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Kunststoffe & GummiKapitel 39Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Polyoxymethylen: 3907.10.00.00.0

Die zolltarifliche Einreihung von Polyoxymethylen (POM) ist durch die Rechtsprechung und acht verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) eindeutig geklärt.

Polyoxymethylen Produktbild

POM in Primärform fällt als Polyacetal ausnahmslos unter die 3907 10 00 00 0. Die chemische Einordnung ist unstrittig. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Polyoxymethylen beschreiben, z. B. POM: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Hierarchische Gliederung der Zolltarifnummer für Polyoxymethylen innerhalb des Harmonisierten Systems (HS) und der EU-Kombinierten Nomenklatur (KN).

  • Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
  • Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  • Position: 3907 - Polyacetale, andere Polyether und Epoxidharze, in Primärformen; Polycarbonate, Alkydharze, Allylpolyester und andere Polyester, in Primärformen
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3907 1000 00 0 - Polyacetale

Hinweis zur Einreihung

Eine falsche Einreihung von Polyoxymethylen, z. B. als Polyether oder Polyester, führt zu unzutreffenden Zollsätzen und kann im Rahmen einer Zollprüfung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Nutzen Sie das Klassifizierungstool für eine rechtssichere Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Polyoxymethylen

Der HS-Code für Polyoxymethylen lautet 3907.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3907.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3907.10.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3907.10.00.00.0.

Einreihung von Polyoxymethylen nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Polyoxymethylen (POM) erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Polyoxymethylen

Alternative Einreihung

3907.21.00.00 6,5 %

andere Polyether

Alternative Einreihung

3907.30.00.00 6,5 %

Epoxidharze

Alternative Einreihung

3907.40.00.00 6,5 %

Polycarbonate

Alternative Einreihung

3907.91.00.00 6,5 %

andere Polyester

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Polyoxymethylen (3907) ≠ andere Polyether (3907)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Polyoxymethylen bleibt die Zolltarifnummer 3907.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Polyoxymethylen (3907) ≠ Epoxidharze (3907)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Polyoxymethylen bleibt die Zolltarifnummer 3907.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Polyoxymethylen (3907) ≠ Polycarbonate (3907)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Polyoxymethylen bleibt die Zolltarifnummer 3907.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Soweit POM nicht in Primärform (Granulat) vorliegt, sondern als Fertigteil oder Halbzeug, ist eine Einreihung in andere Kapitel oder Positionen möglich.

