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Haushalt & KücheKapitel 67Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Kunstpflanze: 6702.10.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Kunstpflanze (6702.10.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Kunstpflanze unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Kunstpflanze Produktbild

Kunstpflanzen sind Dekorationsgegenstände, die echte Gewächse nachbilden. Die zolltarifliche Behandlung einer hängt vom Material der Blüten, Blätter oder Früchte ab. Bei überwiegendem Kunststoffanteil (Plastik, Schaumkunststoff, Styropor) greift Position 6702.10.00.00.0. Bei charakterbestimmenden Spinnstoffen (Textil, Plüsch, Polyester) ist 6702.90.00.00.0 anzumelden. Eine Übersicht zu allen Alternativen und Abgrenzungen finden Sie Alle Möglichkeiten im Überblick →

Kunstpflanze beschreiben: Material, Farbe, Größe, Verwendung (Dekoration innen/außen)

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Hierarchie der Zolltarifnummer für reicht vom Abschnitt XII bis zur 11-stelligen deutschen Zolltarifnummer.

  • Abschnitt: XII - Kap. 64 bis 67: Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon; zugerichtete Federn und Waren aus Federn; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren
  • Kapitel: 67 - ZUGERICHTETE FEDERN UND DAUNEN UND WAREN AUS FEDERN ODER DAUNEN; KÜNSTLICHE BLUMEN; WAREN AUS MENSCHENHAAREN
  • Position: 6702 - Künstliche Blumen, künstliches Blattwerk und künstliche Früchte sowie Teile davon; Waren aus künstlichen Blumen, künstlichem Blattwerk oder künstlichen Früchten
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6702 1000 00 0 - aus Kunststoff

Hinweis zur Einreihung

Die zolltarifliche Einreihung einer ist materialabhängig. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten, um die korrekte Zolltarifnummer für Ihre Ware zu ermitteln.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kunstpflanze

Der HS-Code für Kunstpflanze lautet 6702.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6702.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6702.10.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6702.10.00.00.0.

Einreihung von Kunstpflanze nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Nach AV 1 erfolgt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen. Die Position 6702 umfasst künstliche Blumen, Blattwerk und Früchte sowie Waren daraus. Nach AV 3b ist bei Mischungen das charakterbestimmende Material maßgeblich. Die vZTA-Rechtsprechung bestätigt: Das Material der Blüten/Blätter, das optisch die Zierwirkung bestimmt, entscheidet über die Unterposition.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kunstpflanze

Alternative Einreihung

6702.90.00.00.0 4,7 %

aus anderen Stoffen

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

6702.90.00.00.0 4,7 %

Künstliche Blumen, künstliches Blattwerk und künstliche Früchte sowie Teile davon; Waren aus künstlichen Blumen, künstlichem Blattwerk oder künstlichen Früchten - aus anderen Stoffen

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Kunstpflanze (6702) ≠ aus anderen Stoffen (6702)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kunstpflanze bleibt die Zolltarifnummer 6702.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Kunstpflanze (6702) ≠ Künstliche Blumen, künstliches Blattwerk und künstliche Früchte sowie Teile davon; Waren aus künstlichen Blumen, künstlichem Blattwerk oder künstlichen Früchten - aus anderen Stoffen (6702)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Kunstpflanze bleibt die Zolltarifnummer 6702.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Darüber hinaus können auch Kapitel außerhalb von Position 6702 relevant sein, wenn die Ware nicht den Charakter einer künstlichen Pflanze, sondern einer anderen Ware hat.

Alternative Einreihung

6702.90.00.00.0 4,7 %

aus anderen Stoffen

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

6702.90.00.00.0 4,7 %

Künstliche Blumen, künstliches Blattwerk und künstliche Früchte sowie Teile davon; Waren aus künstlichen Blumen, künstlichem Blattwerk oder künstlichen Früchten - aus anderen Stoffen

