Hierarchie der Zolltarifnummer
Kabelbinder aus Kunststoff werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt VII, Kapitel 39 eingereiht. Die Position 3926 umfasst alle anderen Waren aus Kunststoffen, die nicht speziell in anderen Positionen genannt sind:
- Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
- Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
- Position: 3926 - Andere Waren aus Kunststoffen und Waren aus anderen Stoffen der Positionen 3901 bis 3914
- Unterposition: 3926 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 3926 9097 - andere
Zolltarifnummer: 3926 9097 90 0 - andere
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für Kabelbinder kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kabelbinder
Der HS-Code für Kabelbinder ist 3926.90 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 3926.90.97 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 3926.90.97.90 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3926.90.97.90.0 .
Einreihung von Kabelbinder nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Kabelbinder können je nach Material und Ausführung unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob es sich um Kunststoff-Kabelbinder (Polyamid, Nylon) oder Metallkabelbinder handelt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kabelbinder
Kabelbinder aus Kunststoff (Polyamid, Nylon, PA6.6, Polyethylen)
Kabelbinder aus Polyamid/Nylon oder anderen Kunststoffen (häufigster Typ)
Kabelbinder mit besonderem Material oder Konstruktion, nicht unter 3926.90.97 erfasst
Andere Waren aus Kunststoffen, nicht anderweit genannt (z.B. spezielle Befestigungsbinder)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Kunststoff-Kabelbinder (3926) ≠ Metall-Kabelbinder (7318)
Metallkabelbinder aus Edelstahl oder Stahl fallen unter Kapitel 73, nicht unter Kapitel 39.
Kabelbinder (3926.90) ≠ Klebeband (3919)
Selbstklebende Bänder zur Kabelbefestigung fallen unter Position 3919, nicht unter 3926.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Kabelbinder aus Metall (Edelstahl, Stahl) fallen nicht unter Kapitel 39, sondern unter Kapitel 73:
Kabelbinder aus Metall (Edelstahl, Stahl) für industrielle Hochtemperaturanwendungen
Andere nicht gewindete Schrauben, Bolzen, Muttern aus Eisen oder Stahl (Metallbinder)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kabelbinder ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Material (Kunststoff oder Metall), Ausführung (wiederverwendbar, mit Beschriftungsfeld) und Aufmachung. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kabelbinder (vZTA)
So hat der Zoll bei realen Kabelbindern entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
Kabelbinder aus Polyamid, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, in den Farbausführungen schwarz oder transparent/natur. Streifenförmige, an einem Ende spitz zulaufende Erzeugnisse mit gezahnter Oberfläche und rechteckigem Verschlussstück mit Rastnase. Je nach Ausführung wiederverwendbar oder mit Beschriftungsfeld. Jeweils 100 Kabelbinder in einem etikettierten Polybeutel.
AV 1, Pos. 3926.90
Kabelbinder aus transparentem Polyamid, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Mit verzahnter Oberfläche versehene Waren (ca. 2,5 x 160 mm), an einem Ende mit einer Verschlussöse ausgestattet, in die das angespitzte, glatte, abgewinkelte Ende eingeführt und durch eine Rastnase arretiert wird. Insgesamt 100 Kabelbinder als Verpackungseinheit zur Fixierung von Kabeln.
AV 1, Pos. 3926.90
Kabelbinder-Set, Art.-Nr. 504560, aus Nylon, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Erzeugnisse mit glatter und gezahnter Oberseite, an den Enden jeweils mit Verschlussöse. 50 Kabelbinder in verschiedenen Abmessungen (15 Stück 100,0 x 2,5 mm / 25 Stück 140,0 x 2,5 mm / 10 Stück 200,0 x 2,5 mm) in einer Folienverpackung mit Pappeinleger für den Einzelverkauf.
AV 1, Pos. 3926.90
Grüne Kabelbinder aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Mit glatter und verzahnter Oberfläche versehene Waren (ca. 20 x 2,5 cm), an einem Ende mit Verschlussöse, in die das angespitzte Ende des Streifens eingeführt und durch eine Rastnase arretiert wird. Insgesamt 100 Kabelbinder in einem Pappkarton aufgemacht, dienen dem Zusammenhalten von Kabeln.
AV 1, Pos. 3926.90
Kabelbinder aus Polyamid, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Mit glatter und verzahnter Oberfläche versehenes Erzeugnis (L: 201 mm, B: 4,8 mm), an einem Ende mit Verschlussöse ausgestattet, in die das angespitzte Ende des Streifens eingeführt und durch eine Rastnase arretiert wird.
AV 1, Pos. 3926.90
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China6,5 %Drittlandszoll
USA6,5 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei6,5 %Drittlandszoll
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien6,5 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand6,5 %Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmaßnahmen
Für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen und Bohr- oder Förderplattformen
Für Teile zur Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen
Einfuhrabgaben berechnen
Geben Sie Ihren Warenwert ein – der Rechner ermittelt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer automatisch.
Ausfuhr (Export)
Aktive Ausfuhrmaßnahmen
Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen eine Genehmigung Mehr erfahren →
Weitere Produkte aus Verpackung
Weitere Produkte aus der gleichen Kategorie mit eigenen Zolltarifnummern und Zollsätzen:




