Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Roter Pfeffer ist in der folgenden Hierarchie des Zolltarifs eingeordnet:
- Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
- Kapitel: 09 - KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
- Position: 0904 - Pfeffer der Gattung Piper; Früchte der Gattung Capsicum oder Pimenta, getrocknet oder gemahlen oder sonst zerkleinert
- Unterposition: 0904 11 - Pfeffer
- Unterposition: 0904 11 - weder gemahlen noch sonst zerkleinert
Zolltarifnummer: 0904 1100 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die korrekte Zolltarifnummer hängt von der genauen Beschaffenheit der Ware ab. Nutzen Sie das Klassifizierungstool zur Prüfung: Jetzt einreihen
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Roter Pfeffer
Der HS-Code für Roter Pfeffer lautet 0904.11 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0904.11.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0904.11.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0904.11.00.90.0.
Einreihung von Roter Pfeffer nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Roter Pfeffer in den Zolltarif erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV). Die AV 1 bestimmt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen. AV 3a gilt bei Waren, die ihrer Beschaffenheit nach unter mehrere Positionen fallen könnten, was hier nicht der Fall ist.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Roter Pfeffer
Alternative Einreihung
Schwarzer Pfeffer (Piper) – ausgeschlossen, da roter Pfeffer nicht fermentiert wird und sich die Farbe nicht durch Fermentation zu Schwarz wandelt
Alternative Einreihung
Andere (weißer, grüner, roter Piper-Pfeffer, langer Pfeffer) – zutreffend für roten Pfeffer
Alternative Einreihung
Andere Gewürze – nur für Schinus terebinthifolius (rosa Pfeffer/Brasilianischer Pfefferbaum), nicht für echten Piper nigrum
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Roter Pfeffer (0904) ≠ Schwarzer Pfeffer (Piper) – ausgeschlossen, da roter Pfeffer nicht fermentiert wird und sich die Farbe nicht durch Fermentation zu Schwarz wandelt (0904)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Roter Pfeffer bleibt die Zolltarifnummer 0904.11.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Roter Pfeffer (0904) ≠ Andere Gewürze – nur für Schinus terebinthifolius (rosa Pfeffer/Brasilianischer Pfefferbaum), nicht für echten Piper nigrum (0910)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Roter Pfeffer bleibt die Zolltarifnummer 0904.11.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Sofern der Pfeffer gemahlen oder in anderer Form vorliegt, können andere Codenummern des Kapitels 9 oder anderer Kapitel einschlägig sein.
Alternative Einreihung
Andere Gewürze – nur für Schinus terebinthifolius (rosa Pfeffer/Brasilianischer Pfefferbaum), nicht für echten Piper nigrum
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Roter Pfeffer ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Roter Pfeffer (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Drittlandszoll
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Allgemeine Überwachung der Einfuhr.
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Roter Pfeffer mit unserem Zollrechner.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Diese Produkte werden häufig gemeinsam mit Roter Pfeffer eingeführt.
Sojasauce
2103.10.00.00.0 · 7,7 %
Früchtetee
0813.50.15.00.0 · 6,4 %
Reis-Nudel
1902.30.10.20.0 · 6,4 %
Mungbohnenkuchen
1905.90.70.00.0 · 9 %
Tomatenketchup
2103.20.00.00.0 · 10,2 %
Lebensmittelprobe
2106.90.98.49.0 · 9 %
Kaffeeweißer
1901.90.95.00.0 · 7,6 %
Getrockneter Tintenfisch
0307.49.80.90.0 · 11 %
Chili-Sauce
2103.90.90.89.0 · nicht ermittelt