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kunstpflanze ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Kunstpflanze (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEF/930/05-16702.90.00.00.0
Künstliche Blume; lt. Antrag: Sonnenblume, Art-Nr. 534145 - siehe Bild - in Form einer stilisierten Blume (Höhe ca. 65 cm), - mit einem Stiel aus einem biegsamen Draht aus unedlen Metallen, der mit einem Plüsch- gewirke aus lt. Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern) überzogen ist; an den Stiel sind... Mehr anzeigen
DE24154/16-16702.10.00.00.0
Waren aus künstlichen Blumen und künstlichem Blattwerk, sog. Dekoartikel Pflanze, Abbildung siehe Anlage, in Form zusammengesetzter Waren, jeweils bestehend aus, - einem weiß bemalten Blumenübertopf aus Gips, - - gefüllt mit einem eingeklebten Styroporblock (Kunststoff), der auf der Oberseite mit einer grünen... Mehr anzeigen
DE24157/16-16702.10.00.00.0
Waren aus künstlichen Bluemen und künstlichem Blattwerk, sog. Dekoartikel Pflanze, Abbildung siehe Anlage, in Form zusammengesetzter Waren, jeweils bestehend aus, - einem klarsichtigen Blumenübertopf aus gewöhnlichem, mechanisch gefertigtem Glas, - - gefüllt mit einem eingeklebten Styroporblock (Kunststoff), der auf... Mehr anzeigen
DE22032/10-16702.90.00.00.0
Ware aus künstlichen Blumen und künstlichem Blattwerk, Foto siehe Anlage, - in Form einer zusammengesetzten Ware (Gesamthöhe: ca. 14 cm), bestehend aus: -- einem runden Styroporblock (Kunststoff) in den Abmessungen: Durchmesser: ca. 12,5 cm, Höhe: ca. 4,5 cm, der an den Außenseiten mit künstlichem Blattwerk aus... Mehr anzeigen
DEF/3634/06-16702.90.00.00.0
Künstliche Blume, lt. Antrag: Deko Sonnenblume, siehe Foto, - in Form einer stilisierten Blume (Höhe ca. 43 cm), - mit einem Stengel aus einem Stab aus (lt. Antrag) Bambus mit einem Durchmesser von ca. 4 mm, - am oberen Ende des Stengels ist eine Blüte (Durchmesser: 10 cm) befestigt, bestehend aus: -- einem... Mehr anzeigen
DEF/4481/04-16702.90.00.00.0
Teil einer künstlichen Blume (lt. Antrag: "Artikel 335028"; siehe Foto) - in Form einer Blüte mit stilisierten, geformten, farbigen Blütenblättern aus Spinnstoff - charakterbestimmend nach Umfang und Zierwirkung - und stilisierten Staubgefäßen aus Kunststoffperlen; ohne Stiel, - (lt. Antrag) zu Zier- und... Mehr anzeigen
DEF/4832/06-16702.90.00.00.0
Teil einer künstlichen Blume (lt. Antrag: "Organzablume grün mit Strohfäden, Art-Nr.: B 78046", siehe Foto) - in Form einer stilisierten Blüte (Durchmesser: ca. 15,5 cm), - aus einem beidseitig mit undichten Geweben aus Spinnstoff überspannten, mit Papier umwickelten, formgebenden Draht aus unedlen Metallen, - mit... Mehr anzeigen
DEF/6750/07-16702.90.00.00.0
Teil einer künstlichen Blume (lt. Antrag: "Gestrüppblume") - in Form einer stilisierten Blüte (Durchmesser lt. Antrag: ca. 7 cm), mit geformten und gefärbten Blütenblättern; ohne Staubgefäß; ohne Stiel, - durch Zusammenfügen (Binden) der einzelnen Elemente zu einem fünfblättrigen Blütenstand miteinander... Mehr anzeigen
DE13183/16-26702.10.00.00.0
Künstliche Blume, sog. Kunstblume, Artikel 44958, Foto siehe Anlage, - in Form einer Nachbildung einer Lilie mit einer Länge von ca. 65 cm, - bestehend aus: - - einem Stiel aus Kunststoff mit Verzweigungen; innen teilweise mit Metalldraht ausgestattet, - - Blättern aus Spinnstoff und Adern aus Kunststoff, - -... Mehr anzeigen
DEBTI5341/18-16702.10.00.00.0
Künstliche Blume, sog. Dekoartikel "Acryl Blumenstecker", Art. 1.005.749-751, Foto siehe Anlage, - in Form einer Nachahmung einer Blume aus Kunststoffen, - - mit einer Blüte aus gelb gefärbtem Kunststoff, - - mit einem runden Stempel aus orange gefärbtem Kunststoff, - - mit einem Stängel in Form eines... Mehr anzeigen
DEBTI56234/18-16702.10.00.00.0
Künstliche Blume (in unterschiedlichen Farben), Muster 45, Foto siehe Anlage, - mit Blütenblättern aus Zuschnitten aus Schaumkunststoff, - in der Mitte der Blüte mit einem Bündel von "Staubblättern" aus Fäden aus Monofilen und Staubbeutel aus Papier, - mit einem Stiel aus einem natürlichen, weiß lackierten Aststück, -... Mehr anzeigen
DEBTI56231/18-16702.10.00.00.0
Künstliche Blume, Muster 44, Foto siehe Anlage, - in Form einer Rose (in unterschiedlichen Farben), - mit Blütenblättern aus Zuschnitten aus Schaumkunststoff, - in der Mitte mit einer Kugel aus Styropor (Kunststoff) verstärkt, - mit einem Stiel aus einem natürlichen, mit Papier umwickelten Aststück, - die Blüte ist... Mehr anzeigen
DE24157/16-16702.10.00.00.0
Waren aus künstlichen Bluemen und künstlichem Blattwerk, sog. Dekoartikel Pflanze, Abbildung siehe Anlage, in Form zusammengesetzter Waren, jeweils bestehend aus, - einem klarsichtigen Blumenübertopf aus gewöhnlichem, mechanisch gefertigtem Glas, - - gefüllt mit einem eingeklebten Styroporblock (Kunststoff), der auf... Mehr anzeigen
DEF/1557/04-16702.10.00.00.0
Künstliche Blumen; lt. Antrag: Wiesenkräuterstrauß - siehe Bild - bestehend aus: -- künstlichen Blumen (mit Stielen aus kunststoffummanteltem Draht, Blütenblätter und Blätter aus Kunststoff), -- künstlichen Blumen (mit Stängeln aus kunststoffummanteltem Draht, Blüten aus - charakterbestimmendem - Spinnstoff... Mehr anzeigen
DE24154/16-16702.10.00.00.0
Waren aus künstlichen Blumen und künstlichem Blattwerk, sog. Dekoartikel Pflanze, Abbildung siehe Anlage, in Form zusammengesetzter Waren, jeweils bestehend aus, - einem weiß bemalten Blumenübertopf aus Gips, - - gefüllt mit einem eingeklebten Styroporblock (Kunststoff), der auf der Oberseite mit einer grünen... Mehr anzeigen
DEBTI42123/23-16702.10.00.00.0
Ware aus künstlichem Blattwerk, sog. künstliches Schilf, Foto siehe Anlage, in Form einer aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzten Ware, bestehend aus der Nachahmung von Schilf, der Nachahmung von Blumenerde und einem Blumenübertopf, - Nachahmung von Schilf (künstliches Blattwerk): - - aus mehreren Stängeln... Mehr anzeigen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzölle

