Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 8466.20.98.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen gegliedert:
- AbschnittKap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese GeräteXVI
- KapitelKERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON84
- PositionTeile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Positionen 8456 bis 8465 bestimmt, einschließlich Werkstück- und Werkzeughalter, selbstöffnende Gewindeschneidköpfe, Teilköpfe und andere Spezialvorrichtungen für Werkzeugmaschinen; Werkzeughalter für von Hand zu führende Werkzeuge aller Art8466
- UnterpositionWerkstückhalter846620
- Kombinierte Nomenklaturandere84662091
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kammer
Der HS-Code für Kammer lautet 8466.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8466.20.98. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8466.20.98.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8466.20.98.00.0.
Einreihung von Kammer nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung einer Kammer als Werkstückhalter-Komponente erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 3b (Mischungen, Waren aus verschiedenen Stoffen). Da die Kammer als erkennbares Teil oder Zubehör ausschließlich oder hauptsächlich für Werkzeugmaschinen bestimmt ist, wird sie der Position 8466 zugewiesen. Die Unterposition 8466.20 erfasst speziell Werkstückhalter.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kammer
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere – Teile/Zubehör für Maschinen 8456-8461 | 8466.93.60.00.0 | 1,2 % |
| Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheitandere (andere Teile/Zubehör für Maschinen 8456-8461) | 8466.93.60.00.0 | 1,2 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Kammer (8466) ≠ andere – Teile/Zubehör für Maschinen 8456-8461 (8466) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kammer bleibt die Zolltarifnummer 8466.20.98.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kammer (8466) ≠ andere (andere Teile/Zubehör für Maschinen 8456-8461) (8466) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Kammer bleibt die Zolltarifnummer 8466.20.98.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kammer (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI57087/24-1 | Grundgehäuse als Komponente eines Werkstückhalters zur Fixierung mittels Vakuumtechnik | 8466.20.98.00.0 |
| DEBTI56530/24-1 | Trägerplatte (Grundkörper eines Blocksaugers) für Werkstückhalter mit Vakuumtechnik | 8466.20.98.00.0 |
| DEBTI50770/23-1 | Werkstückhalter als Turmeinheit | 8466.20.98.00.0 |
| DEBTI39558/18-1 | Basiseinheit (Mehrfachspannplatte) als Werkstückhalter | 8466.20.98.00.0 |
| DEBTI34976/21-1 | Basiseinheit als Werkstückhalter | 8466.20.98.00.0 |
| DEBTI22326/17-1 | Basiseinheit als Werkstückhalter | 8466.20.98.00.0 |
| DEBTI24745/23-1 | Automationskonsole als Werkstückhalter | 8466.20.98.00.0 |
| DEBTI16046/23-1 | Zentrischspanner mit Speicherkammern als Werkstückhalter | 8466.20.98.00.0 |
| DE27885/16-1 | Maschinengehäuse für Laserstrahlwerkzeugmaschine | 8466.93.60.00.0 |
| DEBTI38543/24-1 | Maschinengehäuse für Laserstrahlwerkzeugmaschine | 8466.93.60.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
1,2 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 1,2 % | Drittlandszoll |
| USA | 1,2 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 1,2 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 1,2 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Kammer mit unserem Zollrechner.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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