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Lebensmittel & GetränkeKapitel 18Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Praline: 1806.90.19.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Praline (1806.90.19.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Praline unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Praline Produktbild

Pralinen sind mundgerechte Schokoladenerzeugnisse mit einer Füllung aus Nougat, Marzipan, Creme oder Likör. Die zolltarifliche Einreihung hängt vom Alkoholgehalt der Füllung ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Praline beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 1806.90.19.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 18 - KAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO
  • Position: 1806 - Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen
  • Unterposition: 1806 90 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 1806 9011 - Schokolade und Schokoladeerzeugnisse
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 1806 9011 - Pralinen, auch gefüllt
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1806 9019 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer kann je nach genauer Zusammensetzung der Praline abweichen. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine individuelle Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Praline

Der HS-Code für Praline lautet 1806.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1806.90.19. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1806.90.19.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1806.90.19.00.0.

Einreihung von Praline nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Pralinen erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 3b (Mischungen). Pralinen bestehen aus einer Schokoladenhülle (Position 1806) und einer Füllung. Die Schokolade verleiht der Ware ihren wesentlichen Charakter, sodass die gesamte Praline in Position 1806 einzureihen ist.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Praline

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Praline ohne Alkoholfüllung (Ganache, Nuss, Karamell, Marzipan usw.)Pralinen, auch gefüllt – andere (nicht alkoholhaltig)1806.90.19.00.0 8,3 %
Praline mit Alkoholfüllung (Weinbrand, Kirsch, Likör usw.)Pralinen, auch gefüllt – alkoholhaltig1806.90.11.00.0 8,3 %
Gefüllte Schokoladentafel oder Riegel (kein einzelnes Pralinenstück)andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln – gefüllt1806.31.00.00.0 8,3 %
Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (z.B. Marzipan-Erzeugnisse ohne Schokolade)Fondantmassen und andere Rohmassen sowie Marzipan, in unmittelbaren Umschließungen 1 kg oder mehr1704.90.51.00.0 8,0 %
Keksgebäck mit Schokoladeüberzug (kein mundgerechtes Pralinenerzeugnis)Kekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt – ganz oder teilweise mit Schokolade überzogen – bis 85 g1905.31.11.00.0 9,0 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Praline (1806) ≠ Pralinen, auch gefüllt – alkoholhaltig (1806)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Praline mit Alkoholfüllung (Weinbrand, Kirsch, Likör usw.). Für Praline bleibt die Zolltarifnummer 1806.90.19.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Praline (1806) ≠ andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln – gefüllt (1806)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Gefüllte Schokoladentafel oder Riegel (kein einzelnes Pralinenstück). Für Praline bleibt die Zolltarifnummer 1806.90.19.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Praline (1806) ≠ Fondantmassen und andere Rohmassen sowie Marzipan, in unmittelbaren Umschließungen 1 kg oder mehr (1704)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (z.B. Marzipan-Erzeugnisse ohne Schokolade). Für Praline bleibt die Zolltarifnummer 1806.90.19.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Sollte Ihre Ware nicht als Praline einreihbar sein, kommen ggf. andere Kapitel in Betracht:

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Praline mit Alkoholfüllung (Weinbrand, Kirsch, Likör usw.)Pralinen, auch gefüllt – alkoholhaltig1806.90.11.00.0 8,3 %
Gefüllte Schokoladentafel oder Riegel (kein einzelnes Pralinenstück)andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln – gefüllt1806.31.00.00.0 8,3 %
Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (z.B. Marzipan-Erzeugnisse ohne Schokolade)Fondantmassen und andere Rohmassen sowie Marzipan, in unmittelbaren Umschließungen 1 kg oder mehr1704.90.51.00.0 8,0 %
Keksgebäck mit Schokoladeüberzug (kein mundgerechtes Pralinenerzeugnis)Kekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt – ganz oder teilweise mit Schokolade überzogen – bis 85 g1905.31.11.00.0 9,0 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Praline ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Praline (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DE17309/09-1Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere: Schokolade und Schokoladeerzeugnisse: Pralinen, auch gefüllt: andere1806.90.19.00.0
DEHH/1969/07-1Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere: Schokolade und Schokoladeerzeugnisse: Pralinen, auch gefüllt: andere als alkoholhaltig1806.90.19.00.0
DE369/10-1Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere: Schokolade und Schokoladeerzeugnisse: Pralinen, auch gefüllt: andere als alkoholhaltig1806.90.19.00.0
DEHH/632/06-1Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere: Schokolade und Schokoladeerzeugnisse: Pralinen, auch gefüllt: andere als alkoholhaltig1806.90.19.00.0
DEHH/117/08-1Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere: Schokolade und Schokoladeerzeugnisse: Pralinen, auch gefüllt: andere1806.90.19.00.0
DE10124/10-1Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere: Schokolade und Schokoladeerzeugnisse: Pralinen, auch gefüllt: andere (als alkoholhaltig)1806.90.19.00.0
DE17515/11-1Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere: Schokolade und Schokoladeerzeugnisse: Pralinen, auch gefüllt: andere (als alkoholhaltig)1806.90.19.00.0
DEHH/813/04-1Puffreisschokolade - kugelförmige, mundgerechte Pralinen aus Milchschokolade mit Füllung1806.90.19.00.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzölle

