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Lebensmittel & GetränkeKapitel 13Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Vanille-Extrakt: 1302.19.05.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Vanille-Extrakt (1302.19.05.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Vanille-Extrakt unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Vanille-Extrakt Produktbild

Die zolltarifliche Einreihung von Vanille-Extrakt richtet sich nach dessen Beschaffenheit als Pflanzenauszug. Die Position 1302 erfasst ausdrücklich Pflanzensäfte und -auszüge. Vanille-Extrakt wird durch Mazeration oder Perkolation von Vanilleschoten in einem Ethanol-Wasser-Gemisch gewonnen und dient der Aromatisierung von Lebensmitteln und Getränken. Alle zulässigen Einreihungsmöglichkeiten finden Sie unter Alle Möglichkeiten im Überblick →

Vanille-Extrakt beschreiben: Herstellung, Alkoholgehalt, Zuckergehalt, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 1302.19.05.00.0 ist in der Nomenklatur des Harmonisierten Systems (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und dem TARIC wie folgt verortet.

  • Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
  • Kapitel: 13 - SCHELLACK; GUMMEN, HARZE UND ANDERE PFLANZENSÄFTE UND PFLANZENAUSZÜGE
  • Position: 1302 - Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert
  • Unterposition: 1302 11 - Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge
  • Unterposition: 1302 19 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1302 1905 00 0 - Vanille-Oleoresin

Hinweis zur Einreihung

Die hier angegebene Zolltarifnummer gilt für reinen, ungezuckerten Vanille-Extrakt als alkoholisch-wässrigen Auszug. Bei abweichender Zusammensetzung kann eine andere Einreihung erforderlich sein. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten, um Ihre konkrete Ware prüfen zu lassen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Vanille-Extrakt

Der HS-Code für Vanille-Extrakt lautet 1302.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1302.19.05. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1302.19.05.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1302.19.05.00.0.

Einreihung von Vanille-Extrakt nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Vanille-Extrakt folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Maßgeblich ist AV 1: Die Einreihung bestimmt sich nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten und Kapiteln.

Position 1302 erfasst ausdrücklich Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge. Die Unterposition 1302.19.05 (Vanille-Oleoresin) ist die speziellste Warenbeschreibung für den alkoholisch-wässrigen Auszug aus Vanilleschoten. Die Einreihung wird durch verbindliche Zolltarifauskünfte (DEBTI4124/19-1, DE6672/11-1, DEBTI32905/24-1) bestätigt.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Vanille-Extrakt

Alternative Einreihung

2103.90.90.89.0 3,0 %

Zusammengesetzte Würzmittel, für gezuckerten Vanilleextrakt (vZTA DEBTI27124/20-1) – abzugrenzen: nur bei Zuckerzusatz relevant

Alternative Einreihung

0905.10.00.00.0 3,0 %

Vanille, ganz – nicht zutreffend: Vanille-Extrakt ist ein Auszug, keine ganze Vanilleschote

Alternative Einreihung

0905.20.00.00.0 3,0 %

Vanille, gemahlen – nicht zutreffend: kein zerkleinertes Pflanzenmaterial, sondern Extrakt

Alternative Einreihung

2912.41.00.10.0 3,0 %

Vanillin, chemisch rein >95% – nicht zutreffend: Vanille-Extrakt ist ein komplexer Pflanzenauszug, kein chemisch reiner Einzelstoff

Alternative Einreihung

2912.42.00.10.0 3,0 %

Ethylvanillin, chemisch rein >95% – nicht zutreffend: siehe Vanillin

Alternative Einreihung

3302.10.90.00.1 3,0 %

Aromengemische in Aufmachung für den Küchengebrauch – nicht zutreffend: Vanille-Extrakt ist ein reiner Pflanzenauszug, kein Aromengemisch

