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IndustriechemieKapitel 29Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Vinylacetat-Monomer: 2915.32.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Vinylacetat-Monomer (2915.32.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Vinylacetat-Monomer unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Vinylacetat-Monomer Produktbild

Vinylacetat-Monomer ist kein Polymer, sondern ein chemisch definierter Einzelstoff des Kapitels 29. Die Einreihung hängt von der Identität als Essigsäurevinylester ab. Mögliche Alternativen finden Sie unter Alle Möglichkeiten im Überblick →.

Vinylacetat-Monomer beschreiben: Reinheit, CAS-Nr., Verpackung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Vinylacetat-Monomer leitet sich aus der folgenden Hierarchie des Harmonisieren Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) ab:

  • Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
  • Kapitel: 29 - ORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE
  • Position: 2915 - Gesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
  • Unterposition: 2915 31 - Ester der Essigsäure
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2915 3200 00 0 - Vinylacetat

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung in 2915.32.00.00.0 gilt nur für reines Vinylacetat-Monomer, das nicht als Polymerdispersion oder Copolymer vorliegt. Gemische oder Lösungen können abweichend eingereiht werden. Nutzen Sie den Klassifizierungs-Assistent, um Ihre spezifische Ware zu prüfen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Vinylacetat-Monomer

Der HS-Code für Vinylacetat-Monomer lautet 2915.32 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2915.32.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2915.32.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2915.32.00.00.0.

Einreihung von Vinylacetat-Monomer nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Vinylacetat-Monomer folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur:

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Vinylacetat-Monomer

Alternative Einreihung

2915.31.00.00.0 5,5 %

Ethylacetat

Alternative Einreihung

2915.33.00.00.0 5,5 %

n-Butylacetat

Alternative Einreihung

3901.30.00.20.0 5,5 %

Ethylen-Vinylacetat-Copolymere (EVA)

Alternative Einreihung

3905.21.00.00.0 5,5 %

Vinylacetat-Copolymere in wässriger Dispersion

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Vinylacetat-Monomer (2915) ≠ Ethylacetat (2915)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Vinylacetat-Monomer bleibt die Zolltarifnummer 2915.32.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Vinylacetat-Monomer (2915) ≠ n-Butylacetat (2915)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Vinylacetat-Monomer bleibt die Zolltarifnummer 2915.32.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Vinylacetat-Monomer (2915) ≠ Ethylen-Vinylacetat-Copolymere (EVA) (3901)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Vinylacetat-Monomer bleibt die Zolltarifnummer 2915.32.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Ware, die als Gemisch, Lösung oder in verarbeiteter Form vorliegt, kann in andere Kapitel fallen:

Alternative Einreihung

2915.31.00.00.0 5,5 %

Ethylacetat

Alternative Einreihung

2915.33.00.00.0 5,5 %

n-Butylacetat

Alternative Einreihung

3901.30.00.20.0 5,5 %

Ethylen-Vinylacetat-Copolymere (EVA)

Alternative Einreihung

3905.21.00.00.0 5,5 %

Vinylacetat-Copolymere in wässriger Dispersion

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Vinylacetat-Monomer ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Vinylacetat-Monomer (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEHH/246/09-13905.29.00.90.0
Thermoplastische Elastomere auf Basis von Ethylen-Vinylacetat-Copolymeren
DE5958/12-13905.21.00.00.0
Wasserbasierter Verpackungsklebstoff basierend auf Vinylacetat-Ethylen-Copolymer-Dispersion
DE25555/11-13905.21.00.00.0
Wasserbasierter Verpackungsklebstoff basierend auf Vinylacetat-Ethylen-Copolymer-Dispersion
DE7624/15-13905.91.00.90.0
Copolymer aus Vinylpyrrolidon und Vinylacetat, Pulver
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr-Zollsätze

Drittlandszollsatz

5,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China5,5 %

Drittlandszoll

USA5,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien5,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand5,5 %

Drittlandszoll

Einfuhr-Maßnahmen

Nichtpräferentielles Zollkontingent

Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).

