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Mess- und RegeltechnikKapitel 90Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Positionsanzeige: 9031.90.00.00.0

Die zolltarifliche Einreihung einer Positionsanzeige (DRO – Digital Readout) erfolgt unter der Zolltarifnummer 9031.90.00.00.0. Dieses Gerät dient der numerischen Anzeige von Positionen in Werkzeugmaschinen und wird als Zubehör für Messgeräte eingestuft.

Positionsanzeige Produktbild

Die korrekte Einreihung einer Positionsanzeige hängt von ihrer Bauart und Funktion ab. Entscheidend ist, ob das Gerät lediglich Signale externer Messwertaufnehmer verarbeitet (Zubehör) oder selbst eine Messung durchführt. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Positionsanzeige beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 9031.90.00.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:

  • Abschnitt: XVIII - Kap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
  • Kapitel: 90 - OPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  • Position: 9031 - Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Profilprojektoren
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 9031 9000 00 0 - Teile und Zubehör

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung einer Positionsanzeige hängt maßgeblich davon ab, ob sie als Zubehör für ein Messsystem (Signaleingang von externen Encodern) oder als eigenständiges Messgerät (integrierter Sensor) ausgeführt ist. Nutzen Sie das Klassifizierungstool für eine individuelle Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Positionsanzeige

Der HS-Code für Positionsanzeige lautet 9031.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9031.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9031.90.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9031.90.00.00.0.

Einreihung von Positionsanzeige nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung der Positionsanzeige unter 9031.90.00.00.0 stützt sich auf die Allgemeinen Vorschriften (AV) 1 und 6 des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelvorschriften. AV 6 legt die Einreihung auf der Ebene der Unterpositionen fest.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Positionsanzeige

Alternative Einreihung

9031.80.20.00.0 0 %

andere Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen - zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen

Alternative Einreihung

9031.80.80.00.0 0 %

andere Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen - andere

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Positionsanzeige (9031) ≠ andere Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen - zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen (9031)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Positionsanzeige bleibt die Zolltarifnummer 9031.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Positionsanzeige (9031) ≠ andere Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen - andere (9031)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Positionsanzeige bleibt die Zolltarifnummer 9031.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Sollte die Positionsanzeige eine andere Hauptfunktion haben oder in ein größeres System integriert sein, kann eine Einreihung in andere Kapitel in Betracht kommen.

Alternative Einreihung

9031.80.20.00.0 0 %

andere Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen - zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen

Alternative Einreihung

9031.80.80.00.0 0 %

andere Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen - andere

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Positionsanzeige ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Positionsanzeige (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE2246/17-19031.90.00.00.0
Sog. numerische Positionsanzeige – direktes Vergleichsprodukt. Eingereiht als Zubehör, erkennbar hauptsächlich bestimmt für ein Gerät zum Messen oder Prüfen.
DEBTI38135/24-19031.80.20.00.0
Elektrischer Stellungsrückmelder – abgegrenzt als eigenständiges Messgerät (9031.80).
DEBTI18532/21-19031.80.20.00.0
Positionsmessgerät (Effektor) – eigenständiges Messgerät (9031.80).
DEBTI13386/23-19031.80.20.00.0
Positionssensor – eigenständiges Messgerät (9031.80).
DEBTI43813/19-19031.90.00.00.0
Baugruppe für Positionssensor – Teil (9031.90).
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Einfuhrkontrollen von Quecksilber

Zum Schutz der Umwelt ist die Einfuhr von Quecksilber und bestimmten Quecksilberverbindungen streng reglementiert.

Zollrechner für Positionsanzeigen

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Positionsanzeige mit unserem Zollrechner. Geben Sie Zollwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quecksilber-Ausfuhrkontrolle

Der Export von Quecksilber ist weitgehend verboten oder genehmigungspflichtig.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Positionsanzeigen

Welche Zolltarifnummer hat Positionsanzeige?

Die Zolltarifnummer für eine Positionsanzeige (DRO – Digital Readout) lautet 9031.90.00.00.0. Diese Nummer gilt für Geräte, die als Zubehör für Messgeräte eingestuft werden, da sie Signale externer Messwertaufnehmer verarbeiten und anzeigen, ohne selbst eine Messung durchzuführen.

Welchen HS-Code hat Positionsanzeige?

Der HS-Code (6-stellig) für eine Positionsanzeige lautet 903190. Dieser Code ist international harmonisiert und bildet die Grundlage für die weitere Untergliederung in der Kombinierten Nomenklatur (KN) und im TARIC.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Positionsanzeige?

Der Drittlandszollsatz für Positionsanzeigen der Zolltarifnummer 9031.90.00.00.0 beträgt 0 %. Das bedeutet, dass bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern wie China oder den USA keine Zollabgaben anfallen. Es fällt lediglich die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % an.

Wie unterscheidet sich Positionsanzeige zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung einer Positionsanzeige erfolgt gegenüber eigenständigen Messgeräten wie Positionssensoren oder Stellungsrückmeldern. Während die Positionsanzeige als Zubehör unter 9031.90 eingereiht wird, fallen Messgeräte mit integriertem Sensor unter die Alternative 9031.80. Diese Abgrenzung ist entscheidend für die korrekte Einreihung.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Positionsanzeige verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen führen. Zudem kann eine falsche Einreihung die Geltendmachung von Präferenzabkommen erschweren. Daher ist eine korrekte Einreihung unerlässlich.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Positionsanzeige?

Für die Einfuhr von Positionsanzeigen gelten keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen. Allerdings sind die allgemeinen Einfuhrkontrollen für Quecksilber (Maßnahme 748) zu beachten, falls das Gerät Quecksilber enthält. Bei der Ausfuhr kann eine Genehmigungspflicht aufgrund von Dual-Use-Bestimmungen bestehen (Maßnahme 478).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Positionsanzeige?

Die vollständige Zolltarifnummer für eine Positionsanzeige ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 9031.90.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (903190), der 8-stelligen KN (90319000), dem 10-stelligen TARIC-Code (9031900000) und der 11. Stelle (0) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Positionsanzeige?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Solche Änderungen treten in der Regel zum 1. Januar eines Jahres in Kraft. Es ist daher ratsam, die aktuellen Nummern regelmäßig zu prüfen, insbesondere bei Neubewertungen oder Gesetzesänderungen.

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