Hierarchie der Zolltarifnummer
Die vollständige Einreihungshierarchie der Zolltarifnummer für Epoxid-Härter im Zolltarif.
- Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
- Kapitel: 38 - VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE
- Position: 3824 - Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen
- Unterposition: 3824 91 - andere
- Unterposition: 3824 99 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 3824 9945 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 3824 9975 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 3824 9992 - chemische Erzeugnisse oder Zubereitungen, überwiegend aus organischen Verbindungen bestehend, anderweit weder genannt noch inbegriffen
Kombinierte Nomenklatur: 3824 9992 - in flüssiger Form bei 20|°C
Zolltarifnummer: 3824 9992 99 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Epoxid-Härter sind reaktive Amine und kein Epoxidharz. Die Angabe der genauen Zusammensetzung und des Aggregatzustands ist für die korrekte Einreihung entscheidend. Prüfen Sie Ihr Produkt jetzt über unseren Klassifizierungsassistenten.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Epoxid-Härter
Der HS-Code für Epoxid-Härter lautet 3824.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3824.99.92. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3824.99.92.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3824.99.92.99.0.
Einreihung von Epoxid-Härter nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Epoxid-Härter werden nach AV 1 in die Position 3824 eingereiht, da es sich um ein chemisches Erzeugnis handelt, das anderweit weder genannt noch inbegriffen ist. Die Unterposition 3824.99 und die KN-Unterposition 3824.99.92 ergeben sich aus dem Aggregatzustand (flüssig bei 20 °C) und der chemischen Zusammensetzung (überwiegend organisch).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Epoxid-Härter
Alternative Einreihung
Waren mit einem Gehalt von mehr als 35 GHT an Epoxidharzen, flüssig – betrifft Epoxidharz-Formulierungen (die Härterkomponente einer 2K-Systeme enthält typischerweise keine oder unter 35 GHT Epoxidharz, da der Härter mit dem Harz reagiert)
Alternative Einreihung
Mischung von 1-[2-(2-Aminobutoxy)ethoxy]but-2-ylamin – spezifische Aminmischung
Alternative Einreihung
Epoxidharze, in Primärformen (Kap. 39)
Alternative Einreihung
Spachtel- und Verputzmassen (Kap. 32)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Epoxid-Härter (3824) ≠ Waren mit einem Gehalt von mehr als 35 GHT an Epoxidharzen, flüssig – betrifft Epoxidharz-Formulierungen (die Härterkomponente einer 2K-Systeme enthält typischerweise keine oder unter 35 GHT Epoxidharz, da der Härter mit dem Harz reagiert) (3824)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Epoxid-Härter bleibt die Zolltarifnummer 3824.99.92.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Epoxid-Härter (3824) ≠ Mischung von 1-[2-(2-Aminobutoxy)ethoxy]but-2-ylamin – spezifische Aminmischung (3824)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Epoxid-Härter bleibt die Zolltarifnummer 3824.99.92.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Epoxid-Härter (3824) ≠ Epoxidharze, in Primärformen (Kap. 39) (3907)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Epoxid-Härter bleibt die Zolltarifnummer 3824.99.92.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt nur bei abweichender Beschaffenheit in Betracht.
Alternative Einreihung
Epoxidharze, in Primärformen (Kap. 39)
Alternative Einreihung
Spachtel- und Verputzmassen (Kap. 32)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Epoxid-Härter ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Epoxid-Härter (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrbeschränkungen und Kontrollen
Allgemeine Überwachung der Einfuhr.
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Der Import zur freien Nutzung ist eingeschränkt. Es sind Dokumente oder Prüfungen notwendig.
Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.
Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.
Zollrechner für Epoxid-Härter
Berechnen Sie mit unserem Zollrechner die genauen Einfuhrabgaben für Ihren Epoxid-Härter auf Basis des Warenwerts, des Ursprungslands und der aktuellen Zollsätze.
Ausfuhr in Drittländer
Ausfuhrbeschränkungen und Kontrollen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz von Gesundheit und Umwelt benötigt der Export bestimmter Chemikalien (PIC-Verordnung) eine vorherige Zustimmung.
Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden.
Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.
Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
Weitere Produkte aus Industriechemie
Weitere chemische Erzeugnisse und Industriechemikalien mit verwandter Einreihung.
Graphit-Pulver
2504.10.00.00.0 · 0 %
Natrium-Diacetat
2915.29.00.00.0 · 5,5 %
Natriumlaurylsulfat
3402.39.90.90.0 · 4 %
Silikon-Emulsion
3910.00.00.90.0 · 6,5 %
Linear-Alkylbenzolsulfonsäure
3402.31.00.00.0 · 4,0 %
Isobutanol
2905.14.90.00.0 · 5,5 %
Natrium-Hydrosulfit
2831.10.00.00.0 · 5.5
Palmfettsäure-Destillat
3823.19.30.20.0 · 2,9 %
Cyclopentan
2902.19.00.00.0 · 0 %
