Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer setzt sich aus mehreren hierarchischen Ebenen zusammen:
- Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
- Kapitel: 58 - SPEZIALGEWEBE; GETUFTETE SPINNSTOFFERZEUGNISSE; SPITZEN; TAPISSERIEN; POSAMENTIERWAREN; STICKEREIEN
- Position: 5806 - Bänder, ausgenommen Waren der Position|5807; schusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs)
- Unterposition: 5806 31 - andere Bänder
- Unterposition: 5806 32 - aus Chemiefasern
Zolltarifnummer: 5806 3210 00 0 - mit echten Webkanten
Hinweis zur Einreihung
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Polyester-Gurtband
Der HS-Code für Polyester-Gurtband lautet 5806.32 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 5806.32.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 5806.32.10.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 5806.32.10.00.0.
Einreihung von Polyester-Gurtband nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Polyester-Gurtband
Alternative Einreihung
andere Bänder, aus Chemiefasern, andere (ohne echte Webkanten)
Alternative Einreihung
Andere konfektionierte Waren aus Spinnstoffen
Alternative Einreihung
Gewebe aus synthetischen Filamenten, roh oder gebleicht
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Polyester-Gurtband (5806) ≠ andere Bänder, aus Chemiefasern, andere (ohne echte Webkanten) (5806)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Polyester-Gurtband bleibt die Zolltarifnummer 5806.32.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Polyester-Gurtband (5806) ≠ Andere konfektionierte Waren aus Spinnstoffen (6307)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Polyester-Gurtband bleibt die Zolltarifnummer 5806.32.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Polyester-Gurtband (5806) ≠ Gewebe aus synthetischen Filamenten, roh oder gebleicht (5407)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Polyester-Gurtband bleibt die Zolltarifnummer 5806.32.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Alternative Einreihung
andere Bänder, aus Chemiefasern, andere (ohne echte Webkanten)
Alternative Einreihung
Andere konfektionierte Waren aus Spinnstoffen
Alternative Einreihung
Gewebe aus synthetischen Filamenten, roh oder gebleicht
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Polyester-Gurtband ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Polyester-Gurtband (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Gurtband, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - mit einer Breite von ca. 2,5 cm, - aus buntgewebten Geweben aus lt. Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern), - kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe, - keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, - mit echten Webkanten an beiden... Mehr anzeigenGurtband, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - mit einer Breite von ca. 2,5 cm, - aus buntgewebten Geweben aus lt. Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern), - kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe, - keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, - mit echten Webkanten an beiden Längsseiten. "Band, keine Ware der Position 5807, kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe, keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, aus Chemiefasern, mit echten Webkanten" Weniger anzeigen
Band, sog. Gurtband, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - als Meterware mit unterschiedlichen Breiten (u. a. 2,5 cm bzw. 5 cm), - - aus einem einfarbigen Gewebe aus synthetische Chemiefasern (Polyester), - - mit echten Webkanten an beiden Längsseiten, - - kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe, - - keine... Mehr anzeigenBand, sog. Gurtband, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - als Meterware mit unterschiedlichen Breiten (u. a. 2,5 cm bzw. 5 cm), - - aus einem einfarbigen Gewebe aus synthetische Chemiefasern (Polyester), - - mit echten Webkanten an beiden Längsseiten, - - kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe, - - keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend. "Bänder, keine Waren der Position 5807, andere als in den Unterpositionen 5806 10 und 5806 20 genannte, aus Chemiefasern, mit echten Webkanten" Weniger anzeigen
