Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 8802.60.11.00.0 leitet sich aus der folgenden Hierarchie des Harmonisierten Systems (HS) ab:
- AbschnittKap. 86 bis 89: BeförderungsmittelXVII
- KapitelLUFTFAHRZEUGE UND RAUMFAHRZEUGE, TEILE DAVON88
- PositionAndere Luftfahrzeuge (z. B. Hubschrauber und Starrflügelflugzeuge); Raumfahrzeuge (einschließlich Satelliten) und Trägerraketen für Raumfahrzeuge sowie Suborbitalfahrzeuge8802
- UnterpositionRaumfahrzeuge (einschließlich Satelliten) und Trägerraketen für Raumfahrzeuge sowie Suborbitalfahrzeuge880260
- Kombinierte NomenklaturRaumfahrzeuge (einschließlich Satelliten)88026011
- ZolltarifnummerTelekommunikationssatelliten
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Satellit
Der HS-Code für Satellit lautet 8802.60 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8802.60.11. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8802.60.11.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8802.60.11.00.0.
Einreihung von Satellit nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung in 8802.60.11.00.0 ergibt sich aus der Allgemeinen Vorschrift (AV) 1 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur: Der Wortlaut der Position 8802 erfasst ausdrücklich Raumfahrzeuge (einschließlich Satelliten). Die weitere Unterteilung in die KN-Unterposition 88026011 erfolgt nach AV 6, da die technischen Merkmale eines Telekommunikationssatelliten – eigenständiger Raumflugkörper mit Kommunikationsnutzlast im Erdorbit – dem Wortlaut dieser Unterposition entsprechen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Satellit
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere (Satelliten, die nicht der Telekommunikation dienen) | 8802.60.19.00.0 | 0 % |
| Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheitandere (Raumfahrzeuge/Satelliten) | 8802.60.19.00.0 | 0 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitTrägerraketen für Raumfahrzeuge sowie Suborbitalfahrzeuge | 8802.60.90.00.0 | 0 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitTeile von Telekommunikationssatelliten | 8807.90.21.00.0 | 0 % |
| Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheitandere Teile von Raumfahrzeugen (einschließlich Satelliten) | 8807.90.29.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Satellit (8802) ≠ andere (Satelliten, die nicht der Telekommunikation dienen) (8802) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Satellit bleibt die Zolltarifnummer 8802.60.11.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Satellit (8802) ≠ andere (Raumfahrzeuge/Satelliten) (8802) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Satellit bleibt die Zolltarifnummer 8802.60.11.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Satellit (8802) ≠ Trägerraketen für Raumfahrzeuge sowie Suborbitalfahrzeuge (8802) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Satellit bleibt die Zolltarifnummer 8802.60.11.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Satellit (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI2138/22-1 | Schnittstellensimulator für Satellitenplattform | 8543.70.90.99.0 |
| DEBTI5447/24-1 | Verstärker für Satelliten-Bodenstation | 8517.62.00.00.0 |
| DEBTI13273/24-1 | Satelliten-Kommunikationsgerät (Iridium) | 8517.62.00.00.0 |
| DEBTI13242/24-1 | Satelliten-Kommunikationsgerät (Iridium) | 8517.62.00.00.0 |
| DEBTI21920/24-1 | Satelliten-Kommunikationsgerät (Iridium) | 8517.62.00.00.0 |
| DEBTI54932/24-1 | Satelliten-Internet-Kit | 8517.62.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Importmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von ozonabbauenden Stoffen | Die Einfuhr von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen, ist nur mit Lizenz und unter strengen Auflagen erlaubt. |
| Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen | Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig. |
Zollrechner für Satelliten
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Satellitenimporte mit unserem Zollrechner. Grundlage ist die Zolltarifnummer 8802.60.11.00.0 mit einem Drittlandszollsatz von 0 % und einer Einfuhrumsatzsteuer von 19 %.
Ausfuhr
Exportmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
| Ausfuhrkontrolle für ozonabbauende Stoffe | Der Export von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen (z. B. FCKW), ist streng reguliert und genehmigungspflichtig. |
| Ausfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung des Exports. |
| Ausfuhrkontrolle | Allgemeiner Hinweis: Der Export dieser Ware wird vom Zoll kontrolliert. |
| Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen | Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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