Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 3905.29.00.90.0 ist in folgende Hierarchie eingebettet:
- AbschnittKap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren darausVII
- KapitelKUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS39
- PositionPolymere des Vinylacetats oder anderer Vinylester, in Primärformen; andere Vinylpolymere, in Primärformen3905
- UnterpositionVinylacetat-Copolymere390521
- Unterpositionandere390529
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Redispergierbares Polymer-Pulver
Der HS-Code für Redispergierbares Polymer-Pulver lautet 3905.29 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3905.29.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3905.29.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3905.29.00.90.0.
Einreihung von Redispergierbares Polymer-Pulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Redispergierbares Polymer-Pulver
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungVinylacetat-Copolymere in wässriger Dispersion | 3905.21.00.00.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungPolyvinylacetat in wässriger Dispersion | 3905.12.00.00.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungZubereitete Additive für Zement, Mörtel oder Beton | 3824.40.00.00.0 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Redispergierbares Polymer-Pulver (3905) ≠ Vinylacetat-Copolymere in wässriger Dispersion (3905) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Redispergierbares Polymer-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 3905.29.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Redispergierbares Polymer-Pulver (3905) ≠ Polyvinylacetat in wässriger Dispersion (3905) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Redispergierbares Polymer-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 3905.29.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Redispergierbares Polymer-Pulver (3905) ≠ Zubereitete Additive für Zement, Mörtel oder Beton (3824) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Redispergierbares Polymer-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 3905.29.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungZubereitete Additive für Zement, Mörtel oder Beton | 3824.40.00.00.0 | 6,5 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Redispergierbares Polymer-Pulver (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI18608/18-1 | Dispersion eines Vinylacetat-Ethylen-Copolymers in Wasser – flüssige Dispersion | 3905.21.00.00.0 |
| DEHH/246/09-1 | Thermoplastische Elastomere auf Basis von Ethylen-Vinylacetat-Copolymeren, Granulat | 3905.29.00.90.0 |
| DEHH/244/09-1 | Thermoplastische Elastomere auf Basis von Ethylen-Vinylacetat-Copolymeren | 3905.29.00.90.0 |
| DEBTI28627/23-1 | Kunststoffmodifizierter Trockenmörtel | 3214.90.00.00.0 |
| DEBTI34588/20-1 | Pulverentschäumer auf Polyetherbasis auf anorganischem Träger für Mörtel | 3824.40.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen | Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Zollrechner für Redispergierbares Polymer-Pulver
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Redispergierbares Polymer-Pulver mit unserem Zollrechner.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen | Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig. |
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