Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer setzt sich aus mehreren Hierarchieebenen zusammen:
- Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
- Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
- Position: 3923 - Transport- oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen; Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse, aus Kunststoffen
- Unterposition: 3923 50 - Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse
Zolltarifnummer: 3923 5090 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Angaben dienen der Orientierung. Für verbindliche Auskünfte nutzen Sie das Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Plastik-Kappe
Der HS-Code für Plastik-Kappe lautet 3923.50 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3923.50.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3923.50.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3923.50.90.00.0.
Einreihung von Plastik-Kappe nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt die Position nach dem Wortlaut. AV 6 legt die Unterposition innerhalb der Position fest.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Plastik-Kappe
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungVerschlusskapseln für Flaschen und Flaschenkapseln | 3923.50.10.00.0 | 6,5 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit | 3923.50.10.00.0 | 6,5 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit | 3923.90.00.00.0 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Plastik-Kappe (3923) ≠ Verschlusskapseln für Flaschen und Flaschenkapseln (3923) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Plastik-Kappe bleibt die Zolltarifnummer 3923.50.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Plastik-Kappe (3923) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (3923) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Plastik-Kappe bleibt die Zolltarifnummer 3923.50.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Plastik-Kappe (3923) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (3923) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Plastik-Kappe bleibt die Zolltarifnummer 3923.50.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Auch andere Kapitel oder Positionen können in Betracht kommen:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungVerschlusskapseln für Flaschen und Flaschenkapseln | 3923.50.10.00.0 | 6,5 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit | 3923.50.10.00.0 | 6,5 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit | 3923.90.00.00.0 | 6,5 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Plastik-Kappe ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Plastik-Kappe (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEHH/1272/04-1 | Verschlusskappe (Höhe: ca. 17 mm, Durchmesser: ca. 21 mm) aus Kunststoff i. S. d. Anm 1 Kap 39. Die mit einem einfachen Innengewinde ausgestattete Ware wird lt. Angaben des Antragstellers als Schutz- und Verschlussvorrichtung für ein mit Tinte befülltes Kunststofffläschchen verwendet. | 3923.50.90.00.0 |
| DE987/16-1 | Verschlusskappe aus Polypropylen, annähernd zylindrisch (Ø ca. 5,7 cm, Höhe ca. 4,3 cm), mit Klappdeckel, Trinköffnung, Schraubgewinde und Silikondichtring. Dient als Schraubverschluss für Trinkflaschen und wird als "Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse aus Kunststoffen, andere als Verschluss- oder... Mehr anzeigenVerschlusskappe aus Polypropylen, annähernd zylindrisch (Ø ca. 5,7 cm, Höhe ca. 4,3 cm), mit Klappdeckel, Trinköffnung, Schraubgewinde und Silikondichtring. Dient als Schraubverschluss für Trinkflaschen und wird als "Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse aus Kunststoffen, andere als Verschluss- oder Flaschenkapseln" eingereiht. Weniger anzeigen | 3923.50.90.00.0 |
| DEHH/384/06-1 | Bei der als "Elo-Cap Pure Cap" bezeichneten Ware handelt es sich um einen Dreh- oder Schraubverschluss aus Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, bestehend aus einer Verschlusskappe mit Innengewinde und Innenrohr, einem integriertem sog. Garantiering, der sich beim ersten Öffnen löst sowie einem Einsatz... Mehr anzeigenBei der als "Elo-Cap Pure Cap" bezeichneten Ware handelt es sich um einen Dreh- oder Schraubverschluss aus Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, bestehend aus einer Verschlusskappe mit Innengewinde und Innenrohr, einem integriertem sog. Garantiering, der sich beim ersten Öffnen löst sowie einem Einsatz (sog. Ausgießer) mit eingesetztem Verschlusskolben und Außengewinde. Beim Öffnen wird der entsprechend geformte Verschlusskolben durch das Innenrohr der Kappe mit entfernt. Das Erzeugnis wird als Verschluss für Getränkeverpackungen verwendet. Weniger anzeigen | 3923.50.90.00.0 |
