Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer setzt sich aus mehreren Hierarchieebenen zusammen. Der folgende Pfad zeigt den Weg von der Abschnittsebene bis zur 11-stelligen deutschen Zolltarifnummer.
- AbschnittKap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese GeräteXVI
- KapitelKERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON84
- PositionLuft- oder Vakuumpumpen, Luft- oder andere Gaskompressoren sowie Ventilatoren; Abluft- oder Umluftabzugshauben mit eingebautem Ventilator, auch mit Filter; gasdichte biologische Sicherheitswerkbänke, auch mit Filter8414
- UnterpositionVentilatoren841451
- Unterpositionandere841459
- Kombinierte Nomenklaturandere84145925
- Kombinierte Nomenklaturandere84145995
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Industrie-Gebläse
Der HS-Code für Industrie-Gebläse lautet 8414.59 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8414.59.95. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8414.59.95.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8414.59.95.90.0.
Einreihung von Industrie-Gebläse nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Industrie-Gebläsen erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) in Verbindung mit den Anmerkungen zu Kapitel 84. Maßgeblich ist die Funktion als Ventilator zur Förderung von Luft bei Drücken unter 2 bar.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Industrie-Gebläse
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAxialventilatoren, andere – 11-stellig: 8414.59.25.90.0 | 8414.59.25.90.0 | 2,3 % |
| Alternative EinreihungZentrifugalventilatoren, andere – 11-stellig: 8414.59.35.90.0 | 8414.59.35.90.0 | 2,3 % |
| Alternative Einreihungfür zivile Luftfahrzeuge | 8414.59.95.10.0 | 2,3 % |
| Alternative EinreihungVentilatoren für Kühlung von Mikroprozessoren/ADV | 8414.59.15.10.0 | 2,3 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Industrie-Gebläse (8414) ≠ Axialventilatoren, andere – 11-stellig: 8414.59.25.90.0 (8414) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Industrie-Gebläse bleibt die Zolltarifnummer 8414.59.95.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Industrie-Gebläse (8414) ≠ Zentrifugalventilatoren, andere – 11-stellig: 8414.59.35.90.0 (8414) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Industrie-Gebläse bleibt die Zolltarifnummer 8414.59.95.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Industrie-Gebläse (8414) ≠ für zivile Luftfahrzeuge (8414) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Industrie-Gebläse bleibt die Zolltarifnummer 8414.59.95.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Industrie-Gebläse (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI60227/19-1 | Prozessbelüftung – Ringkammergebläse für Laserschweißgeräte | 8414.59.95.90.0 |
| DEBTI2306/23-1 | Gebläseaufsatz (Axialventilator, ohne Antrieb) | 8414.59.95.90.0 |
| DEBTI3272/20-1 | Radiallüfter (Zentrifugalventilator) | 8414.59.95.90.0 |
| DEBTI10171/19-1 | Abgasgebläse (Axialventilator) | 8414.59.95.90.0 |
| DEBTI41599/18-1 | Motor-Gebläse (Axialventilator) | 8414.59.95.90.0 |
| DEBTI944/22-1 | Sauggebläse (Zentrifugalventilator) | 8414.59.95.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern (Import)
Drittlandszollsatz
2,3 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 2,3 % | Drittlandszoll |
| USA | 2,3 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 2,3 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 2,3 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen für Industrie-Gebläse
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner für Industrie-Gebläse
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Industrie-Gebläse mit unserem Zollrechner. Einfach Warenwert, Zolltarifnummer und Ursprungsland eingeben.
Ausfuhr in Drittländer (Export)
Ausfuhrmaßnahmen für Industrie-Gebläse
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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