Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Ritzelwelle durchläuft in der Zolltarifhierarchie folgende Gliederungsebenen:
- Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
- Kapitel: 84 - KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
- Position: 8483 - Wellen (einschließlich Nockenwellen und Kurbelwellen) und Kurbeln; Lagergehäuse mit eingebautem Wälzlager; Wellengleitlager; Lagergehäuse und Lagerschalen; Zahnräder, Zahnstangen, Friktionsräder, Kettenräder und Getriebe, auch in Form von Wechsel- oder Schaltgetrieben oder Drehmomentwandlern; Kugel- oder Rollenrollspindeln; Schwungräder, Riemen- und Seilscheiben (einschließlich Seilrollenblöcke für Flaschenzüge); Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen (einschließlich Universalkupplungen)
- Unterposition: 8483 90 - Zahnräder, Kettenräder und andere Kraftübertragungsvorrichtungen, gesondert gestellt; Teile
Kombinierte Nomenklatur: 8483 9081 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 8483 9089 - andere
Zolltarifnummer: 8483 9089 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die korrekte Einreihung einer Ritzelwelle hängt von den genauen technischen Parametern ab. Prüfen Sie Ihre Ware vor der Anmeldung mit unserem KI-Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Ritzelwelle
Der HS-Code für Ritzelwelle lautet 8483.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8483.90.89. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8483.90.89.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8483.90.89.90.0.
Einreihung von Ritzelwelle nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung einer Ritzelwelle folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Maßgeblich ist AV 3b: Bei einer kombinierten Maschine, die aus einer Welle und einem Zahnkranz besteht, bestimmt die charakteristische Funktion die Einreihung. Die Zahneingriffsfunktion des Zahnkranzes ist prägend, weshalb die Ware unter die Position für Zahnräder (8483.90) fällt und nicht unter die Position für Wellen (8483.10).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Ritzelwelle
Alternative Einreihung
Wellen - andere
Alternative Einreihung
Zahnräder aus Stahllegierung mit Geradverzahnung und Evolventenprofil
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Ritzelwelle (8483) ≠ Wellen - andere (8483)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ritzelwelle bleibt die Zolltarifnummer 8483.90.89.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Ritzelwelle (8483) ≠ Zahnräder aus Stahllegierung mit Geradverzahnung und Evolventenprofil (8483)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ritzelwelle bleibt die Zolltarifnummer 8483.90.89.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Die folgenden Codes liegen außerhalb der Position 8483 und kommen fachlich nur in Ausnahmefällen in Betracht.
Alternative Einreihung
Wellen - andere
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Ritzelwelle ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Ritzelwelle (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Es handelt sich bei der sog. "Ritzelwelle" um eine kombinierte Maschine, ohne Hauptfunktion, bestehend aus - einer speziell geformten, mit Abstufungen versehenen Welle (Gesamtlänge ca. 115 mm) - mit einem Zahnrad in Form eines außenliegenden, ca. 32 mm breiten sowie im Durchmesser ca. 45 mm großen Zahnkranzes mit 18... Mehr anzeigenEs handelt sich bei der sog. "Ritzelwelle" um eine kombinierte Maschine, ohne Hauptfunktion, bestehend aus - einer speziell geformten, mit Abstufungen versehenen Welle (Gesamtlänge ca. 115 mm) - mit einem Zahnrad in Form eines außenliegenden, ca. 32 mm breiten sowie im Durchmesser ca. 45 mm großen Zahnkranzes mit 18 schrägverzahnten Zähnen. Die aus Stahl bestehende Ware wird zur Kraftübetragung innerhalb eines Hubwerksgetriebes in Krananlagen verwendet. Sie ist als "Zahnrad, nicht aus Eisen oder Stahl gegossen, nicht für zivile Luftfahrzeuge" einzureihen. Weniger anzeigen
