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IndustriechemieKapitel 13Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Pflanzenextrakt: 1302.19.70.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Pflanzenextrakt (1302.19.70.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export.

Pflanzenextrakt Produktbild

Die genaue Einreihung von Pflanzenextrakt hängt von der Pflanzenart, dem Extraktionsverfahren und der Aufmachung ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Pflanzenextrakt beschreiben: Pflanzenart, Extraktionsverfahren, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Pflanzenextrakt leitet sich aus folgender Hierarchie ab:

  • Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
  • Kapitel: 13 - SCHELLACK; GUMMEN, HARZE UND ANDERE PFLANZENSÄFTE UND PFLANZENAUSZÜGE
  • Position: 1302 - Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert
  • Unterposition: 1302 11 - Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge
  • Unterposition: 1302 19 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1302 1970 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Pflanzenextrakt

Der HS-Code für Pflanzenextrakt lautet 1302.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1302.19.70. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1302.19.70.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1302.19.70.00.0.

Einreihung von Pflanzenextrakt nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Pflanzenextrakt

Alternative Einreihung

1302.11.00.00.0 0 %

Opium

Alternative Einreihung

1302.12.00.00.0 0 %

von Süßholzwurzeln

Alternative Einreihung

1302.13.00.10.0 0 %

von Hopfen - Säfte

Alternative Einreihung

1302.13.00.90.0 0 %

von Hopfen - Auszüge, andere

Alternative Einreihung

1302.14.00.00.0 0 %

von Ephedra

Alternative Einreihung

1302.19.05.00.0 0 %

Vanille-Oleoresin

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Pflanzenart

Die Unterposition 1302.19 (andere) ist der Auffangcode für alle Pflanzenextrakte, die nicht unter 1302.11 (Opium), 1302.12 (Süßholzwurzeln), 1302.13 (Hopfen) oder 1302.14 (Ephedra) fallen.

Verwendungszweck

Pflanzenextrakte, die als Arzneiwaren aufgemacht oder dosiert sind (z.B. in Ampullen, Tabletten), fallen unter Kapitel 30, nicht unter 1302.

Konzentration/Form

Reine ätherische Öle (dampfdestilliert) fallen unter Position 3301, nicht unter 1302. Extraktionsverfahren mit Wasser oder Ethanol bleiben unter 1302.

Vanille-Oleoresin

Vanille-Oleoresin hat eine eigene Unterposition (1302.19.05) und ist von 1302.19.70 ausgeschlossen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Alternative Einreihung

1302.11.00.00.0 0 %

Opium

Alternative Einreihung

1302.12.00.00.0 0 %

von Süßholzwurzeln

Alternative Einreihung

1302.13.00.10.0 0 %

von Hopfen - Säfte

Alternative Einreihung

1302.13.00.90.0 0 %

von Hopfen - Auszüge, andere

Alternative Einreihung

1302.14.00.00.0 0 %

von Ephedra

Alternative Einreihung

1302.19.05.00.0 0 %

Vanille-Oleoresin

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Pflanzenextrakt ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Pflanzenextrakt (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI5762/23-11302.19.70.00.0
Artemisia annua Extraktpulver
DEBTI29521/24-11302.19.70.00.0
Phyllantus Emblica Extraktpulver
DEBTI26195/21-11302.19.70.00.0
Phyllantus Emblica Extraktpulver
DE20330/12-11302.19.70.00.0
Ginseng Extrakt in wässeriger Lösung
DE11097/17-11302.19.70.00.0
Pelargoniumextrakt Pulver
DEBTI49229/18-11302.19.70.00.0
Pflanzenextraktmischung
DEBTI53281/18-11302.19.70.00.0
Purslane Extract (Portulaca oleracea)
DE1742/14-11302.19.70.00.0
Centaurium erythraea Extrakt
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Einfuhrkontrolle - CITES

Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Pflanzenextrakt mit unserem Zollrechner.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle – CITES

Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrbeschränkung

Der Export von Waren, die missbräuchlich zur Folter verwendet werden könnten, unterliegt strengen Genehmigungspflichten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Pflanzenextrakt

Welche Zolltarifnummer hat Pflanzenextrakt?

Pflanzenextrakt wird unter der Zolltarifnummer 1302.19.70.00.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer gilt für generische Pflanzenextrakte, die nicht unter spezifische Unterpositionen wie Opium (1302.11), Süßholzwurzeln (1302.12), Hopfen (1302.13) oder Ephedra (1302.14) fallen. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %.

Welchen HS-Code hat Pflanzenextrakt?

Der HS-Code für Pflanzenextrakt lautet 130219. Er umfasst die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer und wird international für die Klassifizierung von Pflanzensäften und Pflanzenauszügen verwendet. Die nationale Erweiterung erfolgt über die Kombinierte Nomenklatur und den TARIC.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Pflanzenextrakt?

Der Drittlandszollsatz für Pflanzenextrakt unter der Zolltarifnummer 1302.19.70.00.0 beträgt 0 %. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % an. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Großbritannien, Schweiz, Südkorea) kann der Zollsatz ebenfalls 0 % betragen.

Wie unterscheidet sich Pflanzenextrakt zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Pflanzenextrakt erfolgt nach der Pflanzenart. Eine Alternative zu 1302.19.70.00.0 ist beispielsweise Hopfenextrakt unter 1302.13.00.90.0. Auch die Aufmachung als Arzneiware (Kapitel 30) oder als ätherisches Öl (Kapitel 33) führt zu einer anderen Einreihung. Die genaue Pflanzenart und der Verwendungszweck sind entscheidend.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Pflanzenextrakt verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern führen. Bei unklarer Einreihung sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragt oder ein Zollberater hinzugezogen werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Pflanzenextrakt?

Ja, für Pflanzenextrakte gelten besondere Maßnahmen: Bei geschützten Pflanzenarten ist eine CITES-Einfuhrkontrolle erforderlich. Für Bio-Ware muss eine Kontrollbescheinigung vorliegen. Zudem können Zusatzzölle anfallen. Auch eine allgemeine Einfuhrkontrolle ist möglich. Die Ausfuhr unterliegt ebenfalls CITES-Bestimmungen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Pflanzenextrakt?

Die vollständige Zolltarifnummer für Pflanzenextrakt ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 1302.19.70.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (130219), der 8-stelligen KN (13021970) und dem 10-stelligen TARIC-Code (1302197000) zusammen. Die letzte Ziffer ist eine Prüfziffer.

Ändern sich Zolltarifnummern für Pflanzenextrakt?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Für Pflanzenextrakt ist die Position 1302 jedoch seit Jahren stabil. Dennoch sollte regelmäßig die aktuelle Fassung geprüft werden, insbesondere bei neuen Handelsabkommen oder Änderungen der EU-Zolltarifverordnung.

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