Hierarchie der Zolltarifnummer
Der hierarchische Aufbau der Zolltarifnummer für PVC-Stabilisator zeigt den Weg von der übergeordneten Position bis zur 11-stelligen deutschen Zolltarifnummer:
- AbschnittKap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter IndustrienVI
- KapitelVERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE38
- PositionZubereitete Vulkanisationsbeschleuniger; zusammengesetzte Weichmacher für Kautschuk oder Kunststoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zubereitete Antioxidationsmittel und andere zusammengesetzte Stabilisatoren für Kautschuk oder Kunststoffe3812
- Unterpositionzubereitete Antioxidationsmittel und andere zusammengesetzte Stabilisatoren für Kautschuk oder Kunststoffe381231
- Unterpositionandere381239
- Kombinierte Nomenklaturandere38123990
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Pvc-stabilisator
Der HS-Code für Pvc-stabilisator lautet 3812.39 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3812.39.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3812.39.90.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3812.39.90.90.0.
Einreihung von Pvc-stabilisator nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die zolltarifliche Einreihung richtet sich nach der Hauptfunktion und der Zusammensetzung. Nachfolgend die gängigen Fallgruppen gemäß Verbindlicher Zolltarifauskünfte (vZTA):
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Pvc-stabilisator
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungzubereitete Antioxidationsmittel – engere Unterposition; nur anwendbar wenn die Stabilisatormischung primär als Antioxidationsmittel fungiert | 3812.39.10.00.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungZinn-basierter Stabilisator (spezifische TARIC) | 3812.39.90.65.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungAndere Polymerisate | 3911.90.19.90.0 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Pvc-stabilisator (3812) ≠ zubereitete Antioxidationsmittel – engere Unterposition; nur anwendbar wenn die Stabilisatormischung primär als Antioxidationsmittel fungiert (3812) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pvc-stabilisator bleibt die Zolltarifnummer 3812.39.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Pvc-stabilisator (3812) ≠ Zinn-basierter Stabilisator (spezifische TARIC) (3812) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pvc-stabilisator bleibt die Zolltarifnummer 3812.39.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Pvc-stabilisator (3812) ≠ Andere Polymerisate (3911) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pvc-stabilisator bleibt die Zolltarifnummer 3812.39.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
PVC-Stabilisatoren sind in Kapitel 38 eingereiht. Ein Wechsel in ein anderes Kapitel kommt nur bei grundlegend anderer Produktbeschaffenheit in Betracht:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAndere Polymerisate | 3911.90.19.90.0 | 6,5 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Pvc-stabilisator (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI7506/20-1 | Stabilisator für organische Polymer; Reaktionsprodukte von Phophortrichlorid mit 1,1´-Biphenyl und 2,4-bis(1,1-Dimethylethyl)phenol | 3812.39.90.90.0 |
| DEBTI23976/23-1 | Polymeric hindered amine light stabilizer; HALS-Stabilisator für Kunststoffe | 3812.39.90.90.0 |
| DEBTI46017/20-1 | Lichtschutzadditiv, HALS-Stabilisator für Kunststoffe | 3812.39.90.90.0 |
| DEBTI29398/24-1 | Lichtschutzadditiv, HALS-Stabilisator für Kunststoffe | 3812.39.90.90.0 |
| DEBTI1756/23-1 | Synergistische Mischung eines benzotriazolbasierten UV-Absorbers mit HALS zur Stabilisierung von Kunststoffen | 3812.39.90.90.0 |
| DEBTI36474/23-1 | Eurolite 119/10 PAS; UV-Stabilisator-Gemisch | 3812.39.90.90.0 |
| DEBTI43377/18-1 | Songsorb CS 111; synergistische Mischung von HALS-Stabilisatoren | 3812.39.90.90.0 |
| DE1265/17-1 | Stabilisierungsmittel/Additiv für glasfaserverstärktes Polypropylen | 3812.39.90.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Drittlandszollsätze (Import)
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Einfuhrkontrolle REACH | Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind. |
Zollrechner für PVC-Stabilisator
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren PVC-Stabilisator. Geben Sie den Warenwert ein, wählen Sie das Ursprungsland und erhalten Sie sofort Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer (19 %) sowie mögliche Zollpräferenzen oder Aussetzungen.
Export aus der EU (nicht relevant)
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Industriechemie
Diese Produkte werden ebenfalls in Kapitel 38 oder angrenzenden Kapiteln eingereiht und dienen als Vergleich für die zolltarifliche Einreihung: