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Bau & InstallationKapitel 25Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Portland-Zement: 2523.29.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Portland-Zement (2523.29.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Portland-Zement unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Portland-Zement Produktbild

Für Portland-Zemente sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Portland-Zement beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

  • Abschnitt: V - Kap. 25 bis 27: Mineralische Stoffe
  • Kapitel: 25 - SALZ; SCHWEFEL; STEINE UND ERDEN; GIPS, KALK UND ZEMENT
  • Position: 2523 - Zement (einschließlich Zementklinker), auch gefärbt
  • Unterposition: 2523 21 - Portlandzement
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2523 2900 00 0 - anderer

Hinweis zur Einreihung

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Portland-Zement

Der HS-Code für Portland-Zement lautet 2523.29 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2523.29.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2523.29.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2523.29.00.00.0.

Einreihung von Portland-Zement nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Portland-Zement

Alternative Einreihung

2523.21.00.00.0 1,7 %

Weißer Portlandzement, auch künstlich gefärbt

Alternative Einreihung

2523.10.00.00.0 1,7 %

Zementklinker

Alternative Einreihung

2523.30.00.00.0 1,7 %

Tonerdezement (Calciumaluminatzement)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Portland-Zement (2523) ≠ Weißer Portlandzement, auch künstlich gefärbt (2523)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Portland-Zement bleibt die Zolltarifnummer 2523.29.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Portland-Zement (2523) ≠ Zementklinker (2523)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Portland-Zement bleibt die Zolltarifnummer 2523.29.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Portland-Zement (2523) ≠ Tonerdezement (Calciumaluminatzement) (2523)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Portland-Zement bleibt die Zolltarifnummer 2523.29.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Alternative Einreihung

2523.21.00.00.0 1,7 %

Weißer Portlandzement, auch künstlich gefärbt

Alternative Einreihung

2523.10.00.00.0 1,7 %

Zementklinker

Alternative Einreihung

2523.30.00.00.0 1,7 %

Tonerdezement (Calciumaluminatzement)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Portland-Zement ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Portland-Zement (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI6142/21-13824.50.90.00.0
Angaben: "Betonmischung grau" aus Portlandzement, Lootos waterproof powder, Sand und Zusatzstoffen. Die Ware wird als Nachfüllpackung zu Bastelsets in Einheiten von 500 und 1000 g vertrieben. Befund: Verschiedene Erzeugnisse der chemischen Industrie; Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische... Mehr anzeigen
DEBTI28571/23-13824.50.90.00.0
Angaben:  Calciumsulfatgebundener Fließestrich für den Wohnungs- und Gewerbebau. Befund: Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch... Mehr anzeigen
DEBTI25400/18-13824.50.90.00.0
Angaben: PCI Pecidur Spachtel Rapid. Spachtelmasse bzw. Mörtel, welcher zur Beschichtung von XPS-Dämm-/Bauplatten eingesetzt wird. Der Mörtel enthält <50 % Portlandzement. Feststellungen: Graubraunes, feines Pulver. Befund: Verschiedene Erzeugnisse der chemischen Industrie; Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen... Mehr anzeigen
DEBTI28625/23-13824.50.90.00.0
Angaben:  Estrich/Beton zur Herstellung von Zementestrich für Nutzböden und zum Reparieren von Betonfußböden. Befund: Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten),... Mehr anzeigen
DEBTI9710/24-13824.50.90.00.0
Angaben: Pulver aus mineralischen Bindemitteln, Füllstoffen und lichtechten Pigmenten zur Herstellung von hochwiderstandsfähigem Fertigmörtel. Nach Wasserzugabe erhält man einen geschmeidig zu verabeitenden Fugenmörtel für alle keramischen Beläge (insb. saugende Keramikarten, Steinzeug- und Feinsteinzeugfliesen); mit... Mehr anzeigen
DE6250/12-13824.40.00.00.0
Angaben: Einstellmittel für gipshaltige Putze und für Gips-Portlandzement Reaktionen bei Fließmassen, auf der Basis organischer Säuren und Calciumcarbonat; äußere Beschaffenheit: weißes Pulver. Befund: Zubereitete Additive für Zement, Mörtel und Beton.
DEBTI34588/20-13824.40.00.00.0
Angaben: Pulverentschäumer basierend auf Polyether auf einem anorganischen Träger. Die Ware dient der Verhinderung von Schaumbildung und der Reduzierung von Luftporen in Mörtel. Befund: Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von... Mehr anzeigen
DEBTI26942/23-13214.90.00.00.0
Angaben: Mineralischer Trockenmörtel; naturgrau; Körnung: ca. 3 mm; mit Wasser anrührbar (ca. 5 l/30 kg); zur Putzgrundvorbehandlung von Mauerwerk; für innen und außen. Befund: Nicht feuerfeste Spachtel- und Verputzmassen für Fassaden, Innenwände, Fußböden, Decken und dergleichen.
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

