Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer leitet sich aus folgender Hierarchie des Harmoniserten Systems und der Kombinierten Nomenklatur ab:
- Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
- Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
- Position: 3926 - Andere Waren aus Kunststoffen und Waren aus anderen Stoffen der Positionen|3901|bis 3914
- Unterposition: 3926 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 3926 9097 - andere
Zolltarifnummer: 3926 9097 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) DEHH/1208/07-1 bestätigt die Einreihung einer Petrischale aus Kunststoff in 3926.90.97.90.0. Eine unverbindliche Prüfung Ihrer Ware können Sie mit dem Klassifizierungstool vornehmen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Petrischale
Der HS-Code für Petrischale lautet 3926.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3926.90.97. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3926.90.97.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3926.90.97.90.0.
Einreihung von Petrischale nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung in die Position 3926 setzt voraus, dass die Petrischale aus Kunststoff gemäß Anmerkung 1 zu Kapitel 39 besteht. Wiederverwendbare Petrischalen aus Glas fallen ausgeschlossen in Position 7017.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Petrischale
Alternative Einreihung
Glaswaren für Laboratorien - andere - für Petrischalen aus Glas (wiederverwendbar) - Position 7017
Alternative Einreihung
Flaschen aus Kunststoffen, mit 2 l oder weniger - für Zellkulturflaschen (rechteckige Flaschen, nicht flache Schalen) - ausgeschlossen durch vZTA DEHH/1208/07-1
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Petrischale (3926) ≠ Glaswaren für Laboratorien - andere - für Petrischalen aus Glas (wiederverwendbar) - Position 7017 (7017)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Petrischale bleibt die Zolltarifnummer 3926.90.97.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Petrischale (3926) ≠ Flaschen aus Kunststoffen, mit 2 l oder weniger - für Zellkulturflaschen (rechteckige Flaschen, nicht flache Schalen) - ausgeschlossen durch vZTA DEHH/1208/07-1 (3923)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Petrischale bleibt die Zolltarifnummer 3926.90.97.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Weitere Einreihungsmöglichkeiten außerhalb von Kapitel 39:
Alternative Einreihung
Glaswaren für Laboratorien - andere - für Petrischalen aus Glas (wiederverwendbar) - Position 7017
Alternative Einreihung
Flaschen aus Kunststoffen, mit 2 l oder weniger - für Zellkulturflaschen (rechteckige Flaschen, nicht flache Schalen) - ausgeschlossen durch vZTA DEHH/1208/07-1
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Petrischale ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Petrischale (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr in die EU
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten.
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.
Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.
Einfuhrabgaben-Rechner
Berechnen Sie die gesamten Einfuhrabgaben für Ihre Petrischale. Der Drittlandszollsatz von 6,5 % wird auf den Zollwert erhoben, hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Bei Präferenzursprung (z. B. Schweiz, Großbritannien) kann der Zollsatz 0 % betragen.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden.
Der Export von Waren, die missbräuchlich zur Folter verwendet werden könnten, unterliegt strengen Genehmigungspflichten.
Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.
Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.
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