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Textilien, BekleidungKapitel 61Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Rennanzug: 6114.30.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Rennanzug (6114.30.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Rennanzug unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Rennanzug Produktbild

Moderne Rennanzüge sind meistens aus Polyamid, Polyester oder Nomex gewirkt, oft mit Elasthan-Anteil und integrierten Protektoren. Leder-Rennkombis (Motorrad) fallen dagegen unter eine andere Position. Welche Zolltarifnummer für Ihren Rennanzug gilt, hängt entscheidend von der Materialart (Gewirke vs. Leder vs. Gewebe) und der Ausführung (einteilig vs. zweiteilig) ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Rennanzug beschreiben: Material (Gewirke/Leder/Gewebe), Verwendung (Motorrad/Auto/Radsport), Ausführung (einteilig/zweiteilig)

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer leitet sich aus folgender Hierarchie des Harmonisierten Systems (HS) ab:

  • Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
  • Kapitel: 61 - KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  • Position: 6114 - Andere Bekleidung aus Gewirken oder Gestricken
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6114 3000 00 0 - aus Chemiefasern

Hinweis zur Einreihung

Die vorgeschlagene Zolltarifnummer gilt für Rennanzüge aus Gewirken (gestrickten Stoffen) aus Chemiefasern. Leder-Rennkombis, Anzüge aus Geweben oder reine Sportausrüstung werden anders eingereiht. Lassen Sie Ihre Ware vor der Einfuhr mit unserem Klassifizierungstool prüfen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Rennanzug

Der HS-Code für Rennanzug lautet 6114.30 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6114.30.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6114.30.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6114.30.00.00.0.

Einreihung von Rennanzug nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen und Abschnitte). Position 6114 erfasst als Auffangposition andere Bekleidung aus Gewirken oder Gestricken, die nicht in den vorhergehenden Positionen 6101 bis 6113 genannt ist. Ein einteiliger Rennanzug für Motorsport oder Radsport, hergestellt aus gewirktem Chemiefaserstoff, wird von der spezielleren Position 6114 („andere Bekleidung“) erfasst und nicht als Kombination (Position 6103), da es sich um funktionale Sportbekleidung handelt. Diese Auslegung wird durch die vZTA-Praxis (DEF/952/07-1, DEF/2069/07-1) gestützt.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Rennanzug

Alternative Einreihung

4203.10.00.00.0 12,0 %

Kleidung aus Leder oder rekonstituiertem Leder – für Leder-Rennkombis (Motorradsport)

Alternative Einreihung

6211.33.39.00.0 12,0 %

Andere Bekleidung aus Geweben für Männer oder Knaben, aus Chemiefasern, andere – für Rennanzüge aus gewebten Textilien

Alternative Einreihung

6103.23.00.00.0 12,0 %

Kombinationen aus Gewirken, aus synthetischen Chemiefasern – für gewirkte Rennanzüge als Kombination

Alternative Einreihung

6203.23.80.00.0 12,0 %

Kombinationen aus synthetischen Chemiefasern, andere – für gewebte Rennkombis

Alternative Einreihung

6211.33.31.00.0 12,0 %

Trainingsanzüge, gefüttert aus Chemiefasern – falls Rennanzug als gefütterter Trainingsanzug angesehen wird

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Rennanzug (6114) ≠ Kleidung aus Leder oder rekonstituiertem Leder – für Leder-Rennkombis (Motorradsport) (4203)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Rennanzug bleibt die Zolltarifnummer 6114.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Rennanzug (6114) ≠ Andere Bekleidung aus Geweben für Männer oder Knaben, aus Chemiefasern, andere – für Rennanzüge aus gewebten Textilien (6211)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Rennanzug bleibt die Zolltarifnummer 6114.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Rennanzug (6114) ≠ Kombinationen aus Gewirken, aus synthetischen Chemiefasern – für gewirkte Rennanzüge als Kombination (6103)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Rennanzug bleibt die Zolltarifnummer 6114.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung als Sportgerät kommt nicht in Betracht:

Alternative Einreihung

4203.10.00.00.0 12,0 %

Kleidung aus Leder oder rekonstituiertem Leder – für Leder-Rennkombis (Motorradsport)

Alternative Einreihung

6211.33.39.00.0 12,0 %

Andere Bekleidung aus Geweben für Männer oder Knaben, aus Chemiefasern, andere – für Rennanzüge aus gewebten Textilien

Alternative Einreihung

6103.23.00.00.0 12,0 %

Kombinationen aus Gewirken, aus synthetischen Chemiefasern – für gewirkte Rennanzüge als Kombination

Alternative Einreihung

6203.23.80.00.0 12,0 %

Kombinationen aus synthetischen Chemiefasern, andere – für gewebte Rennkombis

Alternative Einreihung

6211.33.31.00.0 12,0 %

Trainingsanzüge, gefüttert aus Chemiefasern – falls Rennanzug als gefütterter Trainingsanzug angesehen wird

