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Lebensmittel & GetränkeKapitel 35Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Gelatine: 3503.00.10.00.1

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Gelatine (3503.00.10.00.1) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Gelatine unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Gelatine Produktbild

Gelatine liegt in verschiedenen Formen vor: als Blätter, Pulver oder Granulat. Für die zolltarifliche Einreihung ist entscheidend, dass es sich um das native Kollagenhydrolysat (Gelatine) handelt und nicht um weiter aufgespaltene Kollagenpeptide oder Fertigwaren aus Gelatine. Je nach Molekulargewicht, Löslichkeit und Verwendungszweck können unterschiedliche Unterpositionen in Betracht kommen. Eine Übersicht über Alle Möglichkeiten im Überblick →

Gelatine beschreiben: Form (Blatt, Pulver), Verwendung (Lebensmittel), tierische Herkunft

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Gelatine ist in der hierarchischen Struktur des Harmonisieren Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) der EU wie folgt eingereiht:

  • Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
  • Kapitel: 35 - EIWEISSSTOFFE; MODIFIZIERTE STÄRKE; KLEBSTOFFE; ENZYME
  • Position: 3503 - Gelatine (auch in quadratischen oder rechteckigen Blättern, auch an der Oberfläche bearbeitet oder gefärbt) und ihre Derivate; Hausenblase; andere Leime tierischen Ursprungs, ausgenommen Caseinleime der Position|3501
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 3503 0010 - Gelatine und ihre Derivate
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3503 0010 00 1 - Gelatine

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung von Gelatine hängt von der genauen Produktbeschaffenheit ab. Falls Ihr Produkt tierische Zusatzstoffe, Verarbeitungsstufen oder nicht standardisierte Mischungen enthält, kann die Zolltarifnummer abweichen. Nutzen Sie zur Überprüfung den Zolltarifnummern-Rechner

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gelatine

Der HS-Code für Gelatine lautet 3503.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3503.00.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3503.00.10.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3503.00.10.00.1.

Einreihung von Gelatine nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Gelatine folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisieren Systems. AV 1 bestimmt die Position nach dem Wortlaut: Gelatine ist in Position 3503 ausdrücklich genannt. Die Unterpositionen werden nach AV 3a (spezifischere Beschreibung vor allgemeiner) und AV 6 bestimmt. Die Unterposition 3503 00 10 erfasst Gelatine und ihre Derivate, während 3503 00 80 für Hausenblase und andere Leime tierischen Ursprungs reserviert ist.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gelatine

Alternative Einreihung

3503.00.10.00.9 7,7 %

Gelatine und ihre Derivate - andere

Alternative Einreihung

3503.00.80.00.0 7,7 %

andere (Hausenblase, andere Leime)

Alternative Einreihung

3504.00.90.90.0 7,7 %

Peptone/Kollagenhydrolysat

Alternative Einreihung

9602.00.00.90.0 7,7 %

Waren aus nicht gehärteter Gelatine

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Gelatine (3503) ≠ Gelatine und ihre Derivate - andere (3503)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gelatine bleibt die Zolltarifnummer 3503.00.10.00.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Gelatine (3503) ≠ andere (Hausenblase, andere Leime) (3503)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gelatine bleibt die Zolltarifnummer 3503.00.10.00.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Gelatine (3503) ≠ Peptone/Kollagenhydrolysat (3504)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gelatine bleibt die Zolltarifnummer 3503.00.10.00.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Bei stark abweichender Beschaffenheit können auch andere Kapitel des Zolltarifs in Betracht kommen:

Alternative Einreihung

3503.00.80.00.0 7,7 %

andere (Hausenblase, andere Leime)

