Hierarchie der Zolltarifnummer
Der zolltarifliche Aufbau für Früchtetee beginnt auf Abschnittsebene und führt über das spezifische Kapitel, die Position und Unterposition zur vollständigen 11-stelligen Zolltarifnummer.
- AbschnittKap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen UrsprungsII
- KapitelGENIESSBARE FRÜCHTE UND NÜSSE; SCHALEN VON ZITRUSFRÜCHTEN ODER VON MELONEN08
- PositionFrüchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806), getrocknet; Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten dieses Kapitels0813
- UnterpositionMischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten dieses Kapitels081350
- Kombinierte NomenklaturMischungen von getrockneten Früchten, anderen als solchen der Positionen 0801 bis 080608135012
- Kombinierte Nomenklaturohne Pflaumen08135012
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Früchtetee
Der HS-Code für Früchtetee lautet 0813.50 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0813.50.15. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0813.50.15.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0813.50.15.00.0.
Einreihung von Früchtetee nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung in die Position 0813 erfolgt nach der Allgemeinen Vorschrift (AV) 1 für die Auslegung des Harmonisierten Systems, wonach die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln bestimmt wird. Früchtetee ist eine Mischung getrockneter Früchte, die in Kapitel 08 (genießbare Früchte und Nüsse) genannt sind.
Soweit die Mischung keine Früchte der spezifisch ausgenommenen Positionen 0801 bis 0806 enthält, ist sie als Mischung von getrockneten Früchten in die Unterposition 0813.50.15 einzureihen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Früchtetee
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungGrüner Tee, aromatisiert, in Aufmachungen ≤ 3 kg | 0902.10.00.00.0 | 6,4 % |
| Alternative EinreihungLebensmittelzubereitung, anderweit weder genannt noch inbegriffen | 2106.90.92.65.0 | 6,4 % |
| Alternative EinreihungAndere pflanzliche Waren zur menschlichen Ernährung | 1212.99.59.00.0 | 6,4 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Früchtetee (0813) ≠ Grüner Tee, aromatisiert, in Aufmachungen ≤ 3 kg (0902) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Früchtetee bleibt die Zolltarifnummer 0813.50.15.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Früchtetee (0813) ≠ Lebensmittelzubereitung, anderweit weder genannt noch inbegriffen (2106) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Früchtetee bleibt die Zolltarifnummer 0813.50.15.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Früchtetee (0813) ≠ Andere pflanzliche Waren zur menschlichen Ernährung (1212) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Früchtetee bleibt die Zolltarifnummer 0813.50.15.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den ausgeschlossenen Alternativen könnte eine falsche Einreihung in hier dargestellte Codes erfolgen. Diese liegen nicht nur auf einer anderen 8-stelligen Unterposition, sondern sind fachlich unzutreffend.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungGrüner Tee, aromatisiert, in Aufmachungen ≤ 3 kg | 0902.10.00.00.0 | 6,4 % |
| Alternative EinreihungLebensmittelzubereitung, anderweit weder genannt noch inbegriffen | 2106.90.92.65.0 | 6,4 % |
| Alternative EinreihungAndere pflanzliche Waren zur menschlichen Ernährung | 1212.99.59.00.0 | 6,4 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Früchtetee (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEM/7/09-1 | Früchteteemischung aus Äpfeln und Hagebuttenschalen | 0813.50.15.00.0 |
| DEM/3786/08-1 | Fruchtmischung (Himbeeren, Sauerkirschen, Erdbeeren), gefriergetrocknet | 0813.50.15.00.0 |
| DE10088/14-1 | Trockenfruchtmischung aus Aprikosen und Himbeeren | 0813.50.15.00.0 |
| DE10086/14-1 | Trockenfruchtmischung aus Äpfeln und Erdbeeren | 0813.50.15.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzölle nach Ursprungsland
Drittlandszollsatz
6,4 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,4 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,4 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 6,4 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Drittlandszoll |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 2,2 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,4 % | Drittlandszoll |
Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr (Beschränkung - Lebensmittel und Futtermittel) | Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit. |
Zollrechner für Früchtetee
Berechnen Sie Ihre Einfuhrabgaben für Früchtetee aus verschiedenen Ursprungsländern. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,4 %, die Einfuhrumsatzsteuer 7 %. Bei Präferenzabkommen kann der Zollsatz auf 0 % sinken.
Export
Maßnahmen bei der Ausfuhr
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Entdecken Sie verwandte Produkte und deren Zolltarifnummern. Die folgende Übersicht zeigt ähnliche Waren aus dem Bereich Lebensmittel und Getränke.