Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Vinylacetat-Monomer leitet sich aus der folgenden Hierarchie des Harmonisieren Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) ab:
- AbschnittKap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter IndustrienVI
- KapitelORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE29
- PositionGesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate2915
- UnterpositionEster der Essigsäure291531
- ZolltarifnummerVinylacetat
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Vinylacetat-Monomer
Der HS-Code für Vinylacetat-Monomer lautet 2915.32 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2915.32.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2915.32.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2915.32.00.00.0.
Einreihung von Vinylacetat-Monomer nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Vinylacetat-Monomer folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur:
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Vinylacetat-Monomer
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungEthylacetat | 2915.31.00.00.0 | 5,5 % |
| Alternative Einreihungn-Butylacetat | 2915.33.00.00.0 | 5,5 % |
| Alternative EinreihungEthylen-Vinylacetat-Copolymere (EVA) | 3901.30.00.20.0 | 5,5 % |
| Alternative EinreihungVinylacetat-Copolymere in wässriger Dispersion | 3905.21.00.00.0 | 5,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Vinylacetat-Monomer (2915) ≠ Ethylacetat (2915) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Vinylacetat-Monomer bleibt die Zolltarifnummer 2915.32.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Vinylacetat-Monomer (2915) ≠ n-Butylacetat (2915) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Vinylacetat-Monomer bleibt die Zolltarifnummer 2915.32.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Vinylacetat-Monomer (2915) ≠ Ethylen-Vinylacetat-Copolymere (EVA) (3901) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Vinylacetat-Monomer bleibt die Zolltarifnummer 2915.32.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Ware, die als Gemisch, Lösung oder in verarbeiteter Form vorliegt, kann in andere Kapitel fallen:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungEthylen-Vinylacetat-Copolymere (EVA) | 3901.30.00.20.0 | 5,5 % |
| Alternative EinreihungVinylacetat-Copolymere in wässriger Dispersion | 3905.21.00.00.0 | 5,5 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Vinylacetat-Monomer (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEHH/246/09-1 | Thermoplastische Elastomere auf Basis von Ethylen-Vinylacetat-Copolymeren | 3905.29.00.90.0 |
| DE5958/12-1 | Wasserbasierter Verpackungsklebstoff basierend auf Vinylacetat-Ethylen-Copolymer-Dispersion | 3905.21.00.00.0 |
| DE25555/11-1 | Wasserbasierter Verpackungsklebstoff basierend auf Vinylacetat-Ethylen-Copolymer-Dispersion | 3905.21.00.00.0 |
| DE7624/15-1 | Copolymer aus Vinylpyrrolidon und Vinylacetat, Pulver | 3905.91.00.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr-Zollsätze
Drittlandszollsatz
5,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 5,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 5,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 5,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 5,5 % | Drittlandszoll |
Einfuhr-Maßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Nichtpräferentielles Zollkontingent | Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland). |
Zollkosten berechnen
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Vinylacetat-Monomer: Zoll (5,5 % auf den Zollwert) plus Einfuhrumsatzsteuer (19 % auf Zollwert + Zoll).
Ausfuhr
Ausfuhr-Maßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
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