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Lebensmittel & GetränkeKapitel 08Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Jujube: 0813.40.95.80.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Jujube (0813.40.95.80.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Jujube unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Jujube Produktbild

Jujube (Ziziphus jujuba) ist eine Steinfrucht, die getrocknet als Trockenfrucht gehandelt wird. Die zolltarifliche Einreihung erfolgt unter Position 0813 als andere getrocknete Früchte. Entscheidend ist die Abgrenzung zu echten Datteln (Position 0804) und zu Goji-Beeren. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Jujube beschreiben: Herkunft, Trocknungsgrad, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Jujube gliedert sich in folgende Hierarchieebenen:

  • Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
  • Kapitel: 08 - GENIESSBARE FRÜCHTE UND NÜSSE; SCHALEN VON ZITRUSFRÜCHTEN ODER VON MELONEN
  • Position: 0813 - Früchte (ausgenommen solche der Positionen|0801|bis 0806), getrocknet; Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten dieses Kapitels
  • Unterposition: 0813 40 - andere Früchte
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 0813 4095 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 0813 4095 80 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen, Verzögerungen oder Strafen führen. Nutzen Sie unser Klassifizierungstool, um die korrekte Einreihung Ihrer Jujube zu prüfen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Jujube

Der HS-Code für Jujube lautet 0813.40 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0813.40.95. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0813.40.95.80. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0813.40.95.80.0.

Einreihung von Jujube nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung der Jujube erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 3a (spezifischste Beschreibung). Position 0813 erfasst getrocknete Früchte, ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806. Jujube ist keine echte Dattel (Position 0804) und keine Goji-Beere (Unterposition 0813.40.95.10.0), daher ist die allgemeine Unterposition 0813.40.95.80.0 maßgeblich.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Jujube

Alternative Einreihung

0804.10.00.00 2,4 %

Datteln (echte Datteln der Palmenart Phoenix dactylifera)

Alternative Einreihung

0813.40.95.10.0 2,4 %

Goji-Beeren (Lycium barbarum L.)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Jujube (0813) ≠ Datteln (echte Datteln der Palmenart Phoenix dactylifera) (0804)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Jujube bleibt die Zolltarifnummer 0813.40.95.80.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Jujube (0813) ≠ Goji-Beeren (Lycium barbarum L.) (0813)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Jujube bleibt die Zolltarifnummer 0813.40.95.80.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Für zubereitete Jujube (z. B. mit Zuckerzusatz) kommt eine Einreihung in Kapitel 20 in Betracht. Die folgende Option gilt nur für verarbeitete Ware.

Alternative Einreihung

0804.10.00.00 2,4 %

Datteln (echte Datteln der Palmenart Phoenix dactylifera)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Jujube ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Jujube (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEB/90/04-10813.40.95.80.0
Zubereitete Rote Datteln mit Zucker und colla corii asini – bestätigt Abgrenzung: bei Zucker-/Zusatzstoffanteil über Kap. 8 hinaus, sonst in Kap. 8.
DEBTI23881/19-10813.40.95.80.0
Holunderfrüchte, getrocknet – unter 0813.40.95.80.0 eingereiht als „andere Trockenfrüchte“
DEBTI19184/24-10813.40.95.80.0
Schlehen, getrocknet – unter 0813.40.95.80.0
DEBTI17858/24-10813.40.95.80.0
Hagebutten, getrocknet – unter 0813.40.95.80.0
DEBTI19172/24-10813.40.95.80.0
Holunderfrüchte, getrocknet (Sambucus ebuli) – unter 0813.40.95.80.0
DEBTI16328/24-10813.40.95.80.0
Getrocknete Hagebutten, geschnitten – unter 0813.40.95.80.0
DEBTI18546/24-10813.40.95.80.0
Aroniafrüchte, getrocknet – unter 0813.40.95.80.0
DEBTI19173/24-10813.40.95.80.0
Heidelbeeren, getrocknet – unter 0813.40.95.80.0
DEBTI20964/19-10813.40.95.80.0
Heidelbeeren, getrocknet – unter 0813.40.95.80.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzölle nach Herkunftsland

Drittlandszollsatz

2,4 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China2,4 %

Drittlandszoll

USA2,4 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz2,4 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Drittlandszoll

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand2,4 %

Drittlandszoll

Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr (Beschränkung - Lebensmittel und Futtermittel)

Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit.

Zollrechner für Jujube

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Jujube-Sendung: Geben Sie Warenwert, Herkunftsland und Menge ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

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Exportmaßnahmen

Exportmaßnahmen für Jujube

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Jujuben

Welche Zolltarifnummer hat Jujube?

Die Zolltarifnummer für Jujube (chinesische Dattel) lautet 0813.40.95.80.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für getrocknete Jujuben, die als Trockenfrüchte unter Position 0813 (andere getrocknete Früchte) eingereiht werden. Die Einreihung erfolgt nach AV 1 und AV 3a, da Jujube botanisch nicht zu den echten Datteln (Position 0804) gehört.

Welchen HS-Code hat Jujube?

Der HS-Code (6-stellig) für Jujube lautet 081340. Er umfasst getrocknete Früchte der Position 0813, ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806. Die Unterposition 081340 erfasst „andere Früchte“ – darunter fallen Jujuben, aber auch Goji-Beeren, Hagebutten und Holunderbeeren.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Jujube?

Der Drittlandszollsatz für Jujube (Zolltarifnummer 0813.40.95.80.0) beträgt 2,4 % des Zollwerts. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % (ermäßigter Satz für Lebensmittel). Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Türkei, Japan, Südkorea) kann der Zollsatz auf 0 % sinken.

Wie unterscheidet sich Jujube zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung der Jujube erfolgt vor allem zu echten Datteln (Position 0804) und zu Goji-Beeren (Unterposition 0813.40.95.10.0). Jujube (Ziziphus jujuba) ist botanisch keine Dattel, daher scheidet Position 0804 aus. Als Alternative kommt die spezifischere Unterposition für Goji-Beeren nicht in Betracht, da Jujube nicht zur Gattung Lycium gehört. Die korrekte Einreihung ist daher 0813.40.95.80.0.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Jujube verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer für Jujube drohen Nachzahlungen von Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer sowie mögliche Säumniszuschläge. Im schlimmsten Fall kann die Ware von der Zollbehörde zurückgewiesen oder vernichtet werden. Zudem können Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet werden. Eine korrekte Einreihung ist daher unerlässlich.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Jujube?

Ja, für Jujube gelten besondere Maßnahmen: Bei Einfuhr aus China fallen zusätzliche Zusatzzölle (Code 695) an. Zudem unterliegen Bio-Jujuben einer Einfuhrkontrolle für ökologische Erzeugnisse (Code 750). Lebensmittel allgemein unterliegen der Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr mit Beschränkungen für Lebensmittel und Futtermittel (Code 722).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Jujube?

Die Zolltarifnummer für Jujube ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 0813.40.95.80.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (081340), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (08134095) und dem 10-stelligen TARIC-Code (0813409580) sowie der 11. Stelle als nationale Unterteilung.

Ändern sich Zolltarifnummern für Jujube?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Für Jujube ist die Position 0813 stabil, jedoch können sich Unterpositionen oder Zollsätze ändern. Es empfiehlt sich, die aktuelle Fassung der Zolltarifnummer regelmäßig zu prüfen, z. B. über die TARIC-Datenbank der EU.

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