Zollkosten berechnen

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Vinylacetat-Monomer: Zoll (5,5 % auf den Zollwert) plus Einfuhrumsatzsteuer (19 % auf Zollwert + Zoll).

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhr-Maßnahmen

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Vinylacetat-Monomere

Welche Zolltarifnummer hat Vinylacetat-Monomer?

Vinylacetat-Monomer wird unter der Zolltarifnummer 2915.32.00.00.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer (2915.32.00.00.0) ist in der Europäischen Union verbindlich für die Einfuhranmeldung anzugeben. Sie deckt den chemisch einheitlichen Stoff Ethenylacetat (CAS 108-05-4) ab, sofern er nicht als Polymer oder in Mischung vorliegt.

Welchen HS-Code hat Vinylacetat-Monomer?

Der HS-Code für Vinylacetat-Monomer lautet 291532. Dieser 6-stellige Code ist weltweit im Harmonisierten System einheitlich und bildet die Grundlage für die Ermittlung der nationalen Zollsätze. Er fällt in das Kapitel 29 (organische chemische Erzeugnisse) der Position 2915.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Vinylacetat-Monomer?

Der Drittlandszollsatz für Vinylacetat-Monomer unter der Codenummer 2915.32.00.00.0 beträgt 5,5 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 19 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Schweiz, Japan, Südkorea, Vietnam) oder Zollunion (Türkei) kann der Zollsatz auf 0 % sinken.

Wie unterscheidet sich Vinylacetat-Monomer zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung erfolgt vor allem zu Polymeren und anderen Essigsäureestern. Während Vinylacetat-Monomer als chemisch einheitlicher Stoff in Kapitel 29 fällt, werden daraus hergestellte Polymere wie Ethylen-Vinylacetat-Copolymere (EVA) unter 3901.30 eingereiht. Eine Alternative ist Ethylacetat (2915.31), das eine andere Alkoholkomponente enthält.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Vinylacetat-Monomer verwende?

Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer kann zu einer Nachforderung von Zöllen, Verzögerungen bei der Abfertigung und im schlimmsten Fall zu einem Bußgeldverfahren wegen Zollhinterziehung führen. Zudem riskieren Sie die Versagung von Zollpräferenzen, wenn der Code nicht zum Ursprungsland passt. Eine verbindliche Klärung vorab ist daher ratsam.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Vinylacetat-Monomer?

Für Vinylacetat-Monomer besteht ein nichtpräferenzielles Zollkontingent (Maßnahme 122), das eine reduzierte Zollbelastung für bestimmte Mengen unabhängig vom Herkunftsland ermöglicht. Zudem greift eine Aussetzung (Maßnahme 117) für Waren, die für den Bau oder die Ausrüstung von Wasserfahrzeugen und Bohrplattformen bestimmt sind. Ausfuhrseitig ist bei Abfällen eine Genehmigungspflicht zu beachten.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Vinylacetat-Monomer?

Die Zolltarifnummer für Vinylacetat-Monomer ist eine 11-stellige Zolltarifnummer (2915.32.00.00.0). Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code 291532, zwei weiteren Stellen der Kombinierten Nomenklatur (00), zwei TARIC-Stellen (00) und einer nationalen Schlüsselnummer (0). Für die Zollanmeldung in Deutschland ist die volle 11-stellige Nummer erforderlich.

Ändern sich Zolltarifnummern für Vinylacetat-Monomer?

Zolltarifnummern können sich jährlich mit der Veröffentlichung der neuen Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern, die jeweils zum 1. Januar in Kraft tritt. Der HS-Code 291532 für Vinylacetat ist jedoch seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure die Aktualisierung der TARIC-Codes regelmäßig prüfen, insbesondere wenn Änderungen der chemischen Nomenklatur oder Handelsabkommen anstehen.

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