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VerpackungsmaterialKapitel 39Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Plastik-Kappe: 3923.50.90.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Plastik-Kappe (3923.50.90.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export.

Plastik-Kappe Produktbild

Für Plastik-Kappe sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt die wahrscheinliche Zolltarifnummer, wichtige Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Plastik-Kappe beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer setzt sich aus mehreren Hierarchieebenen zusammen:

  • Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
  • Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  • Position: 3923 - Transport- oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen; Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse, aus Kunststoffen
  • Unterposition: 3923 50 - Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3923 5090 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Angaben dienen der Orientierung. Für verbindliche Auskünfte nutzen Sie das Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Plastik-Kappe

Der HS-Code für Plastik-Kappe lautet 3923.50 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3923.50.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3923.50.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3923.50.90.00.0.

Einreihung von Plastik-Kappe nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt die Position nach dem Wortlaut. AV 6 legt die Unterposition innerhalb der Position fest.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Plastik-Kappe

Alternative Einreihung

3923.50.10.00.0 6,5 %

Verschlusskapseln für Flaschen und Flaschenkapseln

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

3923.50.10.00.0 6,5 %

Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

3923.90.00.00.0 6,5 %

Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Plastik-Kappe (3923) ≠ Verschlusskapseln für Flaschen und Flaschenkapseln (3923)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Plastik-Kappe bleibt die Zolltarifnummer 3923.50.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Plastik-Kappe (3923) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (3923)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Plastik-Kappe bleibt die Zolltarifnummer 3923.50.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Plastik-Kappe (3923) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (3923)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Plastik-Kappe bleibt die Zolltarifnummer 3923.50.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Auch andere Kapitel oder Positionen können in Betracht kommen:

Alternative Einreihung

3923.50.10.00.0 6,5 %

Verschlusskapseln für Flaschen und Flaschenkapseln

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

3923.50.10.00.0 6,5 %

Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

3923.90.00.00.0 6,5 %

Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Plastik-Kappe ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Plastik-Kappe (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEHH/1272/04-13923.50.90.00.0
Verschlusskappe (Höhe: ca. 17 mm, Durchmesser: ca. 21 mm) aus Kunststoff i. S. d. Anm 1 Kap 39. Die mit einem einfachen Innengewinde ausgestattete Ware wird lt. Angaben des Antragstellers als Schutz- und Verschlussvorrichtung für ein mit Tinte befülltes Kunststofffläschchen verwendet.
DE987/16-13923.50.90.00.0
Verschlusskappe aus Polypropylen, annähernd zylindrisch (Ø ca. 5,7 cm, Höhe ca. 4,3 cm), mit Klappdeckel, Trinköffnung, Schraubgewinde und Silikondichtring. Dient als Schraubverschluss für Trinkflaschen und wird als "Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse aus Kunststoffen, andere als Verschluss- oder... Mehr anzeigen
DEHH/384/06-13923.50.90.00.0
Bei der als "Elo-Cap Pure Cap" bezeichneten Ware handelt es sich um einen Dreh- oder Schraubverschluss aus Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, bestehend aus einer Verschlusskappe mit Innengewinde und Innenrohr, einem integriertem sog. Garantiering, der sich beim ersten Öffnen löst sowie einem Einsatz... Mehr anzeigen
DE9270/09-13923.50.90.00.0
Zylinderförmige Verschlusskappe (ø ca. 18 mm, Höhe ca. 20 mm) zum Aufschrauben auf Kunststofftuben. Das Erzeugnis besteht aus einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39.
DE9275/09-13923.50.90.00.0
Ovale Verschlusskappe mit Innengewinde (Abmessungen ca. 35 mm x 25 mm x 30 mm) zum Aufschrauben auf Kunststofftuben. Das Erzeugnis besteht aus einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39.
DE9272/09-13923.50.90.00.0
Runde Verschlusskappe (ø ca. 46 mm, Höhe ca. 25 mm) aus einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das Erzeugnis ist mit einer aufklappbaren Ausgussvorrichtung versehen und dient als Verschluss, z.B. als so genannter "Spenderkopf", einer Kosmetikflasche.
DE15631/15-13923.50.90.00.0
Es handelt sich um eine so genannte Endabschlusskappe in Form eines zylindrischen Deckels aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 mit Innengewinde. Die Ware (Durchmesser: ca. 15 mm) soll auf nicht benötigte elektrische Steckverbinder aufgeschraubt werden, um das Eindringen von z. B. Feuchtigkeit und... Mehr anzeigen
DE16817/13-13923.50.90.00.0
Verschluss in Form einer runden Schutzkappe (ø 8 mm, 11 mm lang) mit einem 4 mm langen Außengewinde. Das Erzeugnis besteht aus einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (gemäß den Angaben des Antragstellers aus PPO/Polyphenyloxid) und wird als Zubehör auf Stecker für Glasfaserkabel geschraubt, um die im... Mehr anzeigen
DEBTI37978/19-13923.50.90.00.0
Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine Verschlusskappe mit Trinkhalm, bestehend aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die im Durchmesser ca. 7 cm große Ware zeichnet sich an der Oberseite sowohl durch einen integrierten, ausklappbaren Trinkstutzen als auch... Mehr anzeigen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

6,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China6,5 %

Drittlandszoll

USA6,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien6,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand6,5 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Plastik-Kappe.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Plastik-Kappen

Welche Zolltarifnummer hat Plastik-Kappe?

Die Zolltarifnummer für Plastik-Kappen lautet 3923.50.90.00.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für Verschlusskappen aus Kunststoff, die als Stöpsel, Deckel oder andere Verschlüsse im Sinne der Position 3923 des Harmonisierten Systems verwendet werden.

Welchen HS-Code hat Plastik-Kappe?

Der HS-Code (6-stellig) für Plastik-Kappen ist 3923.50. Er umfasst Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse aus Kunststoffen. Die ersten vier Ziffern 3923 stehen für Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Plastik-Kappe?

Der Drittlandszollsatz für Plastik-Kappen beträgt 6,5 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen, wie z.B. China, USA, Indien oder Thailand. Bei Vorliegen eines Freihandelsabkommens kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich Plastik-Kappe zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt zu Verschlusskapseln (3923.50.10.00.0), die spezifisch für Flaschen bestimmt sind. Eine Alternative ist der Auffangcode 3923.90.00.00.0 für andere Verpackungsmittel. Entscheidend ist die Funktion als Verschluss und das Material Kunststoff.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Plastik-Kappe verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen wegen Steuerhinterziehung führen. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Plastik-Kappe?

Für Plastik-Kappen besteht eine Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung (Maßnahme 119), die bei Verwendung in Luftfahrzeugen eine Zollbefreiung ermöglicht. Ansonsten gelten keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen, aber die allgemeinen Vorschriften für Kunststoffwaren sind zu beachten.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Plastik-Kappe?

Die Zolltarifnummer für Plastik-Kappen ist eine 11-stellige Zolltarifnummer, die sich aus dem 6-stelligen HS-Code (3923.50), der 8-stelligen KN (3923.50.90) und dem 10-stelligen TARIC (3923.50.90.00) sowie der 11. Stelle (0) zusammensetzt.

Ändern sich Zolltarifnummern für Plastik-Kappe?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Für Plastik-Kappen ist die Position 3923.50 jedoch stabil. Dennoch sollten Sie regelmäßig die aktuellen Fassungen prüfen, insbesondere bei Neubewertungen durch die EU-Kommission.

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