Zum Hauptinhalt springen
Kunststoffe & GummiKapitel 39Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Recycling-Kunststoff: 3901.20.90.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Recycling-Kunststoff (3901.20.90.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Recycling-Kunststoff unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Recycling-Kunststoff Produktbild

Für Recycling-Kunststoffe sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Recycling-Kunststoff beschreiben: Polymersubstrat, Verarbeitungsstufe (Granulat, Mahlgut, Flakes), relative Dichte

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die vollständige Hierarchie der Zolltarifnummer für Recycling-Kunststoff:

  • Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
  • Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  • Position: 3901 - Polymere des Ethylens, in Primärformen
  • Unterposition: 3901 20 - Polyethylen mit einer relativen Dichte von 0,94|oder mehr
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3901 2090 00 0 - anderes

Hinweis zur Einreihung

Die korrekte Zolltarifnummer hängt maßgeblich von der Verarbeitungsstufe (Primärform vs. Abfall) und dem exakten Polymersubstrat ab. Lassen Sie Ihr Produkt vor der Anmeldung prüfen: Jetzt Recycling-Kunststoff klassifizieren →

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Recycling-Kunststoff

Der HS-Code für Recycling-Kunststoff lautet 3901.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3901.20.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3901.20.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3901.20.90.00.0.

Einreihung von Recycling-Kunststoff nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Nach der Allgemeinen Vorschrift 3 b (AV 3 b) erfolgt die Einreihung von Mischungen nach dem Stoff, der der Ware ihren wesentlichen Charakter verleiht. Bei Recycling-Kunststoffen ist das der überwiegende Polymeranteil.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Recycling-Kunststoff

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

Abfälle, Schnitzel und Bruch von Polymeren des Ethylens, mit Dichte < 0,94 (PE-LD-Abfall) 6,5 %

Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

Abfälle, Schnitzel und Bruch von Polymeren des Ethylens, mit Dichte ≥ 0,94 (PE-HD-Abfall) 6,5 %

Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

LDPE in Primärformen, Dichte < 0,94 – anderes (LDPE-Regranulat) 6,5 %

Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

HDPE in Primärformen, Dichte ≥ 0,94 – anderes (HDPE-Regranulat) 6,5 %

Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Recycling-Kunststoff (3901) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (Abfä)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Recycling-Kunststoff bleibt die Zolltarifnummer 3901.20.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Recycling-Kunststoff (3901) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (Abfä)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Recycling-Kunststoff bleibt die Zolltarifnummer 3901.20.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Recycling-Kunststoff (3901) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (LDPE)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Recycling-Kunststoff bleibt die Zolltarifnummer 3901.20.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Bei bestimmten Ausführungen kann eine Einreihung in andere Kapitel oder Positionen erforderlich sein.

Nur einschlägig, wenn die Ware nicht als Recycling-Kunststoff der KN-Unterposition 39012090, sondern als Ware der KN-Unterposition 09421333 einzureihen ist.

0942.13.33.18.1 6,5 %

Alternative Einreihung außerhalb der Hauptposition

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Recycling-Kunststoff ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Recycling-Kunststoff (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE10348/17-13901.20.90.00.0
HDPE-Regranulat (>95 % HDPE) als graues Granulat – eingereiht als Polyethylen in Primärform Position 3901
DEBTI27761/18-13901.20.90.00.0
PE-Regranulat (≥95 % PE, Dichte ≥ 0,94) – eingereiht als Polyethylen in Primärform Position 3901
DEBTI45863/23-13901.20.90.00.0
HDPE-Granulat (weiß, bunt, natur) aus Kunststoffflakes – eingereiht als Polymer des Ethylens in Primärform
DEBTI35967/23-13901.20.90.00.0
HDPE-Granulat für Spritzgießen/Extrusion – eingereiht als Polymer des Ethylens, Dichte ≥0,94
DEBTI29052/23-13901.20.90.00.0
HDPE-Granulat weißlich, linsenförmig – eingereiht als Polymer des Ethylens, Dichte ≥0,94
DEBTI11000/21-13901.20.90.00.0
HDPE-Mahlgüter aus Kunststoffverpackungen (Dichte 0,94–0,97) – eingereiht als Primärform Position 3901 2090
DEBTI47666/22-13901.20.90.00.0
Reinigungsgranulat auf HDPE-Basis – eingereiht als Polymer des Ethylens, Dichte ≥0,94
DEBTI29004/20-13901.20.90.00.0
Maleinsäureanhydrid-modifiziertes HDPE – eingereiht als Polyethylen Dichte ≥0,94
DEBTI21334/18-13901.10.90.90.0
LDPE-Regranulat Schwarz – eingereiht als Polymer des Ethylens in Primärform Position 3901
DEBTI21333/18-13901.10.90.90.0
LDPE-Regranulat Bunt – eingereiht als Polymer des Ethylens in Primärform Position 3901
DEBTI21335/18-13901.10.90.90.0
LDPE-Granulat hell bunt – eingereiht als Polymer des Ethylens in Primärform Position 3901
DEBTI21336/18-13901.10.90.90.0
LDPE-Granulat transparent farbstichig – eingereiht als Polymer des Ethylens in Primärform Position 3901
DE7259/10-13915.90.11.00.0
PP-Rücklaufmaterial (Granulat aus fehlerhaften Kunststoffteilen) – eingereiht als Abfall Position 3915 9011
DE2897/17-13915.90.11.00.0
PP-Rücklaufmaterial (Gemisch aus zwei oder mehr thermoplastischen Stoffen) – eingereiht als Abfall Position 3915 9011
DEHH/80/04-13903.20.00.00.0
SAN-Mahlgut (Styrol-Acrylnitril-Copolymer) als Abfall/ Primärform – eingereiht als Polymer des Styrols in Primärform
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

