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Fahrzeug- & MotorenteileKapitel 87Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Rad-baugruppe: 8708.70.99.85.0

Die zolltarifliche Einreihung einer Rad-baugruppe für Kraftfahrzeuge erfolgt unter 8708.70.99.85.0. Als zusammengesetzte Ware aus Felge und Reifen oder als reine Felge – Hauptbestimmungsmerkmal ist die Verwendung als Teil eines Kraftfahrzeugs der Kapitel 8701 bis 8705.

Rad-baugruppe Produktbild

Die Rad-baugruppe umfasst Felgen mit oder ohne Reifen für Pkw, Lkw und andere Kfz. Je nach Material und Aufbau kommen spezifischere Unterpositionen in Betracht. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Ihre Rad-baugruppe beschreiben, z. B. Alufelge mit Reifen

Hierarchie der Zolltarifnummer

Hierarchische Gliederung des Zolltarifs für die Rad-baugruppe:

  • Abschnitt: XVII - Kap. 86 bis 89: Beförderungsmittel
  • Kapitel: 87 - ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  • Position: 8708 - Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701|bis 8705
  • Unterposition: 8708 70 - Räder sowie Teile davon und Zubehör
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 8708 7050 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 8708 7099 - andere
  • Flagge Europäische Union
    TARIC: 8708 7099 80 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8708 7099 85 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Angabe von Material, Reifenausführung und Verwendungszweck ist entscheidend. Nutzen Sie den Klassifizierer für eine sofortige Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Rad-baugruppe

Der HS-Code für Rad-baugruppe lautet 8708.70 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8708.70.99. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8708.70.99.85. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8708.70.99.85.0.

Einreihung von Rad-baugruppe nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Position 870870 erfasst Räder sowie deren Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge. Darunter fallen sowohl komplette Rad-Baugruppen (Felge mit Reifen) als auch einzelne Felgen ohne Reifen. Maßgeblich ist die Zweckbestimmung als Kfz-Teil. Reine Luftreifen aus Kautschuk ohne Felge fallen dagegen in Kapitel 40.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Rad-baugruppe

Alternative Einreihung

8708.70.50.15 4,5 %

Räder aus Aluminium, auch mit Zubehör, auch mit Reifen

Alternative Einreihung

8708.70.91.00 4,5 %

in einem Stück gegossene Radteile in Sternform, aus Eisen oder Stahl

Alternative Einreihung

8708.70.99.80.0 4,5 %

Stahlräder, auch mit Zubehör und/oder Reifen

Alternative Einreihung

8708.70.99.20 4,5 %

mit Luftreifen aus Kautschuk von der für LKW/Omnibusse verwendeten Art mit Tragfähigkeit > 121

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Rad-baugruppe (8708) ≠ Räder aus Aluminium, auch mit Zubehör, auch mit Reifen (8708)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Rad-baugruppe bleibt die Zolltarifnummer 8708.70.99.85.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Rad-baugruppe (8708) ≠ in einem Stück gegossene Radteile in Sternform, aus Eisen oder Stahl (8708)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Rad-baugruppe bleibt die Zolltarifnummer 8708.70.99.85.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Rad-baugruppe (8708) ≠ Stahlräder, auch mit Zubehör und/oder Reifen (8708)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Rad-baugruppe bleibt die Zolltarifnummer 8708.70.99.85.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Ware mit anderer Hauptfunktion oder gänzlich abweichendem Verwendungszweck kann in andere Kapitel fallen.

Alternative Einreihung

8708.70.50.15 4,5 %

Räder aus Aluminium, auch mit Zubehör, auch mit Reifen

Alternative Einreihung

8708.70.91.00 4,5 %

in einem Stück gegossene Radteile in Sternform, aus Eisen oder Stahl

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Rad-baugruppe ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Rad-baugruppe (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI14886/19-18708.70.99.85.0
Rad, sog. geschmiedetes Magnesium Rad / Felge MF1, bestehend aus Felge und Radstern, aus geschmiedetem Magnesium, ohne Reifen, für Kfz bestimmt.
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

4,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China4,5 %

Drittlandszoll

USA4,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien4,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand4,5 %

Drittlandszoll

Besondere Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle von ozonabbauenden Stoffen

Die Einfuhr von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen, ist nur mit Lizenz und unter strengen Auflagen erlaubt.

Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen

Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.

Zollrechner für Rad-baugruppe

Mit dem Zollrechner können Sie die Einfuhrabgaben (Zoll + Einfuhrumsatzsteuer) für Ihre Rad-baugruppe aus einem beliebigen Ursprungsland berechnen.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Besondere Ausfuhrmaßnahmen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern

Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Ausfuhrkontrolle für ozonabbauende Stoffe

Der Export von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen (z. B. FCKW), ist streng reguliert und genehmigungspflichtig.

Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen

Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Rad-baugruppen

Welche Zolltarifnummer hat eine Rad-baugruppe?

Eine Rad-baugruppe für Kraftfahrzeuge wird in der Regel unter der Zolltarifnummer 8708.70.99.85.0 eingereiht. Diese Nummer erfasst "andere" Räder sowie Teile davon und Zubehör für Kraftfahrzeuge. Die Einreihung gilt für komplette Räder (Felge mit Reifen) sowie für Felgen ohne Reifen, sofern sie als Kfz-Teil bestimmt sind. Bei spezifischen Materialien wie Aluminium oder Stahl können speziellere Unterpositionen in Betracht kommen.

Welchen HS-Code hat eine Rad-baugruppe?

Der HS-Code für eine Rad-baugruppe lautet 870870. Dies ist die sechsstellige Harmonisierte-System-Nummer für "Räder sowie Teile davon und Zubehör" für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705. Auf dieser Ebene erfolgt die internationale Klassifikation; die nationale Feineinstellung erfolgt durch die Kombinierte Nomenklatur und den TARIC.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Rad-baugruppen?

Der Drittlandszollsatz für Rad-baugruppen der Zolltarifnummer 8708.70.99.85.0 beträgt 4,5 Prozent. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen, z. B. aus China oder den USA. Bei Ursprung in Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Südkorea, Japan, Schweiz) kann der Zollsatz auf 0 Prozent sinken.

Wie unterscheidet sich eine Rad-baugruppe zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung einer Rad-baugruppe erfolgt vor allem nach Material und Verwendungszweck. Eine Alternative zur allgemeinen Einreihung ist der spezifischere Code 8708.70.50.50.0 für Aluminiumräder. Wichtig ist die Abgrenzung zu Reifen ohne Felge (Kapitel 40) sowie zu Rädern für Anhänger (8716) oder Fahrräder (8714).

Was passiert, wenn ich die falsche Zolltarifnummer für eine Rad-baugruppe verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, Säumniszuschlägen sowie Bußgeldern führen. Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Falschdeklaration drohen zudem strafrechtliche Konsequenzen. Im Zweifel sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragt oder ein professioneller Klassifizierer genutzt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Rad-baugruppen?

Für Rad-baugruppen bestehen Einfuhrkontrollen für ozonabbauende Stoffe (Code 726) und fluorierte Treibhausgase (Code 724). Ausfuhrseitig gelten Beschränkungen, eine Ausfuhrgenehmigungspflicht und besondere Kontrollen für bestimmte Stoffe (Kulturgüter, Ozon, F-Gase). Die Maßnahmen sind jedoch produktspezifisch zu prüfen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für eine Rad-baugruppe?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für eine Rad-baugruppe lautet 8708.70.99.85.0 (8708.70.99.85.0). Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code, der 8-stelligen KN-Unterposition (87087099) und dem 10-stelligen TARIC-Code (8708709985). Die 11. Stelle ist die nationale Kontrollziffer Deutschlands.

Ändern sich Zolltarifnummern für Rad-baugruppen?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich mit der Aktualisierung der Kombinierten Nomenklatur ändern, meist zum 1. Januar. Die HS-Code-Ebene (6-stellig) wird seltener geändert. Es ist wichtig, regelmäßig die gültige Fassung zu prüfen, insbesondere bei langfristigen Lieferverträgen oder Wiederholungseinfuhren.

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