Drittlandszollsatz

4,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China4,7 %

Drittlandszoll

USA4,7 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand4,7 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollrechner für Kunstpflanzen

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Kunstpflanze mit unserem Zollrechner.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Kunstpflanzen

Welche Zolltarifnummer hat Kunstpflanze?

Die Zolltarifnummer für eine Kunstpflanze lautet 6702.10.00.00.0, sofern die Blüten, Blätter oder Früchte aus Kunststoff (Plastik, Schaumkunststoff, Styropor) bestehen und dieses Material den Charakter bestimmt. Bei Kunstpflanzen mit charakterbestimmendem Spinnstoffanteil (Textil, Plüsch, Polyester) kommt die Alternative 6702.90.00.00.0 in Betracht.

Welchen HS-Code hat Kunstpflanze?

Der HS-Code für Kunstpflanzen aus Kunststoff lautet 6702.10. Er ist auf der Ebene des Harmonisierten Systems (6 Stellen) international einheitlich und umfasst künstliche Blumen, Blattwerk und Früchte aus Kunststoff. Die Position 6702 des HS-Codes ist in zwei Unterpositionen unterteilt: aus Kunststoff und aus anderen Stoffen.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Kunstpflanze?

Der Drittlandszollsatz für Kunstpflanzen der Zolltarifnummer 6702.10.00.00.0 beträgt 4,7 %. Für Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Großbritannien, Schweiz, Türkei, Japan, Südkorea) oder Zollpräferenzen (z. B. Indien, Vietnam) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %.

Wie unterscheidet sich Kunstpflanze zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung einer Kunstpflanze erfolgt nach AV 3b anhand des charakterbestimmenden Materials. Eine Alternative zur Hauptposition 6702.10.00.00.0 (Kunststoff) ist die Position 6702.90.00.00.0, wenn Spinnstoffe wie Plüsch oder Polyestergewebe optisch dominieren. Die vZTA-Rechtsprechung (z. B. DE13183/16-2, DEF/930/05-1) bestätigt diese Abgrenzung nach der Zierwirkung des Materials.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Kunstpflanze verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer für Kunstpflanzen drohen Zollnacherhebung, Verzögerungen bei der Zollabfertigung sowie Bußgelder bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Falschdeklaration. Bei Zweifeln an der Einreihung kann ein verbindlicher Zolltarifauskunft (vZTA) beantragt werden, der Rechtssicherheit schafft.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Kunstpflanze?

Für Kunstpflanzen der Zolltarifnummer 6702.10.00.00.0 sind derzeit keine Antidumpingzölle oder Einfuhrlizenzen bekannt. Es besteht eine Zollaussetzung (Code 117) für Waren, die für bestimmte Wasserfahrzeuge oder Bohrplattformen bestimmt sind. Die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % ist in jedem Fall zu entrichten, sofern keine Steuerbefreiung greift.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Kunstpflanze?

Die Zolltarifnummer für Kunstpflanze ist eine 11-stellige Zolltarifnummer. Die Gliederung lautet: HS-Code 6702.10 (6 Stellen), KN-Code 6702.10.00 (8 Stellen), TARIC-Code 6702.10.00.00 (10 Stellen) und die vollständige deutsche Zolltarifnummer 6702.10.00.00.0 (11 Stellen). Die 11. Stelle dient der nationalen Statistik.

Ändern sich Zolltarifnummern für Kunstpflanze?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) oder des Harmonisierten Systems (HS) ändern. Für Kunstpflanzen der Position 6702 sind in den letzten Jahren keine Änderungen der 4-stelligen Position erfolgt. Aktuelle Änderungen betreffen in der Regel die 8. und 9. Stelle auf TARIC-Ebene.

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