Hierarchie der Zolltarifnummer
Der Zolltarif gliedert PVC-Harz systematisch von der Produktklasse bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer.
- Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
- Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
- Position: 3904 - Polymere des Vinylchlorids oder anderer halogenierter Olefine, in Primärformen
- Unterposition: 3904 10 - Polyvinylchlorid, nicht mit anderen Stoffen gemischt
TARIC: 3904 1000 80 - anderes
Zolltarifnummer: 3904 1000 80 0 - Suspensions-Polyvinylchlorid („S-PVC“), nicht mit anderen Stoffen gemischt
Hinweis zur Einreihung
Eine Falschdeklaration von PVC-Harz kann zu Nachzahlungen, Strafen oder Verzögerungen führen. Lassen Sie Ihr Produkt vor der Anmeldung mit dem Zolltarif-Prüftool absichern.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Pvc-Harz
Der HS-Code für Pvc-Harz lautet 3904.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3904.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3904.10.00.80. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3904.10.00.80.0.
Einreihung von Pvc-Harz nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von PVC-Harz folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen), wonach die Position 3904 alle Polymere des Vinylchlorids in Primärformen umfasst. AV 3 a (spezifischste Beschreibung) ist nicht erforderlich, da die Position eindeutig ist. Die Unterposition 3904 10 erfasst PVC, das nicht mit anderen Stoffen gemischt ist. Die 10. und 11. Stelle differenzieren nach dem Herstellungsverfahren: S-PVC erhält die TARIC-Code-Erweiterung 80. Die Einreihung als S-PVC setzt voraus, dass es sich um Suspensions-PVC handelt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Pvc-Harz
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihunganderes PVC (nicht S-PVC) – für Pastenharz/E-PVC, 10-stellig: 3904100085 | 3904.10.00.85.0 | 6,5 % |
| Alternative Einreihunganderes PVC, nicht weich gemacht – wenn Compound mit Additiven | 3904.21.00.00.0 | 6,5 % |
| Alternative Einreihunganderes PVC, weich gemacht – wenn Weichmacher zugesetzt wurden | 3904.22.00.00.0 | 6,5 % |
| Alternative Einreihungandere Copolymere des Vinylchlorids | 3904.40.00.00.0 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Pvc-Harz (3904) ≠ anderes PVC (nicht S-PVC) – für Pastenharz/E-PVC, 10-stellig: 3904100085 (3904) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pvc-Harz bleibt die Zolltarifnummer 3904.10.00.80.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Pvc-Harz (3904) ≠ anderes PVC, nicht weich gemacht – wenn Compound mit Additiven (3904) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pvc-Harz bleibt die Zolltarifnummer 3904.10.00.80.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Pvc-Harz (3904) ≠ anderes PVC, weich gemacht – wenn Weichmacher zugesetzt wurden (3904) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pvc-Harz bleibt die Zolltarifnummer 3904.10.00.80.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Falls das PVC-Harz chemisch anders aufgebaut ist, kann auch eine andere Position oder ein anderes Kapitel in Betracht kommen.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihunganderes PVC, nicht weich gemacht – wenn Compound mit Additiven | 3904.21.00.00.0 | 6,5 % |
| Alternative Einreihunganderes PVC, weich gemacht – wenn Weichmacher zugesetzt wurden | 3904.22.00.00.0 | 6,5 % |
| Alternative Einreihungandere Copolymere des Vinylchlorids | 3904.40.00.00.0 | 6,5 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Pvc-Harz ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Pvc-Harz (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE5869/17-1 | Angaben des Antragstellers: Nach den Angaben des Antragstellers handelt es sich bei dem vorgelegten Erzeugnis um chloriertes Polyethylen in Pulverform mit Zusatz von Calciumcarbonat, um das Verblocken zu verhindern. Der Einsatz ist die Modifizierung von PVC als Schlagzähmodifier oder als Polymer im... Mehr anzeigenAngaben des Antragstellers: Nach den Angaben des Antragstellers handelt es sich bei dem vorgelegten Erzeugnis um chloriertes Polyethylen in Pulverform mit Zusatz von Calciumcarbonat, um das Verblocken zu verhindern. Der Einsatz ist die Modifizierung von PVC als Schlagzähmodifier oder als Polymer im Elastomerbereich. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein weißes, feinkörniges Pulver vorgelegt. Befund: Es liegt chloriertes Polyethylen im Sinne der Unterposition (KN) 3901 9080 vor. Weniger anzeigen | 3901.90.80.97.0 |