Sog. Ritzelwelle, Art. 70214145, Foto siehe Anlage, laut Antrag - kombinierte Maschine, ohne Hauptfunktion, im Wesentlichen bestehend aus -- einer speziell geformten, mit Abstufungen versehenen Welle (Gesamtlänge: 115 mm), -- einem Zahnrad in Form eines außenliegenden, 32 mm breiten und im Durchmesser 45 mm großen... Mehr anzeigenSog. Ritzelwelle, Art. 70214145, Foto siehe Anlage, laut Antrag - kombinierte Maschine, ohne Hauptfunktion, im Wesentlichen bestehend aus -- einer speziell geformten, mit Abstufungen versehenen Welle (Gesamtlänge: 115 mm), -- einem Zahnrad in Form eines außenliegenden, 32 mm breiten und im Durchmesser 45 mm großen Zahnkranzes mit 18 schrägverzahnten Zähnen; alle Erzeugnisse aus Stahl, -- wird zur Kraftübertragung innerhalb eines Hubwerksgetriebes in Krananlagen verwendet. "Zahnrad, nicht aus Eisen oder Stahl gegossen, nicht für zivile Luftfahrzeuge" Weniger anzeigen
Ritzelwelle aus Stahl, als kombinierte Maschine bestehend aus: - einer speziell geformten, mit Abstufungen versehenen Welle (Länge: 80 mm; Durchmesser ca. 14 mm); - mit einem Zahnrad in Form eines außenliegenden, ca. 22 mm breiten sowie im Durchmesser ca. 30 mm großen Zahnkranzes mit 18 geradverzahnten Zähnen; -... Mehr anzeigenRitzelwelle aus Stahl, als kombinierte Maschine bestehend aus: - einer speziell geformten, mit Abstufungen versehenen Welle (Länge: 80 mm; Durchmesser ca. 14 mm); - mit einem Zahnrad in Form eines außenliegenden, ca. 22 mm breiten sowie im Durchmesser ca. 30 mm großen Zahnkranzes mit 18 geradverzahnten Zähnen; - ohne kennzeichnende Haupttätigkeit. Die kombinierte Maschine ist als "Zahnrad, nicht aus Eisen oder Stahl gegossen, nicht für zivile Luftfahrzeuge" einzureihen. Weniger anzeigen
Ritzelwelle aus Stahl, als kombinierte Maschine bestehend aus: - einer speziell geformten, mit Abstufungen versehenen Welle (Länge: 75 mm; Durchmesser ca. 14 mm); - mit einem Zahnrad in Form eines außenliegenden, ca. 22 mm breiten sowie im Durchmesser ca. 30 mm großen Zahnkranzes mit 18 geradverzahnten Zähnen; -... Mehr anzeigenRitzelwelle aus Stahl, als kombinierte Maschine bestehend aus: - einer speziell geformten, mit Abstufungen versehenen Welle (Länge: 75 mm; Durchmesser ca. 14 mm); - mit einem Zahnrad in Form eines außenliegenden, ca. 22 mm breiten sowie im Durchmesser ca. 30 mm großen Zahnkranzes mit 18 geradverzahnten Zähnen; - ohne kennzeichnende Haupttätigkeit. Die kombinierte Maschine ist als "Zahnrad, nicht aus Eisen oder Stahl gegossen, nicht für zivile Luftfahrzeuge" einzureihen. Weniger anzeigen
Ritzelwelle aus Stahl, als kombinierte Maschine bestehend aus: - einer speziell geformten, mit Abstufungen versehenen Welle (Länge: 80 mm; Durchmesser ca. 14 mm); - mit einem Zahnrad in Form eines außenliegenden, ca. 22 mm breiten sowie im Durchmesser ca. 18 mm großen Zahnkranzes mit 16 geradverzahnten Zähnen; -... Mehr anzeigenRitzelwelle aus Stahl, als kombinierte Maschine bestehend aus: - einer speziell geformten, mit Abstufungen versehenen Welle (Länge: 80 mm; Durchmesser ca. 14 mm); - mit einem Zahnrad in Form eines außenliegenden, ca. 22 mm breiten sowie im Durchmesser ca. 18 mm großen Zahnkranzes mit 16 geradverzahnten Zähnen; - ohne kennzeichnende Haupttätigkeit. Die kombinierte Maschine ist als "Zahnrad, nicht aus Eisen oder Stahl gegossen, nicht für zivile Luftfahrzeuge" einzureihen. Weniger anzeigen
