Hierarchie der Zolltarifnummer
Die vollständige zolltarifliche Gliederung für nicht selbstfahrende Tiefbohrgeräte umfasst den Abschnitt XVI, das Kapitel 84, die Position 8430, die Unterposition 8430 41 und die endgültige Codenummer. Klicke auf die einzelnen Knoten, um unterschiedliche Einreihungstiefen zu sehen.
- Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
- Kapitel: 84 - KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
- Position: 8430 - Andere Maschinen, Apparate und Geräte zur Erdbewegung, zum Planieren, Verdichten oder Bohren des Bodens oder zum Abbauen von Erzen oder anderen Mineralien; Rammen und Pfahlzieher; Schneeräumer
- Unterposition: 8430 41 - andere Bohrmaschinen und Tiefbohrgeräte
Zolltarifnummer: 8430 4900 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung von Ölfeld-ausrüstung hängt von Bauart, Antrieb und Funktion ab. Ein mobiler Bohrwagen kann unter 8430 41 fallen, eine stationäre Tiefbohranlage unter 8430 49. Nutze das Klassifizierungstool, um dein konkretes Gerät zu prüfen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Ölfeld-ausrüstung
Der HS-Code für Ölfeld-ausrüstung lautet 8430.49 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8430.49.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8430.49.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8430.49.00.00.0.
Einreihung von Ölfeld-ausrüstung nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems bestimmen die Einreihung von Tiefbohrgeräten. Ölfeld-ausrüstung in Form von nicht selbstfahrenden Bohrmaschinen wird nach AV 1 in die Position 8430 und nach AV 6 in die Unterposition 8430 49 eingereiht, da diese Geräte zum Bohren des Bodens bestimmt sind und nicht die Merkmale eines selbstfahrenden Fahrzeugs aufweisen (AV 3a).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Ölfeld-ausrüstung
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungselbstfahrende Bohrmaschinen und Tiefbohrgeräte | 8430.41.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungTeile von Bohrmaschinen oder Tiefbohrgeräten | 8431.43.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungBohrgestänge (drill pipe) aus nicht rostendem Stahl | 7304.22.00.80.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungAuswechselbare Erd- und Gesteinsbohrwerkzeuge | 8207.13.00.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Ölfeld-ausrüstung (8430) ≠ selbstfahrende Bohrmaschinen und Tiefbohrgeräte (8430) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ölfeld-ausrüstung bleibt die Zolltarifnummer 8430.49.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Ölfeld-ausrüstung (8430) ≠ Teile von Bohrmaschinen oder Tiefbohrgeräten (8431) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ölfeld-ausrüstung bleibt die Zolltarifnummer 8430.49.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Ölfeld-ausrüstung (8430) ≠ Bohrgestänge (drill pipe) aus nicht rostendem Stahl (7304) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ölfeld-ausrüstung bleibt die Zolltarifnummer 8430.49.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungselbstfahrende Bohrmaschinen und Tiefbohrgeräte | 8430.41.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungTeile von Bohrmaschinen oder Tiefbohrgeräten | 8431.43.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungBohrgestänge (drill pipe) aus nicht rostendem Stahl | 7304.22.00.80.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungAuswechselbare Erd- und Gesteinsbohrwerkzeuge | 8207.13.00.00.0 | 0 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Ölfeld-ausrüstung ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Ölfeld-ausrüstung (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI48181/18-1 | VectorZIEL Bohrsystem für 3D Öl- und Gasbohrungen | 8430.49.00.00.0 |
| DEBTI48183/18-1 | VectorEXAKT Vertikalbohrsystem für Öl- und Gasindustrie | 8430.49.00.00.0 |
| DEBTI53365/24-1 | Bohrkopf (Pilotbohrer) mit arbeitendem Teil aus Cermets | 8207.13.00.00.0 |
| DEBTI50694/21-1 | Bohrkopf (Pilotbohrer) mit arbeitendem Teil aus Cermets | 8207.13.00.00.0 |
| DEBTI32940/23-1 | Bohrstangen und Kupplungen für Erd-/Tiefbohrgeräte | 8431.43.00.00.0 |
| DEBTI25496/18-1 | Bails und Slips für TorkDrive für Tiefbohrgeräte | 8431.43.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr-Zollsätze nach Herkunftsland
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrbeschränkungen und besondere Maßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen | Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig. |
Einfuhrkosten-Rechner für Ölfeld-ausrüstung
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Ölfeld-ausrüstung auf Basis des Warenwerts, des Zollsatzes von 0 % und der Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Geben Sie einfach den Warenwert ein und wählen Sie das Ursprungsland.
Exportmaßnahmen
Ausfuhrbeschränkungen und besondere Maßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen | Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig. |
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Nachfolgend finden Sie verwandte Maschinen und Geräte aus dem Bereich Werkzeugmaschinen mit ihren jeweiligen Zolltarifnummern.
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3d-Druckteil
3926.90.97.90.0 · 6,5 %
Umwickelmaschine
8422.40.00.00.0 · 1,7 %
Automatischer Schneider
8456.11.90.00.0 · 4,5 %
Kammer
8466.20.98.00.0 · 1,2 %
Abkantpresse
8462.29.00.00.0 · nicht ermittelt
Heißprägemaschine
8479.89.97.90.0 · 1,7 %
Installationskit
8466.94.00.00.0 · 1,2 %