| DE5866/17-1 | Angaben des Antragstellers: Nach den Angaben des Antragstellers handelt es sich bei dem vorgelegten Erzeugnis um chloriertes Polyethylen in Pulverform mit Zusatz von Calciumcarbonat, um das Verblocken zu verhindern. Der Einsatz ist die Modifizierung von PVC als Schlagzähmodifier oder als Polymer im... Mehr anzeigenAngaben des Antragstellers: Nach den Angaben des Antragstellers handelt es sich bei dem vorgelegten Erzeugnis um chloriertes Polyethylen in Pulverform mit Zusatz von Calciumcarbonat, um das Verblocken zu verhindern. Der Einsatz ist die Modifizierung von PVC als Schlagzähmodifier oder als Polymer im Elastomerbereich. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein weißes, feinkörniges Pulver vorgelegt. Befund: Es liegt chloriertes Polyethylen im Sinne der Unterposition (KN) 3901 9080 vor. Weniger anzeigen | 3901.90.80.97.0 |
| DE5870/17-1 | Angaben des Antragstellers: Nach den Angaben des Antragstellers handelt es sich bei dem vorgelegten Erzeugnis um chloriertes Polyethylen in Pulverform mit Zusatz von Calciumcarbonat, um das Verblocken zu verhindern. Der Einsatz ist die Modifizierung von PVC als Schlagzähmodifier oder als Polymer im... Mehr anzeigenAngaben des Antragstellers: Nach den Angaben des Antragstellers handelt es sich bei dem vorgelegten Erzeugnis um chloriertes Polyethylen in Pulverform mit Zusatz von Calciumcarbonat, um das Verblocken zu verhindern. Der Einsatz ist die Modifizierung von PVC als Schlagzähmodifier oder als Polymer im Elastomerbereich. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein weißes, feinkörniges Pulver vorgelegt. Befund: Es liegt chloriertes Polyethylen im Sinne der Unterposition (KN) 3901 9080 vor. Weniger anzeigen | 3901.90.80.97.0 |
| DE5875/17-1 | Angaben des Antragstellers: Nach den Angaben des Antragstellers handelt es sich bei dem vorgelegten Erzeugnis um chloriertes Polyethylen in Pulverform mit Zusatz von Calciumcarbonat, um das Verblocken zu verhindern. Der Einsatz ist die Modifizierung von PVC als Schlagzähmodifier oder als Polymer im... Mehr anzeigenAngaben des Antragstellers: Nach den Angaben des Antragstellers handelt es sich bei dem vorgelegten Erzeugnis um chloriertes Polyethylen in Pulverform mit Zusatz von Calciumcarbonat, um das Verblocken zu verhindern. Der Einsatz ist die Modifizierung von PVC als Schlagzähmodifier oder als Polymer im Elastomerbereich. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein weißes, feinkörniges Pulver vorgelegt. Befund: Es liegt chloriertes Polyethylen im Sinne der Unterposition (KN) 3901 9080 vor. Weniger anzeigen | 3901.90.80.97.0 |
| DEBTI23316/18-1 | Nach den Angaben des Antragstellers handelt es sich bei dem vorgelegten Erzeugnis um chloriertes Polyethylen (CPE) in Pulverform mit Zusatz von geringen Mengen an Calciumcarbonat um das Verblocken des Pulvers zu verhindern sowie Calciumdistearat und Talk. Das Erzeugnis wird zur Modifizierung von PVC als... Mehr anzeigenNach den Angaben des Antragstellers handelt es sich bei dem vorgelegten Erzeugnis um chloriertes Polyethylen (CPE) in Pulverform mit Zusatz von geringen Mengen an Calciumcarbonat um das Verblocken des Pulvers zu verhindern sowie Calciumdistearat und Talk. Das Erzeugnis wird zur Modifizierung von PVC als Schlagzähmodifier oder als Polymer im Elastomerbereich verwendet. Die Laboruntersuchungen ergaben, dass es sich um ein weißes Pulver aus chloriertem Polyethylen handelt. Die Ware ist daher als chloriertes Polyethylen in Form von Pulver in den TARIC-Code 3901 9080 97 des Zolltarifs einzureihen. Weniger anzeigen | 3901.90.80.97.0 |
