Hierarchie der Zolltarifnummer
Die vollständige Einreihungshierarchie für Fahrradlicht:
- Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
- Kapitel: 85 - ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
- Position: 8512 - Elektrische Beleuchtungs- und Signalgeräte (ausgenommen Waren der Position 8539), Scheibenwischer, Scheibenentfroster und Vorrichtungen gegen das Beschlagen der Fensterscheiben, von der für Kraftfahrzeuge oder Fahrräder verwendeten Art
Zolltarifnummer: 8512 1000 00 0 - Beleuchtungs- und Sichtsignalgeräte von der für Fahrräder verwendeten Art
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer 8512.10.00.00.0 gilt für fertige Fahrradleuchten. Einzelne Lampen (Glühbirnen, LEDs) ohne Gehäuse und Montagevorrichtung fallen unter Position 8539. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten, um Ihr konkretes Produkt zu prüfen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Fahrradlicht
Der HS-Code für Fahrradlicht lautet 8512.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8512.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8512.10.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8512.10.00.00.0.
Einreihung von Fahrradlicht nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nach AV 1 erfolgt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitel-Anmerkungen. Position 8512 erfasst elektrische Beleuchtungs- und Signalgeräte für Fahrräder. AV 6 bestimmt die Unterpositionen auf derselben Ebene. Fahrradleuchten sind als komplette Geräte (keine Teile) der Unterposition 851210 zuzuweisen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Fahrradlicht
Alternative Einreihung
andere Beleuchtungs- und Sichtsignalgeräte
Alternative Einreihung
tragbare elektrische Leuchten zum Betrieb mit eigener Stromquelle
Alternative Einreihung
elektrische Glühlampen und Entladungslampen
Alternative Einreihung
Teile und Zubehör für Fahrräder
Alternative Einreihung
Beleuchtungskörper und Leuchten
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Fahrradlicht (8512) ≠ andere Beleuchtungs- und Sichtsignalgeräte (8512)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fahrradlicht bleibt die Zolltarifnummer 8512.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Fahrradlicht (8512) ≠ tragbare elektrische Leuchten zum Betrieb mit eigener Stromquelle (8513)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fahrradlicht bleibt die Zolltarifnummer 8512.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Fahrradlicht (8512) ≠ elektrische Glühlampen und Entladungslampen (8539)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fahrradlicht bleibt die Zolltarifnummer 8512.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Einige Waren werden fälschlich in anderen Kapiteln gesucht. Die wichtigste Abweichung:
Alternative Einreihung
andere Beleuchtungs- und Sichtsignalgeräte
Alternative Einreihung
tragbare elektrische Leuchten zum Betrieb mit eigener Stromquelle
Alternative Einreihung
elektrische Glühlampen und Entladungslampen
Alternative Einreihung
Teile und Zubehör für Fahrräder
Alternative Einreihung
Beleuchtungskörper und Leuchten
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Fahrradlicht ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Fahrradlicht (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
2,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Zollrechner für Fahrradlicht
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Fahrradlicht. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein.
Ausfuhr aus der EU
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
Weitere Produkte aus Fahrzeug & Motorenteile
Nachfolgend finden Sie verwandte Produkte aus dem Bereich Fahrzeug & Motorenteile mit ihren Zolltarifnummern.
