Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 2811.22.00.90.0 ist in folgende Hierarchieebenen des Harmonisierten Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) eingebettet:
- AbschnittKap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter IndustrienVI
- KapitelANORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE; ANORGANISCHE ODER ORGANISCHE VERBINDUNGEN VON EDELMETALLEN, VON SELTENERDMETALLEN, VON RADIOAKTIVEN ELEMENTEN ODER VON ISOTOPEN28
- PositionAndere anorganische Säuren und andere anorganische Sauerstoffverbindungen der Nichtmetalle2811
- Unterpositionandere anorganische Sauerstoffverbindungen der Nichtmetalle281121
- UnterpositionSiliciumdioxid281122
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Siliciumdioxid
Der HS-Code für Siliciumdioxid lautet 2811.22 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2811.22.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2811.22.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2811.22.00.90.0.
Einreihung von Siliciumdioxid nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Siliciumdioxid folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) 1 und 6. Nach AV 1 erfolgt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelvorschriften. Position 2811 erfasst andere anorganische Sauerstoffverbindungen der Nichtmetalle, darunter Siliciumdioxid. AV 6 stellt sicher, dass die Einreihung auf der Ebene der Unterpositionen und der Zolltarifnummer korrekt ist.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Siliciumdioxid
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAmorphes Siliciumdioxid (CAS RN 60676-86-0), in Pulverform, Reinheit ≥99%, Median Korngröße 0,7-2,1 μm, 70% ≤3 μm – spezifischere Unterposition, nur bei exakter Übereinstimmung | 2811.22.00.15.0 | 4,6 % |
| Alternative EinreihungSilika-Füllstoff in Granulatform, SiO2 ≥97% – spezifischere Unterposition für Granulat-Füllstoffe | 2811.22.00.40.0 | 4,6 % |
| Alternative EinreihungChemische Zubereitungen mit SiO2-Anteil (Mischungen) | 3824.99.96.99.0 | 4,6 % |
| Alternative EinreihungGlas in Pulverform (Fused Silica, SiO2 ≥99%) | 3207.40.40.00.0 | 4,6 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Siliciumdioxid (2811) ≠ Amorphes Siliciumdioxid (CAS RN 60676-86-0), in Pulverform, Reinheit ≥99%, Median Korngröße 0,7-2,1 μm, 70% ≤3 μm – spezifischere Unterposition, nur bei exakter Übereinstimmung (2811) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Siliciumdioxid bleibt die Zolltarifnummer 2811.22.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Siliciumdioxid (2811) ≠ Silika-Füllstoff in Granulatform, SiO2 ≥97% – spezifischere Unterposition für Granulat-Füllstoffe (2811) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Siliciumdioxid bleibt die Zolltarifnummer 2811.22.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Siliciumdioxid (2811) ≠ Chemische Zubereitungen mit SiO2-Anteil (Mischungen) (3824) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Siliciumdioxid bleibt die Zolltarifnummer 2811.22.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den Unterpositionen von 2811 können auch andere Kapitel für siliziumdioxidhaltige Waren relevant sein.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungChemische Zubereitungen mit SiO2-Anteil (Mischungen) | 3824.99.96.99.0 | 4,6 % |
| Alternative EinreihungGlas in Pulverform (Fused Silica, SiO2 ≥99%) | 3207.40.40.00.0 | 4,6 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Siliciumdioxid (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI14715/17-1 | Amorphes Siliziumdioxid in Pulverform, Reinheit ≥99,7 % – eingereiht als 'anderes Siliciumdioxid' 2811.22.00.90.0 | 2811.22.00.90.0 |
| DEK/1823/08-1 | Kieselsäure (CAS 7631-86-9), gefällte amorphe Kieselsäure als Antibackmittel – eingereiht als Siliciumdioxid 2811.22.00.90.0 | 2811.22.00.90.0 |
| DE3340/11-1 | Siliciumdioxid (SiO₂), feines weißes Pulver, ≥99,85 % – eingereiht 2811.22.00.90.0 | 2811.22.00.90.0 |
| DE3341/11-1 | Siliciumdioxid (SiO₂), feines weißes Pulver, ≥99,85 % – eingereiht 2811.22.00.90.0 | 2811.22.00.90.0 |
| DE3342/11-1 | Fused Silica (SiO₂), feines weißes Pulver, >99,85 % – eingereiht 2811.22.00.90.0 | 2811.22.00.90.0 |
| DE3343/11-1 | Fused Silica (SiO₂), feines weißes Pulver, >99,85 % – eingereiht 2811.22.00.90.0 | 2811.22.00.90.0 |
| DE3344/11-1 | Siliciumdioxid (SiO₂), feines weißes Pulver, ≥99,85 % – eingereiht 2811.22.00.90.0 | 2811.22.00.90.0 |
| DE3345/11-1 | Fused Silica (SiO₂), feines weißes Pulver, >99,85 % – eingereiht 2811.22.00.90.0 | 2811.22.00.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
4,6 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 4,6 % | Drittlandszoll |
| USA | 4,6 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 4,6 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 4,6 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Zollrechner für Siliciumdioxid
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Siliciumdioxid-Sendung mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
Weitere Produkte aus Industriechemie
Diese Produkte werden ebenfalls in Kapitel 28 oder angrenzenden Kapiteln eingereiht und können als Vergleich dienen.