| DEHH/1305/07-1 | Angaben: chloriertes Polypropylen, Epoxidharz enthaltend; Chlorgehalt: 20-22 %; Epoxidgehalt: weniger als 4 %. Feststellungen: milchig weißes Granulat. Die Angaben zur Zusammensetzung werden als zutreffend unterstellt. | 3902.90.90.94.0 |
| DEHH/1301/07-1 | Angaben: chloriertes Polypropylen, Epoxidharz enthaltend, mit Maleinsäureanhydrid modifiziert; Chlorgehalt: 18 %; Epoxidgehalt: weniger als 2,5 %. Feststellungen: gelbliches, transparentes Granulat. Die Angaben zur Zusammensetzung werden als zutreffend unterstellt. | 3902.90.90.94.0 |
| DEBTI17448/22-1 | Angaben des Antragstellers: Chloriertes Polypropylen, Epoxidharz enthaltend, in Form von Pellets Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Befund: Es liegt ein chloriertes Polypropylen in Primärform vor. | 3902.90.90.94.0 |
| DE16043/13-1 | Angaben des Antragstellers: AsahiKASEI PVDC Resin R222B, R204, F310, F216 Vinylidene chloride-based copolymers in Pulverform. Warenmuster wurden nicht vorgelegt. Befund: Es liegen Copolymer in Primärform (Pulver) auf Basis von Vinylidenchlorid im Sinne der Position 3904 vor. | 3904.50.90.99.0 |
| DE5870/17-1 | Angaben des Antragstellers: Nach den Angaben des Antragstellers handelt es sich bei dem vorgelegten Erzeugnis um chloriertes Polyethylen in Pulverform mit Zusatz von Calciumcarbonat, um das Verblocken zu verhindern. Der Einsatz ist die Modifizierung von PVC als Schlagzähmodifier oder als Polymer im... Mehr anzeigenAngaben des Antragstellers: Nach den Angaben des Antragstellers handelt es sich bei dem vorgelegten Erzeugnis um chloriertes Polyethylen in Pulverform mit Zusatz von Calciumcarbonat, um das Verblocken zu verhindern. Der Einsatz ist die Modifizierung von PVC als Schlagzähmodifier oder als Polymer im Elastomerbereich. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein weißes, feinkörniges Pulver vorgelegt. Befund: Es liegt chloriertes Polyethylen im Sinne der Unterposition (KN) 3901 9080 vor. Weniger anzeigen | 3901.90.80.97.0 |
| DE5875/17-1 | Angaben des Antragstellers: Nach den Angaben des Antragstellers handelt es sich bei dem vorgelegten Erzeugnis um chloriertes Polyethylen in Pulverform mit Zusatz von Calciumcarbonat, um das Verblocken zu verhindern. Der Einsatz ist die Modifizierung von PVC als Schlagzähmodifier oder als Polymer im... Mehr anzeigenAngaben des Antragstellers: Nach den Angaben des Antragstellers handelt es sich bei dem vorgelegten Erzeugnis um chloriertes Polyethylen in Pulverform mit Zusatz von Calciumcarbonat, um das Verblocken zu verhindern. Der Einsatz ist die Modifizierung von PVC als Schlagzähmodifier oder als Polymer im Elastomerbereich. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein weißes, feinkörniges Pulver vorgelegt. Befund: Es liegt chloriertes Polyethylen im Sinne der Unterposition (KN) 3901 9080 vor. Weniger anzeigen | 3901.90.80.97.0 |
| DE5866/17-1 | Angaben des Antragstellers: Nach den Angaben des Antragstellers handelt es sich bei dem vorgelegten Erzeugnis um chloriertes Polyethylen in Pulverform mit Zusatz von Calciumcarbonat, um das Verblocken zu verhindern. Der Einsatz ist die Modifizierung von PVC als Schlagzähmodifier oder als Polymer im... Mehr anzeigenAngaben des Antragstellers: Nach den Angaben des Antragstellers handelt es sich bei dem vorgelegten Erzeugnis um chloriertes Polyethylen in Pulverform mit Zusatz von Calciumcarbonat, um das Verblocken zu verhindern. Der Einsatz ist die Modifizierung von PVC als Schlagzähmodifier oder als Polymer im Elastomerbereich. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein weißes, feinkörniges Pulver vorgelegt. Befund: Es liegt chloriertes Polyethylen im Sinne der Unterposition (KN) 3901 9080 vor. Weniger anzeigen | 3901.90.80.97.0 |
