Hierarchie der Zolltarifnummer
Natürlicher Honig wird nach dem Harmonisierten System in Abschnitt I, Kapitel 04 eingereiht. Die Position 0409 umfasst ausschließlich natürlichen Honig von Bienen ohne jede Verarbeitung oder Zusätze:
- Abschnitt: I - Kap. 01 bis 05: Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
- Kapitel: 04 - MILCH UND MILCHERZEUGNISSE; VOGELEIER; NATÜRLICHER HONIG; GENIESSBARE WAREN TIERISCHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN
- Position: 0409 - Natürlicher Honig
Zolltarifnummer: 0409 0000 90 0 - andere
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für Honig kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Honig
Der HS-Code für Honig ist 0409 — er ist 4-stellig und gilt weltweit. Da Position 0409 keine eigene Unterposition besitzt, lautet die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur 0409.00.00 (EU-weit, für die Ausfuhr). In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 0409.00.00.90 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0409.00.00.90.0 .
Einreihung von Honig nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Honig kann je nach Sorte und Verarbeitungsgrad unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob es sich um natürlichen Honig, Manuka-Honig oder ein verarbeitetes Honigprodukt mit Zusatzstoffen handelt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Honig
Jeder natürliche Honig außer Manuka-Honig — Blütenhonig, Waldhonig, Rapshonig, Bio-Honig
Natürlicher Honig, anderer (Blütenhonig, Waldhonig, Imkerhonig)
Ausschließlich Honig der Pflanze Leptospermum scoparium (Neuseeland/Australien) — besondere Unterposition
Manuka-Honig (Leptospermum scoparium)
Honig in natürlicher Wabe, auch als Scheibenhonig — gilt als natürlicher Honig der Position 0409
Natürlicher Honig in Waben (ungefiltert, direkt aus der Wabe)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Natürlicher Honig (0409) ≠ Zuckersirup (1702)
Zuckersirupe, Invertzucker und Glucosesirupe (Kapitel 17) sehen ähnlich aus, sind aber chemisch anders und zolltariflich klar abgegrenzt. Künstlicher Honig fällt nicht unter 0409.
Reiner Honig (0409) ≠ Honig-Zubereitungen (2106)
Honig mit zugesetzten Aromastoffen, Vitaminen oder anderen Zutaten wird als Lebensmittelzubereitung eingereiht und fällt aus Position 0409 heraus.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Nicht alle Produkte mit Honig-Bezeichnung fallen unter Position 0409. Verarbeitete Honigprodukte oder Zuckerersatzstoffe werden in anderen Kapiteln eingereiht:
Künstlich hergestellte Zucker-Honig-Mischungen oder Süßungsmittel auf Zucker-Basis fallen unter Kapitel 17
Invertzucker, Fructose-Glucose-Sirup (industriell hergestellt)
Verarbeitete Honigprodukte mit Zusätzen (Gewürze, Aromen, andere Zutaten) fallen ggf. unter Kapitel 21
Lebensmittelzubereitungen (Honig mit Zusatzstoffen, Honig-Aromazubereitungen)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Honig ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Honigsorte, Herkunftsland, Verarbeitungsgrad und etwaige Zusatzstoffe. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Honig (vZTA)
Für natürlichen Honig der Position 0409 liegen aktuell keine vZTA-Referenzen in der deutschen Datenbank vor. Die Einreihung von Honig ist durch die klare Positionsbeschreibung "Natürlicher Honig" eindeutig geregelt. Mehr Informationen zur vZTA →
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
17,3 %
Einfuhrumsatzsteuer
7,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China17,3 %Drittlandszoll
USA17,3 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz17,3 %Drittlandszoll
Türkei0 %Zollpräferenz
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien17,3 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand17,3 %Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmaßnahmen
Honig als tierisches Erzeugnis muss bei der Einfuhr einer amtlichen Veterinärkontrolle unterzogen werden (Grenzkontrollstelle).
Bei als biologisch/ökologisch deklarierten Honigimporten ist eine gültige Kontrollbescheinigung (COI) erforderlich.
Für bestimmte Ursprungsländer können zusätzliche Zollabgaben anfallen. Bitte prüfen Sie die aktuellen TARIC-Maßnahmen für Ihr Herkunftsland.
Einfuhrabgaben berechnen
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Ausfuhr (Export)
Aktive Ausfuhrmaßnahmen
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