Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer leitet sich aus folgender Hierarchie des Harmonisierten Systems (HS) ab:
- AbschnittKap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren darausXI
- KapitelKLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN61
- PositionAndere Bekleidung aus Gewirken oder Gestricken6114
- Zolltarifnummeraus Chemiefasern
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Rennanzug
Der HS-Code für Rennanzug lautet 6114.30 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6114.30.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6114.30.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6114.30.00.00.0.
Einreihung von Rennanzug nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen und Abschnitte). Position 6114 erfasst als Auffangposition andere Bekleidung aus Gewirken oder Gestricken, die nicht in den vorhergehenden Positionen 6101 bis 6113 genannt ist. Ein einteiliger Rennanzug für Motorsport oder Radsport, hergestellt aus gewirktem Chemiefaserstoff, wird von der spezielleren Position 6114 („andere Bekleidung“) erfasst und nicht als Kombination (Position 6103), da es sich um funktionale Sportbekleidung handelt. Diese Auslegung wird durch die vZTA-Praxis (DEF/952/07-1, DEF/2069/07-1) gestützt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Rennanzug
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungKleidung aus Leder oder rekonstituiertem Leder – für Leder-Rennkombis (Motorradsport) | 4203.10.00.00.0 | 12 % |
| Alternative EinreihungAndere Bekleidung aus Geweben für Männer oder Knaben, aus Chemiefasern, andere – für Rennanzüge aus gewebten Textilien | 6211.33.39.00.0 | 12 % |
| Alternative EinreihungKombinationen aus Gewirken, aus synthetischen Chemiefasern – für gewirkte Rennanzüge als Kombination | 6103.23.00.00.0 | 12 % |
| Alternative EinreihungKombinationen aus synthetischen Chemiefasern, andere – für gewebte Rennkombis | 6203.23.80.00.0 | 12 % |
| Alternative EinreihungTrainingsanzüge, gefüttert aus Chemiefasern – falls Rennanzug als gefütterter Trainingsanzug angesehen wird | 6211.33.31.00.0 | 12 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Rennanzug (6114) ≠ Kleidung aus Leder oder rekonstituiertem Leder – für Leder-Rennkombis (Motorradsport) (4203) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Rennanzug bleibt die Zolltarifnummer 6114.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Rennanzug (6114) ≠ Andere Bekleidung aus Geweben für Männer oder Knaben, aus Chemiefasern, andere – für Rennanzüge aus gewebten Textilien (6211) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Rennanzug bleibt die Zolltarifnummer 6114.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Rennanzug (6114) ≠ Kombinationen aus Gewirken, aus synthetischen Chemiefasern – für gewirkte Rennanzüge als Kombination (6103) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Rennanzug bleibt die Zolltarifnummer 6114.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung als Sportgerät kommt nicht in Betracht:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungKleidung aus Leder oder rekonstituiertem Leder – für Leder-Rennkombis (Motorradsport) | 4203.10.00.00.0 | 12 % |
| Alternative EinreihungAndere Bekleidung aus Geweben für Männer oder Knaben, aus Chemiefasern, andere – für Rennanzüge aus gewebten Textilien | 6211.33.39.00.0 | 12 % |
| Alternative EinreihungKombinationen aus synthetischen Chemiefasern, andere – für gewebte Rennkombis | 6203.23.80.00.0 | 12 % |
| Alternative EinreihungTrainingsanzüge, gefüttert aus Chemiefasern – falls Rennanzug als gefütterter Trainingsanzug angesehen wird | 6211.33.31.00.0 | 12 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Rennanzug (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEF/952/07-1 | Einteiliges Kleidungsstück, sog. Rennanzug zum Rad fahren (Style 0653 Octane Speed Suit) – aus Gewirken aus 100% Chemiefasern | 6114.30.00.00.0 |
| DEF/2069/07-1 | Radsport Rennanzug Kurz – aus Gewirken aus 80% Polyamid und 20% Elasthan | 6114.30.00.00.0 |
| DEF/968/07-1 | Rennanzug für Triathlon – aus 87% Polyester und 13% Spandex | 6114.30.00.00.0 |
| DEF/995/09-1 | Anzug für den Triathlon (P.R.O. Speed Suit) | 6114.30.00.00.0 |
| DEF/3245/05-1 | Spezialkleidung für den Motorradsport (Dainese Safety Jacket) – mit Protektoren, aus Gewirken aus 100% Chemiefasern | 6114.30.00.00.0 |
| DEF/3243/05-1 | Spezialkleidung für den Motorradsport (Super Shield Jacke) – mit Protektoren, aus Gewirken | 6114.30.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzollsätze
Drittlandszollsatz
12 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 12 % | Drittlandszoll |
| USA | 12 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 9,6 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 12 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen | Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt. |
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Rennanzug: Zollwert + 12 % Drittlandszoll + 19 % Einfuhrumsatzsteuer. Bei Präferenzabkommen kann der Zollsatz entfallen.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
Weitere Produkte aus Textilien, Bekleidung
Diese Produkte aus dem Bereich Textilien, Bekleidung und Lederwaren haben eine vergleichbare Zolltarifnummer oder ein ähnliches Einreihungsprofil: