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Haushalt & KücheKapitel 82Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Pfeffermühle: 8210.00.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Pfeffermühle (8210.00.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Pfeffermühle unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Pfeffermühle Produktbild

Eine handelsübliche Pfeffermühle besteht aus einem zweiteiligen Gehäuse (Kopf und Vorratsbehälter) aus Holz, Acryl oder Edelstahl sowie einem Mahlwerk aus gehärtetem Stahl oder Keramik. Sie wird manuell durch Drehen des Kopfes betätigt, wiegt in der Regel 100 bis 500 g und dient ausschließlich dem Mahlen von Pfefferkörnern. Zur korrekten Einreihung sind Bauart und Antriebsart entscheidend – siehe Alle Möglichkeiten im Überblick →

Pfeffermühle beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Pfeffermühle ist im Zolltarif in folgender Hierarchie eingeordnet:

  • Abschnitt: XV - Kap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren daraus
  • Kapitel: 82 - WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8210 0000 00 0 - Von Hand zu betätigende mechanische Geräte, mit einem Gewicht von 10|kg oder weniger, zum Vorbereiten, Zubereiten oder Anrichten von Speisen oder Getränken

Hinweis zur Einreihung

Die zolltarifliche Einreihung einer Pfeffermühle hängt von ihrer Bauart und Funktionsweise ab. Verwenden Sie für eine verbindliche Auskunft das Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Pfeffermühle

Der HS-Code für Pfeffermühle lautet 8210.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8210.00.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8210.00.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8210.00.00.00.0.

Einreihung von Pfeffermühle nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung der handbetriebenen Pfeffermühle folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Pfeffermühle

Alternative Einreihung

8509.40.00.00.0 2,7 %

Elektromechanische Haushaltsgeräte mit eingebautem Elektromotor – Lebensmittelzerkleinerungs- und -mischgeräte (für batteriebetriebene / elektrische Pfeffermühlen)

Alternative Einreihung

8479.82.00.00.0 2,7 %

Maschinen, Apparate und Geräte zum Mischen, Kneten, Zerkleinern, Mahlen

Alternative Einreihung

6911.10.00.10.0 2,7 %

Gewürzmühlen aus Keramik und ihre keramischen Mahlteile

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Pfeffermühle (8210) ≠ Elektromechanische Haushaltsgeräte mit eingebautem Elektromotor – Lebensmittelzerkleinerungs- und -mischgeräte (für batteriebetriebene / elektrische Pfeffermühlen) (8509)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pfeffermühle bleibt die Zolltarifnummer 8210.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Pfeffermühle (8210) ≠ Maschinen, Apparate und Geräte zum Mischen, Kneten, Zerkleinern, Mahlen (8479)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pfeffermühle bleibt die Zolltarifnummer 8210.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Pfeffermühle (8210) ≠ Gewürzmühlen aus Keramik und ihre keramischen Mahlteile (6911)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pfeffermühle bleibt die Zolltarifnummer 8210.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Sofern die handbetriebene Pfeffermühle aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht unter Position 8210 fällt, kommen folgende Alternativen in anderen Kapiteln in Betracht:

Alternative Einreihung

8509.40.00.00.0 2,7 %

Elektromechanische Haushaltsgeräte mit eingebautem Elektromotor – Lebensmittelzerkleinerungs- und -mischgeräte (für batteriebetriebene / elektrische Pfeffermühlen)

