Hierarchie der Zolltarifnummer
- Abschnitt: V - Kap. 25 bis 27: Mineralische Stoffe
- Kapitel: 25 - SALZ; SCHWEFEL; STEINE UND ERDEN; GIPS, KALK UND ZEMENT
- Position: 2523 - Zement (einschließlich Zementklinker), auch gefärbt
- Unterposition: 2523 21 - Portlandzement
Zolltarifnummer: 2523 2900 00 0 - anderer
Hinweis zur Einreihung
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Portland-Zement
Der HS-Code für Portland-Zement lautet 2523.29 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2523.29.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2523.29.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2523.29.00.00.0.
Einreihung von Portland-Zement nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Portland-Zement
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungWeißer Portlandzement, auch künstlich gefärbt | 2523.21.00.00.0 | 1,7 % |
| Alternative EinreihungZementklinker | 2523.10.00.00.0 | 1,7 % |
| Alternative EinreihungTonerdezement (Calciumaluminatzement) | 2523.30.00.00.0 | 1,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Portland-Zement (2523) ≠ Weißer Portlandzement, auch künstlich gefärbt (2523) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Portland-Zement bleibt die Zolltarifnummer 2523.29.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Portland-Zement (2523) ≠ Zementklinker (2523) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Portland-Zement bleibt die Zolltarifnummer 2523.29.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Portland-Zement (2523) ≠ Tonerdezement (Calciumaluminatzement) (2523) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Portland-Zement bleibt die Zolltarifnummer 2523.29.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungWeißer Portlandzement, auch künstlich gefärbt | 2523.21.00.00.0 | 1,7 % |
| Alternative EinreihungZementklinker | 2523.10.00.00.0 | 1,7 % |
| Alternative EinreihungTonerdezement (Calciumaluminatzement) | 2523.30.00.00.0 | 1,7 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Portland-Zement ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Portland-Zement (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI6142/21-1 | Angaben: "Betonmischung grau" aus Portlandzement, Lootos waterproof powder, Sand und Zusatzstoffen. Die Ware wird als Nachfüllpackung zu Bastelsets in Einheiten von 500 und 1000 g vertrieben. Befund: Verschiedene Erzeugnisse der chemischen Industrie; Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische... Mehr anzeigenAngaben: "Betonmischung grau" aus Portlandzement, Lootos waterproof powder, Sand und Zusatzstoffen. Die Ware wird als Nachfüllpackung zu Bastelsets in Einheiten von 500 und 1000 g vertrieben. Befund: Verschiedene Erzeugnisse der chemischen Industrie; Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen; Mörtel und Beton, nicht feuerfest; anderer. Weniger anzeigen | 3824.50.90.00.0 |
| DEBTI28571/23-1 | Angaben: Calciumsulfatgebundener Fließestrich für den Wohnungs- und Gewerbebau. Befund: Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch... Mehr anzeigenAngaben: Calciumsulfatgebundener Fließestrich für den Wohnungs- und Gewerbebau. Befund: Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen: Mörtel und Beton, nicht feuerfest: anderer. Weniger anzeigen | 3824.50.90.00.0 |
| DEBTI25400/18-1 | Angaben: PCI Pecidur Spachtel Rapid. Spachtelmasse bzw. Mörtel, welcher zur Beschichtung von XPS-Dämm-/Bauplatten eingesetzt wird. Der Mörtel enthält <50 % Portlandzement. Feststellungen: Graubraunes, feines Pulver. Befund: Verschiedene Erzeugnisse der chemischen Industrie; Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen... Mehr anzeigenAngaben: PCI Pecidur Spachtel Rapid. Spachtelmasse bzw. Mörtel, welcher zur Beschichtung von XPS-Dämm-/Bauplatten eingesetzt wird. Der Mörtel enthält <50 % Portlandzement. Feststellungen: Graubraunes, feines Pulver. Befund: Verschiedene Erzeugnisse der chemischen Industrie; Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen; Mörtel und Beton, nicht feuerfest; anderer. Weniger anzeigen | 3824.50.90.00.0 |