Alternative Einreihung

3907.21.00.00 6,5 %

andere Polyether

Alternative Einreihung

3907.30.00.00 6,5 %

Epoxidharze

Alternative Einreihung

3907.40.00.00 6,5 %

Polycarbonate

Alternative Einreihung

3907.91.00.00 6,5 %

andere Polyester

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Polyoxymethylen ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Polyoxymethylen (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE2603/12-13907.10.00.00.0
Angaben des Antragstellers: Polyacetal in Primärform (weißes Granulat); POM PCA SC Polyoxymethylen (CAS 24969-26-4) Untersuchungsergebnis an einem Warenmuster: Weißes, rundes, abgeflachtes Granulat (Abmessungen: ca. 4 x 2 mm). Befund: Es liegt ein Polyacetal überwiegend aus Polyoxymethylen i. S. der Position 3907 vor.
DE2439/15-13907.10.00.00.0
Angaben des Antragstellers: Polyoxymethylen (POM) mit geringem Anteil an Copolymer Untersuchungsergebnis an einem Warenmuster: Weißes Kunststoffgranulat Befund: Es liegt ein Polyacetal überwiegend aus Polyoxymethylen i. S. der Unterposition 3907 1000 vor.
DE11762/17-13907.10.00.00.0
Angaben des Antragstellers: Kunststoffgranulat (Polyoxymethylen-Copolymer, POM-Copolymer) Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein weißes, zylindrisches Kunststoffgranulat im Wesentlichen aus Polyoxymethylen vorgelegt. Befund: Es liegt ein Polyacetal in Primärform der Unterposition (KN) 3907 1000 vor.
DE11759/17-13907.10.00.00.0
Angaben des Antragstellers: Kunststoffgranulat (modifiziertes Polyoxymethylen-Copolymer) zum Thermospritzgießen Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein orange-gelbes, ovales Kunststoffgranulat im Wesentlichen aus Polyoxymethylen vorgelegt. Befund: Es liegt ein Polyacetal in Primärform der Unterposition (KN)... Mehr anzeigen
DEBTI36353/24-13907.10.00.00.0
Angaben des Antragstellers: Polyacetal in Primärform; Polyoxymethylen Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein weißes Kunststoffgranulat vorgelegt. Es handelt sich um ein Polyoxymethylen. Befund: Es liegt Polyoxymethylen in Primärform vor.
DE11793/17-13907.10.00.00.0
Angaben des Antragstellers: Kunststoffgranulat (Polyoxymethylen, POM) zum Thermospritzgießen Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein schwarzes, ovales Kunststoffgranulat vorgelegt. Befund: Es liegt Polyoxymethylen in Primärform der Unterposition (KN) 3907 1000 vor.
DE11770/17-13907.10.00.00.0
Angaben des Antragstellers: Kunststoffgranulat (Polyoxymethylen, POM) Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein weißes, abgeflachtes Kunststoffgranulat vorgelegt. Befund: Es liegt Polyoxymethylen in Primärform der Unterposition (KN) 3907 1000 vor.
DE9843/17-13907.10.00.00.0
Angaben des Antragstellers: Kunststoffgranulat (POM-Homopolymer) Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein weißes, linsenförmiges Kunststoffgranulat vorgelegt. Befund: Es liegt Polyoxymethylen in Primärform der Unterposition (KN) 3907 1000 vor.
DE2439/15-13907.10.00.00.0
Angaben des Antragstellers: Polyoxymethylen (POM) mit geringem Anteil an Copolymer Untersuchungsergebnis an einem Warenmuster: Weißes Kunststoffgranulat Befund: Es liegt ein Polyacetal überwiegend aus Polyoxymethylen i. S. der Unterposition 3907 1000 vor.
DE2603/12-13907.10.00.00.0
Angaben des Antragstellers: Polyacetal in Primärform (weißes Granulat); POM PCA SC Polyoxymethylen (CAS 24969-26-4) Untersuchungsergebnis an einem Warenmuster: Weißes, rundes, abgeflachtes Granulat (Abmessungen: ca. 4 x 2 mm). Befund: Es liegt ein Polyacetal überwiegend aus Polyoxymethylen i. S. der Position 3907 vor.
DE11762/17-13907.10.00.00.0
Angaben des Antragstellers: Kunststoffgranulat (Polyoxymethylen-Copolymer, POM-Copolymer) Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein weißes, zylindrisches Kunststoffgranulat im Wesentlichen aus Polyoxymethylen vorgelegt. Befund: Es liegt ein Polyacetal in Primärform der Unterposition (KN) 3907 1000 vor.
DEBTI36353/24-13907.10.00.00.0
Angaben des Antragstellers: Polyacetal in Primärform; Polyoxymethylen Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein weißes Kunststoffgranulat vorgelegt. Es handelt sich um ein Polyoxymethylen. Befund: Es liegt Polyoxymethylen in Primärform vor.
DE11759/17-13907.10.00.00.0
Angaben des Antragstellers: Kunststoffgranulat (modifiziertes Polyoxymethylen-Copolymer) zum Thermospritzgießen Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein orange-gelbes, ovales Kunststoffgranulat im Wesentlichen aus Polyoxymethylen vorgelegt. Befund: Es liegt ein Polyacetal in Primärform der Unterposition (KN)... Mehr anzeigen
DE11793/17-13907.10.00.00.0
Angaben des Antragstellers: Kunststoffgranulat (Polyoxymethylen, POM) zum Thermospritzgießen Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein schwarzes, ovales Kunststoffgranulat vorgelegt. Befund: Es liegt Polyoxymethylen in Primärform der Unterposition (KN) 3907 1000 vor.
DE11770/17-13907.10.00.00.0
Angaben des Antragstellers: Kunststoffgranulat (Polyoxymethylen, POM) Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein weißes, abgeflachtes Kunststoffgranulat vorgelegt. Befund: Es liegt Polyoxymethylen in Primärform der Unterposition (KN) 3907 1000 vor.
DE9843/17-13907.10.00.00.0
Angaben des Antragstellers: Kunststoffgranulat (POM-Homopolymer) Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein weißes, linsenförmiges Kunststoffgranulat vorgelegt. Befund: Es liegt Polyoxymethylen in Primärform der Unterposition (KN) 3907 1000 vor.
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

