Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Pullulan leitet sich aus folgender Hierarchie ab:
- Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
- Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
- Position: 3913 - Natürliche Polymere (z.B. Alginsäure) und modifizierte natürliche Polymere (z.B. gehärtete Eiweißstoffe, chemische Derivate von Naturkautschuk), anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Primärformen
- Unterposition: 3913 90 - andere
Zolltarifnummer: 3913 9000 99 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Zuordnung von Pullulan zu 3913.90.00.99.0 ist durch gültige verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) für fermentierte Polysaccharide belegt. Nutzen Sie unseren Klassifizierer, um Ihre Ware zu prüfen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Pullulan
Der HS-Code für Pullulan lautet 3913.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3913.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3913.90.00.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3913.90.00.99.0.
Einreihung von Pullulan nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Für Pullulan gelten die allgemeinen Vorschriften für natürliche Polymere in Primärform. Es wird als Lebensmittelzusatzstoff (E1204) verwendet und unterliegt keinen besonderen Einfuhrverboten oder -beschränkungen. Die zolltarifliche Einreihung folgt der Allgemeinen Vorschrift 1 für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV 1).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Pullulan
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungXanthan – spezifisch benannt, Pullulan nicht gleich Xanthan | 3913.90.00.04.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungPoly(hydroxyalkanoat) – spezifisch, nicht zutreffend | 3913.90.00.02.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungNatrium-Hyaluronat – spezifisch, nicht zutreffend | 3913.90.00.08.5 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungChondroitinschwefelsäure – spezifisch, nicht zutreffend | 3913.90.00.09.5 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Pullulan (3913) ≠ Xanthan – spezifisch benannt, Pullulan nicht gleich Xanthan (3913) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pullulan bleibt die Zolltarifnummer 3913.90.00.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Pullulan (3913) ≠ Poly(hydroxyalkanoat) – spezifisch, nicht zutreffend (3913) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pullulan bleibt die Zolltarifnummer 3913.90.00.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Pullulan (3913) ≠ Natrium-Hyaluronat – spezifisch, nicht zutreffend (3913) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pullulan bleibt die Zolltarifnummer 3913.90.00.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Sollte die Ware nicht als natürliches Polymer eingestuft werden, kommen folgende Codes aus anderen Kapiteln in Betracht:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Nur einschlägig, wenn die Ware nicht als Pullulan der KN-Unterposition 39139000, sondern als Ware der KN-Unterposition 13023900 einzureihen ist.Pflanzenschleime und Verdickungsstoffe – andere | 1302.39.00.00.0 | 6,5 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Pullulan ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Pullulan (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEHH/1014/08-1 | Angaben: Phytagel, Gellan Gum, CAS-Nr. 71010-52-1; Gellan Gum ist ein Polysaccharid und wird nach Fermentation durch Bakterien gebildet. Gellan Gum besteht aus Glucose, Glucuronsäure und Rhamnose. Weißes bis cremefarbenes Pulver. Nach den Angaben liegt ein natürliches Polymer in Primärform vor. | 3913.90.00.99.0 |