Tragegurt, sog. Schultergurt, Foto siehe Anlage, - mit einer Gesamtlänge (incl. Karabinerhaken) von ca. 140 cm und einer Breite von ca. 4 cm, - aus einem ca. 2,2 mm dicken Band aus einem einfarbigen Gewebe aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - an den Enden zu Schlaufen zusammengenäht und... Mehr anzeigenTragegurt, sog. Schultergurt, Foto siehe Anlage, - mit einer Gesamtlänge (incl. Karabinerhaken) von ca. 140 cm und einer Breite von ca. 4 cm, - aus einem ca. 2,2 mm dicken Band aus einem einfarbigen Gewebe aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - an den Enden zu Schlaufen zusammengenäht und jeweils mit einem Karabinerhaken aus Metall ausgestattet, mit einer Metallöse zur Längenregulierung versehen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - dient laut Antrag zur Verwendung als Schultergurt für Taschen, - im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmen die Spinnstoffe den Charkater der Ware. "Andere konfektionierte Ware (Tragegurt), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Andere konfektionierte Ware, sog. Gürtel für Gürteltasche, Foto siehe Anlage, - bestehend aus einem Gurt aus einfarbigen Geweben aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern), mit einer Länge von ca. 130 cm und einer Breite von ca. 5 cm, - an beiden Enden umgeschlagen und zu Schlaufen zusammengenäht; eine... Mehr anzeigenAndere konfektionierte Ware, sog. Gürtel für Gürteltasche, Foto siehe Anlage, - bestehend aus einem Gurt aus einfarbigen Geweben aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern), mit einer Länge von ca. 130 cm und einer Breite von ca. 5 cm, - an beiden Enden umgeschlagen und zu Schlaufen zusammengenäht; eine Schlaufe ist durch eine Kunststoffschnalle geführt, mit der die Länge des Gurtes verstellt werden kann, - mit Verschlussschnallen aus Kunststoff an beiden Enden, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - augenscheinlich nicht handgearbeitet, - dient der Befestigung verschiedener "Taschen" für z. B. Werkzeug, somit kein Bekleidungszubehör der Position 6217, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang und den Verwendungszweck sind die Gewebe aus Spinnstoffen charakterbestimmend. "Andere konfektionierte Ware (Gurt) aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Schlaufengurt, sog. Gurtband, Art. 100899-Veronika, Foto siehe Anlage, - in Form eines ca. 3,5 cm breiten und 0,45 m langen (laut Antrag) Gurtbands aus einfarbigen Geweben aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern); an den Enden jeweils zu unterschiedlich langen Schlaufen umgeschlagen und zusammengenäht... Mehr anzeigenSchlaufengurt, sog. Gurtband, Art. 100899-Veronika, Foto siehe Anlage, - in Form eines ca. 3,5 cm breiten und 0,45 m langen (laut Antrag) Gurtbands aus einfarbigen Geweben aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern); an den Enden jeweils zu unterschiedlich langen Schlaufen umgeschlagen und zusammengenäht (Schlaufenlänge laut Antrag: 140 mm bzw. 60 mm), mit einem eingenähten Etikett aus Kunststofffolie ausgestattet, - durch Zusammennähen konfektioniert; ohne Hinweise auf Handarbeit, - dient der Sicherung von Ladegut, z. B. der Transportsicherung von Motorrädern. "Andere konfektionierte Ware (Schlaufengurt) aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Spanngurte, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in verschiedenen Ausführungen (Längen), die Ware wird durch ein Muster mit einer Länge von laut Antrag 4 m und einer Breite von ca. 2,5 cm veranschaulicht, - vier Stück in einem Pappkarton mit Papiereinleger verpackt, - bestehend aus einem Gurtband aus buntgewebten... Mehr anzeigenSpanngurte, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in verschiedenen Ausführungen (Längen), die Ware wird durch ein Muster mit einer Länge von laut Antrag 4 m und einer Breite von ca. 2,5 cm veranschaulicht, - vier Stück in einem Pappkarton mit Papiereinleger verpackt, - bestehend aus einem Gurtband aus buntgewebten Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - an einem Ende mit einem heiß versiegelten Rand versehen, am anderen Ende zur Schlaufe umgeschlagen, zusammengenäht und mit einer (in geschlossenem Zustand) ca. 11 cm langen Spannratsche aus unedlem Metal (laut Antrag Stahl) sowie einem eingenähten Etikett ausgestattet, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - dient laut Antrag der Ladungssicherung im Transportwesen und der Befestigung von z. B. Sonnen- segeln und Markisen; dabei wird die Sicherung der Ladung bzw. Befestigung durch den Gurt bewirkt, die Spannvorrichtung übt nur eine Hilfsfunktion aus, indem sie den Gurt festzurrt, - im Hinblick auf den Umfang und die Verwendung bestimmen die Spinnstoffgewebe den Charakter des Spanngurts. "Andere konfektionierte Waren (Spanngurte) aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Zurrgurte (2-teilig), sog. XPOtool Spanngurt mit Ratsche, Art.-Nr. 64727, EAN: 4251548153888, Foto siehe Anlage, - als 4er Set in einem Polybeutel verpackt, jeder zweiteilige Zurrgurt ist zusätzlich einzeln in Folie verschweißt, - jeweils bestehend aus zwei ca. 3,5 cm breiten, unterschiedlich langen (laut Antrag:... Mehr anzeigenZurrgurte (2-teilig), sog. XPOtool Spanngurt mit Ratsche, Art.