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Lebensmittel & GetränkeKapitel 18Stand April 2026

Zolltarifnummer für Praline

Die häufigste Zolltarifnummer für Pralinen ist 1806.90.19.00.0 (Pralinen, auch gefüllt – andere) – der Drittlandszollsatz beträgt 8,3 %. Die genaue Einreihung hängt vom Alkoholgehalt der Füllung und der Form ab.

Alkoholfreie Pralinen (1806.90.19), alkoholhaltige Pralinen (1806.90.11) und gefüllte Schokoladentafeln (1806.31) haben jeweils eigene Zolltarifnummern. Zuckerwaren ohne Kakao fallen sogar unter Kapitel 17. Alle Möglichkeiten im Überblick →

z.B. Vollmilch-Praline mit Haselnussfüllung, alkoholhaltige Trüffel-Praline ...

Hierarchie der Zolltarifnummer

Pralinen werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt IV, Kapitel 18 (Kakao und Zubereitungen aus Kakao) eingereiht. Die Position 1806 umfasst Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen:

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 18 - KAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO
  • Position: 1806 - Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen
  • Unterposition: 1806 90 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 1806 9011 - Schokolade und Schokoladeerzeugnisse
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1806 9019 00 0 - andere

Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig

Die Zolltarifnummer für Praline kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Praline

Der HS-Code für Pralinen ist 1806.90 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 1806.90.19 (andere) bzw. 1806.90.11 (alkoholhaltig) und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 1806901900 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1806.90.19.00.0 .

Einreihung von Praline nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Pralinen können je nach Alkoholgehalt der Füllung und Form unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob es sich um alkoholfreie Pralinen, alkoholhaltige Pralinen oder Schokoladentafeln handelt.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Praline

Praline ohne Alkoholfüllung (Ganache, Nuss, Karamell, Marzipan usw.)

1806.90.19.00.0 8,3 %

Pralinen, auch gefüllt – andere (nicht alkoholhaltig)

Praline mit Alkoholfüllung (Weinbrand, Kirsch, Likör usw.)

1806.90.11.00.0 8,3 %

Pralinen, auch gefüllt – alkoholhaltig

Gefüllte Schokoladentafel oder Riegel (kein einzelnes Pralinenstück)

1806.31.00.00.0 8,3 %

andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln – gefüllt

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Praline (1806.90) ≠ Schokoladentafel (1806.31/32)

Pralinen sind mundgerechte Einzelstücke. Schokoladentafeln und -riegel fallen unter 1806.31 (gefüllt) oder 1806.32 (nicht gefüllt), nicht unter 1806.90.

Praline (1806) ≠ Marzipan-Bonbon ohne Schokolade (1704)

Zuckerwaren ohne Kakaogehalt fallen unter Kapitel 17 (Zucker und Zuckerwaren), nicht unter Kapitel 18 (Kakaoerzeugnisse). Entscheidend: Ist Kakao oder Schokolade enthalten?

Einreihung in ein anderes Kapitel

Nicht alle schokoladeähnlichen Konfekte fallen unter Position 1806. Zuckerwaren ohne Kakao sowie Backwaren mit Schokoladeüberzug können in anderen Kapiteln einzureihen sein:

Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (z.B. Marzipan-Erzeugnisse ohne Schokolade)

1704.90.51.00.0 8,0 %

Fondantmassen und andere Rohmassen sowie Marzipan, in unmittelbaren Umschließungen 1 kg oder mehr

Keksgebäck mit Schokoladeüberzug (kein mundgerechtes Pralinenerzeugnis)

1905.31.11.00.0 9,0 %

Kekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt – ganz oder teilweise mit Schokolade überzogen – bis 85 g

Quelle: EU TARIC

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Praline ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Alkoholgehalt der Füllung, Zusammensetzung und Form. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Praline (vZTA)

So hat der Zoll bei realen Pralinen entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →

DEHH/813/04-11806.90.19.00

SUN RICE Bool-Puffreisschokolade – kugelförmige, mundgerechte Pralinen (Durchmesser ca. 3 cm) aus Milchschokolade von Nussstückchen durchzogen, gefüllt mit einer braunen Creme und Puffreis.

AV 1, Pos. 1806.90

DEHH/383/05-11806.90.19.00

Hellbraune Krokantmasse, durchzogen mit Nussstückchen und umgeben von Milchschokolade (ca. 3,0 x 1,4 x 0,6 cm, quaderförmig, einzeln eingewickelt). Gefüllte mundgerechte Erzeugnisse nach Art von Pralinen. Nicht alkoholhaltig.

AV 1, Pos. 1806.90

DEHH/1330/06-11806.90.19.00

Mundgerechte Erzeugnisse aus Milchschokolade (ca. 4,0 x 1,5 x 1,5 cm), gefüllt mit einer schnittfesten, beigefarbenen Marzipanmasse – Pralinen aus Milchschokolade und Marzipan.

AV 1, Pos. 1806.90

DE10532/09-11806.90.19.00

Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere: Schokolade und Schokoladeerzeugnisse: Pralinen, auch gefüllt: andere als alkoholhaltig.