Sog. Welle - in Form einer maßhaltig nach Zeichnung gefertigten Kraftübertragungsvorrichtung aus Stahl (Wellenlänge 254,5 mm, max. Durchmesser 24 mm), mit Absätzen im Querschnitt, ein- seitigem Zahnkranz (8 Zähne) und beidseitigen Zentrierbohrungen (Abbildung siehe Anlage), - zur Drehmomentübertragung von einem... Mehr anzeigenSog. Welle - in Form einer maßhaltig nach Zeichnung gefertigten Kraftübertragungsvorrichtung aus Stahl (Wellenlänge 254,5 mm, max. Durchmesser 24 mm), mit Absätzen im Querschnitt, ein- seitigem Zahnkranz (8 Zähne) und beidseitigen Zentrierbohrungen (Abbildung siehe Anlage), - zur Drehmomentübertragung von einem Gleichstrommotor auf ein Getriebe nach Einbau in den Motor. "Kraftübertragungsvorrichtung, kein Teil von Lagergehäusen, kein Gusserzeugnis, nicht für zivile Luftfahrzeuge - sog. Welle" Weniger anzeigen
Welle, sog. Antriebswelle, Artikel 57812633, - im Wesentlichen bestehend aus einer nach technischer Zeichnung gefertigten Welle aus Stahl mit diversen Aussparungen/Einkerbungen entlang des Schaftes sowie einem Zahnwellenprofil zur Verbindung mit einer Kupplung und einer Verzahnung, die in ein Hubgetriebe... Mehr anzeigenWelle, sog. Antriebswelle, Artikel 57812633, - im Wesentlichen bestehend aus einer nach technischer Zeichnung gefertigten Welle aus Stahl mit diversen Aussparungen/Einkerbungen entlang des Schaftes sowie einem Zahnwellenprofil zur Verbindung mit einer Kupplung und einer Verzahnung, die in ein Hubgetriebe greift, - mit einem größten Durchmesser von ca. 58 mm und einer Gesamtlänge von ca. 1367,5 mm, - zur Verwendung als Antriebswelle in einem Seilzug zur Kraftübertragung vom Motor auf das Getriebe, - mit zwei nicht charakterbestimmenden Sicherungsringen in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung "Welle, keine Kurbel- oder Gelenkwelle, nicht für zivile Luftfahrzeuge" Weniger anzeigen
Welle, sog. Antriebswelle, Artikel 57812633, - im Wesentlichen bestehend aus einer nach technischer Zeichnung gefertigten Welle aus Stahl mit diversen Aussparungen/Einkerbungen entlang des Schaftes sowie einem Zahnwellenprofil zur Verbindung mit einer Kupplung und einer Verzahnung, die in ein Hubgetriebe... Mehr anzeigenWelle, sog. Antriebswelle, Artikel 57812633, - im Wesentlichen bestehend aus einer nach technischer Zeichnung gefertigten Welle aus Stahl mit diversen Aussparungen/Einkerbungen entlang des Schaftes sowie einem Zahnwellenprofil zur Verbindung mit einer Kupplung und einer Verzahnung, die in ein Hubgetriebe greift, - mit einem größten Durchmesser von ca. 58 mm und einer Gesamtlänge von ca. 1367,5 mm, - zur Verwendung als Antriebswelle in einem Seilzug zur Kraftübertragung vom Motor auf das Getriebe, - mit zwei nicht charakterbestimmenden Sicherungsringen in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. "Welle, keine Kurbel- oder Gelenkwelle, nicht für zivile Luftfahrzeuge" Weniger anzeigen
Es handelt sich bei der sog. "Ritzelwelle" um eine kombinierte Maschine, ohne Hauptfunktion, bestehend aus - einer speziell geformten, mit Abstufungen versehenen Welle (Gesamtlänge ca. 115 mm) - mit einem Zahnrad in Form eines außenliegenden, ca. 32 mm breiten sowie im Durchmesser ca. 45 mm großen Zahnkranzes mit 18... Mehr anzeigenEs handelt sich bei der sog. "Ritzelwelle" um eine kombinierte Maschine, ohne Hauptfunktion, bestehend aus - einer speziell geformten, mit Abstufungen versehenen Welle (Gesamtlänge ca. 115 mm) - mit einem Zahnrad in Form eines außenliegenden, ca. 32 mm breiten sowie im Durchmesser ca. 45 mm großen Zahnkranzes mit 18 schrägverzahnten Zähnen. Die aus Stahl bestehende Ware wird zur Kraftübetragung innerhalb eines Hubwerksgetriebes in Krananlagen verwendet. Sie ist als "Zahnrad, nicht aus Eisen oder Stahl gegossen, nicht für zivile Luftfahrzeuge" einzureihen. Weniger anzeigen
