Hierarchie der Zolltarifnummer
Gummibänder aus Kautschuk werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt VII, Kapitel 40 eingereiht. Die Position 4016 umfasst alle anderen Waren aus Weichkautschuk, die nicht unter eine spezifischere Position fallen:
- Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
- Kapitel: 40 - KAUTSCHUK UND WAREN DARAUS
- Position: 4016 - Andere Waren aus Weichkautschuk
- Unterposition: 4016 99 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 4016 9997 - andere
Zolltarifnummer: 4016 9997 90 0 - andere
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für Gummiband kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gummiband
Der HS-Code für Gummibänder aus Kautschuk ist 4016.99 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 4016.99.97 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 4016.99.97.90 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4016.99.97.90.0 .
Einreihung von Gummiband nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Gummibänder können je nach Material und Herstellungsweise unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob das Band aus reinem Kautschuk oder als Textilgewirke mit Elastomerfäden gefertigt ist.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gummiband
Gummiband aus reinem Kautschuk oder Naturlatex (häufigster Fall)
Andere Waren aus Weichkautschuk – Gummibänder, Gummiringe aus Kautschuk/Naturlatex
Elastisches Textilband aus Gewebe mit Kautschukfäden (z.B. Hosengummi, Nähgummi)
Bänder mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 GHT oder mehr
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Kautschuk-Gummiband (4016) ≠ Textil-Elastikband (5806/6002)
Elastische Bänder aus Gewirken oder Geweben mit Kautschukfäden fallen unter Kapitel 58 oder 60, nicht unter Kapitel 40.
Gummiband (4016) ≠ Kautschukprofil / O-Ring (4016 andere)
O-Ringe und technische Dichtungsringe aus Kautschuk haben spezifischere Unterpositionen innerhalb von 4016 und fallen nicht unter 4016.99.97.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Nicht alle Gummibänder fallen unter Kapitel 40. Gewirkte oder gewebte Elastikbänder mit Kautschukfäden werden in Kapitel 60 eingereiht:
Schmales gewirktes Elastikband mit Elastomergarnanteil (kein Kautschukfaden)
Gewirke und Gestricke mit Breite ≤ 30 cm, Elastomergarnanteil ≥ 5 GHT, andere
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Gummiband ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Material (Kautschuk oder Textil), Herstellungsweise und Verwendungszweck. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Gummiband (vZTA)
So hat der Zoll bei realen Gummibändern entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
Gummiringe und -bänder, in verschiedenen Größen und Ausführungen – beigefarbenes Gummiband aus Weichkautschuk (Naturkautschuk) mit einem Durchmesser von ca. 4,0 cm
AV 1, Pos. 4016.99
Gummiringe aus 95 % Naturkautschuk in diversen Abmessungen – hellbraune Gummibänder in verschiedenen Größen (Außendurchmesser ca. 5 cm, 3,5 cm und 2,5 cm)
AV 1, Pos. 4016.99
Neongummiringe zum Büro- und Haushaltsgebrauch – neongelbes Gummiband aus einem elastischen Kautschukmaterial (Durchmesser: ca. 4 cm)
AV 1, Pos. 4016.99
Haushaltsgummi-Sortiment Standard 100 g – mehrere elastische Gummiringe in verschiedenen Farben, Durchmesser ca. 4 cm, Material: 70 % Gummi, 30 % Gummifüllmasse
AV 1, Pos. 4016.99
Gummiringe zur Verwendung im Haushalt – Durchmesser 30, 40, 50 bzw. 60 mm; Stärke 1,5 mm; Material: Naturlatex; diverse rote, gelbe, blaue und grüne Gummiringe
AV 1, Pos. 4016.99
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
2,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China2,5 %Drittlandszoll
USA2,5 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei2,5 %Drittlandszoll
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien2,5 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand2,5 %Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmaßnahmen
Für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen und Bohr- oder Förderplattformen
Für Teile zur Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen
Einfuhrabgaben berechnen
Geben Sie Ihren Warenwert ein – der Rechner ermittelt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer automatisch.
Ausfuhr (Export)
Aktive Ausfuhrmaßnahmen
Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen eine Genehmigung Mehr erfahren →
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