| DE4568/15-1 | Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Glucomannan, mehr als 80 %. Konjac Pulver wird gewonnen aus einer Knolle, die zur Familie der Araceae gehört. Diese stammt ursprünglich aus Südostasien und wird Konjac oder Teufelszunge genannt. Verwendung: In der Lebensmittelindustrie als Geliermittel, Stabilisator,... Mehr anzeigenAngaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Glucomannan, mehr als 80 %. Konjac Pulver wird gewonnen aus einer Knolle, die zur Familie der Araceae gehört. Diese stammt ursprünglich aus Südostasien und wird Konjac oder Teufelszunge genannt. Verwendung: In der Lebensmittelindustrie als Geliermittel, Stabilisator, Verdickungsmittel, Emulgator. Handelsübliche Maßeinheit: Karton mit Kunststofffolie, 20 kg/Karton. Zur Begutachtung lag keine Warenprobe vor. Befund: Nach den Angaben des Antragstellers liegt Konjakmannan (Glucomannan), ein Schleim und Verdickungsstoff, vor. Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: andere als Agar-Agar oder Schleime und Verdickungsstoffe aus Johannisbrot, Johannisbrotkernen oder Guarsamen, auch modifiziert. Weniger anzeigen | 1302.39.00.00.0 |
| DE17545/17-1 | Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Konjakpulver, Glucomannangehalt > 90%. Weißes über cremefarbenes bis hellbraunes, rieselfähiges und schwach säuerlich riechendes Pulver mit neutralem Geschmack; dispergierbar in heißem und kaltem Wasser, quillt langsam zu festen Gelen auf. Gewinnung: Durch Abwaschen von... Mehr anzeigenAngaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Konjakpulver, Glucomannangehalt > 90%. Weißes über cremefarbenes bis hellbraunes, rieselfähiges und schwach säuerlich riechendes Pulver mit neutralem Geschmack; dispergierbar in heißem und kaltem Wasser, quillt langsam zu festen Gelen auf. Gewinnung: Durch Abwaschen von Konjakmehl, dem Mehl der Wurzelknolle von Amorphophallus konjac (Teufelszunge), mit wasserhaltigem Ethanol und anschließender Trocknung des Extrakts. Verwendung: In der Lebensmittelindustrie als Gelier- oder Verpackungsmittel. Handelsübliche Maßeinheit: Aufmachung für den Verkauf: 25 kg Papiersäcke mit innerem Kunststoffbeutel. Feststellungen anhand einer Warenprobe: Warenbeschaffenheit: Cremefarbenes, feines Pulver, in Wasser dickend; Geruch: schwach grün; Geschmack: nahezu ohne Geschmack. Befund: Die Einreihung erfolgt auf der Grundlage der Antragsangaben. Nach dem Ergebnis der hier durchgeführten Untersuchung liegt Konjac-Glucomannan als Schleim und Verdickungsstoff mit nicht höher aufgereinigtem Gehalt an Glucomannan vor. Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: andere als Agar-Agar oder Schleime und Verdickungsstoffe aus Johannisbrot, Johannisbrotkernen oder Guarsamen, auch modifiziert. Weniger anzeigen | 1302.39.00.00.0 |
| DE10472/16-1 | Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Konjakpulver, Glucomannangehalt > 90%. Weißes über cremefarbenes bis hellbraunes, rieselfähiges und schwach säuerlich riechendes Pulver mit neutralem Geschmack; dispergierbar in heißem und kaltem Wasser, quillt langsam zu festen Gelen auf. Gewinnung: Durch Abwaschen von... Mehr anzeigenAngaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Konjakpulver, Glucomannangehalt > 90%. Weißes über cremefarbenes bis hellbraunes, rieselfähiges und schwach säuerlich riechendes Pulver mit neutralem Geschmack; dispergierbar in heißem und kaltem Wasser, quillt langsam zu festen Gelen auf. Gewinnung: Durch Abwaschen von Konjakmehl, dem Mehl der Wurzeknolle von Amorphophallus konjac (Teufelszunge), mit wasserhaltigem Ethanol und anschließender Trocknung des Extrakts. Verwendung: In der Lebensmittelindustrie als Gelier- oder Verpackungsmittel. Handelsübliche Maßeinheit: Aufmachung für den Verkauf: 25 kg Papiersäcke mit innerem Kunststoffbeutel. Feststellungen anhand einer Warenprobe: Warenbeschaffenheit: Cremefarbenes, feines Pulver, in Wasser dickend; Geruch: schwach grün; Geschmack: nahezu ohne Geschmack. Befund: Die Einreihung erfolgt auf der Grundlage der Antragsangaben. Nach dem Ergebnis der hier durchgeführten Untersuchung liegt Konjac-Glucomannan als Schleim und Verdickungsstoff mit nicht höher aufgereinigtem Gehalt an Glucomannan vor. Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: andere als Agar-Agar oder Schleime und Verdickungsstoffe aus Johannisbrot, Johannisbrotkernen oder Guarsamen, auch modifiziert. Weniger anzeigen | 1302.39.00.00.0 |
