Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 1806.90.19.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 18 - KAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO
- Position: 1806 - Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen
- Unterposition: 1806 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 1806 9011 - Schokolade und Schokoladeerzeugnisse
Kombinierte Nomenklatur: 1806 9011 - Pralinen, auch gefüllt
Zolltarifnummer: 1806 9019 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer kann je nach genauer Zusammensetzung der Praline abweichen. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine individuelle Prüfung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Praline
Der HS-Code für Praline lautet 1806.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1806.90.19. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1806.90.19.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1806.90.19.00.0.
Einreihung von Praline nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Pralinen erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 3b (Mischungen). Pralinen bestehen aus einer Schokoladenhülle (Position 1806) und einer Füllung. Die Schokolade verleiht der Ware ihren wesentlichen Charakter, sodass die gesamte Praline in Position 1806 einzureihen ist.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Praline
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Praline ohne Alkoholfüllung (Ganache, Nuss, Karamell, Marzipan usw.)Pralinen, auch gefüllt – andere (nicht alkoholhaltig) | 1806.90.19.00.0 | 8,3 % |
| Praline mit Alkoholfüllung (Weinbrand, Kirsch, Likör usw.)Pralinen, auch gefüllt – alkoholhaltig | 1806.90.11.00.0 | 8,3 % |
| Gefüllte Schokoladentafel oder Riegel (kein einzelnes Pralinenstück)andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln – gefüllt | 1806.31.00.00.0 | 8,3 % |
| Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (z.B. Marzipan-Erzeugnisse ohne Schokolade)Fondantmassen und andere Rohmassen sowie Marzipan, in unmittelbaren Umschließungen 1 kg oder mehr | 1704.90.51.00.0 | 8,0 % |
| Keksgebäck mit Schokoladeüberzug (kein mundgerechtes Pralinenerzeugnis)Kekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt – ganz oder teilweise mit Schokolade überzogen – bis 85 g | 1905.31.11.00.0 | 9,0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Praline (1806) ≠ Pralinen, auch gefüllt – alkoholhaltig (1806) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Praline mit Alkoholfüllung (Weinbrand, Kirsch, Likör usw.). Für Praline bleibt die Zolltarifnummer 1806.90.19.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Praline (1806) ≠ andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln – gefüllt (1806) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Gefüllte Schokoladentafel oder Riegel (kein einzelnes Pralinenstück). Für Praline bleibt die Zolltarifnummer 1806.90.19.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Praline (1806) ≠ Fondantmassen und andere Rohmassen sowie Marzipan, in unmittelbaren Umschließungen 1 kg oder mehr (1704) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (z.B. Marzipan-Erzeugnisse ohne Schokolade). Für Praline bleibt die Zolltarifnummer 1806.90.19.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Sollte Ihre Ware nicht als Praline einreihbar sein, kommen ggf. andere Kapitel in Betracht:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Praline mit Alkoholfüllung (Weinbrand, Kirsch, Likör usw.)Pralinen, auch gefüllt – alkoholhaltig | 1806.90.11.00.0 | 8,3 % |
| Gefüllte Schokoladentafel oder Riegel (kein einzelnes Pralinenstück)andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln – gefüllt | 1806.31.00.00.0 | 8,3 % |
| Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (z.B. Marzipan-Erzeugnisse ohne Schokolade)Fondantmassen und andere Rohmassen sowie Marzipan, in unmittelbaren Umschließungen 1 kg oder mehr | 1704.90.51.00.0 | 8,0 % |
| Keksgebäck mit Schokoladeüberzug (kein mundgerechtes Pralinenerzeugnis)Kekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt – ganz oder teilweise mit Schokolade überzogen – bis 85 g | 1905.31.11.00.0 | 9,0 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Praline ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Praline (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE17309/09-1 | Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere: Schokolade und Schokoladeerzeugnisse: Pralinen, auch gefüllt: andere | 1806.90.19.00.0 |
| DEHH/1969/07-1 | Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere: Schokolade und Schokoladeerzeugnisse: Pralinen, auch gefüllt: andere als alkoholhaltig | 1806.90.19.00.0 |
| DE369/10-1 | Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere: Schokolade und Schokoladeerzeugnisse: Pralinen, auch gefüllt: andere als alkoholhaltig | 1806.90.19.00.0 |
| DEHH/632/06-1 | Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere: Schokolade und Schokoladeerzeugnisse: Pralinen, auch gefüllt: andere als alkoholhaltig | 1806.90.19.00.0 |
| DEHH/117/08-1 | Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere: Schokolade und Schokoladeerzeugnisse: Pralinen, auch gefüllt: andere | 1806.90.19.00.0 |
| DE10124/10-1 | Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere: Schokolade und Schokoladeerzeugnisse: Pralinen, auch gefüllt: andere (als alkoholhaltig) | 1806.90.19.00.0 |
| DE17515/11-1 | Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere: Schokolade und Schokoladeerzeugnisse: Pralinen, auch gefüllt: andere (als alkoholhaltig) | 1806.90.19.00.0 |
| DEHH/813/04-1 | Puffreisschokolade - kugelförmige, mundgerechte Pralinen aus Milchschokolade mit Füllung | 1806.90.19.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzölle
Drittlandszollsatz
8,3 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 8,3 % | Drittlandszoll |
| USA | 8,3 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 4,8 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 8,3 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen für Praline
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle Bio-Erzeugnisse | Bio-Pralinen dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung den Bio-Standard bestätigt. |
| Veterinärkontrolle | Pralinen mit tierischen Zutaten (Milch, Butter, Sahne) unterliegen veterinären Eingangskontrollen. |
| Nichtpräferentielles Zollkontingent | Für bestimmte Mengen gilt ein reduzierter Kontingentszollsatz von 43 % – sofern d erschöpft ist, gilt der reguläre Drittlandszollsatz. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr (Beschränkung - Lebensmittel und Futtermittel) | Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit. |
| Kontingent im Rahmen einer Zollunion | Für diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann. |
Zollrechner für Praline
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Praline. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Exportmaßnahmen
Exportmaßnahmen für Praline
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Diese Produkte werden ebenfalls häufig zusammen mit Pralinen eingeführt oder zolltariflich verglichen.
Trockenpflaume
0813.20.00.00.0 · 9,6 %
Vanille-Extrakt
1302.19.05.00.0 · 3 %
Apfelessig
2209.00.91.00.0 · 5,12 %
Jujube
0813.40.95.80.0 · 2,4 %
Gelatine
3503.00.10.00.1 · 7,7 %
Moringa-Oleifera
1212.99.95.90.0 · nicht ermittelt
Milch
0401.20.91.00.9 · 22,7 %
Mangostane
0804.50.00.89.1 · nicht ermittelt
Getrocknete Seegurke
0308.19.00.00.0 · 11 %
