Hierarchie der Zolltarifnummer
Die vollständige Einreihungshierarchie der Zolltarifnummer für Epoxid-Härter im Zolltarif.
- AbschnittKap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter IndustrienVI
- KapitelVERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE38
- PositionZubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen3824
- Unterpositionandere382491
- Unterpositionandere382499
- Kombinierte Nomenklaturandere38249945
- Kombinierte Nomenklaturandere38249975
- Kombinierte Nomenklaturchemische Erzeugnisse oder Zubereitungen, überwiegend aus organischen Verbindungen bestehend, anderweit weder genannt noch inbegriffen38249992
- Kombinierte Nomenklaturin flüssiger Form bei 20 °C38249992
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Epoxid-Härter
Der HS-Code für Epoxid-Härter lautet 3824.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3824.99.92. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3824.99.92.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3824.99.92.99.0.
Einreihung von Epoxid-Härter nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Epoxid-Härter werden nach AV 1 in die Position 3824 eingereiht, da es sich um ein chemisches Erzeugnis handelt, das anderweit weder genannt noch inbegriffen ist. Die Unterposition 3824.99 und die KN-Unterposition 3824.99.92 ergeben sich aus dem Aggregatzustand (flüssig bei 20 °C) und der chemischen Zusammensetzung (überwiegend organisch).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Epoxid-Härter
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungWaren mit einem Gehalt von mehr als 35 GHT an Epoxidharzen, flüssig – betrifft Epoxidharz-Formulierungen (die Härterkomponente einer 2K-Systeme enthält typischerweise keine oder unter 35 GHT Epoxidharz, da der Härter mit dem Harz reagiert) | 3824.99.92.96.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungMischung von 1-[2-(2-Aminobutoxy)ethoxy]but-2-ylamin – spezifische Aminmischung | 3824.99.92.70.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungEpoxidharze, in Primärformen (Kap. 39) | 3907.30.00.00.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungSpachtel- und Verputzmassen (Kap. 32) | 3214.90.00.00.0 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Epoxid-Härter (3824) ≠ Waren mit einem Gehalt von mehr als 35 GHT an Epoxidharzen, flüssig – betrifft Epoxidharz-Formulierungen (die Härterkomponente einer 2K-Systeme enthält typischerweise keine oder unter 35 GHT Epoxidharz, da der Härter mit dem Harz reagiert) (3824) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Epoxid-Härter bleibt die Zolltarifnummer 3824.99.92.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Epoxid-Härter (3824) ≠ Mischung von 1-[2-(2-Aminobutoxy)ethoxy]but-2-ylamin – spezifische Aminmischung (3824) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Epoxid-Härter bleibt die Zolltarifnummer 3824.99.92.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Epoxid-Härter (3824) ≠ Epoxidharze, in Primärformen (Kap. 39) (3907) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Epoxid-Härter bleibt die Zolltarifnummer 3824.99.92.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt nur bei abweichender Beschaffenheit in Betracht.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungEpoxidharze, in Primärformen (Kap. 39) | 3907.30.00.00.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungSpachtel- und Verputzmassen (Kap. 32) | 3214.90.00.00.0 | 6,5 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Epoxid-Härter (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI32860/22-1 | Epoxidharzhärter – Stabilisiertes, modifiziertes (cyclo-)aliphatisches Polyamin in Form einer gelbgrünen Flüssigkeit | 3824.99.92.99.0 |
| DEBTI13065/21-1 | Polyetheracrylat als Bindemittel für Druckfarben | 3824.99.92.99.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrbeschränkungen und Kontrollen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Beschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr | Der Import zur freien Nutzung ist eingeschränkt. Es sind Dokumente oder Prüfungen notwendig. |
| Einfuhrkontrolle REACH | Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Zollrechner für Epoxid-Härter
Berechnen Sie mit unserem Zollrechner die genauen Einfuhrabgaben für Ihren Epoxid-Härter auf Basis des Warenwerts, des Ursprungslands und der aktuellen Zollsätze.
Ausfuhr in Drittländer
Ausfuhrbeschränkungen und Kontrollen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle gefährlicher Chemikalien | Zum Schutz von Gesundheit und Umwelt benötigt der Export bestimmter Chemikalien (PIC-Verordnung) eine vorherige Zustimmung. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrverbot | Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
Weitere Produkte aus Industriechemie
Weitere chemische Erzeugnisse und Industriechemikalien mit verwandter Einreihung.