Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 8802.60.11.00.0 leitet sich aus der folgenden Hierarchie des Harmonisierten Systems (HS) ab:
- Abschnitt: XVII - Kap. 86 bis 89: Beförderungsmittel
- Kapitel: 88 - LUFTFAHRZEUGE UND RAUMFAHRZEUGE, TEILE DAVON
- Position: 8802 - Andere Luftfahrzeuge (z.|B. Hubschrauber und Starrflügelflugzeuge); Raumfahrzeuge (einschließlich Satelliten) und Trägerraketen für Raumfahrzeuge sowie Suborbitalfahrzeuge
- Unterposition: 8802 60 - Raumfahrzeuge (einschließlich Satelliten) und Trägerraketen für Raumfahrzeuge sowie Suborbitalfahrzeuge
Kombinierte Nomenklatur: 8802 6011 - Raumfahrzeuge (einschließlich Satelliten)
Zolltarifnummer: 8802 6011 00 0 - Telekommunikationssatelliten
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer 8802.60.11.00.0 gilt für Telekommunikationssatelliten. Für Satelliten mit anderen Funktionen (z. B. Erdbeobachtung, Navigation, Wissenschaft) kann die Auffangposition 8802.60.19.00.0 mit einem Drittlandszollsatz von 4,2 % zutreffen. Nutzen Sie das Klassifizierungstool zur genauen Bestimmung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Satellit
Der HS-Code für Satellit lautet 8802.60 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8802.60.11. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8802.60.11.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8802.60.11.00.0.
Einreihung von Satellit nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung in 8802.60.11.00.0 ergibt sich aus der Allgemeinen Vorschrift (AV) 1 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur: Der Wortlaut der Position 8802 erfasst ausdrücklich Raumfahrzeuge (einschließlich Satelliten). Die weitere Unterteilung in die KN-Unterposition 88026011 erfolgt nach AV 6, da die technischen Merkmale eines Telekommunikationssatelliten – eigenständiger Raumflugkörper mit Kommunikationsnutzlast im Erdorbit – dem Wortlaut dieser Unterposition entsprechen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Satellit
Alternative Einreihung
andere (Satelliten, die nicht der Telekommunikation dienen)
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
andere (Raumfahrzeuge/Satelliten)
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Trägerraketen für Raumfahrzeuge sowie Suborbitalfahrzeuge
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Teile von Telekommunikationssatelliten
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
andere Teile von Raumfahrzeugen (einschließlich Satelliten)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Satellit (8802) ≠ andere (Satelliten, die nicht der Telekommunikation dienen) (8802)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Satellit bleibt die Zolltarifnummer 8802.60.11.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Satellit (8802) ≠ andere (Raumfahrzeuge/Satelliten) (8802)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Satellit bleibt die Zolltarifnummer 8802.60.11.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Satellit (8802) ≠ Trägerraketen für Raumfahrzeuge sowie Suborbitalfahrzeuge (8802)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Satellit bleibt die Zolltarifnummer 8802.60.11.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Falls die Beschaffenheit des Satelliten nicht den Merkmalen eines Telekommunikationssatelliten entspricht, kommt folgende Einreihung in Betracht:
Alternative Einreihung
andere (Satelliten, die nicht der Telekommunikation dienen)
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
andere (Raumfahrzeuge/Satelliten)
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Trägerraketen für Raumfahrzeuge sowie Suborbitalfahrzeuge
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Teile von Telekommunikationssatelliten
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
andere Teile von Raumfahrzeugen (einschließlich Satelliten)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Satellit ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Satellit (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Importmaßnahmen
Die Einfuhr von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen, ist nur mit Lizenz und unter strengen Auflagen erlaubt.
Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.
Zollrechner für Satelliten
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Satellitenimporte mit unserem Zollrechner. Grundlage ist die Zolltarifnummer 8802.60.11.00.0 mit einem Drittlandszollsatz von 0 % und einer Einfuhrumsatzsteuer von 19 %.
Ausfuhr
Exportmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Der Export von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen (z. B. FCKW), ist streng reguliert und genehmigungspflichtig.
Allgemeine Überwachung des Exports.
Allgemeiner Hinweis: Der Export dieser Ware wird vom Zoll kontrolliert.
Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.
Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.
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