Alternative Einreihung

3302.10.90.00.9 3,0 %

Aromengemische, andere – nicht zutreffend: siehe 3302.10.90.00.1

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Vanille-Extrakt (1302) ≠ Zusammengesetzte Würzmittel, für gezuckerten Vanilleextrakt (vZTA DEBTI27124/20-1) – abzugrenzen: nur bei Zuckerzusatz relevant (2103)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Vanille-Extrakt bleibt die Zolltarifnummer 1302.19.05.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Vanille-Extrakt (1302) ≠ Vanille, ganz – nicht zutreffend: Vanille-Extrakt ist ein Auszug, keine ganze Vanilleschote (0905)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Vanille-Extrakt bleibt die Zolltarifnummer 1302.19.05.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Vanille-Extrakt (1302) ≠ Vanille, gemahlen – nicht zutreffend: kein zerkleinertes Pflanzenmaterial, sondern Extrakt (0905)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Vanille-Extrakt bleibt die Zolltarifnummer 1302.19.05.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben der Hauptposition 1302 sind folgende alternative Kapitel und Positionen für Vanille-Extrakt grundsätzlich denkbar, aber aus fachlichen Gründen ausgeschlossen.

Alternative Einreihung

2103.90.90.89.0 3,0 %

Zusammengesetzte Würzmittel, für gezuckerten Vanilleextrakt (vZTA DEBTI27124/20-1) – abzugrenzen: nur bei Zuckerzusatz relevant

Alternative Einreihung

0905.10.00.00.0 3,0 %

Vanille, ganz – nicht zutreffend: Vanille-Extrakt ist ein Auszug, keine ganze Vanilleschote

Alternative Einreihung

0905.20.00.00.0 3,0 %

Vanille, gemahlen – nicht zutreffend: kein zerkleinertes Pflanzenmaterial, sondern Extrakt

Alternative Einreihung

2912.41.00.10.0 3,0 %

Vanillin, chemisch rein >95% – nicht zutreffend: Vanille-Extrakt ist ein komplexer Pflanzenauszug, kein chemisch reiner Einzelstoff

Alternative Einreihung

2912.42.00.10.0 3,0 %

Ethylvanillin, chemisch rein >95% – nicht zutreffend: siehe Vanillin

Alternative Einreihung

3302.10.90.00.1 3,0 %

Aromengemische in Aufmachung für den Küchengebrauch – nicht zutreffend: Vanille-Extrakt ist ein reiner Pflanzenauszug, kein Aromengemisch

Alternative Einreihung

3302.10.90.00.9 3,0 %

Aromengemische, andere – nicht zutreffend: siehe 3302.10.90.00.1

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Vanille-Extrakt ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Vanille-Extrakt (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI4124/19-11302.19.05.00.0
Vanilleextrakt, Extraktion von Vanilleschoten mit Ethanol-Wasser-Gemisch, zur Aromatisierung von Lebensmitteln
DE6672/11-11302.19.05.00.0
Vanille Extrakt, 30-35% Vanille Extrakt, 30-35% Wasser, 40-50% Alkohol, zur Aromatisierung von Lebensmitteln
DEBTI32905/24-11302.19.05.00.0
Vanilleextrakt, Extrakt aus Vanilla planifolia, Zutaten: Vanilleextrakt, Alkohol, Wasser, 118ml Flaschen
DEHH/1125/04-11302.19.05.00.0
Wässerig-alkoholischer Extrakt aus Vanilleschoten, rot-braune klare Flüssigkeit
DEHH/1124/04-11302.19.05.00.0
Standardisierter Extrakt aus Vanilleschoten, dunkelbraune trübe zähfließende Flüssigkeit
DEHH/1121/04-11302.19.05.00.0
Wässerig-alkoholischer Extrakt aus Vanilleschoten
DEHH/1123/04-11302.19.05.00.0
Wässerig-alkoholischer Extrakt aus Vanilleschoten
DEHH/1122/04-11302.19.05.00.0
Wässerig-alkoholischer Extrakt aus Vanilleschoten
DEBTI27124/20-11302.19.05.00.0
Gezuckerter Vanilleextrakt (Vanilleschoten-Extrakt mit Zucker) – als zusammengesetztes Würzmittel eingereiht
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

