT und einer Korngröße unter 1 mm. Abweichende Zusammensetzungen (z. B. Nickeloxide, Legierungen mit überwiegend anderen Metallen) können zu einer anderen Einreihung führen. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten zur individuellen Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Nickel-Pulver

Der HS-Code für Nickel-Pulver lautet 7504.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7504.00.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7504.00.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7504.00.00.00.0.

Einreihung von Nickel-Pulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Nickel-Pulver wird nach AV 1 in die Position 7504 eingereiht, da der Wortlaut der Position („Pulver und Flitter, aus Nickel“) die Ware eindeutig erfasst. Eine Unterteilung in Unterpositionen besteht nicht (Endlinie). Die Abgrenzung zu anderen Positionen des Kapitels 75 erfolgt nach AV 3b: Pulver ist weder Rohform (7502) noch Abfall (7503) noch Halbzeug (7505–7508).

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Nickel-Pulver

Alternative Einreihung

7501.20.00.00.0 0 %

Nickeloxidsinter und andere Zwischenerzeugnisse

Alternative Einreihung

7502.20.00.00.0 0 %

Nickellegierungen in Rohform

Alternative Einreihung

3824.99.96.45.0 0 %

Lithium-Nickel-Cobalt-Aluminium-Oxid-Pulver

Alternative Einreihung

7205.21.00.00.0 0 %

Pulver aus legiertem Stahl

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Nickel-Pulver (7504) ≠ Nickeloxidsinter und andere Zwischenerzeugnisse (7501)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Nickel-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 7504.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Nickel-Pulver (7504) ≠ Nickellegierungen in Rohform (7502)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Nickel-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 7504.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Nickel-Pulver (7504) ≠ Lithium-Nickel-Cobalt-Aluminium-Oxid-Pulver (3824)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Nickel-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 7504.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Falls das Produkt nicht als Nickel-Pulver im Sinne der Position 7504 einzureihen ist, kommen folgende Codes aus anderen Kapiteln in Betracht:

Alternative Einreihung

7501.20.00.00.0 0 %

Nickeloxidsinter und andere Zwischenerzeugnisse

Alternative Einreihung

7502.20.00.00.0 0 %

Nickellegierungen in Rohform

Alternative Einreihung

3824.99.96.45.0 0 %

Lithium-Nickel-Cobalt-Aluminium-Oxid-Pulver

Alternative Einreihung

7205.21.00.00.0 0 %

Pulver aus legiertem Stahl

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Nickel-Pulver ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Nickel-Pulver (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE9829/12-17504.00.00.00.0
Pulver aus Nickel, fein, grau-braun, hoher Reinheitsgrad, Körnung <1mm
DEBTI26671/21-17504.00.00.00.0
Pulver aus Nickellegierung, Ni 70,4-75,5%, Korngröße 45-180µm
DE8986/15-17504.00.00.00.0
Pulver aus Nickellegierung, Ni 70,4-75,5%, Korngröße 45-180µm
DEBTI33903/24-17504.00.00.00.0
Pulver aus Nickellegierung, Ni 70,4-75,5%, Korngröße 45-180µm
DE9827/12-17504.00.00.00.0
Pulver auf Nickelbasis, >90 GHT Nickel, Sieb 1mm
DE20152/11-17504.00.00.00.0
Pulver aus Nickel; Nickelkatalysator, Ni 91,3-99,1%, Korngröße <200µm
DEBTI13993/20-17504.00.00.00.0
Thermisches Spritzpulver aus Nickel, Ni+Al+Cr+Bentonit
DEBTI25455/23-17504.00.00.00.0
Thermisches Spritzpulver aus Nickel, Ni+Al+Cr+Bentonit
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Einfuhrkontrolle REACH

Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.

Zollrechner für Nickel-Pulver

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Nickel-Pulver mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Zollpräferenz ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Nickel-Pulver

Welche Zolltarifnummer hat Nickel-Pulver?

Nickel-Pulver wird unter der Zolltarifnummer 7504.00.00.00.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer ist für die Zollanmeldung in Deutschland verbindlich. Sie leitet sich aus dem HS-Code 7504 (Pulver und Flitter, aus Nickel) ab und ist als Endlinie nicht weiter unterteilt.

Welchen HS-Code hat Nickel-Pulver?

Der HS-Code für Nickel-Pulver lautet 7504.00. Er umfasst Pulver und Flitter aus Nickel, unabhängig von der Korngröße, sofern es sich um metallisches Pulver handelt. Der HS-Code ist die Grundlage für die weitere Unterteilung in der Kombinierten Nomenklatur und im TARIC.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Nickel-Pulver?

Der Drittlandszollsatz für Nickel-Pulver (Zolltarifnummer 7504.00.00.00.0) beträgt 0 %. Das bedeutet, dass bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern wie China oder den USA kein Zoll anfällt. Es fällt jedoch die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % an.

Wie unterscheidet sich Nickel-Pulver zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Nickel-Pulver erfolgt zu benachbarten Positionen des Kapitels 75. Nickel in Rohform (7502), Abfälle und Schrott (7503) sowie Halbzeuge wie Bleche (7506) oder Rohre (7507) sind andere Warenformen. Eine Alternative ist die Einreihung als Nickeloxidsinter (7501), wenn es sich um ein Zwischenerzeugnis handelt. Die Abgrenzung ist entscheidend für die korrekte Zolltarifnummer.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Nickel-Pulver verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen führen. Zudem können Präferenzabkommen nicht genutzt werden. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) gibt Rechtssicherheit.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Nickel-Pulver?

Ja, für Nickel-Pulver gelten besondere Maßnahmen. Es unterliegt der Einfuhrkontrolle (Code 714) und der REACH-Chemikalienkontrolle (Code 761). Zudem ist für die Ausfuhr eine Genehmigung nach der Dual-Use-Verordnung (Code 478) erforderlich, da Nickel-Pulver als möglicherweise dual-use-relevant eingestuft ist.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Nickel-Pulver?

Die vollständige Zolltarifnummer für Nickel-Pulver ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 7504.00.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (7504.00), der 8-stelligen KN (7504.00.00), dem 10-stelligen TARIC (7504.00.00.00) und der 11. Stelle (0) für nationale Zwecke zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Nickel-Pulver?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Die Position 7504 ist jedoch seit Jahren stabil. Dennoch sollten Sie regelmäßig prüfen, ob Aktualisierungen vorliegen, insbesondere bei Änderungen der TARIC-Maßnahmen.

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