AV 1, Pos. 1806.90

DE13213/14-11806.90.11.00

Lindt Batons Kirsch – Schokoladeerzeugnisse in Form eines Stäbchens (Länge ca. 6 cm) aus dunkler Schokolade mit Zuckerkruste, gefüllt mit alkoholhaltiger Flüssigkeit. Gefüllte, alkoholhaltige Schokoladeerzeugnisse in mundgerechter Größe.

AV 1, Pos. 1806.90

Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr (Import)

Drittlandszollsatz

8,3 %

Einfuhrumsatzsteuer

7,0 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Flagge ChinaChina8,3 %

Drittlandszoll

Flagge USAUSA8,3 %

Drittlandszoll

Flagge GroßbritannienGroßbritannien0 %

TCA Freihandel

Flagge SchweizSchweiz0 %

EFTA Freihandel

Flagge TürkeiTürkei8,3 %

Drittlandszoll

Flagge JapanJapan0 %

EU-Japan EPA

Flagge SüdkoreaSüdkorea0 %

EU-KR Freihandel

Flagge IndienIndien4,8 %

EU-Indien Präferenz

Flagge VietnamVietnam0 %

EVFTA

Flagge ThailandThailand8,3 %

Drittlandszoll

Aktive Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle Bio-Erzeugnisse

Bio-Pralinen dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung den Bio-Standard bestätigt.

Veterinärkontrolle

Pralinen mit tierischen Zutaten (Milch, Butter, Sahne) unterliegen veterinären Eingangskontrollen.

Nichtpräferentielles Zollkontingent

Für bestimmte Mengen gilt ein reduzierter Kontingentszollsatz von 43 % – sofern das Kontingent erschöpft ist, gilt der reguläre Drittlandszollsatz.

Einfuhrabgaben berechnen

Geben Sie Ihren Warenwert ein – der Rechner ermittelt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer automatisch.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr (Export)

Aktive Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Pralinen

Welche Zolltarifnummer hat eine Praline?

Die häufigste Zolltarifnummer für Pralinen ist 1806.90.19.00.0 (Pralinen, auch gefüllt – andere als alkoholhaltig). Alkoholhaltige Pralinen erhalten die Nummer 1806.90.11.00.0. Die Einreihung richtet sich nach dem Alkoholgehalt der Füllung.

Welchen HS-Code hat eine Praline?

Der HS-Code für Pralinen ist 1806.90 (6-stellig, weltweit gültig). Die Kombinierte Nomenklatur (8-stellig, EU-Ausfuhr) lautet 1806.90.11 (alkoholhaltig) oder 1806.90.19 (andere). Der TARIC-Code (10-stellig, EU) ist entsprechend 1806901100 bzw. 1806901900. Für den Import nach Deutschland wird die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer benötigt.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Pralinen?

Der Drittlandszollsatz für Pralinen beträgt 8,3 %. Aus Ländern mit Freihandelsabkommen (Großbritannien, Schweiz, Japan, Südkorea, Vietnam) sind Pralinen zollfrei oder begünstigt. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 7 % (ermäßigter Satz für Lebensmittel).

Wie unterscheidet sich eine Praline von einer Schokoladentafel zolltechnisch?

Pralinen sind mundgerechte Einzelstücke aus Schokolade (gefüllt oder ungefüllt) und fallen unter 1806.90.11 bzw. 1806.90.19. Schokoladentafeln und -riegel werden unter 1806.31 (gefüllt) oder 1806.32 (nicht gefüllt) eingereiht. Das Entscheidungskriterium ist die Form: mundgerecht = Praline, Tafel-/Riegelform = andere Position.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für eine Praline verwende?

Bei einer Zollprüfung drohen Nacherhebung der Differenz, Verzugsstrafen und im schlimmsten Fall ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Besonders bei alkoholhaltigen Pralinen ist die Abgrenzung zu alkoholfreien Varianten relevant. Eine korrekte Einreihung mit Begründung schützt Sie im Prüfungsfall.

Gibt es Antidumping-Zölle oder Einfuhrbeschränkungen für Pralinen?

Für Pralinen gelten aktuell keine Antidumping-Zölle. Es gibt jedoch ein nichtpräferentielles Zollkontingent (Code 122) mit reduziertem Kontingentszollsatz. Außerdem unterliegen Pralinen mit tierischen Zutaten der Veterinärkontrolle, und Bio-Pralinen benötigen eine Kontrollbescheinigung.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Praline?

Eine vollständige Zolltarifnummer hat immer 11 Stellen. Viele Quellen zeigen nur den 6-stelligen HS-Code (1806.90) oder den 8-stelligen KN-Code (1806.90.19) – das reicht für die Zollanmeldung in Deutschland nicht aus. Für den Import benötigen Sie alle 11 Stellen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Pralinen?

Ja, Zolltarifnummern werden regelmäßig aktualisiert – sowohl auf EU-Ebene (Kombinierte Nomenklatur, TARIC) als auch auf nationaler Ebene. Änderungen treten typischerweise zum Jahreswechsel in Kraft, können aber auch unterjährig erfolgen. Prüfen Sie die Nummer daher vor jeder Zollanmeldung auf Aktualität.

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