Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 8701.93.10.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:
- Abschnitt: XVII - Kap. 86 bis 89: Beförderungsmittel
- Kapitel: 87 - ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- Position: 8701 - Zugmaschinen (ausgenommen Zugkraftkarren der Position|8709)
- Unterposition: 8701 91 - andere, mit einer Motorleistung von
- Unterposition: 8701 93 - mehr als 37|kW bis 75|kW
Zolltarifnummer: 8701 9310 00 0 - Ackerschlepper und Forstschlepper, auf Rädern
Hinweis zur Einreihung
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Traktor
Der HS-Code für Traktor lautet 8701.93 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8701.93.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8701.93.10.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8701.93.10.00.0.
Einreihung von Traktor nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Traktor
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAckerschlepper und Forstschlepper, auf Rädern (mehr als 75 kW bis 130 kW) | 8701.94.10.00.0 | 0 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAckerschlepper und Forstschlepper, auf Rädern (mehr als 18 kW bis 37 kW) | 8701.92.10.00.0 | 0 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAckerschlepper und Forstschlepper, auf Rädern (18 kW oder weniger) | 8701.91.10.00.0 | 0 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAckerschlepper und Forstschlepper, auf Rädern (mehr als 130 kW) | 8701.95.10.00.0 | 0 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitEinachsschlepper | 8701.10.00.00.0 | 0 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitGleiskettenzugmaschinen | 8701.30.00.00.0 | 0 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitSattel-Straßenzugmaschinen | 8701.21.00.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Einachsschlepper (8701 10) | Zweirädrige Zugmaschinen, keine vierrädrigen Ackerschlepper |
| Raupenschlepper (8701 30) | Kettenfahrzeuge statt Räder, andere Bauform |
| Sattelzugmaschinen (8701 20) | Für Sattelauflieger im Straßenverkehr, nicht für landwirtschaftliche Feldarbeit |
| Zugkraftkarren (8709) | Kraftkarren ohne Hebevorrichtung, kurzstreckig, andere Position |
| Landwirtschaftliche Geräte/Anbaugeräte | Mähdrescher, Heuwender, Pflüge etc. sind in Kapitel 84/85 eingereiht, nicht in 87 |
Einreihung in ein anderes Kapitel
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAckerschlepper und Forstschlepper, auf Rädern (mehr als 75 kW bis 130 kW) | 8701.94.10.00.0 | 0 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAckerschlepper und Forstschlepper, auf Rädern (mehr als 18 kW bis 37 kW) | 8701.92.10.00.0 | 0 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAckerschlepper und Forstschlepper, auf Rädern (18 kW oder weniger) | 8701.91.10.00.0 | 0 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAckerschlepper und Forstschlepper, auf Rädern (mehr als 130 kW) | 8701.95.10.00.0 | 0 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitEinachsschlepper | 8701.10.00.00.0 | 0 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitGleiskettenzugmaschinen | 8701.30.00.00.0 | 0 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitSattel-Straßenzugmaschinen | 8701.21.00.00.0 | 0 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Traktor ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Traktor (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE27613/16-1 | Zugmaschine mit Seilwinde, vierradgetriebenes Geländefahrzeug, Motorleistung 51 kW | 8701.93.10.00.0 |
| DEBTI35351/18-1 | Zugmaschine mit Seilwinde, offenes einsitziges Geländefahrzeug, 40–51 kW | 8701.93.10.00.0 |
| DEBTI1735/18-1 | Zugmaschine mit Seilwinde, 50 kW | 8701.93.10.00.0 |
| DE76/17-1 | Zugmaschine mit Seilwinde, Benzinmotor 38 kW | 8701.93.10.00.0 |
| DEBTI33632/18-1 | Forstschlepper auf Rädern, ATV800, Benzinmotor 48 kW | 8701.93.10.00.0 |
| DEBTI789/22-1 | Acker- und Forstschlepper auf Rädern, Pathcross Max 1000, 48 kW | 8701.93.10.00.0 |
| DEBTI6753/23-1 | Forstschlepper, ODES1000ATV-L, 63,7 kW | 8701.93.10.00.0 |
| DEBTI6756/23-1 | Forstschlepper, ODES1000ATV-S, 63,7 kW | 8701.93.10.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
nicht ermittelt
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| USA | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Großbritannien | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Japan | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Südkorea | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Indien | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Vietnam | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Thailand | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von ozonabbauenden Stoffen | Die Einfuhr von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen, ist nur mit Lizenz und unter strengen Auflagen erlaubt. |
| Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen | Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Einfuhrabgaben berechnen
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Traktor aus jedem Land. Geben Sie Zollwert und Ursprungsland ein, um Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Antidumpingzölle zu ermitteln.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
| Ausfuhrkontrolle für ozonabbauende Stoffe | Der Export von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen (z. B. FCKW), ist streng reguliert und genehmigungspflichtig. |
| Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen | Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig. |
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
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