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Rennanzug ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Rennanzug (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEF/952/07-16114.30.00.00.0
Einteiliges Kleidungsstück, sog. Rennanzug zum Rad fahren (Style 0653 Octane Speed Suit) – aus Gewirken aus 100% Chemiefasern
DEF/2069/07-16114.30.00.00.0
Radsport Rennanzug Kurz – aus Gewirken aus 80% Polyamid und 20% Elasthan
DEF/968/07-16114.30.00.00.0
Rennanzug für Triathlon – aus 87% Polyester und 13% Spandex
DEF/995/09-16114.30.00.00.0
Anzug für den Triathlon (P.R.O. Speed Suit)
DEF/3245/05-16114.30.00.00.0
Spezialkleidung für den Motorradsport (Dainese Safety Jacket) – mit Protektoren, aus Gewirken aus 100% Chemiefasern
DEF/3243/05-16114.30.00.00.0
Spezialkleidung für den Motorradsport (Super Shield Jacke) – mit Protektoren, aus Gewirken
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzollsätze

Drittlandszollsatz

12,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China12,0 %

Drittlandszoll

USA12,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien9,6 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand12,0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen

Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.

Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen

Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Rennanzug: Zollwert + 12 % Drittlandszoll + 19 % Einfuhrumsatzsteuer. Bei Präferenzabkommen kann der Zollsatz entfallen.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen

Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Rennanzüge

Welche Zolltarifnummer hat ein Rennanzug?

Ein Rennanzug (Motorsportanzug) aus gewirkten Chemiefasern wird unter der Zolltarifnummer 6114.30.00.00.0 eingereiht. Diese Position erfasst andere Bekleidung aus Gewirken oder Gestricken, hergestellt aus Chemiefasern. Die Einreihung gilt für einteilige Overalls, wie sie beim Radsport, Triathlon oder Motorsport getragen werden, und wird durch mehrere verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) bestätigt.

Welchen HS-Code hat ein Rennanzug?

Der HS-Code (6-stellig) für Rennanzüge aus gewirkten Chemiefasern lautet 611430. Dieser Code ist weltweit im Harmonisierten System einheitlich. Die darauf aufbauende Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU erweitert auf 61143000, und die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Deutschland ist 6114.30.00.00.0.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für einen Rennanzug?

Der Drittlandszollsatz für Rennanzüge der Zolltarifnummer 6114.30.00.00.0 beträgt 12 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Schweiz, Großbritannien, Japan, Südkorea, Vietnam) oder der Zollunion (Türkei) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden. Für Indien gilt ein Präferenzzollsatz von 9,6 %.

Wie unterscheidet sich ein Rennanzug zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung eines Rennanzugs (6114) erfolgt vor allem nach Material und Ausführung. Eine Alternative ist die Lederkombi (4203) für Motorradfahrer. Eine weitere Abgrenzung betrifft zweiteilige Anzüge (Jacke+Hose), die als Kombinationen unter 6103 oder 6203 fallen. Auch Skianzüge (6112, 6211) und Trainingsanzüge (6112) sind ausgeschlossen, da sie anderen Verwendungszwecken dienen.

Was passiert, wenn ich die falsche Zolltarifnummer für einen Rennanzug verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, Verzugszinsen sowie Bußgelder. Im schlimmsten Fall kann die Ware durch den Zoll beschlagnahmt werden. Zudem kann ein falscher Code zu unberechtigten Zollpräferenzen oder umgangenen Einfuhrverboten führen, was strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Rennanzüge?

Für die Zolltarifnummer 6114.30.00.00.0 gelten zwei relevante Einfuhrverbote: Die Einfuhr von Katzen- und Hundefellen (Maßnahme 745) und von Robbenerzeugnissen (Maßnahme 746) ist in der EU weitgehend verboten. Diese Verbote betreffen in der Regel handelsübliche Rennanzüge aus Chemiefasern nicht, sollten aber bei exotischen Materialien beachtet werden. Zudem besteht eine Ausfuhrkontrolle für Katzen- und Hundefelle (740).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für einen Rennanzug?

Die Zolltarifnummer für Rennanzüge ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 6114.30.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (611430), der 8-stelligen KN (61143000) und dem 10-stelligen TARIC-Code (6114300000) zusammen. Die letzten beiden Ziffern (00) der 11-stelligen Nummer dienen der nationalen statistischen Unterteilung.

Ändern sich Zolltarifnummern für Rennanzüge?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) oder des TARIC ändern, in der Regel jährlich zum 1. Januar. Der HS-Code (611430) ist stabiler, da er weltweit harmonisiert ist. Für die aktuelle Einreihung sollte stets die gültige Fassung des Zolltarifs verwendet werden. Die hier genannte Nummer 6114.30.00.00.0 ist Stand 2025 gültig.

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