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VerpackungsmaterialKapitel 48Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Papierkern: 4822.90.00.00.0

Die zutreffende Zolltarifnummer für Papierkerne (Papphülsen, Wickelkerne) lautet 4822.90.00.00.0. Diese Nummer umfasst Rollen, Spulen, Spindeln und ähnliche Unterlagen aus Papier oder Pappe – die Auffangposition für Kerne, die nicht spezifisch zum Aufwickeln von Spinnstoffgarnen bestimmt sind.

Papierkern Produktbild

Für Papierkerne sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Papierkern, Papphülse, Wickelkern, Papprohr, Pappkern

Hierarchie der Zolltarifnummer

Der vollständige Einreihungspfad von der Abschnittsebene bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer für Papierkerne:

  • Abschnitt: X - Kap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren daraus
  • Kapitel: 48 - PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
  • Position: 4822 - Rollen, Spulen, Spindeln und ähnliche Unterlagen, aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe, auch gelocht oder gehärtet
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 4822 9000 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen, Verzögerungen oder Strafen führen. Nutzen Sie zur Absicherung unseren , der Ihre Warenbeschreibung mit der aktuellen TARIC-Datenbank abgleicht.

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Papierkern

Der HS-Code für Papierkern lautet 4822.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4822.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4822.90.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4822.90.00.00.0.

Einreihung von Papierkern nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Papierkernen folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). AV 1 (Wortlaut der Positionen) verweist auf Position 4822. AV 3 a) (spezifischste Warenbenennung) ist anzuwenden, sofern keine genauere Unterposition greift – etwa 4822 10 für Spinnstoffgarne. Da der typische Papierkern keine solche Zweckbestimmung hat, verbleibt es bei der Auffangposition 4822 90.4822 90 00 00 0

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Papierkern

Nur bei ausschließlicher Bestimmung für Spinnstoffgarne

4822.10.00.00.0 0 %

Rollen, Spulen, Spindeln und ähnliche Unterlagen aus Papier/Pappe – zum Aufwickeln von Spinnstoffgarnen

Nicht zutreffend für hohle Wickelkerne

4819.10.00.00.0 0 %

Schachteln, Kartons, Säcke und andere Verpackungsmittel aus Wellpappe

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Papierkern (4822) ≠ Rollen, Spulen, Spindeln und ähnliche Unterlagen aus Papier/Pappe - zum Aufwickeln von Spinnstoffgarnen (4822)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Papierkern bleibt die Zolltarifnummer 4822.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Ein möglicher anderer Kapitelcode für Kerne aus Kunststoff ist

3923 – dies betrifft jedoch nur nicht aus Papier bestehende Waren.

Alternative Einreihung

4822.10.00.00.0 0 %

Rollen, Spulen, Spindeln und ähnliche Unterlagen aus Papier/Pappe - zum Aufwickeln von Spinnstoffgarnen

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Papierkern ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Papierkern (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI39744/18-14822.90.00.00.0
Trommel aus Wellpappe zum Aufspulen von LWL-Kabeln
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollrechner für Papierkerne

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Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Papierkerne

Welche Zolltarifnummer hat Papierkern?

Papierkerne (Papphülsen, Wickelkerne) werden unter der Zolltarifnummer 4822.90.00.00.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer erfasst Rollen, Spulen, Spindeln und ähnliche Unterlagen aus Papier oder Pappe, soweit sie nicht ausschließlich zum Aufwickeln von Spinnstoffgarnen bestimmt sind.

Welchen HS-Code hat Papierkern?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Papierkerne lautet 4822.90 – dies sind die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer. Der HS-Code wird weltweit einheitlich zur Klassifizierung von Waren verwendet.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Papierkern?

Der Drittlandszollsatz für Papierkerne der Position 4822 beträgt 0 %. Dies gilt für Einfuhren aus allen Drittländern ohne Präferenzabkommen. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % an, die auf den Zollwert berechnet wird.

Wie unterscheidet sich Papierkern zolltechnisch?

Die wesentliche Abgrenzung und Alternative bei der Einreihung von Papierkernen ist die Unterscheidung zwischen Unterposition 4822 10 (für Spinnstoffgarne) und 4822 90 (alle anderen Zwecke). Fehlt die textile Zweckbestimmung, ist stets 4822 90 (andere) zu wählen.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Papierkern verwende?

Eine falsche Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern führen. Daher ist eine korrekte Einreihung in Position 4822 und die Unterscheidung zwischen Unterposition 4822 10 und 4822 90 entscheidend.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Papierkern?

Für Papierkerne der Position 4822 bestehen keine besonderen Einfuhrbeschränkungen. Es gelten die allgemeinen zollrechtlichen Vorschriften. Die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % ist stets abzuführen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Papierkern?

Die vollständige Zolltarifnummer für Papierkerne ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 4822.90.00.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (4822.90), der 8-stelligen KN (4822.90.00) und der 10-stelligen TARIC (4822.90.00.00) sowie einer zusätzlichen 11. Stelle.

Ändern sich Zolltarifnummern für Papierkern?

Die grundlegenden Positionen des HS-Codes ändern sich selten, jedoch können Anpassungen auf TARIC-Ebene (10. und 11. Stelle) jährlich erfolgen. Die hier angegebene Nummer 4822.90.00.00.0 ist für 2025 gültig.

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