Ritzelwelle aus Stahl, als kombinierte Maschine bestehend aus: - einer speziell geformten, mit Abstufungen versehenen Welle (Länge: 80 mm; Durchmesser ca. 14 mm); - mit einem Zahnrad in Form eines außenliegenden, ca. 22 mm breiten sowie im Durchmesser ca. 18 mm großen Zahnkranzes mit 16 geradverzahnten Zähnen; -... Mehr anzeigenRitzelwelle aus Stahl, als kombinierte Maschine bestehend aus: - einer speziell geformten, mit Abstufungen versehenen Welle (Länge: 80 mm; Durchmesser ca. 14 mm); - mit einem Zahnrad in Form eines außenliegenden, ca. 22 mm breiten sowie im Durchmesser ca. 18 mm großen Zahnkranzes mit 16 geradverzahnten Zähnen; - ohne kennzeichnende Haupttätigkeit. Die kombinierte Maschine ist als "Zahnrad, nicht aus Eisen oder Stahl gegossen, nicht für zivile Luftfahrzeuge" einzureihen. Weniger anzeigen
Ritzelwelle aus Stahl, als kombinierte Maschine bestehend aus: - einer speziell geformten, mit Abstufungen versehenen Welle (Länge: 80 mm; Durchmesser ca. 14 mm); - mit einem Zahnrad in Form eines außenliegenden, ca. 22 mm breiten sowie im Durchmesser ca. 30 mm großen Zahnkranzes mit 18 geradverzahnten Zähnen; -... Mehr anzeigenRitzelwelle aus Stahl, als kombinierte Maschine bestehend aus: - einer speziell geformten, mit Abstufungen versehenen Welle (Länge: 80 mm; Durchmesser ca. 14 mm); - mit einem Zahnrad in Form eines außenliegenden, ca. 22 mm breiten sowie im Durchmesser ca. 30 mm großen Zahnkranzes mit 18 geradverzahnten Zähnen; - ohne kennzeichnende Haupttätigkeit. Die kombinierte Maschine ist als "Zahnrad, nicht aus Eisen oder Stahl gegossen, nicht für zivile Luftfahrzeuge" einzureihen. Weniger anzeigen
Ritzelwelle aus Stahl, als kombinierte Maschine bestehend aus: - einer speziell geformten, mit Abstufungen versehenen Welle (Länge: 75 mm; Durchmesser ca. 14 mm); - mit einem Zahnrad in Form eines außenliegenden, ca. 22 mm breiten sowie im Durchmesser ca. 30 mm großen Zahnkranzes mit 18 geradverzahnten Zähnen; -... Mehr anzeigenRitzelwelle aus Stahl, als kombinierte Maschine bestehend aus: - einer speziell geformten, mit Abstufungen versehenen Welle (Länge: 75 mm; Durchmesser ca. 14 mm); - mit einem Zahnrad in Form eines außenliegenden, ca. 22 mm breiten sowie im Durchmesser ca. 30 mm großen Zahnkranzes mit 18 geradverzahnten Zähnen; - ohne kennzeichnende Haupttätigkeit. Die kombinierte Maschine ist als "Zahnrad, nicht aus Eisen oder Stahl gegossen, nicht für zivile Luftfahrzeuge" einzureihen. Weniger anzeigen
Sog. Ritzelwelle, Art. 70214145, Foto siehe Anlage, laut Antrag - kombinierte Maschine, ohne Hauptfunktion, im Wesentlichen bestehend aus -- einer speziell geformten, mit Abstufungen versehenen Welle (Gesamtlänge: 115 mm), -- einem Zahnrad in Form eines außenliegenden, 32 mm breiten und im Durchmesser 45 mm großen... Mehr anzeigenSog. Ritzelwelle, Art. 70214145, Foto siehe Anlage, laut Antrag - kombinierte Maschine, ohne Hauptfunktion, im Wesentlichen bestehend aus -- einer speziell geformten, mit Abstufungen versehenen Welle (Gesamtlänge: 115 mm), -- einem Zahnrad in Form eines außenliegenden, 32 mm breiten und im Durchmesser 45 mm großen Zahnkranzes mit 18 schrägverzahnten Zähnen; alle Erzeugnisse aus Stahl, -- wird zur Kraftübertragung innerhalb eines Hubwerksgetriebes in Krananlagen verwendet. "Zahnrad, nicht aus Eisen oder Stahl gegossen, nicht für zivile Luftfahrzeuge" Weniger anzeigen