-Nr. 64727, EAN: 4251548153888, Foto siehe Anlage, - als 4er Set in einem Polybeutel verpackt, jeder zweiteilige Zurrgurt ist zusätzlich einzeln in Folie verschweißt, - jeweils bestehend aus zwei ca. 3,5 cm breiten, unterschiedlich langen (laut Antrag: 5,50 m und 0,50 m), gewebten Bändern aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern), - langes Band: -- an einem Ende mit einem heiß versiegelten Rand versehen, am anderen Ende zur Schlaufe umgeschlagen, zusammengenäht und mit einem eingenähten Etikett aus einer Kunststofffolie sowie einem Haken aus unedlem Metall versehen, - kurzes Band: -- an beiden Enden zu Schlaufen zusammengenäht; an einer Schlaufe mit einer (in geschlossenem Zustand) ca. 13 cm langen Spannvorrichtung (Spannratsche) aus unedlem Metall und an der anderen mit einem wie oben beschriebenen Haken ausgestattet, mit einem weiteren eingenähten Etikett versehen, - durch Zusammenfügen konfektioniert; ohne Hinweise auf Handarbeit, - beide Teile bilden jeweils zusammen einen Zurrgurt, der der Sicherung von Ladegut dient; dabei wird die Sicherung des Ladegutes durch den Gurt bewirkt, die Ratsche und die Haken üben nur eine Hilfsfunktion aus, indem sie den Gurt festzurren, - im Hinblick auf den Umfang und die Verwendung bestimmen jeweils die Spinnstoffgewebe den Charakter der Zurrgurte. "Andere konfektionierte Waren (Zurrgurte) aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Gurtbandschutz, Foto siehe Anlage, - laut Antrag mit einer Breite von 35 mm bis zu 60 mm und einer Länge von 0,5 m bis zu 5 m, - aus einem bedruckten Schlauchgewebe der Position 5806, - aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), - an den Rändern heiß versiegelt (mehr als nur in einfacher Weise gegen... Mehr anzeigenGurtbandschutz, Foto siehe Anlage, - laut Antrag mit einer Breite von 35 mm bis zu 60 mm und einer Länge von 0,5 m bis zu 5 m, - aus einem bedruckten Schlauchgewebe der Position 5806, - aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), - an den Rändern heiß versiegelt (mehr als nur in einfacher Weise gegen Ausriefeln gesichert, somit konfektioniert), - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Andere konfektionierte Ware (Gurtbandschutz) aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Band, sog. Gurtband, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - mit einer Breite von 5 cm, - aus Geweben aus lt. Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, - mit echten Webkanten an beiden Längsseiten, - soll lt. Antrag für Zurrgurte, Hebebänder und... Mehr anzeigenBand, sog. Gurtband, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - mit einer Breite von 5 cm, - aus Geweben aus lt. Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, - mit echten Webkanten an beiden Längsseiten, - soll lt. Antrag für Zurrgurte, Hebebänder und Hebeschlingen verwendet werden. "Band, keine Ware der Position 5807, kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe, keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, aus Chemiefasern, mit echten Webkanten" Weniger anzeigen
Gurtband, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - mit einer Breite von ca. 2,5 cm, - aus buntgewebten Geweben aus lt. Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern), - kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe, - keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, - mit echten Webkanten an beiden... Mehr anzeigenGurtband, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - mit einer Breite von ca. 2,5 cm, - aus buntgewebten Geweben aus lt. Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern), - kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe, - keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, - mit echten Webkanten an beiden Längsseiten. "Band, keine Ware der Position 5807, kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe, keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, aus Chemiefasern, mit echten Webkanten" Weniger anzeigen
Band, sog. Polyestergurt, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 3,8 cm, - aus einfarbigen Gewebe aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), - mit echten Webkanten an beiden Längsseiten, - kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe, - keine Elastomergarne oder... Mehr anzeigenBand, sog. Polyestergurt, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 3,8 cm, - aus einfarbigen Gewebe aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), - mit echten Webkanten an beiden Längsseiten, - kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe, - keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend. "Band, keine Ware der Position 5807, anderes als in den Unterpositionen 5806 10 und 5806 20 genannte, aus Chemiefasern, mit echten Webkanten" Weniger anzeigen
Band, sog. Gurtband, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - als Meterware mit unterschiedlichen Breiten (u. a. 2,5 cm bzw. 5 cm), - - aus einem einfarbigen Gewebe aus synthetische Chemiefasern (Polyester), - - mit echten Webkanten an beiden Längsseiten, - - kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe, - - keine... Mehr anzeigenBand, sog. Gurtband, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - als Meterware mit unterschiedlichen Breiten (u. a. 2,5 cm bzw. 5 cm), - - aus einem einfarbigen Gewebe aus synthetische Chemiefasern (Polyester), - - mit echten Webkanten an beiden Längsseiten, - - kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe, - - keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend. "Bänder, keine Waren der Position 5807, andere als in den Unterpositionen 5806 10 und 5806 20 genannte, aus Chemiefasern, mit echten Webkanten" Weniger anzeigen
