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VerpackungKapitel 39Stand April 2026

Zolltarifnummer für Kabelbinder

Die häufigste Zolltarifnummer für Kabelbinder ist 3926.90.97.90.0 (andere Waren aus Kunststoffen) – der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %. Die genaue Einreihung hängt vom Material (Polyamid, Nylon, Stahl) und der Ausführung ab.

Standard-Kabelbinder aus Polyamid (3926.90), Kabelbinder-Sets und wiederverwendbare Varianten teilen sich meist die gleiche Position. Kabelbinder aus Metall fallen dagegen unter Kapitel 73. Alle Möglichkeiten im Überblick →

z.B. Kabelbinder Nylon schwarz 200mm, wiederverwendbare Kabelbinder PA6.6 ...

Hierarchie der Zolltarifnummer

Kabelbinder aus Kunststoff werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt VII, Kapitel 39 eingereiht. Die Position 3926 umfasst alle anderen Waren aus Kunststoffen, die nicht speziell in anderen Positionen genannt sind:

  • Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
  • Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  • Position: 3926 - Andere Waren aus Kunststoffen und Waren aus anderen Stoffen der Positionen 3901 bis 3914
  • Unterposition: 3926 90 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 3926 9097 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3926 9097 90 0 - andere

Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig

Die Zolltarifnummer für Kabelbinder kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kabelbinder

Der HS-Code für Kabelbinder ist 3926.90 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 3926.90.97 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 3926.90.97.90 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3926.90.97.90.0 .

Einreihung von Kabelbinder nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Kabelbinder können je nach Material und Ausführung unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob es sich um Kunststoff-Kabelbinder (Polyamid, Nylon) oder Metallkabelbinder handelt.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kabelbinder

Kabelbinder aus Kunststoff (Polyamid, Nylon, PA6.6, Polyethylen)

3926.90.97.90.0 6,5 %

Kabelbinder aus Polyamid/Nylon oder anderen Kunststoffen (häufigster Typ)

Kabelbinder mit besonderem Material oder Konstruktion, nicht unter 3926.90.97 erfasst

3926.90.92.00.0 6,5 %

Andere Waren aus Kunststoffen, nicht anderweit genannt (z.B. spezielle Befestigungsbinder)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Kunststoff-Kabelbinder (3926) ≠ Metall-Kabelbinder (7318)

Metallkabelbinder aus Edelstahl oder Stahl fallen unter Kapitel 73, nicht unter Kapitel 39.

Kabelbinder (3926.90) ≠ Klebeband (3919)

Selbstklebende Bänder zur Kabelbefestigung fallen unter Position 3919, nicht unter 3926.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Kabelbinder aus Metall (Edelstahl, Stahl) fallen nicht unter Kapitel 39, sondern unter Kapitel 73:

Kabelbinder aus Metall (Edelstahl, Stahl) für industrielle Hochtemperaturanwendungen

7318.29.00.00.0 3,7 %

Andere nicht gewindete Schrauben, Bolzen, Muttern aus Eisen oder Stahl (Metallbinder)

Quelle: EU TARIC

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kabelbinder ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Material (Kunststoff oder Metall), Ausführung (wiederverwendbar, mit Beschriftungsfeld) und Aufmachung. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Kabelbinder (vZTA)

So hat der Zoll bei realen Kabelbindern entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →

DEBTI26359/21-13926.90.97.90

Kabelbinder aus Polyamid, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, in den Farbausführungen schwarz oder transparent/natur. Streifenförmige, an einem Ende spitz zulaufende Erzeugnisse mit gezahnter Oberfläche und rechteckigem Verschlussstück mit Rastnase. Je nach Ausführung wiederverwendbar oder mit Beschriftungsfeld. Jeweils 100 Kabelbinder in einem etikettierten Polybeutel.

AV 1, Pos. 3926.90

DEBTI9326/25-13926.90.97.90

Kabelbinder aus transparentem Polyamid, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Mit verzahnter Oberfläche versehene Waren (ca. 2,5 x 160 mm), an einem Ende mit einer Verschlussöse ausgestattet, in die das angespitzte, glatte, abgewinkelte Ende eingeführt und durch eine Rastnase arretiert wird. Insgesamt 100 Kabelbinder als Verpackungseinheit zur Fixierung von Kabeln.

AV 1, Pos. 3926.90

DEBTI6703/24-13926.90.97.90

Kabelbinder-Set, Art.-Nr. 504560, aus Nylon, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Erzeugnisse mit glatter und gezahnter Oberseite, an den Enden jeweils mit Verschlussöse. 50 Kabelbinder in verschiedenen Abmessungen (15 Stück 100,0 x 2,5 mm / 25 Stück 140,0 x 2,5 mm / 10 Stück 200,0 x 2,5 mm) in einer Folienverpackung mit Pappeinleger für den Einzelverkauf.

AV 1, Pos. 3926.90

DEBTI28145/19-13926.90.97.90

Grüne Kabelbinder aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Mit glatter und verzahnter Oberfläche versehene Waren (ca. 20 x 2,5 cm), an einem Ende mit Verschlussöse, in die das angespitzte Ende des Streifens eingeführt und durch eine Rastnase arretiert wird. Insgesamt 100 Kabelbinder in einem Pappkarton aufgemacht, dienen dem Zusammenhalten von Kabeln.