| DE9270/09-1 | Zylinderförmige Verschlusskappe (ø ca. 18 mm, Höhe ca. 20 mm) zum Aufschrauben auf Kunststofftuben. Das Erzeugnis besteht aus einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. | 3923.50.90.00.0 |
| DE9275/09-1 | Ovale Verschlusskappe mit Innengewinde (Abmessungen ca. 35 mm x 25 mm x 30 mm) zum Aufschrauben auf Kunststofftuben. Das Erzeugnis besteht aus einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. | 3923.50.90.00.0 |
| DE9272/09-1 | Runde Verschlusskappe (ø ca. 46 mm, Höhe ca. 25 mm) aus einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das Erzeugnis ist mit einer aufklappbaren Ausgussvorrichtung versehen und dient als Verschluss, z.B. als so genannter "Spenderkopf", einer Kosmetikflasche. | 3923.50.90.00.0 |
| DE15631/15-1 | Es handelt sich um eine so genannte Endabschlusskappe in Form eines zylindrischen Deckels aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 mit Innengewinde. Die Ware (Durchmesser: ca. 15 mm) soll auf nicht benötigte elektrische Steckverbinder aufgeschraubt werden, um das Eindringen von z. B. Feuchtigkeit und... Mehr anzeigenEs handelt sich um eine so genannte Endabschlusskappe in Form eines zylindrischen Deckels aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 mit Innengewinde. Die Ware (Durchmesser: ca. 15 mm) soll auf nicht benötigte elektrische Steckverbinder aufgeschraubt werden, um das Eindringen von z. B. Feuchtigkeit und Schmutz zu verhindern. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse aus Kunststoffen, andere als Verschluss- oder Flaschenkapseln" eingereiht. Weniger anzeigen | 3923.50.90.00.0 |
| DE16817/13-1 | Verschluss in Form einer runden Schutzkappe (ø 8 mm, 11 mm lang) mit einem 4 mm langen Außengewinde. Das Erzeugnis besteht aus einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (gemäß den Angaben des Antragstellers aus PPO/Polyphenyloxid) und wird als Zubehör auf Stecker für Glasfaserkabel geschraubt, um die im... Mehr anzeigenVerschluss in Form einer runden Schutzkappe (ø 8 mm, 11 mm lang) mit einem 4 mm langen Außengewinde. Das Erzeugnis besteht aus einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (gemäß den Angaben des Antragstellers aus PPO/Polyphenyloxid) und wird als Zubehör auf Stecker für Glasfaserkabel geschraubt, um die im Inneren liegenden Kontakte (Keramikferrule) vor dem Eindringen von Schmutz, Staub und Feuchtigkeit zu schützen. Die Ware ist als „Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse aus Kunststoffen, andere als Verschluss- oder Flaschenkapseln“ einzureihen. Weniger anzeigen | 3923.50.90.00.0 |
| DEBTI37978/19-1 | Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine Verschlusskappe mit Trinkhalm, bestehend aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die im Durchmesser ca. 7 cm große Ware zeichnet sich an der Oberseite sowohl durch einen integrierten, ausklappbaren Trinkstutzen als auch... Mehr anzeigenBei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine Verschlusskappe mit Trinkhalm, bestehend aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die im Durchmesser ca. 7 cm große Ware zeichnet sich an der Oberseite sowohl durch einen integrierten, ausklappbaren Trinkstutzen als auch durch einen seitlichen Tragegriff aus. Die Innenseite ist mit einem Schraubgewinde sowie einer zylindrischen Aufnahmevorrichtung für den Trinkhalm (Länge ca. 19,5 cm, Ø ca. 1,2 cm) versehen. Das auf einer bedruckten Pappkarte aufgemachte Erzeugnis dient als Schraubverschluss für Trinkflaschen und wird zolltariflich als "Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse aus Kunststoffen, andere als Verschluss- oder Flaschenkapseln" eingereiht. Weniger anzeigen | 3923.50.90.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Verpackungsmaterial
Hier finden Sie verwandte Produkte mit ihren Zolltarifnummern.
Plastikflasche
3923.30.10.00.0 · 6,5 %
Deckel
3923.50.90.00.0 · 6,5 %
Schaumstoff-Muster
3921.19.00.99.0 · 6,5 %
Halbleiter-Tray
3923.90.00.00.0 · 6,5 %
IBC-Container
3923.90.00.00.0 · 6,5 %
Kanister
3923.30.90.00.0 · 6,5 %
Vinyl-Aufkleber
3919.90.80.99.0 · 6,5 %
Packband
3919.10.80.90.0 · 6,5 %
Wellpappe
4808.10.00.00.0 · 0 %