Band, sog. Gurtband, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als Meterware mit unterschiedlichen Breiten; veranschaulicht durch drei Warenmuster mit einer Breite von 2,5 cm bzw. 5 cm, - aus einem einfarbigen Gewebe aus synthetische Chemiefasern (laut Antrag Polyester), - mit echten Webkanten an beiden Längsseiten, -... Mehr anzeigenBand, sog. Gurtband, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als Meterware mit unterschiedlichen Breiten; veranschaulicht durch drei Warenmuster mit einer Breite von 2,5 cm bzw. 5 cm, - aus einem einfarbigen Gewebe aus synthetische Chemiefasern (laut Antrag Polyester), - mit echten Webkanten an beiden Längsseiten, - kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe, - keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend. "Bänder, keine Waren der Position 5807, andere als in den Unterpositionen 5806 10 und 5806 20 genannte, aus Chemiefasern, mit echten Webkanten" Weniger anzeigen
Band (lt. Antrag: "Gurte", Artikel 89076) - als Meterware, - mit einer Breite von ca. 5 cm, - aus Geweben (kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe) aus Chemiefasern (lt. Antrag: Polyester), - keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, - mit echten Webkanten an beiden Längskanten, - weist als... Mehr anzeigenBand (lt. Antrag: "Gurte", Artikel 89076) - als Meterware, - mit einer Breite von ca. 5 cm, - aus Geweben (kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe) aus Chemiefasern (lt. Antrag: Polyester), - keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, - mit echten Webkanten an beiden Längskanten, - weist als Meterware keine besonderen Merkmale auf, die erkennen lassen, dass es sich um Erzeugnisse handelt, die für Maschinen oder Apparate, Installationen oder Geräte oder als Werkzeuge oder Werkzeugteile verwendet werden Weniger anzeigen
Band (lt. Antrag: "Gurte", Artikel: 01228) - als Meterware, - mit einer Breite von ca. 4,5 cm, - aus Geweben (kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe) aus Chemiefasern (lt. Antrag: Polyester), - keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, - mit echten Webkanten an beiden Längskanten, - weist als... Mehr anzeigenBand (lt. Antrag: "Gurte", Artikel: 01228) - als Meterware, - mit einer Breite von ca. 4,5 cm, - aus Geweben (kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe) aus Chemiefasern (lt. Antrag: Polyester), - keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, - mit echten Webkanten an beiden Längskanten, - weist als Meterware keine besonderen Merkmale auf, die erkennen lassen, dass es sich um Erzeugnisse handelt, die für Maschinen oder Apparate, Installationen oder Geräte oder als Werkzeuge oder Werkzeugteile verwendet werden Weniger anzeigen
Gurtband, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in unterschiedlichen Stärken, veranschaulicht durch einen einfarbigen (orange) Musterabschnitt mit einer Breite von ca. 4,2 cm, - laut Antrag an den Schmalseiten geschnitten, - aus Geweben aus laut Antrag Chemiefasern, - kein Samt, Plüsch, Chenille- oder... Mehr anzeigenGurtband, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in unterschiedlichen Stärken, veranschaulicht durch einen einfarbigen (orange) Musterabschnitt mit einer Breite von ca. 4,2 cm, - laut Antrag an den Schmalseiten geschnitten, - aus Geweben aus laut Antrag Chemiefasern, - kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe, - keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, - mit echten Webkanten an beiden Längsseiten, - wird laut Antrag für die Ladungssicherung verwendet. "Band, keine Ware der Position 5807, kein Samt, Plüsch, Chenille- oder Schlingengewebe, keine Elastomergarne oder Kautschukfäden enthaltend, aus Chemiefasern, mit echten Webkanten" Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
Einfuhrumsatzsteuer
19
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).
Zollrechner für Polyester-Gurtband
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Polyester-Gurtband. Geben Sie den Warenwert und das Ursprungsland ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Ausfuhr
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
Weitere Produkte aus Textilien & Bekleidung
Nachfolgend finden Sie verwandte Produkte aus dem Bereich Textilien und Bekleidung mit ihren jeweiligen Zolltarifnummern.
Aramid-1727
5402.11.00.00.0 · 4 %
Schal
6117.10.00.00.0 · 12 %
Polyester-Tasche
4202.92.98.90.0 · 2,7 %
Baumwollkleid
6204.42.00.90.0 · 12 %
Herren-Hoodie
6110.20.91.00.0 · 12 %
Schnürsenkel
5609.00.00.00.0 · 5,8 %
Baumwoll-Kleidung
6109.10.00.10.0 · 12 %
Lycra-Stoff
6004.10.00.10.0 · 8 %
Kinderkleid
6204.43.00.00.0 · 12 %
