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Kunststoffe und GummiKapitel 39Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Pvdf: 3904.69.80.99.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Pvdf (3904.69.80.99.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Pvdf unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Pvdf Produktbild

Für Pvdf sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt die wahrscheinliche Zolltarifnummer, wichtige Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Pvdf beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 3904.69.80.99.0 leitet sich aus der folgenden hierarchischen Gliederung des Zolltarifs ab:

  • Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
  • Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  • Position: 3904 - Polymere des Vinylchlorids oder anderer halogenierter Olefine, in Primärformen
  • Unterposition: 3904 61 - fluorierte Polymere
  • Unterposition: 3904 69 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 3904 6980 - andere
  • Flagge Europäische Union
    TARIC: 3904 6980 20 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3904 6980 99 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Eine fehlerhafte Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen, Bußgeldern oder Verzögerungen im Zollverfahren führen. Nutzen Sie unseren Interaktiven Klassifizierungsassistenten, um Ihre Ware schnell und sicher einzureihen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Pvdf

Der HS-Code für Pvdf lautet 3904.69 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3904.69.80. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3904.69.80.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3904.69.80.99.0.

Einreihung von Pvdf nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von PVDF folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt die Position 3904 als Polymer des Vinylchlorids oder anderer halogenierter Olefine. AV 3a (speziellere Beschreibung) führt zu den fluorierten Polymeren der Unterposition 3904 69. Da PVDF als Homopolymer aus Vinylidenfluorid ein fluoriertes Polymer ohne spezifischere Nennung im Zolltarif ist, wird es als anderes fluoriertes Polymer unter dem TARIC-Code 3904.69.80.99.0 eingereiht.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Pvdf

Alternative Einreihung

3904.69.10.00.0 6,5 %

Poly(vinylfluorid) PVF - Verwechslungsgefahr, aber PVDF ist Vinylidenfluorid, nicht Vinylfluorid

Alternative Einreihung

3904.69.20.00.0 6,5 %

Fluorelastomere FKM

Alternative Einreihung

3904.61.00.00.0 6,5 %

Polytetrafluorethylen (PTFE)

Alternative Einreihung

3904.90.00.00.0 6,5 %

andere (sonstige Polymere in Position 3904)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Pvdf (3904) ≠ Poly(vinylfluorid) PVF - Verwechslungsgefahr, aber PVDF ist Vinylidenfluorid, nicht Vinylfluorid (3904)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pvdf bleibt die Zolltarifnummer 3904.69.80.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Pvdf (3904) ≠ Fluorelastomere FKM (3904)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pvdf bleibt die Zolltarifnummer 3904.69.80.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Pvdf (3904) ≠ Polytetrafluorethylen (PTFE) (3904)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pvdf bleibt die Zolltarifnummer 3904.69.80.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung außerhalb der Position 3904 ist nur bei spezifischen Weiterverarbeitungen oder anderen chemischen Zusammensetzungen denkbar. Ein Beispiel:

Alternative Einreihung

3904.69.10.00.0 6,5 %

Poly(vinylfluorid) PVF - Verwechslungsgefahr, aber PVDF ist Vinylidenfluorid, nicht Vinylfluorid

Alternative Einreihung

3904.69.20.00.0 6,5 %

Fluorelastomere FKM

Alternative Einreihung

3904.61.00.00.0 6,5 %

Polytetrafluorethylen (PTFE)

Alternative Einreihung

3904.90.00.00.0 6,5 %

andere (sonstige Polymere in Position 3904)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Pvdf ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Pvdf (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI6033/25-13904.69.80.99.0
Poly(vinylidenfluorid) (CAS 24937-79-9) in Primärform, weißes Granulat. Befund: Anderes fluoriertes Polymer.
DEBTI55154/24-13904.69.80.99.0
Polyvinylidenfluorid in Pulverform zur Herstellung von Lithium-Ionen-Batteriezellen. Befund: Andere fluorierte Polymere, in Primärformen.
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Nicht-EU-Staaten

Drittlandszollsatz

6,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China6,5 %

Drittlandszoll

USA6,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien6,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand6,5 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen

Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Zollkosten berechnen

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für PVDF mit unserem interaktiven Zollrechner. Addieren Sie zum Zollwert den Drittlandszollsatz und die Einfuhrumsatzsteuer. Bei Präferenzabkommen kann der Zollsatz auf 0 % sinken.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr in Nicht-EU-Staaten

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen

Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für PVDF

Welche Zolltarifnummer hat PVDF?

PVDF (Polyvinylidenfluorid) in Primärformen wie Granulat, Pulver oder Harz hat die Zolltarifnummer 3904.69.80.99.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für die Einfuhr nach Deutschland und in die Europäische Union.

Welchen HS-Code hat PVDF?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für PVDF lautet 3904.69, bestehend aus 6 Ziffern. Die Position 3904 erfasst Polymere des Vinylchlorids oder anderer halogenierter Olefine, die Unterposition 3904.69 die fluorierten Polymere ohne spezifische Unterteilung.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für PVDF?

Der Drittlandszollsatz für PVDF der Zolltarifnummer 3904.69.80.99.0 beträgt 6,5 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen, z. B. China, USA, Indien oder Thailand. Mit Freihandelsabkommen kann der Satz auf 0 % sinken.

Wie unterscheidet sich PVDF zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung und Alternative zu PVDF ist insbesondere Polyvinylfluorid (PVF) unter 3904.69.10.00.0. Der entscheidende Unterschied liegt im Monomer: PVDF basiert auf Vinylidenfluorid, PVF auf Vinylfluorid. Fluorelastomere (FKM, 3904.69.20.00.0) sind ebenfalls abzugrenzen.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für PVDF verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer für PVDF drohen Zollnachforderungen, Verzögerungen der Zollabfertigung und Bußgelder. Im schlimmsten Fall kann die Ware als strafbare Zollhinterziehung gewertet werden. Eine korrekte Einreihung ist daher unerlässlich.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für PVDF?

Ja, für PVDF gelten besondere Maßnahmen: Die Einfuhr unterliegt der Kontrolle von fluorierten Treibhausgasen (Maßnahme 724), da PVDF ein F-Gas ist. Eine Quote und Anmeldepflicht sind zu beachten. Auch die Abfallverbringungsverordnung kann relevant sein.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für PVDF?

Die vollständige Zolltarifnummer für PVDF ist eine 11-stellige Zolltarifnummer. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code, den 2 zusätzlichen Stellen der Kombinierten Nomenklatur, 2 weiteren TARIC-Stellen und einer abschließenden 11. Stelle für die nationale Ebene.

Ändern sich Zolltarifnummern für PVDF?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen des Harmonisierten Systems, der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Für PVDF der Position 3904.69 sind jedoch in den letzten Jahren keine Änderungen der 11-stelligen Nummer bekannt. Dennoch ist eine regelmäßige Prüfung empfohlen.

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