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IndustriechemieKapitel 25Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Rohphosphat: 2510.10.00.00.0

Die Zolltarifnummer für Rohphosphat lautet 2510.10.00.00.0. Sie gilt für natürliches Calciumphosphat, Aluminiumcalciumphosphat und Phosphatkreiden in nicht gemahlener Form.

Rohphosphat Produktbild

Rohphosphat wird als mineralischer Rohstoff in der Düngemittel- und Chemieindustrie eingesetzt. Die zolltarifliche Einreihung richtet sich nach dem unbehandelten, natürlichen Zustand des Produkts. Je nach Mahlzustand und chemischer Behandlung kann eine andere Zolltarifnummer in Betracht kommen – siehe Alle Möglichkeiten im Überblick →.

Rohphosphat beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Einreihung von Rohphosphat erfolgt im Zolltarif über vier Hierarchieebenen:

  • Abschnitt: V - Kap. 25 bis 27: Mineralische Stoffe
  • Kapitel: 25 - SALZ; SCHWEFEL; STEINE UND ERDEN; GIPS, KALK UND ZEMENT
  • Position: 2510 - Natürliche Calciumphosphate, natürliche Aluminiumcalciumphosphate und Phosphatkreiden
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2510 1000 00 0 - nicht gemahlen

Hinweis zur Einreihung

Diese Einreihung gilt nur für natürliches, nicht gemahlenes Rohphosphat. Sobald das Material chemisch aufgeschlossen, thermisch behandelt oder gemahlen wird, kann eine andere Zolltarifnummer erforderlich sein. Nutzen Sie unseren Klassifizierungs-Assistent, um Ihre Ware exakt zu prüfen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Rohphosphat

Der HS-Code für Rohphosphat lautet 2510.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2510.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2510.10.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2510.10.00.00.0.

Einreihung von Rohphosphat nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Nach der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) für die Auslegung des Harmonisierten Systems ist Rohphosphat nach seinem Wortlaut der Position 2510 zuzuweisen. Die AV 6 bestimmt, dass für die Einreihung auf Unterpositionsebene der Mahlzustand maßgeblich ist.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Rohphosphat

Alternative Einreihung

2510.20.00.00.0 0 %

Natürliche Calciumphosphate - gemahlen

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

2510.20.00.00.0 0 %

Natürliche Calciumphosphate, natürliche Aluminiumcalciumphosphate und Phosphatkreiden - gemahlen

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

3103.90.00.00.0 0 %

Andere mineralische oder chemische Phosphatdüngemittel

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

2835.25.00.00.0 0 %

Calciumhydrogenorthophosphat (Dicalciumphosphat)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Rohphosphat (2510) ≠ Natürliche Calciumphosphate - gemahlen (2510)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Rohphosphat bleibt die Zolltarifnummer 2510.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Rohphosphat (2510) ≠ Natürliche Calciumphosphate, natürliche Aluminiumcalciumphosphate und Phosphatkreiden - gemahlen (2510)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Rohphosphat bleibt die Zolltarifnummer 2510.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Rohphosphat (2510) ≠ Andere mineralische oder chemische Phosphatdüngemittel (3103)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Rohphosphat bleibt die Zolltarifnummer 2510.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Weitere mögliche Einreihungen außerhalb der Position 2510:

Alternative Einreihung

2510.20.00.00.0 0 %

Natürliche Calciumphosphate - gemahlen

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

2510.20.00.00.0 0 %

Natürliche Calciumphosphate, natürliche Aluminiumcalciumphosphate und Phosphatkreiden - gemahlen

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

3103.90.00.00.0 0 %

Andere mineralische oder chemische Phosphatdüngemittel

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

2835.25.00.00.0 0 %

Calciumhydrogenorthophosphat (Dicalciumphosphat)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Rohphosphat ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Rohphosphat (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEK/1574/07-12510.10.00.00.0
Entfluoriertes Calciumphosphat aus Naturphosphat durch Glühen >1250 °C
DE12288/11-12510.10.00.00.0
Calcium-Natrium-Phosphat aus Rohphosphat thermisch behandelt <1250 °C
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle REACH

Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Zollrechner für Rohphosphat

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Rohphosphat aus Drittländern. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, die Einfuhrumsatzsteuer 19 %.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Rohphosphate

Welche Zolltarifnummer hat Rohphosphat?

Die Zolltarifnummer für Rohphosphat in nicht gemahlener Form lautet 2510.10.00.00.0. Für gemahlenes Rohphosphat gilt die Nummer 2510.20.00.00.0. Beide Varianten fallen unter Position 2510 (natürliche Calciumphosphate, Aluminiumcalciumphosphate und Phosphatkreiden) im Kapitel 25 des Zolltarifs.

Welchen HS-Code hat Rohphosphat?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Rohphosphat lautet 251010. Er umfasst die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer und ist international einheitlich. Die Erweiterung auf acht Stellen erfolgt über die Kombinierte Nomenklatur (KN-Code: 25101000).

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Rohphosphat?

Der Drittlandszollsatz für Rohphosphat unter der Zolltarifnummer 2510.10.00.00.0 beträgt 0 Prozent. Unabhängig vom Ursprungsland (z. B. China, USA, Indien) fällt kein Einfuhrzoll an. Zusätzlich ist die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent zu entrichten.

Wie unterscheidet sich Rohphosphat zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Rohphosphat erfolgt zum einen zu Phosphatdüngemitteln (Position 3103), die chemisch oder thermisch behandelt wurden. Zum anderen besteht eine Alternative zu Calciumhydrogenorthophosphat (2835), das als chemisch reine Verbindung in Kapitel 28 eingereiht wird. Natürliches, unbehandeltes Rohphosphat bleibt stets in Position 2510.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Rohphosphat verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Zollnacherhebung, Verspätungszuschläge und in schweren Fällen bußgeldrechtliche Konsequenzen. Bei Rohphosphat ist insbesondere der Mahlzustand entscheidend: Nicht gemahlenes Material erfordert die Nummer 2510.10.00.00.0, gemahlenes die 2510.20.00.00.0. Bei Zweifeln sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Rohphosphat?

Ja, für Rohphosphat bestehen zwei relevante Einfuhrmaßnahmen: die REACH-Chemikalienkontrolle (Code 761) und die Einfuhrkontrolle für Abfälle (Code 755), sofern das Material als Abfall eingestuft wird. Beide Maßnahmen erfordern eine Prüfung der Konformität mit der EU-Chemikalienverordnung bzw. der Abfallverbringungsverordnung.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Rohphosphat?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Rohphosphat lautet 2510.10.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (251010), dem 8-stelligen KN-Code (25101000) und dem 10-stelligen TARIC-Code (2510100000) zusammen. Die letzten beiden Ziffern (.0) sind nationale Statistiknummern.

Ändern sich Zolltarifnummern für Rohphosphat?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Die vierstellige Position 2510 ist jedoch seit Jahren stabil. Die vollständige 11-stellige Nummer 2510.10.00.00.0 für nicht gemahlenes Rohphosphat wird jährlich im elektronischen Zolltarif (EZT) veröffentlicht. Eine Aktualität ist vor jeder Anmeldung zu prüfen.

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