Alternative Einreihung

3504.00.90.90.0 7,7 %

Peptone/Kollagenhydrolysat

Alternative Einreihung

9602.00.00.90.0 7,7 %

Waren aus nicht gehärteter Gelatine

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Gelatine ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Gelatine (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE14209/09-13503.00.10.00.1
Bestätigt die Abgrenzung: Hautgranulat als Rohstoff für die Gelatineherstellung fällt in 0511, nicht in 3503.
DEF/1147/09-13503.00.10.00.1
Abgrenzung zu Gelatine: Kollagenhydrolysat fällt in 3504, nicht in 3503.
DEBTI16048/24-13503.00.10.00.1
Bestätigt: Kollagenhydrolysat (wasserlösliches Pulver) wird in 3504 eingereiht, Gelatine in 3503.
DEB/1304/08-13503.00.10.00.1
Abgrenzung: Geformte Waren aus Gelatine (Kapseln) in 9602, nicht Gelatine als Rohstoff in 3503.
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

7,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China7,7 %

Drittlandszoll

USA7,7 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand7,7 %

Drittlandszoll

Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr

Veterinärkontrolle

Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Einfuhrabgaben berechnen

Unser Zollrechner für Gelatine ermittelt auf Basis des Warenwerts, des Ursprungslands und der Zolltarifnummer die anfallenden Einfuhrabgaben – einschließlich Zoll und Einfuhrumsatzsteuer.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Gelatine

Welche Zolltarifnummer hat Gelatine?

Die Zolltarifnummer für Gelatine (Speisegelatine, Blattgelatine, Gelatinepulver) lautet 3503.00.10.00.1. Diese 11-stellige Nummer umfasst Gelatine als tierisches Kollagenhydrolysat. Abweichende Produkte wie Kollagenhydrolysat (Peptone) oder Waren aus Gelatine werden in andere Positionen eingereiht.

Welchen HS-Code hat Gelatine?

Der HS-Code für Gelatine ist 3503.00 (6-stellig). Dieser Code erfasst Gelatine und ihre Derivate sowie Hausenblase und andere Leime tierischen Ursprungs, ausgenommen Caseinleime. Die Untergliederung auf EU-Ebene erfolgt über die Kombinierte Nomenklatur und den TARIC.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Gelatine?

Der Drittlandszollsatz (Regelzollsatz) für Gelatine beträgt 7,7 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Freihandelsabkommen mit der EU, z.B. China, USA und Thailand. Aus vielen Ländern wie Großbritannien, Schweiz, Türkei oder Japan kann Gelatine zollfrei eingeführt werden.

Wie unterscheidet sich Gelatine zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Gelatine (3503) erfolgt vor allem zu Kollagenhydrolysat/Peptonen (3504) und zu Waren aus Gelatine (9602). Eine Alternative ist die Einreihung als Hautgranulat für die Gelatineherstellung (0511). Das entscheidende Kriterium ist der Molekulargewicht und die Gelierfähigkeit.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Gelatine verwende?

Bei Angabe einer falschen Zolltarifnummer für Gelatine kann das Zollamt die Sendung beanstanden, Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer fordern oder Bußgelder verhängen. Bei Verdacht auf Vorsatz drohen strafrechtliche Konsequenzen. Die Nutzung des Klassifizierungstools minimiert dieses Risiko.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Gelatine?

Ja, für Gelatine aus tierischen Rohstoffen gelten Besonderheiten: Es besteht eine Veterinärkontrolle (Code 410) durch einen Amtstierarzt zur Seuchenprävention. Zudem unterliegt Gelatine gegebenenfalls Zusatzzöllen (Code 695). Bei Ware aus bestimmten Ländern sind auch Ausfuhrkontrollen für Abfälle (Code 751) zu beachten.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Gelatine?

Die Zolltarifnummer für Gelatine ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 3503.00.10.00.1. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (350300), der 8-stelligen KN (35030010), dem 10-stelligen TARIC (3503001000) und einer abschließenden 11. Stelle (1) für die nationale Untergliederung Deutschlands zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Gelatine?

Die Zolltarifnummer für Gelatine kann sich durch jährliche Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) oder der nationalen TARIC-Unterpositionen ändern. Der HS-Code (3503) als Grundposition ist stabil. Aktuelle Änderungen werden durch unseren Dienst abgebildet. Prüfen Sie regelmäßig die gültige Fassung für Ihre Einfuhren.

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