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MedizintechnikKapitel 30Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Pflaster: 3005.10.00.00.0

Die zolltarifliche Einreihung von Pflastern – Wundschnellverbänden, Heftpflastern und Klebepflastern – erfolgt einheitlich unter 3005.10.00.00.0. Die Position umfasst Erzeugnisse mit Klebeschicht, die zur Wundversorgung oder Fixierung von Verbänden dienen. Maßgeblich ist die Aufmachung für den Einzelverkauf zu Heilzwecken.

Pflaster Produktbild

Die korrekte Einreihung hängt von der Anwesenheit einer Klebeschicht und der medizinischen Zweckbestimmung ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Pflaster, Heftpflaster, Wundpflaster …

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 3005.10.00.00.0 ist der detaillierteste Code im Zolltarif. Die Hierarchie zeigt den Weg vom Abschnitt bis zur 11-stelligen deutschen Zolltarifnummer.

  • Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
  • Kapitel: 30 - PHARMAZEUTISCHE ERZEUGNISSE
  • Position: 3005 - Watte, Gaze, Binden und ähnliche Erzeugnisse (z.|B. Verbandzeug, Pflaster zum Heilgebrauch, Senfpflaster), mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf zu medizinischen, chirurgischen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Zwecken
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3005 1000 00 0 - Heftpflaster und andere Waren mit Klebeschicht

Hinweis zur Einreihung

Ein nicht korrekt eingereihtes Pflaster – etwa ohne Berücksichtigung der Klebeschicht oder der Aufmachung – kann zu Nachforderungen und Verzögerungen im Zollverfahren führen. Nutzen Sie unser Klassifizierungstool, um die richtige Zolltarifnummer zu ermitteln.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Pflaster

Der HS-Code für Pflaster lautet 3005.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3005.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3005.10.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3005.10.00.00.0.

Einreihung von Pflaster nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Position 3005 erfasst auch Pflaster, die mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen sind. Maßgeblich ist stets die Aufmachung für den Einzelverkauf zu Heilzwecken. Die Befreiung vom Drittlandszoll (0 %) gilt für alle Ursprungsländer.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Pflaster

Alternative Einreihung

3005.90.99.00.0 0 %

Andere Waren der Position 3005 ohne Klebeschicht (z. B. Watte, Mullbinden, Kompressen)

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

3005.90.99.00.0 0 %

andere (Watte, Gaze, Binden und ähnliche Erzeugnisse ohne Klebeschicht)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Pflaster (3005) ≠ Andere Waren der Position 3005 ohne Klebeschicht (z. B. Watte, Mullbinden, Kompressen) (3005)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pflaster bleibt die Zolltarifnummer 3005.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Pflaster (3005) ≠ andere (Watte, Gaze, Binden und ähnliche Erzeugnisse ohne Klebeschicht) (3005)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Pflaster bleibt die Zolltarifnummer 3005.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

In einigen Fällen kommen auch Codes aus anderen Kapiteln in Betracht. Dies betrifft vor allem Waren, deren Hauptfunktion nicht in der medizinischen Wundversorgung liegt.

Alternative Einreihung

3005.90.99.00.0 0 %

Andere Waren der Position 3005 ohne Klebeschicht (z. B. Watte, Mullbinden, Kompressen)

