Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 3904.69.80.99.0 leitet sich aus der folgenden hierarchischen Gliederung des Zolltarifs ab:
- AbschnittKap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren darausVII
- KapitelKUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS39
- PositionPolymere des Vinylchlorids oder anderer halogenierter Olefine, in Primärformen3904
- Unterpositionfluorierte Polymere390461
- Unterpositionandere390469
- Kombinierte Nomenklaturandere39046980
- TARICandere3904698020
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Pvdf
Der HS-Code für Pvdf lautet 3904.69 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3904.69.80. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3904.69.80.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3904.69.80.99.0.
Einreihung von Pvdf nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von PVDF folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt die Position 3904 als Polymer des Vinylchlorids oder anderer halogenierter Olefine. AV 3a (speziellere Beschreibung) führt zu den fluorierten Polymeren der Unterposition 3904 69. Da PVDF als Homopolymer aus Vinylidenfluorid ein fluoriertes Polymer ohne spezifischere Nennung im Zolltarif ist, wird es als anderes fluoriertes Polymer unter dem TARIC-Code 3904.69.80.99.0 eingereiht.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Pvdf
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungPoly(vinylfluorid) PVF - Verwechslungsgefahr, aber PVDF ist Vinylidenfluorid, nicht Vinylfluorid | 3904.69.10.00.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungFluorelastomere FKM | 3904.69.20.00.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungPolytetrafluorethylen (PTFE) | 3904.61.00.00.0 | 6,5 % |
| Alternative Einreihungandere (sonstige Polymere in Position 3904) | 3904.90.00.00.0 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Pvdf (3904) ≠ Poly(vinylfluorid) PVF - Verwechslungsgefahr, aber PVDF ist Vinylidenfluorid, nicht Vinylfluorid (3904) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pvdf bleibt die Zolltarifnummer 3904.69.80.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Pvdf (3904) ≠ Fluorelastomere FKM (3904) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pvdf bleibt die Zolltarifnummer 3904.69.80.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Pvdf (3904) ≠ Polytetrafluorethylen (PTFE) (3904) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pvdf bleibt die Zolltarifnummer 3904.69.80.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Pvdf (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI6033/25-1 | Poly(vinylidenfluorid) (CAS 24937-79-9) in Primärform, weißes Granulat. Befund: Anderes fluoriertes Polymer. | 3904.69.80.99.0 |
| DEBTI55154/24-1 | Polyvinylidenfluorid in Pulverform zur Herstellung von Lithium-Ionen-Batteriezellen. Befund: Andere fluorierte Polymere, in Primärformen. | 3904.69.80.99.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Nicht-EU-Staaten
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen | Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Zollkosten berechnen
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für PVDF mit unserem interaktiven Zollrechner. Addieren Sie zum Zollwert den Drittlandszollsatz und die Einfuhrumsatzsteuer. Bei Präferenzabkommen kann der Zollsatz auf 0 % sinken.
Ausfuhr in Nicht-EU-Staaten
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen | Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
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