| DEBTI28625/23-1 | Angaben: Estrich/Beton zur Herstellung von Zementestrich für Nutzböden und zum Reparieren von Betonfußböden. Befund: Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten),... Mehr anzeigenAngaben: Estrich/Beton zur Herstellung von Zementestrich für Nutzböden und zum Reparieren von Betonfußböden. Befund: Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen: Mörtel und Beton, nicht feuerfest: anderer. Weniger anzeigen | 3824.50.90.00.0 |
| DEBTI9710/24-1 | Angaben: Pulver aus mineralischen Bindemitteln, Füllstoffen und lichtechten Pigmenten zur Herstellung von hochwiderstandsfähigem Fertigmörtel. Nach Wasserzugabe erhält man einen geschmeidig zu verabeitenden Fugenmörtel für alle keramischen Beläge (insb. saugende Keramikarten, Steinzeug- und Feinsteinzeugfliesen); mit... Mehr anzeigenAngaben: Pulver aus mineralischen Bindemitteln, Füllstoffen und lichtechten Pigmenten zur Herstellung von hochwiderstandsfähigem Fertigmörtel. Nach Wasserzugabe erhält man einen geschmeidig zu verabeitenden Fugenmörtel für alle keramischen Beläge (insb. saugende Keramikarten, Steinzeug- und Feinsteinzeugfliesen); mit erhöhter Resistenz gegenüber sauren Sanitärreinigern, wasser- und schmutzabweisend. Zur Zusammensetzung wurden vertrauliche Angaben gemacht. Befund: Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen; Mörtel und Beton, nicht feuerfest; anderer. Weniger anzeigen | 3824.50.90.00.0 |
| DE6250/12-1 | Angaben: Einstellmittel für gipshaltige Putze und für Gips-Portlandzement Reaktionen bei Fließmassen, auf der Basis organischer Säuren und Calciumcarbonat; äußere Beschaffenheit: weißes Pulver. Befund: Zubereitete Additive für Zement, Mörtel und Beton. | 3824.40.00.00.0 |
| DEBTI34588/20-1 | Angaben: Pulverentschäumer basierend auf Polyether auf einem anorganischen Träger. Die Ware dient der Verhinderung von Schaumbildung und der Reduzierung von Luftporen in Mörtel. Befund: Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von... Mehr anzeigenAngaben: Pulverentschäumer basierend auf Polyether auf einem anorganischen Träger. Die Ware dient der Verhinderung von Schaumbildung und der Reduzierung von Luftporen in Mörtel. Befund: Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen: zubereitete Additive für Zement, Mörtel oder Beton. Weniger anzeigen | 3824.40.00.00.0 |
| DEBTI26942/23-1 | Angaben: Mineralischer Trockenmörtel; naturgrau; Körnung: ca. 3 mm; mit Wasser anrührbar (ca. 5 l/30 kg); zur Putzgrundvorbehandlung von Mauerwerk; für innen und außen. Befund: Nicht feuerfeste Spachtel- und Verputzmassen für Fassaden, Innenwände, Fußböden, Decken und dergleichen. | 3214.90.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
1,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 1,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 1,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 1,7 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 1,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen für Portland-Zement
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle REACH | Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind. |
| CBAM: Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems | CBAM: Bei der Einfuhr muss über die in der Produktion entstandenen CO2-Emissionen berichtet werden (zukünftig CO2-Abgabe). Mehr erfahren → |
Zollrechner für Portland-Zement
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Portland-Zement mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein – der Rechner ermittelt Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer und ggf. CBAM-Kosten.
Exportmaßnahmen
Exportmaßnahmen für Portland-Zement
Weitere Produkte aus Bau & Installation
Diese Produkte werden häufig zusammen mit Portland-Zement gesucht oder sind zolltariflich verwandt.
Türschloss
8301.40.90.00.0 · 2,7 %
Gummi-Bodenbelag
4008.21.10.00.0 · 3 %
Türscharnier
8302.10.00.90.0 · 2,7 %
Kühlturm
8419.89.10.00.0 · 1,7 %
Pvc-Schaum
3921.12.00.90.0 · 6,5 %
Wassergekühlter Chiller
8418.69.00.91.0 · 2,2 %
Schlacke
2618.00.00.00.0 · 0 %
Quarz
2506.10.00.00.0 · 0 %
Holzfurnier
4408.90.85.00.0 · nicht ermittelt
