Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Pflanzenextrakt leitet sich aus folgender Hierarchie ab:
- Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
- Kapitel: 13 - SCHELLACK; GUMMEN, HARZE UND ANDERE PFLANZENSÄFTE UND PFLANZENAUSZÜGE
- Position: 1302 - Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert
- Unterposition: 1302 11 - Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge
- Unterposition: 1302 19 - andere
Zolltarifnummer: 1302 1970 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Pflanzenextrakt
Der HS-Code für Pflanzenextrakt lautet 1302.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1302.19.70. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1302.19.70.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1302.19.70.00.0.
Einreihung von Pflanzenextrakt nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Pflanzenextrakt
Alternative Einreihung
Opium
Alternative Einreihung
von Süßholzwurzeln
Alternative Einreihung
von Hopfen - Säfte
Alternative Einreihung
von Hopfen - Auszüge, andere
Alternative Einreihung
von Ephedra
Alternative Einreihung
Vanille-Oleoresin
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Pflanzenart
Die Unterposition 1302.19 (andere) ist der Auffangcode für alle Pflanzenextrakte, die nicht unter 1302.11 (Opium), 1302.12 (Süßholzwurzeln), 1302.13 (Hopfen) oder 1302.14 (Ephedra) fallen.
Verwendungszweck
Pflanzenextrakte, die als Arzneiwaren aufgemacht oder dosiert sind (z.B. in Ampullen, Tabletten), fallen unter Kapitel 30, nicht unter 1302.
Konzentration/Form
Reine ätherische Öle (dampfdestilliert) fallen unter Position 3301, nicht unter 1302. Extraktionsverfahren mit Wasser oder Ethanol bleiben unter 1302.
Vanille-Oleoresin
Vanille-Oleoresin hat eine eigene Unterposition (1302.19.05) und ist von 1302.19.70 ausgeschlossen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Alternative Einreihung
Opium
Alternative Einreihung
von Süßholzwurzeln
Alternative Einreihung
von Hopfen - Säfte
Alternative Einreihung
von Hopfen - Auszüge, andere
Alternative Einreihung
von Ephedra
Alternative Einreihung
Vanille-Oleoresin
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Pflanzenextrakt ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Pflanzenextrakt (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Allgemeine Überwachung der Einfuhr.
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Pflanzenextrakt mit unserem Zollrechner.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Der Export von Waren, die missbräuchlich zur Folter verwendet werden könnten, unterliegt strengen Genehmigungspflichten.
Weitere Produkte aus Industriechemie
Entdecken Sie verwandte Produkte aus dem Bereich Industriechemie.
Phenolharz-Block
3921.90.30.00.0 · 6,5 %
Magnesiumchlorid
2827.31.00.00.0 · 4,6 %
Essigsäure
2915.21.00.10.0 · 5,5 %
Raffiniertes Glycerin
2905.45.00.00.0 · 3.8 %
Toilettenreiniger
3402.50.90.00.0 · 4,0 %
Aluminium-Pulver
7603.10.00.00.0 · 5 %
Monoammoniumphosphat
3105.40.00.00.0 · 0 %
Eisen-Iii-Chlorid
2827.39.20.00.0 · 2,1 %
Pvc-Stabilisator
3812.39.90.90.0 · 6,5 %
