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Industrieelektronik & SteuerungKapitel 85Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Ohrhörer: 8518.30.00.90.0

Die zolltarifliche Einreihung von Ohrhörern (In-Ear-Kopfhörern, Earbuds) erfolgt in der 8518.30.00.90.0. Ohrhörer sind Miniaturlautsprecher zur Audiowiedergabe, die im Ohr getragen werden und elektrische Tonfrequenzsignale in Schallwellen umwandeln. Die Position 8518 umfasst Hörer, auch mit Mikrofon kombiniert.

Ohrhörer Produktbild

Ohrhörer werden als Hörer im Sinne der Position 8518 eingereiht. Kabelgebundene Modelle mit Klinkenstecker, USB-C oder Lightning-Anschluss sowie Modelle mit integriertem Mikrofon fallen unter diese Nummer. Für Bluetooth-Ohrhörer ist die Funkschnittstelle gesondert zu prüfen.

Ohrhörer, In-Ear-Kopfhörer, Earbuds, Knopfhörer

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die hierarchische Gliederung von der HS-Ebene bis zur deutschen Zolltarifnummer.

  • Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
  • Kapitel: 85 - ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  • Position: 8518 - Mikrophone und Haltevorrichtungen dafür; Lautsprecher, auch in Gehäusen; Hörer, auch mit Mikrophon kombiniert; elektrische Tonfrequenzverstärker; elektrische Tonverstärkereinrichtungen
  • Unterposition: 8518 30 - Kopf- und Ohrhörer, auch mit Mikrofon kombiniert, und Zusammenstellungen, aus einem Mikrofon und einem oder mehreren Lautsprechern bestehend
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8518 3000 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die dargestellte Zolltarifnummer 8518.30.00.90.0 gilt für Ohrhörer ohne aktive Funkübertragungstechnik. Bei Bluetooth-Ohrhörern kann eine abweichende Einreihung in Kapitel 85 erforderlich sein. Nutzen Sie das zur Absicherung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Ohrhörer

Der HS-Code für Ohrhörer lautet 8518.30 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8518.30.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8518.30.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8518.30.00.90.0.

Einreihung von Ohrhörer nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Ohrhörern erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen). Die Position 8518 erfasst ausdrücklich Hörer, auch mit Mikrofon kombiniert. Die Unterposition 851830 erfasst spezifisch Kopf- und Ohrhörer. Die zusätzliche Funktion eines integrierten Mikrofons ändert die Einreihung nicht, da die Position die Kombination vorsieht.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Ohrhörer

Alternative Einreihung

8518.30.00.10.0 0 %

Kopf- und Ohrhörer für zivile Luftfahrzeuge

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

8518.30.00.10.0 0 %

Kopf- und Ohrhörer - für zivile Luftfahrzeuge

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

8518.21.00.00.0 0 %

Lautsprecher, auch in Gehäusen - Einzellautsprecher im Gehäuse

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Ohrhörer (8518) ≠ Kopf- und Ohrhörer für zivile Luftfahrzeuge (8518)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ohrhörer bleibt die Zolltarifnummer 8518.30.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Ohrhörer (8518) ≠ Kopf- und Ohrhörer - für zivile Luftfahrzeuge (8518)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Ohrhörer bleibt die Zolltarifnummer 8518.30.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Ohrhörer (8518) ≠ Lautsprecher, auch in Gehäusen - Einzellautsprecher im Gehäuse (8518)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Ohrhörer bleibt die Zolltarifnummer 8518.30.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Ein Blick über den Tellerrand: Produkte mit ähnlicher Funktion können in anderen Kapiteln eingereiht sein.

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

8518.21.00.00.0 0 %

Lautsprecher, auch in Gehäusen - Einzellautsprecher im Gehäuse

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Ohrhörer ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Ohrhörer (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI9015/20-68518.30.00.90.0
In-Ear-Kopfhörer, zwei Miniaturlautsprecher mit Ohrpolstern, 3,5-mm-Klinkenstecker
DEBTI39103/22-18518.30.00.90.0
In-Ear-Ohrhörer mit Lightning-Anschluss, Bedienelement, Mikrofon
DEBTI6650/20-18518.30.00.90.0
In-Ear S16 Ohrhörer, 3,5-mm-Klinkenstecker
DEBTI31990/21-18518.30.00.90.0
In-Ear-Ohrhörer mit Klinkenstecker, Bedienelement, Mikrofon
DEBTI53209/23-18518.30.00.90.0
Ohrhörer Earphone, 3,5-mm-Klinkenstecker
DEBTI57901/24-18518.30.00.90.0
Ohrhörer mit USB-C/Lightning, Mikrofon, Multifunktionsschalter
DEBTI44085/23-18518.30.00.90.0
Ohrhörer mit Mikrofon, 3,5-mm-Klinkenstecker, funktionelle Einheit
DEBTI545/20-18518.30.00.90.0
Ohrhörer mit Freisprechfunktion, Mikrofon, Bedienelemente
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr nach Deutschland / EU

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Importmaßnahmen

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Zollrechner für Ohrhörer

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Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus Deutschland / EU

Exportmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Ohrhörer

Welche Zolltarifnummer hat Ohrhörer?

Ohrhörer werden unter der Zolltarifnummer 8518.30.00.90.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer gilt für Kopf- und Ohrhörer, auch mit Mikrofon kombiniert, die nicht für zivile Luftfahrzeuge bestimmt sind. Die Einreihung erfolgt nach AV 1 in die Position 8518.

Welchen HS-Code hat Ohrhörer?

Der HS-Code (6-stellig) für Ohrhörer lautet 851830. Er umfasst Kopf- und Ohrhörer, auch mit Mikrofon kombiniert, und Zusammenstellungen, aus einem Mikrofon und einem oder mehreren Lautsprechern bestehend.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Ohrhörer?

Der Drittlandszollsatz für Ohrhörer (8518.30.00.90.0) beträgt 0 %. Dies gilt für Einfuhren aus allen Nicht-EU-Ländern wie China, USA oder Indien. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % an.

Wie unterscheidet sich Ohrhörer zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt zu Einzellautsprechern (8518.21) und Tonfrequenzverstärkern (8518.40). Eine Alternative ist der Code 8518.30.00.10.0 für Ohrhörer, die für zivile Luftfahrzeuge bestimmt sind. Die Hauptfunktion als Hörer ist das entscheidende Kriterium.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Ohrhörer verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, Säumniszuschläge sowie Bußgelder. Im schlimmsten Fall kann ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet werden. Zudem kann die Ware von der Zollbehörde beschlagnahmt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Ohrhörer?

Für Ohrhörer besteht eine Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung (Maßnahmencode 119), die jedoch nur für Teile gilt, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden. Für allgemeine Ohrhörer ist diese Maßnahme nicht relevant.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Ohrhörer?

Die vollständige Zolltarifnummer für Ohrhörer ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 8518.30.00.90.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (851830), der 8-stelligen KN (85183000), dem 10-stelligen TARIC (8518300090) und der 11-stelligen deutschen Zolltarifnummer zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Ohrhörer?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Die HS-Änderungen erfolgen alle 5 Jahre, die KN jährlich. Für Ohrhörer ist derzeit keine Änderung absehbar, aber eine regelmäßige Prüfung wird empfohlen.

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