6,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China6,5 %

Drittlandszoll

USA6,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien6,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand6,5 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen

Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Zollrechner

Berechnen Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Polyoxymethylen. Geben Sie dazu den Warenwert und das Ursprungsland ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen

Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Polyoxymethylene

Welche Zolltarifnummer hat Polyoxymethylen?

Polyoxymethylen (POM) in Primärform, wie Granulat, wird unter der Zolltarifnummer 3907 10 00 00 0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer gilt für das Harmonisierte System, die Kombinierte Nomenklatur (KN) und den TARIC der EU. Sie erfasst ausschließlich Polyacetale, also Kunststoffe mit einer Acetalstruktur im Polymerrückgrat.

Welchen HS-Code hat Polyoxymethylen?

Der HS-Code (Warennummer des Harmonisierten Systems) für Polyoxymethylen lautet 390710. Diese 6-stellige Nummer wird international für alle Polyacetale in Primärformen verwendet. Auf EU-Ebene wird sie um zwei weitere Stellen (KN-Code 39071000) sowie um die endgültige 11-stellige Zolltarifnummer ergänzt.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Polyoxymethylen?

Für Polyoxymethylen aus Drittländern ohne Freihandelsabkommen beträgt der Drittlandszollsatz 6,5 %. Hinzu kommt bei der Einfuhr in Deutschland die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Der Zollsatz ist als Wertzoll auf den Zollwert der Ware zu berechnen.

Wie unterscheidet sich Polyoxymethylen zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung zu anderen Kunststoffen der Position 3907 ist chemisch bestimmt: Polyoxymethylen ist ein Polyacetal und unterscheidet sich damit von Polyethern (Unterposition 3907 21), Epoxidharzen (3907 30), Polycarbonaten (3907 40) und Polyestern (3907 91). Eine Alternative wie Polyether hat eine andere Polymerstruktur und fällt daher unter einen anderen Code.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Polyoxymethylen verwende?

Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, zur Festsetzung eines Strafzuschlags und zu einem Risikoprofil führen. In schweren Fällen kann eine vorsätzliche Falscheinfuhr als Steuerhinterziehung verfolgt werden. Daher ist die Verwendung der korrekten Nummer 3907 10 00 00 0 entscheidend.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Polyoxymethylen?

Ja, für die Einfuhr von Polyoxymethylen gelten zwei besondere Maßnahmen: die Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen (Code 724) und die Einfuhrkontrolle von Abfällen (Code 755). Auch bei der Ausfuhr sind F-Gase (Code 765) und Abfallverbringung (Code 751) überwachungspflichtig. Diese Maßnahmen können eine Genehmigung oder eine Anmeldung erfordern.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Polyoxymethylen?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer lautet 3907 10 00 00 0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (390710), der 8-stelligen KN-Unterposition (39071000) und der 10-stelligen TARIC-Nummer (3907100000) zusammen Das letzte Zeichen ist eine Prüfziffer, die in Deutschland für jede Zolltarifnummer vergeben wird.

Ändern sich Zolltarifnummern für Polyoxymethylen?

Die Zolltarifnummer für Polyoxymethylen ist seit Jahren stabil. Änderungen treten nur bei jährlichen Anpassungen der Kombinierten Nomenklatur durch die Europäische Kommission auf, die in der Regel die Codenummern auf der 11-stelligen Ebene betreffen. Für POM ist derzeit keine Änderung absehbar, da die Unterposition 3907 10 unverändert besteht.

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