Hierarchie der Zolltarifnummer
Der hierarchische Aufbau der Zolltarifnummer ausgehend vom Kapitel bis zur 11-stelligen Codenummer:
- AbschnittKap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren darausXV
- KapitelWAREN AUS EISEN ODER STAHL73
- PositionHaushaltsartikel, Hauswirtschaftsartikel, und Teile davon, aus Eisen oder Stahl; Eisen- oder Stahlwolle; Schwämme, Putzlappen, Handschuhe und ähnliche Waren, zum Scheuern, Polieren oder dergleichen, aus Eisen oder Stahl7323
- Unterpositionandere732391
- Unterpositionaus nicht rostendem Stahl732393
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Hundenapf
Der HS-Code für Hundenapf lautet 7323.93 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7323.93.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7323.93.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7323.93.00.90.0.
Einreihung von Hundenapf nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung des Hundenapfs erfolgt nach der Allgemeinen Vorschrift 3 b) des Harmonisierten Systems. Das charakterbestimmende Material ist der nicht rostende Stahl, aus dem der Napf gefertigt ist.
Gemäß AV 1 und der Position 7323 werden Haushaltsartikel aus Eisen oder Stahl erfasst. Bei Hundenäpfen aus Edelstahl ist die Unterposition 7323.93 (aus nicht rostendem Stahl) einschlägig. Die Position 7323 umfasst auch andere Haushaltsartikel wie Tabletts, Dosen oder Besteckkörbe aus demselben Material.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Hundenapf
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungHundenapf aus Steingut/Keramik | 6912.00.85.00.0 | Anderer Zollsatz (Kapitel 69) |
| Alternative EinreihungHundenapf aus Porzellan | 6911.90.00.00.0 | Anderer Zollsatz (Kapitel 69) |
| Alternative EinreihungHundenapf aus anderer Keramik | 6912.00.89.00.0 | Anderer Zollsatz (Kapitel 69) |
| Alternative EinreihungHundenapf aus Kunststoff | 3924.10.00.90.0 | Anderer Zollsatz (Kapitel 39) |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Hundenapf (7323) ≠ Hundenapf aus Steingut/Keramik (6912) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Hundenapf bleibt die Zolltarifnummer 7323.93.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Hundenapf (7323) ≠ Hundenapf aus Porzellan (6911) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Hundenapf bleibt die Zolltarifnummer 7323.93.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Hundenapf (7323) ≠ Hundenapf aus anderer Keramik (6912) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Hundenapf bleibt die Zolltarifnummer 7323.93.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Für andere Ausführungen, die nicht aus Edelstahl bestehen, kommen folgende Codes in Betracht:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungHundenapf aus Steingut/Keramik | 6912.00.85.00.0 | Anderer Zollsatz (Kapitel 69) |
| Alternative EinreihungHundenapf aus Porzellan | 6911.90.00.00.0 | Anderer Zollsatz (Kapitel 69) |
| Alternative EinreihungHundenapf aus anderer Keramik | 6912.00.89.00.0 | Anderer Zollsatz (Kapitel 69) |
| Alternative EinreihungHundenapf aus Kunststoff | 3924.10.00.90.0 | Anderer Zollsatz (Kapitel 39) |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Hundenapf (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI23034/24-1 | vZTA für Hundenapf aus nicht rostendem Stahl unter 7323.93.00.90.0 | 7323.93.00.90.0 |
| DEBTI17387/22-1 | vZTA für Hundenapf aus nicht rostendem Stahl unter 7323.93.00.90.0 | 7323.93.00.90.0 |
| DEBTI48771/22-1 | vZTA für Hundenapf aus nicht rostendem Stahl unter 7323.93.00.90.0 | 7323.93.00.90.0 |
| DEBTI17974/19-1 | vZTA für Hundenapf aus nicht rostendem Stahl unter 7323.93.00.90.0 | 7323.93.00.90.0 |
| DEBTI17976/19-1 | vZTA für Hundenapf aus nicht rostendem Stahl unter 7323.93.00.90.0 | 7323.93.00.90.0 |
| DEBTI17977/19-1 | vZTA für Hundenapf aus nicht rostendem Stahl unter 7323.93.00.90.0 | 7323.93.00.90.0 |
| DEBTI55983/18-1 | vZTA für Hundenapf aus nicht rostendem Stahl unter 7323.93.00.90.0 | 7323.93.00.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
3,2 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 3,2 % | Drittlandszoll |
| USA | 3,2 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 3,2 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 3,2 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen für 7323.93.00.90.0
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Einfuhrabgaben berechnen
Mit unserem Zollrechner können Sie die Einfuhrabgaben für Hundenäpfe aus verschiedenen Ursprungsländern berechnen. Berücksichtigt werden Drittlandszoll, Präferenzabkommen und die Einfuhrumsatzsteuer.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen für 7323.93.00.90.0
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
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