Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 3903.30.00.00.0 ist in folgende Hierarchie eingebettet:
- AbschnittKap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren darausVII
- KapitelKUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS39
- PositionPolymere des Styrols, in Primärformen3903
- ZolltarifnummerAcrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymere (ABS)
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Abs-kunststoff
Der HS-Code für Abs-kunststoff lautet 3903.30 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3903.30.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3903.30.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3903.30.00.00.0.
Einreihung von Abs-kunststoff nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Für ABS-Kunststoff aus Südkorea gilt ein endgültiger Antidumpingzoll von 7,5 % (Code 552). Die Einfuhr wird statistisch erfasst. Für bestimmte Hersteller können abweichende Sätze gelten.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Abs-kunststoff
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungPolystyrol | 3903.11.00.00 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungStyrol-Acrylnitril-Copolymere (SAN) | 3903.20.00.00 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungAndere Styrol-Polymere | 3903.90.00.00 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungAndere Acrylpolymere | 3906.90.90.90 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Abs-kunststoff (3903) ≠ Polystyrol (3903) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Abs-kunststoff bleibt die Zolltarifnummer 3903.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Abs-kunststoff (3903) ≠ Styrol-Acrylnitril-Copolymere (SAN) (3903) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Abs-kunststoff bleibt die Zolltarifnummer 3903.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Abs-kunststoff (3903) ≠ Andere Styrol-Polymere (3903) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Abs-kunststoff bleibt die Zolltarifnummer 3903.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Abs-kunststoff (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI50937/23-1 | Gemahlenes ABS-Granulat aus Kunststoffresten | 3903.30.00.00.0 |
| DEBTI50014/23-1 | ABS-Copolymer in Granulatform | 3903.30.00.00.0 |
| DEBTI42806/20-1 | ABS-Copolymer in Primärform | 3903.30.00.00.0 |
| DEBTI43237/20-1 | Kohlefaserverstärktes ABS-Granulat | 3903.30.00.00.0 |
| DEHH/81/04-1 | ABS-Mahlgut, Produktionsabfall | 3903.30.00.00.0 |
| DE3357/12-1 | ABS CHT - körniges Pulver | 3903.30.00.00.0 |
| DE2601/12-1 | ABS HR 181 - körniges Pulver | 3903.30.00.00.0 |
| DEBTI50166/23-1 | Kohlefaserverstärktes ABS-Copolymer | 3903.30.00.00.0 |
| DEBTI50161/23-1 | MABS (Methylmethacrylat-ABS) - Abgrenzung zu 3906 | 3906.90.90.90.0 |
| DE3358/12-1 | MABS Typ C12 - Abgrenzung wegen Methylmethacrylat | 3903.90.90.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen für ABS-Kunststoff
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen | Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig. |
| Antidumping-/Ausgleichszollstatistik | Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
| Kontrolle Antidumping- und Ausgleichszoll | Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird. |
| Endgültiger Antidumpingzoll | Zusätzlicher Zoll, der erhoben wird, wenn Waren zu unfair niedrigen Preisen in die EU eingeführt werden. Er gilt unabhängig vom regulären Drittlandszoll und kann je nach Hersteller, Ursprungsland oder Ware variieren. |
Zollrechner für ABS-Kunststoff
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben (Drittlandszoll + Einfuhrumsatzsteuer) für ABS-Kunststoff aus jedem Ursprungsland.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen für ABS-Kunststoff
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen | Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
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