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Büro & DruckKapitel 49Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Notenblatt: 4904.00.00.00.9

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Notenblatt (4904.00.00.00.9) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Notenblatt unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Notenblatt Produktbild

Notenblatt fällt als Druckerzeugnis des grafischen Gewerbes in Kapitel 49. Die spezifische Position 4904 erfasst ausdrücklich Noten, handgeschrieben oder gedruckt, auch mit Bildern, auch gebunden. Für eine korrekte Einreihung sind die genaue Beschaffenheit und der Verwendungszweck entscheidend. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Notenblatt beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Notenblatt ist in folgende Hierarchieebenen des Zolltarifs eingebettet:

  • Abschnitt: X - Kap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren daraus
  • Kapitel: 49 - BÜCHER, ZEITUNGEN, BILDDRUCKE UND ANDERE ERZEUGNISSE DES GRAFISCHEN GEWERBES; HAND- ODER MASCHINENGESCHRIEBENE SCHRIFTSTÜCKE UND PLÄNE
  • Position: 4904 - Noten, handgeschrieben oder gedruckt, auch mit Bildern, auch gebunden
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 4904 0000 00 9 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer für Notenblatt ist ein Vorschlag. Die verbindliche Einreihung kann nur durch die Zollverwaltung erfolgen. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine erste Einschätzung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Notenblatt

Der HS-Code für Notenblatt lautet 4904.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4904.00.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4904.00.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4904.00.00.00.9.

Einreihung von Notenblatt nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Notenblatt erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. AV 1 bestimmt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln erfolgt. Position 4904 erfasst ausdrücklich Noten, handgeschrieben oder gedruckt, auch mit Bildern, auch gebunden. AV 3a kommt zur Anwendung, da die spezifischste Position (4904) der allgemeineren Position (4901) vorgeht.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Notenblatt

Alternative Einreihung

4904.00.00.00.1 0 %

Erzeugnisse mit Beschränkungen nach §15 JuSchG – für normale Notenblätter nicht einschlägig

Alternative Einreihung

4901.99.00.00.9 0 %

Bücher, Broschüren und ähnliche Drucke – Notenblätter sind spezifisch in Position 4904 erfasst

Alternative Einreihung

4820.10.30.00.0 0 %

Notizblöcke/Notizbücher – kein Notenprodukt, sondern Schreibwaren

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Notenblatt (4904) ≠ Erzeugnisse mit Beschränkungen nach §15 JuSchG – für normale Notenblätter nicht einschlägig (4904)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Notenblatt bleibt die Zolltarifnummer 4904.00.00.00.9 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Notenblatt (4904) ≠ Bücher, Broschüren und ähnliche Drucke – Notenblätter sind spezifisch in Position 4904 erfasst (4901)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Notenblatt bleibt die Zolltarifnummer 4904.00.00.00.9 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Notenblatt (4904) ≠ Notizblöcke/Notizbücher – kein Notenprodukt, sondern Schreibwaren (4820)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Notenblatt bleibt die Zolltarifnummer 4904.00.00.00.9 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Auch Einreihungen in andere Kapitel sind denkbar, wenn das Produkt nicht als Notenblatt im Sinne der Position 4904 qualifiziert wird:

Alternative Einreihung

4901.99.00.00.9 0 %

Bücher, Broschüren und ähnliche Drucke – Notenblätter sind spezifisch in Position 4904 erfasst

Alternative Einreihung

4820.10.30.00.0 0 %

Notizblöcke/Notizbücher – kein Notenprodukt, sondern Schreibwaren

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Notenblatt ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Notenblatt (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE990/12-14904.00.00.00.9
Liederbuch (gebunden, 32 Seiten) mit Noten und Liedtexten – eingereiht unter 4904 0000 00 9
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzollsätze

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollrechner für Notenblatt

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Notenblatt. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, die Einfuhrumsatzsteuer 19 %.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrmaßnahmen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern

Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Notenblätter

Welche Zolltarifnummer hat Notenblatt?

Die Zolltarifnummer für Notenblatt lautet 4904.00.00.00.9. Diese 11-stellige Nummer setzt sich aus dem HS-Code 4904, der Kombinierten Nomenklatur 49040000 und dem TARIC-Code 4904000000 zusammen. Sie gilt für gedruckte oder handgeschriebene Noten, auch mit Bildern oder gebunden.

Welchen HS-Code hat Notenblatt?

Der HS-Code für Notenblatt ist 4904. Er umfasst Noten, handgeschrieben oder gedruckt, auch mit Bildern, auch gebunden. Die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer 4904.00.00.00.9 entsprechen diesem international harmonisierten Code.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Notenblatt?

Der Drittlandszollsatz für Notenblatt beträgt 0 %. Das bedeutet, dass bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern wie China, USA oder Indien kein Zoll anfällt. Es fällt jedoch die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 19 % an.

Wie unterscheidet sich Notenblatt zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Notenblatt erfolgt zu anderen Druckerzeugnissen. Bücher (Position 4901) enthalten überwiegend Text, während Notenblätter spezifisch Musiknotation aufweisen. Eine Alternative ist die Einreihung als Notizblock (4820), der jedoch keine Musiknotation enthält. Die korrekte Position 4904 ist spezifisch für Noten.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Notenblatt verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Abgaben, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall Bußgelder wegen falscher Anmeldung. Da der Drittlandszoll für Notenblatt bei 0 % liegt, sind die finanziellen Risiken gering, aber die korrekte Einreihung ist für die Statistik und mögliche Ausfuhrbeschränkungen wichtig.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Notenblatt?

Für die Einfuhr von Notenblatt bestehen keine besonderen Einfuhrbeschränkungen. Bei der Ausfuhr können jedoch Maßnahmen greifen: Es gelten eine allgemeine Ausfuhrbeschränkung (Code 467), eine Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern (Code 735) und eine Ausfuhrgenehmigungspflicht (Code 473) durch das BAFA, insbesondere bei historischen oder wertvollen Noten.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Notenblatt?

Die Zolltarifnummer für Notenblatt ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 4904.00.00.00.9. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (490400), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (49040000) und dem 10-stelligen TARIC-Code (4904000000) zusammen. Die letzte Ziffer ist die nationale Codenummer.

Ändern sich Zolltarifnummern für Notenblatt?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Die Position 4904 für Noten ist jedoch seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuelle Fassung prüfen, da sich Unterpositionen oder Zollsätze ändern können. Die hier genannte Nummer 4904.00.00.00.9 gilt für das laufende Jahr.

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