Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Gelatine ist in der hierarchischen Struktur des Harmonisieren Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) der EU wie folgt eingereiht:
- AbschnittKap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter IndustrienVI
- KapitelEIWEISSSTOFFE; MODIFIZIERTE STÄRKE; KLEBSTOFFE; ENZYME35
- PositionGelatine (auch in quadratischen oder rechteckigen Blättern, auch an der Oberfläche bearbeitet oder gefärbt) und ihre Derivate; Hausenblase; andere Leime tierischen Ursprungs, ausgenommen Caseinleime der Position 35013503
- Kombinierte NomenklaturGelatine und ihre Derivate35030010
- ZolltarifnummerGelatine
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gelatine
Der HS-Code für Gelatine lautet 3503.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3503.00.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3503.00.10.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3503.00.10.00.1.
Einreihung von Gelatine nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Gelatine folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisieren Systems. AV 1 bestimmt die Position nach dem Wortlaut: Gelatine ist in Position 3503 ausdrücklich genannt. Die Unterpositionen werden nach AV 3a (spezifischere Beschreibung vor allgemeiner) und AV 6 bestimmt. Die Unterposition 3503 00 10 erfasst Gelatine und ihre Derivate, während 3503 00 80 für Hausenblase und andere Leime tierischen Ursprungs reserviert ist.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gelatine
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungGelatine und ihre Derivate - andere | 3503.00.10.00.9 | 7,7 % |
| Alternative Einreihungandere (Hausenblase, andere Leime) | 3503.00.80.00.0 | 7,7 % |
| Alternative EinreihungPeptone/Kollagenhydrolysat | 3504.00.90.90.0 | 7,7 % |
| Alternative EinreihungWaren aus nicht gehärteter Gelatine | 9602.00.00.90.0 | 7,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Gelatine (3503) ≠ Gelatine und ihre Derivate - andere (3503) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gelatine bleibt die Zolltarifnummer 3503.00.10.00.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Gelatine (3503) ≠ andere (Hausenblase, andere Leime) (3503) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gelatine bleibt die Zolltarifnummer 3503.00.10.00.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Gelatine (3503) ≠ Peptone/Kollagenhydrolysat (3504) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gelatine bleibt die Zolltarifnummer 3503.00.10.00.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Bei stark abweichender Beschaffenheit können auch andere Kapitel des Zolltarifs in Betracht kommen:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungWaren aus nicht gehärteter Gelatine | 9602.00.00.90.0 | 7,7 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Gelatine (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE14209/09-1 | Bestätigt die Abgrenzung: Hautgranulat als Rohstoff für die Gelatineherstellung fällt in 0511, nicht in 3503. | 3503.00.10.00.1 |
| DEF/1147/09-1 | Abgrenzung zu Gelatine: Kollagenhydrolysat fällt in 3504, nicht in 3503. | 3503.00.10.00.1 |
| DEBTI16048/24-1 | Bestätigt: Kollagenhydrolysat (wasserlösliches Pulver) wird in 3504 eingereiht, Gelatine in 3503. | 3503.00.10.00.1 |
| DEB/1304/08-1 | Abgrenzung: Geformte Waren aus Gelatine (Kapseln) in 9602, nicht Gelatine als Rohstoff in 3503. | 3503.00.10.00.1 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
7,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 7,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 7,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 7,7 % | Drittlandszoll |
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Veterinärkontrolle | Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Einfuhrabgaben berechnen
Unser Zollrechner für Gelatine ermittelt auf Basis des Warenwerts, des Ursprungslands und der Zolltarifnummer die anfallenden Einfuhrabgaben – einschließlich Zoll und Einfuhrumsatzsteuer.
Ausfuhr aus der EU
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Diese Produkte werden ebenfalls in Kapitel 35 oder benachbarten Kapiteln eingereiht.