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Industrieelektronik & SteuerungKapitel 85Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Ohrhörer: 8518.30.00.90.0

Die zolltarifliche Einreihung von Ohrhörern (In-Ear-Kopfhörern, Earbuds) erfolgt in der 8518.30.00.90.0. Ohrhörer sind Miniaturlautsprecher zur Audiowiedergabe, die im Ohr getragen werden und elektrische Tonfrequenzsignale in Schallwellen umwandeln. Die Position 8518 umfasst Hörer, auch mit Mikrofon kombiniert.

Ohrhörer Produktbild

Ohrhörer werden als Hörer im Sinne der Position 8518 eingereiht. Kabelgebundene Modelle mit Klinkenstecker, USB-C oder Lightning-Anschluss sowie Modelle mit integriertem Mikrofon fallen unter diese Nummer. Für Bluetooth-Ohrhörer ist die Funkschnittstelle gesondert zu prüfen.

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die hierarchische Gliederung von der HS-Ebene bis zur deutschen Zolltarifnummer.

  • Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
  • Kapitel: 85 - ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  • Position: 8518 - Mikrophone und Haltevorrichtungen dafür; Lautsprecher, auch in Gehäusen; Hörer, auch mit Mikrophon kombiniert; elektrische Tonfrequenzverstärker; elektrische Tonverstärkereinrichtungen
  • Unterposition: 8518 30 - Kopf- und Ohrhörer, auch mit Mikrofon kombiniert, und Zusammenstellungen, aus einem Mikrofon und einem oder mehreren Lautsprechern bestehend
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8518 3000 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die dargestellte Zolltarifnummer 8518.30.00.90.0 gilt für Ohrhörer ohne aktive Funkübertragungstechnik. Bei Bluetooth-Ohrhörern kann eine abweichende Einreihung in Kapitel 85 erforderlich sein. Nutzen Sie das zur Absicherung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Ohrhörer

Der HS-Code für Ohrhörer lautet 8518.30 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8518.30.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8518.30.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8518.30.00.90.0.

Einreihung von Ohrhörer nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Ohrhörern erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen). Die Position 8518 erfasst ausdrücklich Hörer, auch mit Mikrofon kombiniert. Die Unterposition 851830 erfasst spezifisch Kopf- und Ohrhörer. Die zusätzliche Funktion eines integrierten Mikrofons ändert die Einreihung nicht, da die Position die Kombination vorsieht.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Ohrhörer

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungKopf- und Ohrhörer für zivile Luftfahrzeuge8518.30.00.10.0 0 %
Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitKopf- und Ohrhörer - für zivile Luftfahrzeuge8518.30.00.10.0 0 %
Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitLautsprecher, auch in Gehäusen - Einzellautsprecher im Gehäuse8518.21.00.00.0 0 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Ohrhörer (8518) ≠ Kopf- und Ohrhörer für zivile Luftfahrzeuge (8518)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ohrhörer bleibt die Zolltarifnummer 8518.30.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Ohrhörer (8518) ≠ Kopf- und Ohrhörer - für zivile Luftfahrzeuge (8518)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Ohrhörer bleibt die Zolltarifnummer 8518.30.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Ohrhörer (8518) ≠ Lautsprecher, auch in Gehäusen - Einzellautsprecher im Gehäuse (8518)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Ohrhörer bleibt die Zolltarifnummer 8518.30.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Ein Blick über den Tellerrand: Produkte mit ähnlicher Funktion können in anderen Kapiteln eingereiht sein.

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitLautsprecher, auch in Gehäusen - Einzellautsprecher im Gehäuse8518.21.00.00.0 0 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Ohrhörer ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Ohrhörer (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DEBTI9015/20-6In-Ear-Kopfhörer, zwei Miniaturlautsprecher mit Ohrpolstern, 3,5-mm-Klinkenstecker8518.30.00.90.0
DEBTI39103/22-1In-Ear-Ohrhörer mit Lightning-Anschluss, Bedienelement, Mikrofon8518.30.00.90.0
DEBTI6650/20-1In-Ear S16 Ohrhörer, 3,5-mm-Klinkenstecker8518.30.00.90.0
DEBTI31990/21-1In-Ear-Ohrhörer mit Klinkenstecker, Bedienelement, Mikrofon8518.30.00.90.0
DEBTI53209/23-1Ohrhörer Earphone, 3,5-mm-Klinkenstecker8518.30.00.90.0
DEBTI57901/24-1Ohrhörer mit USB-C/Lightning, Mikrofon, Multifunktionsschalter8518.30.00.90.0
DEBTI44085/23-1Ohrhörer mit Mikrofon, 3,5-mm-Klinkenstecker, funktionelle Einheit8518.30.00.90.0
DEBTI545/20-1Ohrhörer mit Freisprechfunktion, Mikrofon, Bedienelemente8518.30.00.90.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr nach Deutschland / EU

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China0 %Drittlandszoll
USA0 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien0 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand0 %Drittlandszoll

Importmaßnahmen

Importmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Luftfahrttauglichkeits-ZollaussetzungZollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

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Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus Deutschland / EU

Exportmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Ohrhörer

Welche Zolltarifnummer hat Ohrhörer?

Ohrhörer werden unter der Zolltarifnummer 8518.30.00.90.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer gilt für Kopf- und Ohrhörer, auch mit Mikrofon kombiniert, die nicht für zivile Luftfahrzeuge bestimmt sind. Die Einreihung erfolgt nach AV 1 in die Position 8518.

Welchen HS-Code hat Ohrhörer?

Der HS-Code (6-stellig) für Ohrhörer lautet 851830. Er umfasst Kopf- und Ohrhörer, auch mit Mikrofon kombiniert, und Zusammenstellungen, aus einem Mikrofon und einem oder mehreren Lautsprechern bestehend.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Ohrhörer?

Der Drittlandszollsatz für Ohrhörer (8518.30.00.90.0) beträgt 0 %. Dies gilt für Einfuhren aus allen Nicht-EU-Ländern wie China, USA oder Indien. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % an.

Wie unterscheidet sich Ohrhörer zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt zu Einzellautsprechern (8518.21) und Tonfrequenzverstärkern (8518.40). Eine Alternative ist der Code 8518.30.00.10.0 für Ohrhörer, die für zivile Luftfahrzeuge bestimmt sind. Die Hauptfunktion als Hörer ist das entscheidende Kriterium.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Ohrhörer verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, Säumniszuschläge sowie Bußgelder. Im schlimmsten Fall kann ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet werden. Zudem kann die Ware von der Zollbehörde beschlagnahmt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Ohrhörer?

Für Ohrhörer besteht eine Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung (Maßnahmencode 119), die jedoch nur für Teile gilt, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden. Für allgemeine Ohrhörer ist diese Maßnahme nicht relevant.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Ohrhörer?

Die vollständige Zolltarifnummer für Ohrhörer ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 8518.30.00.90.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (851830), der 8-stelligen KN (85183000), dem 10-stelligen TARIC (8518300090) und der 11-stelligen deutschen Zolltarifnummer zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Ohrhörer?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Die HS-Änderungen erfolgen alle 5 Jahre, die KN jährlich. Für Ohrhörer ist derzeit keine Änderung absehbar, aber eine regelmäßige Prüfung wird empfohlen.

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