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IndustriechemieKapitel 39Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Redispergierbares Polymer-Pulver: 3905.29.00.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Redispergierbares Polymer-Pulver (3905.29.00.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Redispergierbares Polymer-Pulver unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Redispergierbares Polymer-Pulver Produktbild

Redispergierbares Polymer-Pulver ist ein Polymer in Primärform. Die genaue Einreihung hängt von der Zusammensetzung und dem Aggregatzustand ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Redispergierbares Polymer-Pulver beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 3905.29.00.90.0 ist in folgende Hierarchie eingebettet:

  • Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
  • Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  • Position: 3905 - Polymere des Vinylacetats oder anderer Vinylester, in Primärformen; andere Vinylpolymere, in Primärformen
  • Unterposition: 3905 21 - Vinylacetat-Copolymere
  • Unterposition: 3905 29 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3905 2900 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Redispergierbares Polymer-Pulver

Der HS-Code für Redispergierbares Polymer-Pulver lautet 3905.29 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3905.29.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3905.29.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3905.29.00.90.0.

Einreihung von Redispergierbares Polymer-Pulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Redispergierbares Polymer-Pulver

Alternative Einreihung

3905.21.00.00.0 6,5 %

Vinylacetat-Copolymere in wässriger Dispersion

Alternative Einreihung

3905.12.00.00.0 6,5 %

Polyvinylacetat in wässriger Dispersion

Alternative Einreihung

3824.40.00.00.0 6,5 %

Zubereitete Additive für Zement, Mörtel oder Beton

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Redispergierbares Polymer-Pulver (3905) ≠ Vinylacetat-Copolymere in wässriger Dispersion (3905)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Redispergierbares Polymer-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 3905.29.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Redispergierbares Polymer-Pulver (3905) ≠ Polyvinylacetat in wässriger Dispersion (3905)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Redispergierbares Polymer-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 3905.29.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Redispergierbares Polymer-Pulver (3905) ≠ Zubereitete Additive für Zement, Mörtel oder Beton (3824)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Redispergierbares Polymer-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 3905.29.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Alternative Einreihung

3905.21.00.00.0 6,5 %

Vinylacetat-Copolymere in wässriger Dispersion

Alternative Einreihung

3905.12.00.00.0 6,5 %

Polyvinylacetat in wässriger Dispersion

Alternative Einreihung

3824.40.00.00.0 6,5 %

Zubereitete Additive für Zement, Mörtel oder Beton

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Redispergierbares Polymer-Pulver ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Redispergierbares Polymer-Pulver (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI18608/18-13905.21.00.00.0
Dispersion eines Vinylacetat-Ethylen-Copolymers in Wasser – flüssige Dispersion
DEHH/246/09-13905.29.00.90.0
Thermoplastische Elastomere auf Basis von Ethylen-Vinylacetat-Copolymeren, Granulat
DEHH/244/09-13905.29.00.90.0
Thermoplastische Elastomere auf Basis von Ethylen-Vinylacetat-Copolymeren
DEBTI28627/23-13214.90.00.00.0
Kunststoffmodifizierter Trockenmörtel
DEBTI34588/20-13824.40.00.00.0
Pulverentschäumer auf Polyetherbasis auf anorganischem Träger für Mörtel
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

6,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China6,5 %

Drittlandszoll

USA6,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien6,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand6,5 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen

Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Zollrechner für Redispergierbares Polymer-Pulver

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Redispergierbares Polymer-Pulver mit unserem Zollrechner.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen

Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Redispergierbare Polymer-Pulver

Welche Zolltarifnummer hat Redispergierbares Polymer-Pulver?

Redispergierbares Polymer-Pulver wird unter der Zolltarifnummer 3905.29.00.90.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer gilt für Vinylacetat-Copolymere in Pulverform, die nicht in wässriger Dispersion vorliegen. Sie dient als Grundlage für die Berechnung von Zöllen und Einfuhrabgaben.

Welchen HS-Code hat Redispergierbares Polymer-Pulver?

Der HS-Code für Redispergierbares Polymer-Pulver lautet 3905.29. Er umfasst die ersten 6 Stellen der Zolltarifnummer und klassifiziert das Produkt als 'andere Vinylacetat-Copolymere' in Primärform. Der HS-Code wird international für die Zollabwicklung verwendet.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Redispergierbares Polymer-Pulver?

Der Drittlandszollsatz für Redispergierbares Polymer-Pulver (Zolltarifnummer 3905.29.00.90.0) beträgt 6,5 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Freihandelsabkommen, wie China, USA oder Indien. Bei Präferenzabkommen kann der Satz auf 0 % sinken.

Wie unterscheidet sich Redispergierbares Polymer-Pulver zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Redispergierbarem Polymer-Pulver erfolgt zu flüssigen Vinylacetat-Copolymer-Dispersionen (3905.21) und zu zubereiteten Additiven (3824). Die Alternative 3905.21 erfasst nur wässrige Dispersionen, während das trockene Pulver unter 3905.29 fällt. Auch zu Spachtelmassen (3214) besteht eine Abgrenzung, da es sich um ein reines Polymer handelt.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Redispergierbares Polymer-Pulver verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern führen. Bei wiederholten Verstößen drohen verschärfte Kontrollen. Nutzen Sie daher unseren Klassifizierungsassistenten für eine korrekte Einreihung.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Redispergierbares Polymer-Pulver?

Für Redispergierbares Polymer-Pulver unter 3905.29.00.90.0 gelten Kontrollen für fluorierte Treibhausgase (Code 724) und Abfallkontrollen (Code 755). Diese Maßnahmen betreffen jedoch nur spezifische Unterkategorien. Eine Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung (Code 119) ist ebenfalls vermerkt, aber für Bauanwendungen meist nicht relevant.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Redispergierbares Polymer-Pulver?

Die Zolltarifnummer für Redispergierbares Polymer-Pulver ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 3905.29.00.90.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (3905.29), der 8-stelligen KN (3905.29.00) und dem 10-stelligen TARIC (3905.29.00.90) zusammen. Die letzte Stelle ist eine nationale Unterteilung.

Ändern sich Zolltarifnummern für Redispergierbares Polymer-Pulver?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Für Redispergierbares Polymer-Pulver ist derzeit keine Änderung absehbar, aber eine regelmäßige Überprüfung der aktuellen TARIC-Daten wird empfohlen.

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