Hierarchie der Zolltarifnummer
Der hierarchische Aufbau der Zolltarifnummer für das Maxi-Kleid führt vom Abschnitt über das Kapitel bis zur 11-stelligen nationalen Zolltarifnummer:
- AbschnittKap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren darausXI
- KapitelKLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN61
- PositionKostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen6104
- UnterpositionKleider610441
- Zolltarifnummeraus synthetischen Chemiefasern
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Maxi-Kleid
Der HS-Code für Maxi-Kleid lautet 6104.43 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6104.43.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6104.43.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6104.43.00.00.0.
Einreihung von Maxi-Kleid nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung des Maxi-Kleids richtet sich nach AV 1: Der Titel des Kapitels 61 (Kleidung aus Gewirken oder Gestricken) bestimmt den Rahmen. Nach AV 3b ist das charakterbestimmende Flächenerzeugnis entscheidend. Bei einem Maxi-Kleid, das vollständig aus einem Polyester-Gewirke besteht, ist die Position 6104 (Kleider) einschlägig. Die Unterposition 610443 erfasst Kleider aus synthetischen Chemiefasern. Die Länge (bodenlang bis knöchellang) ist kein eigenes tarifliches Kriterium, sondern Bestandteil der Warenbeschreibung eines Kleides im Gegensatz zu Röcken oder Hosen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Maxi-Kleid
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungKleid aus Gewirken/Gestricken, aus Wolle oder feinen Tierhaaren | 6104.41.00.00.0 | 12 % |
| Alternative EinreihungKleid aus Gewirken/Gestricken, aus Baumwolle | 6104.42.00.00.0 | 12 % |
| Alternative EinreihungKleid aus Gewirken/Gestricken, aus künstlichen Chemiefasern (Viskose) | 6104.44.00.00.0 | 12 % |
| Alternative EinreihungKleid aus Gewirken/Gestricken, aus anderen Spinnstoffen | 6104.49.00.00.0 | 12 % |
| Alternative EinreihungKleid aus Geweben, aus synthetischen Chemiefasern | 6204.43.00.00.0 | 12 % |
| Alternative EinreihungKleid aus Geweben, aus Wolle oder feinen Tierhaaren | 6204.41.00.00.0 | 12 % |
| Alternative EinreihungKleid aus Geweben, aus Baumwolle | 6204.42.00.00.0 | 12 % |
| Alternative EinreihungKleid aus Geweben, aus künstlichen Chemiefasern | 6204.44.00.00.0 | 12 % |
| Alternative EinreihungKleid aus Geweben, aus künstlichen Chemiefasern, andere | 6204.44.00.90.0 | 12 % |
| Alternative EinreihungKleid aus Geweben, aus anderen Spinnstoffen | 6204.49.00.00.0 | 12 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Maxi-Kleid (6104) ≠ Kleid aus Gewirken/Gestricken, aus Wolle oder feinen Tierhaaren (6104) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Maxi-Kleid bleibt die Zolltarifnummer 6104.43.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Maxi-Kleid (6104) ≠ Kleid aus Gewirken/Gestricken, aus Baumwolle (6104) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Maxi-Kleid bleibt die Zolltarifnummer 6104.43.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Maxi-Kleid (6104) ≠ Kleid aus Gewirken/Gestricken, aus künstlichen Chemiefasern (Viskose) (6104) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Maxi-Kleid bleibt die Zolltarifnummer 6104.43.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den genannten Alternativen aus Kapitel 61 und 62 können auch andere Kapitel des Zolltarifs relevant sein, wenn das Maxi-Kleid bestimmte Merkmale aufweist:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungKleid aus Geweben, aus synthetischen Chemiefasern | 6204.43.00.00.0 | 12 % |
| Alternative EinreihungKleid aus Geweben, aus Wolle oder feinen Tierhaaren | 6204.41.00.00.0 | 12 % |
| Alternative EinreihungKleid aus Geweben, aus Baumwolle | 6204.42.00.00.0 | 12 % |
| Alternative EinreihungKleid aus Geweben, aus künstlichen Chemiefasern | 6204.44.00.00.0 | 12 % |
| Alternative EinreihungKleid aus Geweben, aus künstlichen Chemiefasern, andere | 6204.44.00.90.0 | 12 % |
| Alternative EinreihungKleid aus Geweben, aus anderen Spinnstoffen | 6204.49.00.00.0 | 12 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Maxi-Kleid (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE3469/16-1 | Knöchellanges Damenkleid aus 100 % Polyester-Gewirken | 6104.43.00.00.0 |
| DE11237/12-1 | Knöchellanges Damenkleid aus 100 % Polyester-Gewirken | 6104.43.00.00.0 |
| DE1052/13-1 | Maxi-Kleid aus 100 % Merinowolle-Gewirken | 6104.41.00.00.0 |
| DE17716/11-1 | Maxi-Kleid aus 100 % Merinowolle-Gewirken | 6104.41.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr-Zollsätze nach Herkunftsland
Drittlandszollsatz
12 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 12 % | Drittlandszoll |
| USA | 12 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 9,6 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 3 % | EVFTA |
| Thailand | 12 % | Drittlandszoll |
Einfuhrbeschränkungen und Sondermaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen | Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt. |
Zollrechner für Maxi-Kleider
Berechnen Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Ihr Maxi-Kleid.
Ausfuhr
Ausfuhrkontrollen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
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