Drittlandszollsatz

8,3 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China8,3 %Drittlandszoll
USA8,3 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien4,8 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand8,3 %Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen für Praline

Einfuhrmaßnahmen für Praline
MaßnahmeBeschreibung
Einfuhrkontrolle Bio-ErzeugnisseBio-Pralinen dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung den Bio-Standard bestätigt.
VeterinärkontrollePralinen mit tierischen Zutaten (Milch, Butter, Sahne) unterliegen veterinären Eingangskontrollen.
Nichtpräferentielles ZollkontingentFür bestimmte Mengen gilt ein reduzierter Kontingentszollsatz von 43 % – sofern d erschöpft ist, gilt der reguläre Drittlandszollsatz.
ZusatzzölleFür diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr (Beschränkung - Lebensmittel und Futtermittel)Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit.
Kontingent im Rahmen einer ZollunionFür diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann.

Zollrechner für Praline

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Praline. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Exportmaßnahmen

Exportmaßnahmen für Praline

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Pralinen

Welche Zolltarifnummer hat Praline?

Die Zolltarifnummer für Praline lautet 1806.90.19.00.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für Pralinen ohne Alkoholgehalt. Für alkoholhaltige Pralinen (z. B. Likörpralinen) ist die Zolltarifnummer 1806.90.11.00.0 zu verwenden.

Welchen HS-Code hat Praline?

Der HS-Code für Praline ist 180690. Er umfasst Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen der Position 1806. Die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer 1806.90.19.00.0 entsprechen dem international harmonisierten System.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Praline?

Der Drittlandszollsatz für Praline beträgt 8,3 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen, z. B. China oder USA. Mit der Schweiz (EFTA) und Großbritannien (TCA) besteht Zollfreiheit.

Wie unterscheidet sich Praline zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt vor allem zum alkoholhaltigen Pendant (1806.90.11.00.0) und zu Waffeln mit Schokoladenüberzug (1905.32). Pralinen sind Schokoladenerzeugnisse mit Füllung, keine Backwaren. Eine Alternative ist die Einreihung als Marzipan-Rohmasse (1704.90.51.00.0), wenn nur die Füllmasse vorliegt.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Praline verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer sowie Säumniszuschläge. Im schlimmsten Fall kann die Ware durch den Zoll zurückgewiesen oder vernichtet werden. Zudem können Bußgelder wegen Steuerhinterziehung verhängt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Praline?

Ja, für Pralinen gelten je nach Zusammensetzung verschiedene Maßnahmen: Veterinärkontrollen bei tierischen Zutaten (Code 410), Bio-Kontrollen (Code 750) sowie Sicherheitskontrollen für Lebensmittel (Code 722). Zudem besteht ein nichtpräferenzielles Zollkontingent (Code 122) mit einem reduzierten Satz von 43 %.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Praline?

Die Zolltarifnummer für Praline ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 1806.90.19.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (180690), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (18069019) und dem 10-stelligen TARIC-Code (1806901900) sowie der 11. Stelle (0) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Praline?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Für Praline ist die Position 1806 seit Jahren stabil. Dennoch sollte die Aktualität der 11-stelligen Nummer vor jeder Anmeldung geprüft werden, da Unterpositionen angepasst werden können.

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