Alternative Einreihung

8479.82.00.00.0 2,7 %

Maschinen, Apparate und Geräte zum Mischen, Kneten, Zerkleinern, Mahlen

Alternative Einreihung

6911.10.00.10.0 2,7 %

Gewürzmühlen aus Keramik und ihre keramischen Mahlteile

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Pfeffermühle ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Pfeffermühle (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEK/25/09-18210.00.00.00.0
Pfeffermühle, Holzgehäuse, Stahlmahlwerk, ca. 22,5 cm
DEBTI42256/23-18210.00.00.00.0
Pfeffermühle, Acryl/Buchenholz, Stahlmahlwerk, ca. 15,5 cm
DEK/767/08-18210.00.00.00.0
Pfeffermühle aus Holz, Stahlmahlwerk, ca. 23 cm
DEK/355/08-18210.00.00.00.0
Pfeffermühle aus Holz, Stahlmahlwerk, ca. 31,5 cm
DEK/356/08-18210.00.00.00.0
Pfeffermühle aus Acryl und Holz, Stahlmahlwerk, ca. 22 cm
DEK/764/08-18210.00.00.00.0
Pfeffermühle aus Holz, Stahlmahlwerk, ca. 12 cm
DE9890/14-18210.00.00.00.0
Pfeffermühle, Holzgehäuse, Stahlmahlwerk
DE9480/14-18210.00.00.00.0
Pfeffermühle, Holzgehäuse, Stahlmahlwerk
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

2,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China2,7 %

Drittlandszoll

USA2,7 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien2,7 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand2,7 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Einfuhrabgaben-Rechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Pfeffermühle mit unserem Zollrechner.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Pfeffermühlen

Welche Zolltarifnummer hat eine Pfeffermühle?

Die zolltarifliche Einreihung einer handbetriebenen Pfeffermühle erfolgt unter der Position 8210.00.00.00.0. Diese Position umfasst von Hand zu betätigende mechanische Geräte mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger zum Vorbereiten oder Zubereiten von Speisen. Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Pfeffermühlen lautet 8210.00.00.00.0.

Welchen HS-Code hat eine Pfeffermühle?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Pfeffermühlen lautet 821000. Er gilt für handbetätigte mechanische Geräte zur Speisenverarbeitung. Dies ist die Basis für die EU-weite Kombinierte Nomenklatur und den TARIC-Code.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Pfeffermühlen?

Der Drittlandszollsatz (Regelzoll) für Pfeffermühlen der Position 8210.00.00.00.0 beträgt 2,7 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Bei Einfuhr aus Ländern mit Freihandelsabkommen kann der Zollsatz auf 0 % sinken.

Wie unterscheidet sich eine Pfeffermühle zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung erfolgt zur elektrischen Pfeffermühle (8509.40), zur Industriemühle (8479.82) und zur keramischen Gewürzmühle (6911). Entscheidend sind die manuelle Betätigung, das Gewicht unter 10 kg und der Verwendungszweck zur Speisenzubereitung. Eine Alternative ist die elektrische Pfeffermühle.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für meine Pfeffermühle verwende?

Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrabgaben, Verzögerungen bei der Zollabfertigung sowie zu Unterbrechungen der Lieferkette führen. Im schlimmsten Fall drohen Bußgelder und strafrechtliche Konsequenzen wegen Steuerhinterziehung. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Pfeffermühlen?

Für Pfeffermühlen der Position 8210.00.00.00.0 sind im TARIC derzeit keine aktiven Einfuhrbeschränkungen vermerkt. Es besteht jedoch die Möglichkeit der Zollaussetzung für Luftfahrzeuge (Code 119), die auch bei Pfeffermühlen anwendbar sein kann, sofern sie für die Instandsetzung von Luftfahrzeugen verwendet werden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Pfeffermühlen?

Die Zolltarifnummer für Pfeffermühlen ist eine 11-stellige Zolltarifnummer und wird in der Lesefassung mit Punkten gegliedert: 8210.00.00.00.0. Die ersten vier Stellen (8210) bilden die Position, die folgenden Stellen dienen der weiteren Untergliederung nach EU- und nationalem Recht.

Ändern sich Zolltarifnummern für Pfeffermühlen?

Die Position 8210 ist im Harmonisierten System seit Jahren stabil. Änderungen erfolgen durch EU-weite Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder nationale TARIC-Anpassungen, die jährlich zum 1. Januar in Kraft treten. Eine regelmäßige Prüfung der gültigen Fassung wird empfohlen.

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