1,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China1,7 %

Drittlandszoll

USA1,7 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien1,7 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand1,7 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen für Portland-Zement

Einfuhrkontrolle REACH

Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.

CBAM: Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems

CBAM: Bei der Einfuhr muss über die in der Produktion entstandenen CO2-Emissionen berichtet werden (zukünftig CO2-Abgabe). Mehr erfahren →

Zollrechner für Portland-Zement

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Portland-Zement mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein – der Rechner ermittelt Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer und ggf. CBAM-Kosten.

Zolldaten werden geladen…

Exportmaßnahmen

Exportmaßnahmen für Portland-Zement

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Portland-Zemente

Welche Zolltarifnummer hat Portland-Zement?

Die Zolltarifnummer für grauen Portland-Zement (CEM I nach EN 197-1) lautet 2523.29.00.00.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für die Einfuhr in die Europäische Union und umfasst Portlandzement, der nicht weiß und nicht künstlich gefärbt ist.

Welchen HS-Code hat Portland-Zement?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Portland-Zement ist 252329. Die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer 2523.29.00.00.0 bilden den international einheitlichen HS-Code, der weltweit für die zolltarifliche Einreihung von Portlandzement verwendet wird.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Portland-Zement?

Der Drittlandszollsatz für Portland-Zement (2523.29.00.00.0) beträgt 1,7 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen, z. B. China, USA, Indien oder Thailand. Bei Vorliegen eines Freihandelsabkommens kann der Zollsatz auf 0 % sinken.

Wie unterscheidet sich Portland-Zement zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt vor allem zu weißem Portlandzement (2523.21.00.00.0), der eine eigene Unterposition besitzt. Eine Alternative ist Zementklinker (2523.10.00.00.0), der als Vorprodukt vor dem Mahlen eingereiht wird. Auch Tonerdezement (2523.30.00.00.0) ist chemisch und normativ abzugrenzen.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Portland-Zement verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Einfuhrabgaben und Strafen führen. Im schlimmsten Fall wird die Ware von der Zollstelle zurückgehalten oder es droht ein Bußgeldverfahren wegen Steuerhinterziehung. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Portland-Zement?

Ja, für Portland-Zement gelten zwei besondere Maßnahmen: die REACH-Einfuhrkontrolle (Code 761) und das CBAM-CO2-Grenzausgleichssystem (Code 775). Bei der Einfuhr muss die REACH-Konformität nachgewiesen werden, und es besteht eine Berichtspflicht über die CO2-Emissionen der Produktion.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Portland-Zement?

Die Zolltarifnummer für Portland-Zement ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 2523.29.00.00.0. Die ersten 6 Ziffern (252329) bilden den HS-Code, die ersten 8 Ziffern (25232900) die Kombinierte Nomenklatur und die ersten 10 Ziffern (2523290000) den TARIC-Code.

Ändern sich Zolltarifnummern für Portland-Zement?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) oder des TARIC ändern. Die Position 2523 für Zement ist jedoch seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen Fassungen im TARIC der EU-Kommission prüfen, um sicherzustellen, dass die verwendete Nummer noch gültig ist.

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