Hierarchie der Zolltarifnummer
Die vollständige zolltarifliche Hierarchie für die Zolltarifnummer 6211.42.90.00.0 gliedert sich in Abschnitt XI, Kapitel 62, Position 6211, Unterposition 6211.42 und die nationale Zolltarifnummer.
- AbschnittKap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren darausXI
- KapitelKLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN62
- PositionTrainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen; andere Kleidung6211
- Unterpositionandere Kleidung für Frauen oder Mädchen621142
- Unterpositionaus Baumwolle621142
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Einteiler
Der HS-Code für Einteiler lautet 6211.42 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6211.42.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6211.42.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6211.42.90.00.0.
Einreihung von Einteiler nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Für die Einreihung von Einteilern sind die Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV) maßgeblich. Die Position 6211 erfasst andere Kleidung, soweit sie nicht unter speziellere Positionen fällt. Die AV 1 und AV 6 bestimmen die Rangfolge der Codes.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Einteiler
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungEinteiler/Jumpsuit aus Geweben, für Damen, aus Chemiefasern | 6211.43.90.00.0 | 12 % |
| Alternative EinreihungEinteiler/Jumpsuit aus Gewirken, aus Baumwolle | 6114.20.00.00.0 | 12 % |
| Alternative EinreihungEinteiler/Jumpsuit aus Gewirken, aus Chemiefasern | 6114.30.00.00.0 | 12 % |
| Alternative EinreihungEinteiler/Jumpsuit aus Geweben, für Herren, aus Baumwolle | 6211.32.90.00.0 | 12 % |
| Alternative EinreihungEinteiler/Jumpsuit aus Geweben, für Herren, aus Chemiefasern | 6211.33.90.00.0 | 12 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Einteiler (6211) ≠ Einteiler/Jumpsuit aus Geweben, für Damen, aus Chemiefasern (6211) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Einteiler bleibt die Zolltarifnummer 6211.42.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Einteiler (6211) ≠ Einteiler/Jumpsuit aus Gewirken, aus Baumwolle (6114) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Einteiler bleibt die Zolltarifnummer 6211.42.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Einteiler (6211) ≠ Einteiler/Jumpsuit aus Gewirken, aus Chemiefasern (6114) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Einteiler bleibt die Zolltarifnummer 6211.42.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben dem Hauptkapitel 62 kommen auch andere Kapitel in Betracht, wenn die Machart des Einteilers abweicht:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungEinteiler/Jumpsuit aus Gewirken, aus Baumwolle | 6114.20.00.00.0 | 12 % |
| Alternative EinreihungEinteiler/Jumpsuit aus Gewirken, aus Chemiefasern | 6114.30.00.00.0 | 12 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Einteiler (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE17906/11-1 | Jumpsuit (Art. 39-134), aus Geweben, 100% Baumwolle, Damen | 6211.42.90.00.0 |
| DE17908/11-1 | Jumpsuit (Art. 90-868), aus Geweben, 100% Baumwolle, Damen | 6211.42.90.00.0 |
| DE13967/10-1 | Overall 'Janike', aus Geweben, 100% Baumwolle, Mädchen | 6211.42.90.00.0 |
| DEBTI18076/21-1 | Jumpsuit, aus Gewirken, 95% Baumwolle/5% Elasthan | 6211.42.90.00.0 |
| DEBTI3223/18-1 | Damen-Jumpsuit, aus Gewirken, 100% Baumwolle | 6211.42.90.00.0 |
| DE22818/15-1 | Damen-Jumpsuit, aus Gewirken, 100% Baumwolle | 6211.42.90.00.0 |
| DEBTI48411/18-1 | Jumpsuit, aus Gewirken, 95% Viskose/5% Elasthan | 6211.42.90.00.0 |
| DEBTI259/20-1 | Jumpsuit, aus Viskose-Gewebe, Mädchen | 6211.42.90.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzölle
Drittlandszollsatz
12 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 12 % | Drittlandszoll |
| USA | 12 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 9,6 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 12 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen | Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt. |
Zollrechner für Einteiler
Berechnen Sie mit unserem Zollrechner die Einfuhrabgaben für Ihren Einteiler.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
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