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Lebensmittel & GetränkeKapitel 09Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Roter Pfeffer: 0904.11.00.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Roter Pfeffer (0904.11.00.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Roter Pfeffer unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Roter Pfeffer Produktbild

Für Rote Pfeffer sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Roter Pfeffer beschreiben: botanische Herkunft, Verarbeitungsgrad, Mahlgrad

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Roter Pfeffer ist in der folgenden Hierarchie des Zolltarifs eingeordnet:

  • Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
  • Kapitel: 09 - KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
  • Position: 0904 - Pfeffer der Gattung Piper; Früchte der Gattung Capsicum oder Pimenta, getrocknet oder gemahlen oder sonst zerkleinert
  • Unterposition: 0904 11 - Pfeffer
  • Unterposition: 0904 11 - weder gemahlen noch sonst zerkleinert
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 0904 1100 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die korrekte Zolltarifnummer hängt von der genauen Beschaffenheit der Ware ab. Nutzen Sie das Klassifizierungstool zur Prüfung: Jetzt einreihen

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Roter Pfeffer

Der HS-Code für Roter Pfeffer lautet 0904.11 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0904.11.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0904.11.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0904.11.00.90.0.

Einreihung von Roter Pfeffer nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Roter Pfeffer in den Zolltarif erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV). Die AV 1 bestimmt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen. AV 3a gilt bei Waren, die ihrer Beschaffenheit nach unter mehrere Positionen fallen könnten, was hier nicht der Fall ist.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Roter Pfeffer

Alternative Einreihung

0904.11.00.10.0 0 %

Schwarzer Pfeffer (Piper) – ausgeschlossen, da roter Pfeffer nicht fermentiert wird und sich die Farbe nicht durch Fermentation zu Schwarz wandelt

Alternative Einreihung

0904.11.00.90.0 0 %

Andere (weißer, grüner, roter Piper-Pfeffer, langer Pfeffer) – zutreffend für roten Pfeffer

Alternative Einreihung

0910.99.10.00.0 0 %

Andere Gewürze – nur für Schinus terebinthifolius (rosa Pfeffer/Brasilianischer Pfefferbaum), nicht für echten Piper nigrum

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Roter Pfeffer (0904) ≠ Schwarzer Pfeffer (Piper) – ausgeschlossen, da roter Pfeffer nicht fermentiert wird und sich die Farbe nicht durch Fermentation zu Schwarz wandelt (0904)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Roter Pfeffer bleibt die Zolltarifnummer 0904.11.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Roter Pfeffer (0904) ≠ Andere Gewürze – nur für Schinus terebinthifolius (rosa Pfeffer/Brasilianischer Pfefferbaum), nicht für echten Piper nigrum (0910)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Roter Pfeffer bleibt die Zolltarifnummer 0904.11.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Sofern der Pfeffer gemahlen oder in anderer Form vorliegt, können andere Codenummern des Kapitels 9 oder anderer Kapitel einschlägig sein.

Alternative Einreihung

0910.99.10.00.0 0 %

Andere Gewürze – nur für Schinus terebinthifolius (rosa Pfeffer/Brasilianischer Pfefferbaum), nicht für echten Piper nigrum

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Roter Pfeffer ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Roter Pfeffer (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI20951/19-10904.11.00.90.0
Weißer Pfeffer (Piper nigrum) – eingereiht als Pfeffer der Gattung Piper, weder gemahlen noch sonst zerkleinert, andere als Schwarzer Pfeffer
DEBTI13696/22-10904.11.00.90.0
Weißer Pfeffer (Piper nigrum) – gleiche Einreihung als andere Pfeffer
DEBTI13692/22-10904.11.00.90.0
Langer Pfeffer (Piper longum) – gleiche Einreihung als andere Pfeffer
DEBTI13719/22-10904.11.00.10.0
Schwarzer Pfeffer (Piper nigrum) – eingereiht unter Schwarzer Pfeffer
DEHH/1322/05-10910.91.10.00.0
Mischung mit 'roten Pfefferkörnern' (Schinus terebinthifolius) – eingereiht als Gewürzmischung
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Drittlandszoll

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Roter Pfeffer mit unserem Zollrechner.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Rote Pfeffer

Welche Zolltarifnummer hat Roter Pfeffer?

Die Zolltarifnummer für Roter Pfeffer (Piper nigrum, vollreif, getrocknet, ganz) lautet 0904.11.00.90.0. Diese 11-stellige Nummer klassifiziert den Pfeffer als Pfeffer der Gattung Piper, weder gemahlen noch sonst zerkleinert, andere als Schwarzer Pfeffer. Der Drittlandszollsatz beträgt 0%.

Welchen HS-Code hat Roter Pfeffer?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Roter Pfeffer ist 090411. Diese 6-stellige Nummer umfasst Pfeffer der Gattung Piper, weder gemahlen noch zerkleinert. Die Kombinierte Nomenklatur (KN) erweitert auf 09041100 und der TARIC-Code auf 0904110090.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Roter Pfeffer?

Der Drittlandszollsatz für Roter Pfeffer unter der Zolltarifnummer 0904.11.00.90.0 beträgt 0%. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 7% an. Bei Einfuhr aus Ländern mit Freihandelsabkommen kann ebenfalls 0% gelten.

Wie unterscheidet sich Roter Pfeffer zolltechnisch?

Zolltechnisch wird Roter Pfeffer als andere Pfeffer (0904.11.00.90.0) eingereiht, im Gegensatz zu schwarzem Pfeffer (0904.11.00.10.0). Die Abgrenzung erfolgt über den Fermentationsgrad: Roter Pfeffer wird nicht fermentiert. Eine Alternative wäre die Einreihung als Gewürz unter 0910.99.10.00.0, falls botanisch nicht Piper nigrum.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Roter Pfeffer verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Strafen oder Verzögerungen bei der Zollabfertigung führen. Bei unrichtiger Einreihung droht eine Nacherhebung von Abgaben. Für Roter Pfeffer ist die Nummer 0904.11.00.90.0 maßgeblich, Abweichungen zur schwarzen Pfeffernummer sind zu vermeiden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Roter Pfeffer?

Ja, für Roter Pfeffer gelten Einfuhrkontrollen für ökologische/biologische Erzeugnisse (Code 750), sofern Bio-zertifiziert. Zudem können Zusatzzölle (Code 695) erhoben werden. Für Einfuhren aus Indien besteht eine allgemeine Einfuhrkontrolle (Code 731). Die EUSt beträgt 7%.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Roter Pfeffer?

Die Zolltarifnummer für Roter Pfeffer ist eine 11-stellige Zolltarifnummer. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code 090411, dem 8-stelligen KN-Code 09041100, dem 10-stelligen TARIC-Code 0904110090 und der 11. nationalen Stelle zusammen. Die vollständige Nummer lautet 0904.11.00.90.0.

Ändern sich Zolltarifnummern für Roter Pfeffer?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) oder des TARIC ändern. Für Roter Pfeffer ist die aktuelle Nummer 0904.11.00.90.0 gültig. Bei Änderungen wird die Nummer in der TARIC-Datenbank aktualisiert. Es empfiehlt sich, die Nummer regelmäßig zu prüfen.

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