Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 1511.90.99.00.1 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:
- Abschnitt: III - Kap. 15: Tierische und pflanzliche Fette und Öle; Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete Fette; Wachse tierischen und pflanzlichen Urprungs
- Kapitel: 15 - TIERISCHE UND PFLANZLICHE FETTE UND ÖLE; ERZEUGNISSE IHRER SPALTUNG; GENIESSBARE VERARBEITETE FETTE; WACHSE TIERISCHEN UND PFLANZLICHEN URSPRUNGS
- Position: 1511 - Palmöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
- Unterposition: 1511 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 1511 9091 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 1511 9099 - andere
Zolltarifnummer: 1511 9099 00 1 - genießbar
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer 1511.90.99.00.1 gilt für genießbares Rbd-Palmöl. Bei abweichender Beschaffenheit (z. B. rohes Palmöl, feste Fraktionen, chemisch modifiziert) kann eine andere Nummer einschlägig sein. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten, um Ihre Ware prüfen zu lassen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Rbd-Palmöl
Der HS-Code für Rbd-Palmöl lautet 1511.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1511.90.99. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1511.90.99.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1511.90.99.00.1.
Einreihung von Rbd-Palmöl nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Rbd-Palmöl in die Position 1511 folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). AV 1 bestimmt die Position nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelanmerkungen. Position 1511 erfasst Palmöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert. Rbd-Palmöl ist raffiniert, aber nicht chemisch modifiziert, daher fällt es unter 1511. Die Unterposition 1511.90 (andere) und die weitere Unterteilung nach KN und TARIC führen zur genießbaren Variante 1511.90.99.00.1.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Rbd-Palmöl
Alternative Einreihung
Palmöl, genießbar - anderes (ungenießbar) - ausgeschlossen, da RBD-Palmöl für den Lebensmittelbereich bestimmt ist
Alternative Einreihung
rohes Palmöl - ausgeschlossen, da RBD-Palmöl raffiniert ist
Alternative Einreihung
feste Fraktionen (Palmstearin) - ausgeschlossen, da RBD-Palmöl keine feste Fraktion ist
Alternative Einreihung
zu technischen oder industriellen Zwecken - ausgeschlossen, da RBD-Palmöl für Lebensmittel bestimmt ist
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Rbd-Palmöl (1511) ≠ Palmöl, genießbar - anderes (ungenießbar) - ausgeschlossen, da RBD-Palmöl für den Lebensmittelbereich bestimmt ist (1511)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Rbd-Palmöl bleibt die Zolltarifnummer 1511.90.99.00.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Rbd-Palmöl (1511) ≠ rohes Palmöl - ausgeschlossen, da RBD-Palmöl raffiniert ist (1511)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Rbd-Palmöl bleibt die Zolltarifnummer 1511.90.99.00.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Rbd-Palmöl (1511) ≠ feste Fraktionen (Palmstearin) - ausgeschlossen, da RBD-Palmöl keine feste Fraktion ist (1511)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Rbd-Palmöl bleibt die Zolltarifnummer 1511.90.99.00.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in andere Kapitel oder Positionen ist möglich, wenn das Produkt nicht als Palmöl im Sinne der Position 1511 gilt:
Alternative Einreihung
rohes Palmöl - ausgeschlossen, da RBD-Palmöl raffiniert ist
Alternative Einreihung
feste Fraktionen (Palmstearin) - ausgeschlossen, da RBD-Palmöl keine feste Fraktion ist
Alternative Einreihung
zu technischen oder industriellen Zwecken - ausgeschlossen, da RBD-Palmöl für Lebensmittel bestimmt ist
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Rbd-Palmöl ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Rbd-Palmöl (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
9,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Drittlandszoll
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Besondere Einfuhrmaßnahmen
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.
Zollrechner für Rbd-Palmöl
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Rbd-Palmöl mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein, um Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Gesamtkosten zu ermitteln.
Ausfuhr aus der EU
Besondere Ausfuhrmaßnahmen
Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Nachfolgend finden Sie verwandte Produkte aus dem Bereich Lebensmittel & Getränke mit ihren Zolltarifnummern.
