Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 8445.20.00.00.0 ist in der folgenden Hierarchie des Zolltarifs eingeordnet:
- AbschnittKap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese GeräteXVI
- KapitelKERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON84
- PositionMaschinen zum Vorbereiten oder Aufbereiten von Spinnstoffen; Maschinen zum Spinnen, Dublieren oder Zwirnen von Spinnstoffen und andere Maschinen und Apparate zum Herstellen von Spinnstoffgarnen; Maschinen zum Spulen (einschließlich Schussspulmaschinen), Wickeln oder Haspeln von Spinnstoffen sowie Maschinen zum Vorbereiten von Spinnstoffgarnen zur Verwendung auf Maschinen der Position 8446 oder 84478445
- ZolltarifnummerMaschinen zum Spinnen von Spinnstoffen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Textilmaschine
Der HS-Code für Textilmaschine lautet 8445.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8445.20.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8445.20.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8445.20.00.00.0.
Einreihung von Textilmaschine nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Textilmaschinen erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. AV 1 bestimmt, dass der Wortlaut der Positionen und die Anmerkungen zu den Kapiteln maßgeblich sind. AV 3a besagt, dass die spezifischste Beschreibung vorgeht. Daher ist für eine Spinnmaschine die Position 8445 spezifischer als die allgemeine Position 8479 (Maschinen mit eigener Funktion).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Textilmaschine
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungKrempeln (Karden) – Maschinen zum Vorbereiten von Spinnstoffen | 8445.11.00.00.0 | 1,7 % |
| Alternative EinreihungKämmmaschinen – Maschinen zum Vorbereiten von Spinnstoffen | 8445.12.00.00.0 | 1,7 % |
| Alternative EinreihungVorspinnmaschinen (Spindelbänke, Flyer) | 8445.13.00.00.0 | 1,7 % |
| Alternative EinreihungWebmaschinen mit Schusseintrag durch Webschützen – Position 8446 | 8446.21.00.00.0 | 1,7 % |
| Alternative EinreihungWebmaschinen mit schützenlosem Schusseintrag – Position 8446 | 8446.30.00.00.0 | 1,7 % |
| Alternative EinreihungFlachkettenwirkmaschinen, Raschelmaschinen – Position 8447 | 8447.20.20.00.0 | 1,7 % |
| Alternative EinreihungMaschinen zum Auf- oder Abwickeln, Falten, Schneiden von textilen Flächenerzeugnissen – Position 8451 | 8451.50.00.00.0 | 1,7 % |
| Alternative EinreihungMaschinen zum Appretieren oder Ausrüsten – Position 8451 | 8451.80.30.00.0 | 1,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Textilmaschine vs. Werkzeugmaschine zur Metallbearbeitung | Werkzeugmaschinen (8456-8465) dienen der spanabhebenden oder spanlosen Bearbeitung von Metall – Textilmaschinen verarbeiten Spinnstoffe (8444-8451) |
| Spinnmaschine (8445) vs. Webmaschine (8446) | Spinnmaschinen erzeugen Garne aus Fasern; Webmaschinen verweben Garne zu Geweben |
| Textilmaschine vs. Nähmaschine (8452) | Nähmaschinen dienen dem Zusammenfügen von Textilien, nicht der Herstellung von Garnen oder Geweben |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Textilmaschine (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE11563/09-1 | Handspinnrad aus Holz, zum Spinnen von Wollgarnen | 8445.20.00.00.0 |
| DEM/3726/05-1 | Schmirgelmaschine zum Appretieren von Geweben | 8451.80.30.00.0 |
| DEM/2716/06-1 | Schmirgelmaschine zum Appretieren von Geweben | 8451.80.30.00.0 |
| DEM/2732/06-1 | Leistenschneid- und Aufwickelvorrichtung | 8451.50.00.00.0 |
| DEM/3816/05-1 | Cord-Line (Textilmaschinen-Anlage) zum Ausrüsten von Geweben | 8451.80.30.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
1,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 1,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 1,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 1,7 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 1,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
Zollrechner für Textilmaschinen
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Textilmaschine mit unserem Zollrechner. Geben Sie den Warenwert und das Ursprungsland ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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