| DE5869/17-1 | Angaben des Antragstellers: Nach den Angaben des Antragstellers handelt es sich bei dem vorgelegten Erzeugnis um chloriertes Polyethylen in Pulverform mit Zusatz von Calciumcarbonat, um das Verblocken zu verhindern. Der Einsatz ist die Modifizierung von PVC als Schlagzähmodifier oder als Polymer im... Mehr anzeigenAngaben des Antragstellers: Nach den Angaben des Antragstellers handelt es sich bei dem vorgelegten Erzeugnis um chloriertes Polyethylen in Pulverform mit Zusatz von Calciumcarbonat, um das Verblocken zu verhindern. Der Einsatz ist die Modifizierung von PVC als Schlagzähmodifier oder als Polymer im Elastomerbereich. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein weißes, feinkörniges Pulver vorgelegt. Befund: Es liegt chloriertes Polyethylen im Sinne der Unterposition (KN) 3901 9080 vor. Weniger anzeigen | 3901.90.80.97.0 |
| DEBTI11612/22-1 | Angaben des Antragstellers: Chloriertes Polypropylen, Epoxidharz enthaltend, mit Maleinsäureanhydrid modifiziert, in Form von Pellets Chlorgehalt: 27 - 30 %, Epoxidgehalt < 6 % Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Befund: Es liegt ein modifiziertes, chloriertes Polypropylen in Primärform vor. | 3902.90.90.99.0 |
| DEBTI17448/22-1 | Angaben des Antragstellers: Chloriertes Polypropylen, Epoxidharz enthaltend, in Form von Pellets Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Befund: Es liegt ein chloriertes Polypropylen in Primärform vor. | 3902.90.90.94.0 |
| DEBTI23316/18-1 | Nach den Angaben des Antragstellers handelt es sich bei dem vorgelegten Erzeugnis um chloriertes Polyethylen (CPE) in Pulverform mit Zusatz von geringen Mengen an Calciumcarbonat um das Verblocken des Pulvers zu verhindern sowie Calciumdistearat und Talk. Das Erzeugnis wird zur Modifizierung von PVC als... Mehr anzeigenNach den Angaben des Antragstellers handelt es sich bei dem vorgelegten Erzeugnis um chloriertes Polyethylen (CPE) in Pulverform mit Zusatz von geringen Mengen an Calciumcarbonat um das Verblocken des Pulvers zu verhindern sowie Calciumdistearat und Talk. Das Erzeugnis wird zur Modifizierung von PVC als Schlagzähmodifier oder als Polymer im Elastomerbereich verwendet. Die Laboruntersuchungen ergaben, dass es sich um ein weißes Pulver aus chloriertem Polyethylen handelt. Die Ware ist daher als chloriertes Polyethylen in Form von Pulver in den TARIC-Code 3901 9080 97 des Zolltarifs einzureihen. Weniger anzeigen | 3901.90.80.97.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr von PVC-Harz
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen für PVC-Harz
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Antidumping-/Ausgleichszollstatistik | Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren. |
| Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen | Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
| Endgültiger Antidumpingzoll | Zusätzlicher Zoll, der erhoben wird, wenn Waren zu unfair niedrigen Preisen in die EU eingeführt werden. Er gilt unabhängig vom regulären Drittlandszoll und kann je nach Hersteller, Ursprungsland oder Ware variieren. |
| Kontrolle Antidumping- und Ausgleichszoll | Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird. |
Zollrechner für PVC-Harz
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben (Zoll + Einfuhrumsatzsteuer) für PVC-Harz mit dem Zollrechner.
Ausfuhr von PVC-Harz
Ausfuhrmaßnahmen für PVC-Harz
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen | Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig. |
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
Weitere Produkte aus Kunststoffe & Gummi
Diese verwandten Kunststoffe und Harze haben ebenfalls eine Zolltarifnummer in Kapitel 39 oder Kapitel 40.
Polyamid
3908.10.00.00.0 · 6,5 %
Spritzgussteil
3926.90.97.90.0 · 6,5 %
Regenerat-Gummi
4003.00.00.00.0 · 0 %
Hdpe-Harz
3901.20.90.00.0 · 6,5 %
Styrol-Butadien-Kautschuk
4002.19.90.00.0 · 0 %
Schaumstoff
3921.13.10.00.0 · 6,5 %
Naturkautschuk
4001.29.00.00.0 · 0 %
Plexiglas
3920.51.00.90.0 · 6,5 %
Pla
3907.70.00.00.0 · 6,5 %