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

3005.90.99.00.0 0 %

andere (Watte, Gaze, Binden und ähnliche Erzeugnisse ohne Klebeschicht)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Pflaster ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Pflaster (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI49626/22-13005.10.00.00.0
Heftpflaster und andere Waren mit Klebeschicht; Wundschnellverband – steriles selbstklebendes Verbandpflaster aus Vliesstoff mit Polyacrylatkleber
DEBTI16942/23-13005.10.00.00.0
Heftpflaster und andere Waren mit Klebeschicht – elastisches Pflaster aus Vliesstoff, Meterware
DEBTI49774/22-13005.10.00.00.0
Heftpflaster und andere Waren mit Klebeschicht – elastisches Pflaster aus Vliesstoff, Meterware
DEBTI49766/22-13005.10.00.00.0
Heftpflaster und andere Waren mit Klebeschicht – querelastisches Pflaster aus Vliesstoff, Meterware
DEK/718/05-13005.10.00.00.0
Heftpflaster – Wundschnellverband, einzeln steril verpackt, Vliesstoff mit Polyacrylatkleber
DE24614/11-13005.10.00.00.0
Pflaster zu medizinischen oder chirurgischen Zwecken – Pflasterrollen aus Vliesstoff, Wundschnellverband
DEBTI33119/18-13005.10.00.00.0
Heftpflaster und andere Waren mit Klebeschicht – wasserfestes Pflaster aus Kunststoff mit Kindermotiven
DEBTI49634/22-13005.10.00.00.0
Heftpflaster und andere Waren mit Klebeschicht – querelastisches Pflaster aus Textilgewebe mit Zinkoxidkleber
DEBTI37961/22-13005.10.00.00.0
Heftpflaster mit Wundauflage, 6 cm x 1,8 cm, in Faltschachtel für Einzelverkauf
DEBTI43127/19-13005.10.00.00.0
Heftpflaster – runde hautfarbene Pflaster, Durchmesser 25 mm, in Pappfaltkarton
DEK/723/05-13005.10.00.00.0
Heftpflaster – Rolle aus Vliesstoff mit Polyacrylatkleber, querelastisch
DEK/722/05-13005.10.00.00.0
Heftpflaster – weiße Rolle aus Vliesstoff, querelastisch
DEK/720/05-13005.10.00.00.0
Heftpflaster – braune Rolle aus textilem Gewebe mit Zinkoxidkleber
DEK/705/05-13005.10.00.00.0
Heftpflaster – Polyurethanfolie, wasserfest, steril, einzeln verpackt
DEK/721/05-13005.10.00.00.0
Heftpflaster – braune Rolle aus textilem, starrem Gewebe mit Zinkoxidkleber
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle REACH

Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.

Einfuhrabgaben-Rechner

Berechnen Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Ihre Sendung: Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, zuzüglich 19 % Einfuhrumsatzsteuer auf den Zollwert.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmäßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Pflaster

Welche Zolltarifnummer hat Pflaster?

Die zutreffende Zolltarifnummer für Pflaster mit Klebeschicht, wie Wundschnellverbände und Heftpflaster, lautet 3005.10.00.00.0. Diese Position umfasst Erzeugnisse, die einseitig mit einer Klebstoffschicht versehen und als medizinisches Verbandmaterial in Aufmachung für den Einzelverkauf bestimmt sind.

Welchen HS-Code hat Pflaster?

Der HS-Code für Pflaster mit Klebeschicht lautet 3005.10. Das Harmonised System (HS) der Weltzollorganisation definiert damit die ersten sechs Ziffern der internationalen Warenklassifikation für Heftpflaster und ähnliche Waren.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Pflaster?

Der Drittlandszollsatz für Pflaster unter der Zolltarifnummer 3005.10.00.00.0 beträgt 0 Prozent. Das bedeutet, dass für Einfuhren aus Nicht-EU-Ländern grundsätzlich kein Zoll anfällt. Zusätzlich fällt jedoch die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent auf den Zollwert an.

Wie unterscheidet sich Pflaster zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung erfolgt vor allem zum Alternativcode 3005.90.99.00.0. Anders als Pflaster mit Klebeschicht (Unterposition 3005.10) haben Erzeugnisse aus der Unterposition 3005.90 keine Klebeschicht. Es handelt sich um lose Wundauflagen, Mullbinden oder Watte ohne selbstklebende Eigenschaft.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Pflaster verwende?

Wird eine falsche Zolltarifnummer für Pflaster verwendet, kann das Zollverfahren verzögert werden. Im schlimmsten Fall drohen Zollnacherhebungen, Säumniszuschläge oder sogar Bußgelder. Eine korrekte Einreihung ist daher entscheidend für eine reibungslose Abwicklung.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Pflaster?

Ja, für Pflaster der Zolltarifnummer 3005.10.00.00.0 besteht eine Einfuhrkontrolle nach der EU-Chemikalienverordnung REACH. Es kann erforderlich sein, die Konformität der verwendeten chemischen Stoffe (z. B. Klebstoffe) nachzuweisen. Die Maßnahme hat den Code 761.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Pflaster?

Die vollständige Zolltarifnummer für Pflaster ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 3005.10.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code, der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur und dem 10-stelligen TARIC-Code sowie einer zusätzlichen nationalen Gliederung zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Pflaster?

Zolltarifnummern können sich im Rahmen der jährlichen Änderungen des TARIC oder der Kombinierten Nomenklatur ändern. Für Pflaster der Position 3005.10 ist jedoch seit Jahren keine Änderung aufgetreten. Dennoch sollten Importeure die jährlichen Aktualisierungen prüfen, um stets die gültige Fassung zu verwenden.

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