3,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China3,0 %

Drittlandszoll

USA3,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand3,0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen für Vanille-Extrakt

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Einfuhrkontrolle - CITES

Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Zoll- und Abgabenrechner für Vanille-Extrakt

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Vanille-Extrakt aus China: Zollsatz 3 %, Einfuhrumsatzsteuer 19 %. Hinzu kommen ggf. Präferenzzölle bei Ursprung aus Freihandelspartnern. Nutzen Sie den Abgabenrechner für Ihre individuelle Sendung.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr in Drittländer

Ausfuhrmaßnahmen für Vanille-Extrakt

Ausfuhrkontrolle – CITES

Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Vanille-Extrakte

Welche Zolltarifnummer hat Vanille-Extrakt?

Die Zolltarifnummer für Vanille-Extrakt lautet 1302.19.05.00.0. Diese 11-stellige Codenummer gilt für Vanille-Oleoresin, einen alkoholisch-wässrigen Auszug aus Vanilleschoten. Die Einreihung in Position 1302 erfolgt, weil es sich um einen Pflanzenauszug handelt, der durch Mazeration oder Perkolation gewonnen wird.

Welchen HS-Code hat Vanille-Extrakt?

Der HS-Code für Vanille-Extrakt lautet 1302.19. Er ist im Harmonisierten System in Kapitel 13 (Schellack, Gummen, Harze und andere Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge) verortet. Die Unterposition 1302.19 erfasst andere Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge, konkret Vanille-Oleoresin.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Vanille-Extrakt?

Der Drittlandszollsatz für Vanille-Extrakt der Codenummer 1302.19.05.00.0 beträgt 3 % des Zollwerts. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden, etwa aus der Schweiz oder Japan.

Wie unterscheidet sich Vanille-Extrakt zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Vanille-Extrakt erfolgt gegenüber mehreren Alternativen: Von ganzer oder gemahlener Vanille (0905) unterscheidet ihn der Aggregatzustand als flüssiger Auszug. Von Vanillin (2912) trennt ihn seine komplexe Naturstoffzusammensetzung. Die wichtigste Alternative ist der gezuckerte Vanilleextrakt (2103), der bei Zuckerzusatz als zusammengesetztes Würzmittel eingereiht wird.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Vanille-Extrakt verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, Säumniszuschläge sowie in schweren Fällen Bußgelder wegen Steuerordnungswidrigkeit. Zudem kann die Zollabfertigung verzögert werden. Bei Zweifeln an der richtigen Einreihung sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Vanille-Extrakt?

Ja, für Vanille-Extrakt gelten Einfuhrkontrollen: eine Einfuhrkontrolle für ökologische/biologische Erzeugnisse (Code 750), eine CITES-Artenschutzkontrolle (Code 710) sowie allgemeine Einfuhrüberwachungen (Code 731). Vanille kann unter CITES-Bestimmungen fallen, da die Vanillepflanze geschützt sein kann. Zudem sind Zusatzzölle (Code 695) möglich.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Vanille-Extrakt?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Vanille-Extrakt lautet 1302.19.05.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (1302.19), dem 8-stelligen KN-Code (1302.19.05), dem 10-stelligen TARIC-Code (1302.19.05.00) und der abschließenden 11. Stelle für die nationale Statistik (0).

Ändern sich Zolltarifnummern für Vanille-Extrakt?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) oder des TARIC ändern. Die HS-Code-Ebene (6-stellig) bleibt meist stabil. Aktuelle Änderungen werden von der EU-Kommission veröffentlicht. Für die verbindliche Einreihung sollte stets die aktuell gültige Fassung verwendet werden.

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