| DE2804/12-1 | Angaben des Antragstellers: Xanthan Gummi (Polysaccharid) Herstellung durch Fermentation (Xanthomonas Campestis) Verwendungszweck: Verdickungs- / Geliermittel für Heimtierfuttermittel Untersuchungsergebnis an einem Warenmuster: Beigefarbenes, mehlfeines Pulver. Befund: Natürliche Polymere (z. B. Alginsäure) und... Mehr anzeigenAngaben des Antragstellers: Xanthan Gummi (Polysaccharid) Herstellung durch Fermentation (Xanthomonas Campestis) Verwendungszweck: Verdickungs- / Geliermittel für Heimtierfuttermittel Untersuchungsergebnis an einem Warenmuster: Beigefarbenes, mehlfeines Pulver. Befund: Natürliche Polymere (z. B. Alginsäure) und modifizierte natürliche Polymere (z. B. gehärtete Eiweißstoffe, chemische Derivate von Naturkautschuk), anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Primärform: andere als Alginsäure, ihre Salze und Ester Weniger anzeigen | 3913.90.00.99.0 |
| DEBTI33250/24-1 | Angaben des Antragstellers: Partially Hydrolysed Guar Gum (PHGG), Teilhydrolysiertes Guarkernmehl. Herkunft: aus Guarsamen (Cyamopsis tetragonoloba). Verwendung: im Lebensmittelbereich als Ballaststoff-Quelle. Verpackungseinheit: 20-kg-Trommel. Feststellungen anhand eines Warenmusters: Warenbeschreibung: cremeweißes,... Mehr anzeigenAngaben des Antragstellers: Partially Hydrolysed Guar Gum (PHGG), Teilhydrolysiertes Guarkernmehl. Herkunft: aus Guarsamen (Cyamopsis tetragonoloba). Verwendung: im Lebensmittelbereich als Ballaststoff-Quelle. Verpackungseinheit: 20-kg-Trommel. Feststellungen anhand eines Warenmusters: Warenbeschreibung: cremeweißes, feines Pulver. Geruch: nahezu neutral. Befund: Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: Schleime und Verdickungsstoffe aus Johannisbrot, Johannisbrotkernen oder Guarsamen, auch modifiziert: aus Guarsamen. Weniger anzeigen | 1302.32.90.00.0 |
| DEBTI25390/18-1 | Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Endospermmehl aus Samen der Tamarinde, modifiziertes Polyglucan. Verwendungszweck: Verdickungsmittel in technischen Anwendungen (Textilindustrie, Papierindustrie, Bauindustrie) Verpackungseinheit: 25 kg-Säcke. Feststellungen anhand einer Warenprobe: Warenbeschaffenheit:... Mehr anzeigenAngaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Endospermmehl aus Samen der Tamarinde, modifiziertes Polyglucan. Verwendungszweck: Verdickungsmittel in technischen Anwendungen (Textilindustrie, Papierindustrie, Bauindustrie) Verpackungseinheit: 25 kg-Säcke. Feststellungen anhand einer Warenprobe: Warenbeschaffenheit: hellbeigefarbenes, feines Pulver, in Wasser dickend; Geruch: nahezu ohne; Geschmack: schwach pflanzlich. Befund: Die Einreihung erfolgt auf der Grundlage der Antragsangaben. Nach den Angaben liegt ein Verdickungsmittel aus dem Endospermmehl von Tamarindensamen vor. Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert; Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert; andere als Agar-Agar oder Schleime und Verdickungsstoffe aus Johannisbrot, Johannisbrotkernen oder Guarsamen, auch modifiziert. Weniger anzeigen | 1302.39.00.00.0 |
| DEBTI59332/24-1 | Angaben des Antragstellers: weißes, feinkörniges Pulver; Mischung aus löslichen und unlöslichen Ballaststoffen zur Herstellung stabiler Picker(ing)-Emulsionen für die Kosmetikindustrie. O/W-Emulgator (Öl-in-Wasser-Emulgator) aus Zellulose, Guarkernmehl und Haferfasern, mit hohem Beta Glucan-Gehalt. Befund: Chemische... Mehr anzeigenAngaben des Antragstellers: weißes, feinkörniges Pulver; Mischung aus löslichen und unlöslichen Ballaststoffen zur Herstellung stabiler Picker(ing)-Emulsionen für die Kosmetikindustrie. O/W-Emulgator (Öl-in-Wasser-Emulgator) aus Zellulose, Guarkernmehl und Haferfasern, mit hohem Beta Glucan-Gehalt. Befund: Chemische Erzeugnisse oder Zubereitungen überwiegend aus organischen Verbindungen bestehend, anderweit weder genannt noch inbegriffen; andere. Weniger anzeigen | 3824.99.93.90.0 |
| DEHH/1022/08-1 | Angaben: Lipopolysaccharid; besteht aus einer Polysaccharidkette und Lipid A. Pulver. Nach den Angaben liegt ein natürliches Polymer in Primärform vor. | 3913.90.00.99.0 |
| DEHH/1013/08-1 | Angaben: (+)- Arabinogalactan aus Lärchenholz, CAS-Nr. 9036-66-2; weißes bis fast weißes Pulver. Arabinogalactan ist ein Polysaccharid, bestehend aus Galactose und Arabinose. Nach den Angaben liegt ein natürliches Polymer in Primärform vor. | 3913.90.00.99.0 |
| DEHH/380/08-1 | Angaben: (+)- Arabinogalactan, CAS-Nr. 9036-66-2; weißes bis gelbliches Pulver. Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt. Arabinogalactan ist ein Polysaccharid, bestehend aus Galactose und Arabinose. Danach liegt ein natürliches Polymer in Primärform vor. | 3913.90.00.99.0 |
