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Industrieelektronik & SteuerungKapitel 85Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Rfid-Chip: 8523.59.10.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Rfid-Chip (8523.59.10.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export.

Rfid-Chip Produktbild

Für Rfid-Chip sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt die wahrscheinliche Zolltarifnummer, wichtige Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Rfid-Chip beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Der RFID-Chip durchläuft in der Zolltarifhierarchie folgende Ebenen:

  • Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
  • Kapitel: 85 - ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  • Position: 8523 - Platten, Bänder, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen, "intelligente Karten (smart cards)" und andere Tonträger oder ähnliche Aufzeichnungsträger, mit oder ohne Aufzeichnung, einschließlich der zur Plattenherstellung dienenden Matrizen und Galvanos, ausgenommen Waren des Kapitels|37
  • Unterposition: 8523 51 - Halbleiter-Aufzeichnungsträger
  • Unterposition: 8523 59 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8523 5910 00 0 - ohne Aufzeichnung

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer für RFID-Chips dient als erste Orientierung. Die endgültige Einreihung hängt von Bauform, Speicherbelegung und Funktion ab. Für eine verbindliche Klassifizierung nutzen Sie unser Klassifizierungstool.

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Rfid-Chip

Der HS-Code für Rfid-Chip lautet 8523.59 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8523.59.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8523.59.10.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8523.59.10.00.0.

Einreihung von Rfid-Chip nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung des RFID-Chips folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen), AV 3 b (charakterbestimmende Eigenschaft) und AV 6 (Vergleich der Unterpositionen).

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Rfid-Chip

Alternative Einreihung

8523.52.00.00.9 0 %

Halbleiter-Aufzeichnungsträger - intelligente Karten (smart cards) - andere

Alternative Einreihung

8523.59.90.00.9 0 %

Halbleiter-Aufzeichnungsträger - andere - mit Aufzeichnung

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Rfid-Chip (8523) ≠ Halbleiter-Aufzeichnungsträger - intelligente Karten (smart cards) - andere (8523)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Rfid-Chip bleibt die Zolltarifnummer 8523.59.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Rfid-Chip (8523) ≠ Halbleiter-Aufzeichnungsträger - andere - mit Aufzeichnung (8523)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Rfid-Chip bleibt die Zolltarifnummer 8523.59.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Sollte der RFID-Chip nicht als Aufzeichnungsträger einzureihen sein, kommt eine alternative Position in einem anderen Kapitel in Betracht:

Alternative Einreihung

8523.52.00.00.9 0 %

Halbleiter-Aufzeichnungsträger - intelligente Karten (smart cards) - andere

Alternative Einreihung

8523.59.90.00.9 0 %

Halbleiter-Aufzeichnungsträger - andere - mit Aufzeichnung

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Rfid-Chip ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Rfid-Chip (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI42092/21-18523.59.10.00.0
RFID-Transponder, Mikrochip mit Halbleiterspeicher, Antenne und Kondensator, ohne Aufzeichnung
DEBTI42095/21-18523.59.10.00.0
RFID-Transponder, mit aktiven/passiven Bauelementen, Halbleiterspeicher, ohne Aufzeichnung
DEM/4870/08-18523.59.10.00.0
Transponder in Kunststoffkarte, integrierte Schaltung, Kondensatoren, Antennenspule, ohne Aufzeichnung
DE10169/09-18523.59.10.00.0
RFID-Inlay, RFID-Microchip mit Antennenspule auf Kunststoffträger, ohne Aufzeichnung
DEM/4866/08-18523.59.10.00.0
Transponder, integrierte Schaltung, Kondensatoren, Antennenspule, ohne Aufzeichnung
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Einfuhrabgaben-Rechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren RFID-Chip: Zollsatz 0 %, Einfuhrumsatzsteuer 19 %.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für RFID-Chips

Welche Zolltarifnummer hat ein RFID-Chip?

Ein RFID-Chip wird in der Regel unter der Zolltarifnummer 8523.59.10.00.0 (Halbleiter-Aufzeichnungsträger, andere, ohne Aufzeichnung) eingereiht. Diese Nummer gilt für den passiven Chip ohne eigene Stromversorgung, der über Hochfrequenz Daten empfängt und sendet. Die Einreihung basiert auf der Rechtsgrundlage der Position 8523, da der Chip als Aufzeichnungsträger fungiert.

Welchen HS-Code hat ein RFID-Chip?

Der HS-Code (6-stellig) für den RFID-Chip lautet 852359 (Halbleiter-Aufzeichnungsträger, andere). Dieser Code ist international harmonisiert und wird von allen Vertragsstaaten des Harmonisierten Systems anerkannt. Innerhalb der EU wird er durch die Kombinierte Nomenklatur zur 8-stelligen KN-Codenummer 85235910 präzisiert.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für einen RFID-Chip?

Der Drittlandszollsatz für RFID-Chips unter der Codenummer 8523.59.10.00.0 beträgt 0 Prozent. Das bedeutet, dass bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern wie China oder den USA kein Zoll anfällt. Zusätzlich fällt bei der Einfuhr in Deutschland die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent an.

Wie unterscheidet sich ein RFID-Chip zolltechnisch von einer integrierten Schaltung?

Die zolltechnische Abgrenzung erfolgt über die Speicherfunktion: Ein RFID-Chip enthält einen Halbleiterspeicher zur Aufzeichnung von Identifikationsdaten und fällt daher unter Position 8523. Eine integrierte Schaltung (z. B. ein Mikrocontroller ohne Speicher) fällt unter Position 8542. Eine Alternative zur Einreihung als RFID-Chip ist die Position 8523 5200 für smart cards, wenn der Chip in Kartenform vorliegt.

Was passiert, wenn ich die falsche Zolltarifnummer für einen RFID-Chip verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen (im Fall eines höheren Satzes) oder zu einer Zollschuld aufgrund von Steuerhinterziehung führen. Im Falle von RFID-Chips, die der Dual-Use-Kontrolle unterliegen, kann eine falsche Einreihung zudem gegen Exportkontrollvorschriften verstoßen. Zudem können Verzögerungen bei der Zollabfertigung auftreten.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für RFID-Chips?

Für den Import von RFID-Chips gibt es keine produktspezifischen Einfuhrbeschränkungen. Jedoch unterliegen RFID-Chips als Dual-Use-Güter der Ausfuhrkontrolle (Code 478). Das bedeutet, dass für den Export aus der EU eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich sein kann, wenn der Chip für militärische Zwecke verwendet werden könnte. Für den reinen Import innerhalb der EU bestehen keine vergleichbaren Genehmigungspflichten.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für einen RFID-Chip?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für den RFID-Chip lautet 8523.59.10.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (852359), der 8-stelligen KN-Codenummer (85235910), dem 10-stelligen TARIC-Code (8523591000) und der abschließenden 11. Stelle zusammen. Die 11-stellige Zolltarifnummer ist für die Zollanmeldung in Deutschland maßgeblich.

Ändern sich Zolltarifnummern für RFID-Chips?

Ja, Zolltarifnummern können sich im Rahmen von Tarifänderungen (z. B. der TARIC-Code) jährlich ändern. Die grundlegende Einreihung des RFID-Chips unter HS-Code 852359 ist seit Jahren stabil. Es empfiehlt sich jedoch, vor jeder Einfuhr die aktuelle TARIC-Codenummer zu prüfen, da Änderungen auf der 10. oder 11. Stelle möglich sind.

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