AV 1, Pos. 3926.90

DE13514/13-13926.90.97.90

Kabelbinder aus Polyamid, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Mit glatter und verzahnter Oberfläche versehenes Erzeugnis (L: 201 mm, B: 4,8 mm), an einem Ende mit Verschlussöse ausgestattet, in die das angespitzte Ende des Streifens eingeführt und durch eine Rastnase arretiert wird.

AV 1, Pos. 3926.90

Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr (Import)

Drittlandszollsatz

6,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19,0 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Flagge ChinaChina6,5 %

Drittlandszoll

Flagge USAUSA6,5 %

Drittlandszoll

Flagge GroßbritannienGroßbritannien0 %

TCA Freihandel

Flagge SchweizSchweiz0 %

EFTA Freihandel

Flagge TürkeiTürkei6,5 %

Drittlandszoll

Flagge JapanJapan0 %

EU-Japan EPA

Flagge SüdkoreaSüdkorea0 %

EU-KR Freihandel

Flagge IndienIndien6,5 %

Drittlandszoll

Flagge VietnamVietnam0 %

EVFTA

Flagge ThailandThailand6,5 %

Drittlandszoll

Aktive Einfuhrmaßnahmen

Zollaussetzung

Für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen und Bohr- oder Förderplattformen

Luftfahrt-Zollaussetzung

Für Teile zur Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen

Einfuhrabgaben berechnen

Geben Sie Ihren Warenwert ein – der Rechner ermittelt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer automatisch.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr (Export)

Aktive Ausfuhrmaßnahmen

Dual-Use Ausfuhrgenehmigung

Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen eine Genehmigung Mehr erfahren →

Quelle: EU TARIC

Weitere Produkte aus Verpackung

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Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Kabelbinder

Welche Zolltarifnummer hat ein Kabelbinder?

Die häufigste Zolltarifnummer für Kabelbinder ist 3926.90.97.90.0 (andere Waren aus Kunststoffen). Dies gilt für Kabelbinder aus Polyamid (PA6.6), Nylon und anderen Kunststoffen. Kabelbinder aus Metall (Edelstahl) fallen unter eine andere Position (7318). Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %.

Welchen HS-Code hat ein Kabelbinder?

Der HS-Code für Kabelbinder ist 3926.90 (6-stellig, weltweit gültig). Die Kombinierte Nomenklatur (8-stellig, EU-Ausfuhr) lautet 3926.90.97. Der TARIC-Code (10-stellig, EU) ist 3926.90.97.90. Für den Import nach Deutschland wird die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer 3926.90.97.90.0 benötigt.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Kabelbinder?

Der Drittlandszollsatz für Kabelbinder aus Kunststoff (3926.90.97.90) beträgt 6,5 %. Aus Ländern mit Freihandelsabkommen (Schweiz, Großbritannien, Japan, Südkorea, Vietnam) sind Kabelbinder zollfrei einfuhrbar. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 19 %.

Wie unterscheiden sich Kabelbinder aus Kunststoff und aus Metall zolltechnisch?

Kunststoff-Kabelbinder aus Polyamid oder Nylon fallen unter Position 3926 (Kapitel 39, Kunststoffwaren) mit einem Zollsatz von 6,5 %. Metall-Kabelbinder aus Edelstahl oder Stahl hingegen fallen unter Position 7318 (Kapitel 73, Eisenwaren) mit einem anderen Zollsatz. Die Abgrenzung richtet sich nach dem charaktergebenden Material des Kabelbinders.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für einen Kabelbinder verwende?

Bei einer Zollprüfung drohen Nacherhebung des Differenzbetrags, Verzugsstrafen und im schlimmsten Fall ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Auch eine zu niedrige Einreihung kann rückwirkend korrigiert werden. Eine korrekte Einreihung mit Begründung schützt Sie im Prüfungsfall.

Gibt es Antidumping-Zölle oder Einfuhrbeschränkungen für Kabelbinder?

Für Kabelbinder der Position 3926.90.97.90 gelten aktuell keine Antidumping-Zölle und keine Mengenkontingente. Die Einfuhr ist grundsätzlich uneingeschränkt möglich. Für die Ausfuhr gilt formal eine Dual-Use-Prüfpflicht, was bei Standard-Kabelbindern jedoch regelmäßig keine praktische Einschränkung bedeutet.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Kabelbinder?

Eine vollständige Zolltarifnummer hat immer 11 Stellen. Viele Quellen zeigen nur den 6-stelligen HS-Code (3926.90) oder den 8-stelligen KN-Code (3926.90.97) — das reicht für die Zollanmeldung in Deutschland nicht aus. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie alle 11 Stellen, also 3926.90.97.90.0.

Ändern sich Zolltarifnummern für Kabelbinder?

Ja, Zolltarifnummern werden regelmäßig aktualisiert — sowohl auf EU-Ebene (Kombinierte Nomenklatur, TARIC) als auch auf nationaler Ebene. Änderungen treten typischerweise zum Jahreswechsel in Kraft, können aber auch unterjährig erfolgen. Prüfen Sie die Nummer daher vor jeder Zollanmeldung auf Aktualität.

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