| DEHH/1014/08-1 | Angaben: Phytagel, Gellan Gum, CAS-Nr. 71010-52-1; Gellan Gum ist ein Polysaccharid und wird nach Fermentation durch Bakterien gebildet. Gellan Gum besteht aus Glucose, Glucuronsäure und Rhamnose. Weißes bis cremefarbenes Pulver. Nach den Angaben liegt ein natürliches Polymer in Primärform vor. | 3913.90.00.99.0 |
| DE12648/15-1 | Angaben des Antragstellers: Konjak Glucomannan mit einem Glucomannangehalt von mehr als 95 GHT im Konjakmehl Festellungen an den 3 Warenmustern: Weiße bis beigefarbene Pulver Befund: Es liegt aufgereinigtes Konjakmehl vor. Der Gehalt an Glucomannan (natürliches Polymer) liegt bei über 95 %. Es liegt ein natürliches... Mehr anzeigenAngaben des Antragstellers: Konjak Glucomannan mit einem Glucomannangehalt von mehr als 95 GHT im Konjakmehl Festellungen an den 3 Warenmustern: Weiße bis beigefarbene Pulver Befund: Es liegt aufgereinigtes Konjakmehl vor. Der Gehalt an Glucomannan (natürliches Polymer) liegt bei über 95 %. Es liegt ein natürliches Polymer im Sinne der Position 3913 vor. Weniger anzeigen | 3913.90.00.99.0 |
| DEHH/459/08-1 | Angaben: Dextransulfat-Natriumsalz aus Bakterien der Gattung Leuconostoc, CAS-Nr. 9011-18-1; cremefarbenes Pulver. Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt. Nach den Angaben handelt es sich bei der Ware um ein mit Sulfatgruppen derivatisiertes Dextran. Dextran ist ein Polysaccharid, bestehend aus Glucose. Damit liegt ein... Mehr anzeigenAngaben: Dextransulfat-Natriumsalz aus Bakterien der Gattung Leuconostoc, CAS-Nr. 9011-18-1; cremefarbenes Pulver. Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt. Nach den Angaben handelt es sich bei der Ware um ein mit Sulfatgruppen derivatisiertes Dextran. Dextran ist ein Polysaccharid, bestehend aus Glucose. Damit liegt ein modifiziertes natürliches Polymer in Primärform vor. Weniger anzeigen | 3913.90.00.99.0 |
| DE11304/14-1 | Angaben des Antragstellers: Chitosanpulver (CAS Nr. 9012-76-4) hergestellt aus Garnelenschalen in Aufmachung für den Großhandel. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Befund: Es liegt Chitosan (ein natürliches Polymer) in Primärform im Sinne der Position 3913 vor. | 3913.90.00.99.0 |
| DE2804/12-1 | Angaben des Antragstellers: Xanthan Gummi (Polysaccharid) Herstellung durch Fermentation (Xanthomonas Campestis) Verwendungszweck: Verdickungs- / Geliermittel für Heimtierfuttermittel Untersuchungsergebnis an einem Warenmuster: Beigefarbenes, mehlfeines Pulver. Befund: Natürliche Polymere (z. B. Alginsäure) und... Mehr anzeigenAngaben des Antragstellers: Xanthan Gummi (Polysaccharid) Herstellung durch Fermentation (Xanthomonas Campestis) Verwendungszweck: Verdickungs- / Geliermittel für Heimtierfuttermittel Untersuchungsergebnis an einem Warenmuster: Beigefarbenes, mehlfeines Pulver. Befund: Natürliche Polymere (z. B. Alginsäure) und modifizierte natürliche Polymere (z. B. gehärtete Eiweißstoffe, chemische Derivate von Naturkautschuk), anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Primärform: andere als Alginsäure, ihre Salze und Ester Weniger anzeigen | 3913.90.00.99.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Zollsätze nach Herkunftsland
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Veterinärkontrolle | Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten. |
| Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen | Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Zollrechner für Pullulan
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Pullulan schnell und zuverlässig mit unserem Zollrechner. Geben Sie den Warenwert und das Ursprungsland ein.
Exportmaßnahmen
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen | Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig. |
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
Weitere Produkte aus Industriechemie
Diese Produkte werden ebenfalls in Kapitel 39 oder angrenzenden Kapiteln eingereiht
Butyl-Acrylat
2916.12.00.90.0 · 6,5 %
Tartrazin
3204.12.00.90.0 · 6,5 %
Vinylacetat-Monomer
2915.32.00.00.0 · 5,5 %
Nicotinamid-Mononukleotid
2934.99.90.90.0 · 6,5 %
Mineral-Probe
9705.29.00.90.1 · 0 %
Diphenylkresylphosphat
2919.90.00.90.0 · 6,5 %
Fettsäure
3823.11.00.70.0 · 5,1 %
Kieselgur
2512.00.00.00.0 · 0 %
Mastix
1301.90.00.00.0 · 0 %
