Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 3812.20.90.90.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:
- AbschnittKap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter IndustrienVI
- KapitelVERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE38
- PositionZubereitete Vulkanisationsbeschleuniger; zusammengesetzte Weichmacher für Kautschuk oder Kunststoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zubereitete Antioxidationsmittel und andere zusammengesetzte Stabilisatoren für Kautschuk oder Kunststoffe3812
- Unterpositionzusammengesetzte Weichmacher für Kautschuk oder Kunststoffe381220
- Kombinierte Nomenklaturandere38122090
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Weichmacher
Der HS-Code für Weichmacher lautet 3812.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3812.20.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3812.20.90.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3812.20.90.90.0.
Einreihung von Weichmacher nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Weichmacher
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAndere Ester der Orthophthalsäure (für reine chemische Verbindungen wie DEHP, DINP etc.) - gilt für chemisch definierte Einzelsubstanzen, nicht für zusammengesetzte Zubereitungen | 2917.39.90.99.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungSpezifischer Weichmacher mit Bis(2-ethylhexyl)-1,4-benzoldicarboxylat - zu spezifisch für allgemeinen Oberbegriff | 3812.20.90.10.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungSpezifisches Reaktionsgemisch - zu spezifisch für allgemeinen Oberbegriff | 3812.20.10.00.0 | 6,5 % |
| Alternative Einreihungn-Pentyl-isopentylphthalat - zu spezifisch für allgemeinen Oberbegriff | 3812.20.90.40.0 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Weichmacher (3812) ≠ Andere Ester der Orthophthalsäure (für reine chemische Verbindungen wie DEHP, DINP etc.) - gilt für chemisch definierte Einzelsubstanzen, nicht für zusammengesetzte Zubereitungen (2917) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Weichmacher bleibt die Zolltarifnummer 3812.20.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Weichmacher (3812) ≠ Spezifischer Weichmacher mit Bis(2-ethylhexyl)-1,4-benzoldicarboxylat - zu spezifisch für allgemeinen Oberbegriff (3812) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Weichmacher bleibt die Zolltarifnummer 3812.20.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Weichmacher (3812) ≠ Spezifisches Reaktionsgemisch - zu spezifisch für allgemeinen Oberbegriff (3812) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Weichmacher bleibt die Zolltarifnummer 3812.20.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAndere Ester der Orthophthalsäure (für reine chemische Verbindungen wie DEHP, DINP etc.) - gilt für chemisch definierte Einzelsubstanzen, nicht für zusammengesetzte Zubereitungen | 2917.39.90.99.0 | 6,5 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Weichmacher (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE8013/15-1 | Mischung von Monoacetin, Diacetin und Triacetin zur Verwendung als Weichmacher | 3812.20.90.90.0 |
| DEBTI8188/20-1 | 1K PVC Plastisol; PVC-Dichtmasse; flüssige Mischung aus gelöstem PVC-Pulver in einem Weichmacher | 3214.10.10.00.0 |
| DE1879/14-1 | Flexibilizer (Weichmacher) für Automobillack | 3208.10.10.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Einfuhrkontrolle REACH | Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind. |
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Weichmacher mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
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