Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 1302.19.05.00.0 ist in der Nomenklatur des Harmonisierten Systems (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und dem TARIC wie folgt verortet.
- Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
- Kapitel: 13 - SCHELLACK; GUMMEN, HARZE UND ANDERE PFLANZENSÄFTE UND PFLANZENAUSZÜGE
- Position: 1302 - Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert
- Unterposition: 1302 11 - Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge
- Unterposition: 1302 19 - andere
Zolltarifnummer: 1302 1905 00 0 - Vanille-Oleoresin
Hinweis zur Einreihung
Die hier angegebene Zolltarifnummer gilt für reinen, ungezuckerten Vanille-Extrakt als alkoholisch-wässrigen Auszug. Bei abweichender Zusammensetzung kann eine andere Einreihung erforderlich sein. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten, um Ihre konkrete Ware prüfen zu lassen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Vanille-Extrakt
Der HS-Code für Vanille-Extrakt lautet 1302.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1302.19.05. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1302.19.05.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1302.19.05.00.0.
Einreihung von Vanille-Extrakt nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Vanille-Extrakt folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Maßgeblich ist AV 1: Die Einreihung bestimmt sich nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten und Kapiteln.
Position 1302 erfasst ausdrücklich Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge. Die Unterposition 1302.19.05 (Vanille-Oleoresin) ist die speziellste Warenbeschreibung für den alkoholisch-wässrigen Auszug aus Vanilleschoten. Die Einreihung wird durch verbindliche Zolltarifauskünfte (DEBTI4124/19-1, DE6672/11-1, DEBTI32905/24-1) bestätigt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Vanille-Extrakt
Alternative Einreihung
Zusammengesetzte Würzmittel, für gezuckerten Vanilleextrakt (vZTA DEBTI27124/20-1) – abzugrenzen: nur bei Zuckerzusatz relevant
Alternative Einreihung
Vanille, ganz – nicht zutreffend: Vanille-Extrakt ist ein Auszug, keine ganze Vanilleschote
Alternative Einreihung
Vanille, gemahlen – nicht zutreffend: kein zerkleinertes Pflanzenmaterial, sondern Extrakt
Alternative Einreihung
Vanillin, chemisch rein >95% – nicht zutreffend: Vanille-Extrakt ist ein komplexer Pflanzenauszug, kein chemisch reiner Einzelstoff
Alternative Einreihung
Ethylvanillin, chemisch rein >95% – nicht zutreffend: siehe Vanillin
Alternative Einreihung
Aromengemische in Aufmachung für den Küchengebrauch – nicht zutreffend: Vanille-Extrakt ist ein reiner Pflanzenauszug, kein Aromengemisch
Alternative Einreihung
Aromengemische, andere – nicht zutreffend: siehe 3302.10.90.00.1
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Vanille-Extrakt (1302) ≠ Zusammengesetzte Würzmittel, für gezuckerten Vanilleextrakt (vZTA DEBTI27124/20-1) – abzugrenzen: nur bei Zuckerzusatz relevant (2103)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Vanille-Extrakt bleibt die Zolltarifnummer 1302.19.05.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Vanille-Extrakt (1302) ≠ Vanille, ganz – nicht zutreffend: Vanille-Extrakt ist ein Auszug, keine ganze Vanilleschote (0905)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Vanille-Extrakt bleibt die Zolltarifnummer 1302.19.05.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Vanille-Extrakt (1302) ≠ Vanille, gemahlen – nicht zutreffend: kein zerkleinertes Pflanzenmaterial, sondern Extrakt (0905)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Vanille-Extrakt bleibt die Zolltarifnummer 1302.19.05.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben der Hauptposition 1302 sind folgende alternative Kapitel und Positionen für Vanille-Extrakt grundsätzlich denkbar, aber aus fachlichen Gründen ausgeschlossen.
Alternative Einreihung
Zusammengesetzte Würzmittel, für gezuckerten Vanilleextrakt (vZTA DEBTI27124/20-1) – abzugrenzen: nur bei Zuckerzusatz relevant
Alternative Einreihung
Vanille, ganz – nicht zutreffend: Vanille-Extrakt ist ein Auszug, keine ganze Vanilleschote
Alternative Einreihung
Vanille, gemahlen – nicht zutreffend: kein zerkleinertes Pflanzenmaterial, sondern Extrakt
Alternative Einreihung
Vanillin, chemisch rein >95% – nicht zutreffend: Vanille-Extrakt ist ein komplexer Pflanzenauszug, kein chemisch reiner Einzelstoff
Alternative Einreihung
Ethylvanillin, chemisch rein >95% – nicht zutreffend: siehe Vanillin
Alternative Einreihung
Aromengemische in Aufmachung für den Küchengebrauch – nicht zutreffend: Vanille-Extrakt ist ein reiner Pflanzenauszug, kein Aromengemisch
Alternative Einreihung
Aromengemische, andere – nicht zutreffend: siehe 3302.10.90.00.1
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Vanille-Extrakt ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Vanille-Extrakt (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
3,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen für Vanille-Extrakt
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Allgemeine Überwachung der Einfuhr.
Zoll- und Abgabenrechner für Vanille-Extrakt
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Vanille-Extrakt aus China: Zollsatz 3 %, Einfuhrumsatzsteuer 19 %. Hinzu kommen ggf. Präferenzzölle bei Ursprung aus Freihandelspartnern. Nutzen Sie den Abgabenrechner für Ihre individuelle Sendung.
Ausfuhr in Drittländer
Ausfuhrmaßnahmen für Vanille-Extrakt
Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
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