6,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China6,5 %

Drittlandszoll

USA6,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien6,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand6,5 %

Drittlandszoll

Besondere Einfuhrmaßnahmen

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen

Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Zollkosten berechnen

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Recycling-Kunststoff mit unserem Zollrechner: Zollwert × Zollsatz + Einfuhrumsatzsteuer.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr in Drittländer

Besondere Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen

Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Recycling-Kunststoffe

Welche Zolltarifnummer hat Recycling-Kunststoff?

Die Zolltarifnummer für Recycling-Kunststoff (HDPE-Regranulat) lautet 3901.20.90.00.0. Diese Position erfasst Polymere des Ethylens mit einer relativen Dichte von 0,94 oder mehr, in Primärform. Andere Kunststoffrezyklate wie LDPE-Regranulat (3901.10.90.90.0), PP-Recyclat (3915.90.11.00.0) oder PET-Recyclat (3915.90.20.00.0) fallen unter abweichende Zolltarifnummern.

Welchen HS-Code hat Recycling-Kunststoff?

Der HS-Code (6-stellig) für Recycling-Kunststoff (HDPE-Regranulat) lautet 390120. Er gehört zum Kapitel 39 (Kunststoffe und Waren daraus) und erfasst Polymere des Ethylens mit einer Dichte von 0,94 oder mehr. Die Kombinierte Nomenklatur (KN) erweitert dies auf 39012090, der TARIC-Code auf 3901209000.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Recycling-Kunststoff?

Der Drittlandszollsatz für Recycling-Kunststoff der Zolltarifnummer 3901.20.90.00.0 beträgt 6,5 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Bei Einfuhr aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Großbritannien, Schweiz, Südkorea) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden, wenn die Ursprungsregeln erfüllt sind.

Wie unterscheidet sich Recycling-Kunststoff zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Recycling-Kunststoff erfolgt nach der Verarbeitungsstufe (Primärform vs. Abfall) und dem Polymersubstrat. Eine Alternative zur Position 3901.20.90.00.0 (HDPE-Regranulat) ist die Position 3915 (Abfälle, Schnitzel und Bruch), wenn der Kunststoff nicht aufbereitet wurde. Ein weiteres alternatives Kapitel ist Kapitel 40 (Kautschuk), wenn es sich um Elastomere handelt.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Recycling-Kunststoff verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer für Recycling-Kunststoff drohen Nachzahlungen von Zöllen, Verzugszinsen und Bußgelder. Im schlimmsten Fall kann eine Steuerstraftat ( leichtfertige Steuerverkürzung) vorliegen. Bei Zweifeln an der korrekten Einreihung sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) bei der Generalzolldirektion beantragt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Recycling-Kunststoff?

Ja, für Recycling-Kunststoff der Position 3901.20.90.00.0 gelten besondere Maßnahmen: Die Einfuhrkontrolle von Abfällen (Code 755) erfordert eine Genehmigung, wenn das Material als Abfall eingestuft wird. Zudem unterliegt die Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen (Code 724) einer Quotenregelung. Auch die Ausfuhr von Abfällen (Code 751) ist genehmigungspflichtig.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Recycling-Kunststoff?

Die Zolltarifnummer für Recycling-Kunststoff ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 3901.20.90.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (390120), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (39012090), dem 10-stelligen TARIC-Code (3901209000) und den zwei zusätzlichen deutschen Positionen (00), die die Endung 0 ergeben.

Ändern sich Zolltarifnummern für Recycling-Kunststoff?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Für Recycling-Kunststoff der Position 3901.20.90.00.0 sind jedoch in den letzten Jahren keine Änderungen bekannt. Dennoch sollte vor jeder Einfuhr die aktuelle Fassung des TARIC geprüft werden.

Lassen Sie Ihre Recycling-Kunststoffe in Sekunden klassifizieren

[{"type":"text","text":"Geben Sie die genaue Beschreibung Ihres Recycling-Kunststoffs ein und erhalten Sie die verbindliche Zolltarifnummer sowie alle relevanten Zollsätze und Maßnahmen."}]

Über 100.000 erfolgreiche KlassifizierungenÜber 10.000 Nutzer