Zahnrad- oder Ritzelwelle aus Edelstahl, als kombinierte Maschine bestehend aus: - einer speziell geformten, mit Abstufungen versehenen Welle (Länge: 206 mm; Durchmesser ca. 28 bzw. an abgestufter Stelle 24 mm); - mit einem Zahnrad in Form eines außenliegenden, ca. 21,5 mm breiten sowie im Durchmesser ca. 112 mm... Mehr anzeigenZahnrad- oder Ritzelwelle aus Edelstahl, als kombinierte Maschine bestehend aus: - einer speziell geformten, mit Abstufungen versehenen Welle (Länge: 206 mm; Durchmesser ca. 28 bzw. an abgestufter Stelle 24 mm); - mit einem Zahnrad in Form eines außenliegenden, ca. 21,5 mm breiten sowie im Durchmesser ca. 112 mm großen Zahnkranzes mit geradverzahnten Zähnen; - ohne kennzeichnende Haupttätigkeit; - bestimmt zum Einbau in eine Korbtransport-Spülmaschine. Die kombinierte Maschine ist als "Zahnrad, nicht aus Eisen oder Stahl gegossen, nicht für zivile Luftfahrzeuge" einzureihen. Weniger anzeigen
Zahnrad- oder Ritzelwelle aus Edelstahl, als kombinierte Maschine bestehend aus: - einer speziell geformten, mit Abstufungen versehenen Welle (Länge: 206 mm; Durchmesser ca. 28 bzw. an abgestufter Stelle 24 mm); - mit einem Zahnrad in Form eines außenliegenden, ca. 21,5 mm breiten sowie im Durchmesser ca. 112 mm... Mehr anzeigenZahnrad- oder Ritzelwelle aus Edelstahl, als kombinierte Maschine bestehend aus: - einer speziell geformten, mit Abstufungen versehenen Welle (Länge: 206 mm; Durchmesser ca. 28 bzw. an abgestufter Stelle 24 mm); - mit einem Zahnrad in Form eines außenliegenden, ca. 21,5 mm breiten sowie im Durchmesser ca. 112 mm großen Zahnkranzes mit geradverzahnten Zähnen; - ohne kennzeichnende Haupttätigkeit; - bestimmt zum Einbau in eine Korbtransport-Spülmaschine. Die kombinierte Maschine ist als "Zahnrad, nicht aus Eisen oder Stahl gegossen, nicht für zivile Luftfahrzeuge" einzureihen. Weniger anzeigen
Bei der als "Ritzel für mechanische Getriebe, Art.-Nr. 2332 330 018 0" bezeichneten Ware handelt es sich um eine Ritzelwelle aus Stahl, als kombinierte Maschine bestehend aus: - einer speziell geformten, mit Abstufungen versehenen Welle (Länge: 80 mm; Durchmesser ca. 14 mm), - mit einem Zahnrad in Form eines... Mehr anzeigenBei der als "Ritzel für mechanische Getriebe, Art.-Nr. 2332 330 018 0" bezeichneten Ware handelt es sich um eine Ritzelwelle aus Stahl, als kombinierte Maschine bestehend aus: - einer speziell geformten, mit Abstufungen versehenen Welle (Länge: 80 mm; Durchmesser ca. 14 mm), - mit einem Zahnrad in Form eines außenliegenden, ca. 22 mm breiten sowie im Durchmesser ca. 18 mm großen Zahnkranzes mit 16 geradverzahnten Zähnen, - ohne kennzeichnende Haupttätigkeit, daher Einreihung in die zuletzt genannte der in Betracht kommenden Unterposition. Die kombinierte Maschine ist als "Zahnrad, nicht aus Eisen oder Stahl gegossen, nicht für zivile Luftfahrzeuge" einzureihen. Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern (Import)
Drittlandszollsatz
2,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Zollrechner für Ritzelwellen
Mit unserem Zollrechner berechnen Sie in zwei Schritten den genauen Zollsatz für Ihre Ritzelwelle. Wählen Sie das Ursprungsland aus und geben Sie den Warenwert ein, um die Einfuhrabgaben inklusive Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Ausfuhr (Export)
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
Weitere Produkte aus Antriebe & Getriebe
Diese Produkte werden ebenfalls häufig im Zusammenhang mit Ritzelwellen gesucht.
Zahnrad-Satz
8483.90.89.90.0 · 2,7 %
Industriegetriebe
8483.40.29.89.0 · 3,7 %
Kurbelwelle
8483.10.25.90.0 · 4 %
Eingangswelle
8483.10.95.90.0 · 4 %
Lagerdeckel
8483.90.20.90.0 · 5,7 %
Zahnkranz
8483.90.89.90.0 · 2,7 %
Spindel
8466.93.60.00.0 · 1,2 %
Motorschutz
8536.20.10.90.0 · 2,3 %
Öl-Aufsaugrolle
5602.10.90.00.0 · 6,7 %
